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uwewittenburg

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Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. Stelle mir gerade vor der Unfallbeteiligte ist bei PETA und ich kann das Tier mit 3 Fangschüssen noch immer nicht erlösen!
  2. In Berlin sind die NE Streifen auch Einzelstreifen. (Nein den Begriff erkläre ich nicht) Schon Endes der 90-er bin ich bei VB I öfter als Einzelteam gefahren.
  3. Ich glaube das will oder kann keiner verstehen.
  4. Vollmantel wird nicht mehr verwendet sondern in der Regel Action 4 von Dynamit Nobel. Ein PVB wie hier in Berlin ist für den Fangschuß nicht wirklich ausgebildet es sei denn er ist ebenfalls Jäger, von daher wird lieber der Jäger selbst rausfahren. Aber das wird hier OT und hat nichts mit einer Owi zu tun.
  5. Oha, wäre doch gut wenn auf jedem Wagen so ein Teil wäre, besser noch eine "Pumpe"! Aber in Bayern ist die Welt ja noch in Ordnung, da gibt es für PVB auch die Ersatzbescheinigung und keine schleichende Entwaffnung der PVB wie in Berlin.
  6. Zeuge? Da laufen Jugendliche, einer davon hat ein Messer? Es kommt ja auch auf die Art und Weise der Meldung an. Konkrete Beschreibung z.B., wenn die sich aber ansonsten friedlich durch die Gegend bewegen?
  7. Jepp, ich kenne Karneval, denk dir einfach etwas grün dazu. (die Schrift und nicht die Partei)
  8. Ich würde das dann ev. Einfaltspinsel nennen. Bloß weil ein Bürger "Wichtig" etwas meldet was die Polizei nicht gesehen hat, kann man tatsächlich nicht jeden so einfach durchsuchen, auch nicht eine Gruppe deutscher Jugendlicher. Und ein PVB ist nicht auf die Erlegung von Wild ausgebildet und die Munition ist da auch nicht so geeignet. Von Tierquälerei will ich gar nicht erst reden, also ist ein Jäger immer der richtige Ansprechpartner, denn das Wild muss ja auch weg, aber wem erzähle ich das, also nimm dich mal etwas zurück. Schönen Dienst? Bin seit 3 Jahren raus und tummle mich mit einem Jäger auf dem Schießstand und beim Preisskat.
  9. Was hat eigentlich eine Burka in Deutschland zu suchen? Eine Waffe würde ich nicht vermuten, eher einen Sprengstoffgürtel, der wäre wirksamer. Gilt nicht mehr das Vermummungsverbot?
  10. Darüber kann ich nun wirklich nicht lachen.
  11. Eine Hochgeschwindigkeitsverfolgung bietet auch noch weitere Risiken! Aber der normale Bürger sieht nur den "abgelatschten" uralten lahmen Streifenwagen der erst gar nicht eine aussichtslose Verfolgung aufnimmt, jedoch über ein funktionsfähiges Funkgerät verfügt, so kann er auch nicht beobachten wie dieses Fahrzeug in sicherer Entfernung eingekreist wird. Nun gut, befindet sich am Fahrzeug ein Diplomatenkennzeichen sieht das dann wieder etwas anders aus, aber eben auch nicht unbedingt verständlicher.
  12. Oder bei der Einschulung keine klassische Schultüte sondern die etwas andere "Tüte".
  13. Doch, mit der Wiedereinführung der Wehrpflicht, dann gibt es auch wieder genug Zivildienstleistende die als Pflegekräfte eingesetzt werden können.
  14. Diese "Verbotsirren" erklären ja auch Soldaten als "Mörder"!
  15. Verbote erzeugen das Gegenteil. Rauchen war mir als Kind auch verboten, wir taten es heimlich. Genauso wird es mit Spielzeugwaffen sein, sind die verboten greift man zur echten des Vaters/Mutter und weiß dann aber nicht was das ist.
  16. Glaubst du den Scheiß eigentlich selbst den du hier schreibst? Diese Autos fahren meistens Angehörige von anderen Großfamilien und die werden gerne angehalten, aber wenn die etwas dabeihaben fahren die eh unauffällig weil sie wissen das das MEK eh in der Nähe ist.
  17. Anscheinend bleibt irgendetwas immer auf der Strecke liegen: http://www.bz-berlin.de/berlin/reinickendorf/polizei-panne-koennte-wettbuero-mord-prozess-platzen-lassen
  18. In der Regel kommen bis zu 10 Seiten zusammen. Genau, wobei ich denke dass hierbei mein letzter Rat der aussichtsreichste sein dürfte. Das ist eigentlich so üblich, wenn ein staatsanwaltliches Aktenzeichen vorhanden ist werden die Asservate von der Polizei an die Asservatenstelle der Staatsanwaltschaft zugeleitet. Von daher haben die Waffen zig Stellen hinter sich, die meisten bei der Polizei und überall werden Ablagen möglich sein, auch in der Hauptakte beim Staa, wird nur keiner richtig gesucht haben. P.S.: Wenn du die Waffe aus der Asservatenkammer bei der Staa abholst würde ich auch bei der zuständigen Geschäftsstelle vorbeischauen und das Sekretariat höflich bitten dass sie in der Akte nochmals in Ruhe die übrigen Zertifikate suchen.
  19. Ich persönlich würde mit einer detaillierten Dienstaufsichtsbeschwerde starten und zwar beim zuständigen Polizeipräsidenten, der wird das zwar nicht bearbeiten, aber sie wird an die zuständigen Stellen weitergereicht, wo dann die vielen bunten Signaturen der Stäbe drauf sind!(Eingeweihte wissen was ich meine, denn das zeigt Wirkung) Irgendwo werden die Gutachten dann doch wohl zu finden sein, eine böse Absicht wird nicht dahinterstecken, eher Schlamperei. Dienstintern wird man den "Laufweg" der Gegenstände nachvollziehen können. Wenn ich mal etwas verloren habe gehe ich doch auch exakt den Weg den ich vorher nahm. Viel Glück.
  20. Das große Problem ist dass man dem Familienangehörigen nicht in den Rücken fallen will/kann und wenn der dann auch noch an Macht gewohnt ist, wird es besonders schlimm. Der Sachbearbeiter der Waffenbehörde wird es aber auch nicht leicht gehabt haben.
  21. Mein Vater wollte auch nicht wahrhaben dass er lieber nicht mehr mit einem Fahrzeug am öff. Straßenverkehr teilnehmen sollte, ab einem bestimmten Alter und mancher Verfassung ist es besonders schwer.
  22. Mein Mitleid hält sich tatsächlich in Grenzen. Läuft die Frist zur Abgabe ab besitzt man die Waffen illegal und es wird ein Strafverfahren eingeleitet, daraufhin erfolgt dann der DB zur Sicherstellung der Waffen. So wurde das bisher in Berlin gehandelt, wobei ich mit dieser Lösung auch nicht gerade wohlgesonnen war.
  23. O.K., heißt Beschlagnahme, aber zur Erklärung aus dem WaffG: Auszug: → § 55 § 54 Einziehung und erweiterter Verfall (1) Ist eine Straftat nach den §§ 51, 52 Abs. 1, 2 oder 3 Nr. 1, 2 oder 3 oder Abs. 5 begangen worden, so werden Gegenstände, 1. auf die sich diese Straftat bezieht oder 2. die durch sie hervorgebracht oder zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind, eingezogen. (2) Ist eine sonstige Straftat nach § 52 oder eine Ordnungswidrigkeit nach § 53 begangen worden, so können in Absatz 1 bezeichnete Gegenstände eingezogen werden.
  24. Warum werden beschlagnahmte Zigarette in Stückzahl benannt und nicht nach Schachteln, Stangen oder Kartons?
  25. 1. Dich hat doch schon gar keiner gefragt 2. mache ich kein Problem daraus, aber das setzt ja auch Verstehen voraus P.S.: Soll ja auch nur ein Hinweis darauf sein das mancher meinen könnte, naja ich stecke mir mein Messerchen ein, wenn sie mich damit erwischen ist das nur eine Owi, was dann ev. jemandem auf die "Füße" fallen könnte. Von daher ist das schon interne Erkenntnis, denn es gingen viele derartige Dinge über meinen Tisch, man erinnere sich mal an ein bestimmtes Messerthema. Von mir aus kann doch jeder machen was er will.
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