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uwewittenburg

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  1. Wer sollte das sein? Mir fallen zwar ein paar gute Namen ein, aber die jeweilige Partei gefällt mir nicht.
  2. Das sind dann eben einige weniger die die Rettungskräfte bei einem Unglück o. ä. behindern.
  3. Wenn ich die Entwicklung in Berlin von rot-rot-grün betrachte ist dem eigentlich nichts hinzuzufügen. Meine Wahlentscheidung fällt mir immer schwerer, auf jeden Fall werde ich sie nicht allein von Aussagen über Waffenbesitz abhängig machen, denn Wahlversprechen werden eigentlich fast nie eingehalten.
  4. Ich sage eigentlich nur dass ich alles unternehme dass meine Waffen nicht abhanden, bzw. in fremde Hände gelangen. Sollte dies jedoch aus irgendwelchen Gründen doch passieren sage ich gar nichts, sondern lasse einen Experten reden.
  5. Die Fahrschulen nicht zu vergessen, zwar auch nur Einzelfälle, aber das halte ich persönlich für gefährlicher. Die Politiker mit ihren "Schummeleien" bei Lebensläufen oder Doktortiteln mal ganz abgesehen.
  6. Das ist in der Tat ein sehr schweres Thema, wo Behörde, Händler und LWB regelmäßig im Konfrontationskurs liegen. Insbesondere im Thema Abgabe der Waffen, Eintragung im Waffenhandelsbuch beim Händler und die Ansicht der Behörde. Wie manche die Ansicht eines bestimmten MA der Berliner Behörde kennen, werden die Haare in den Ohren wachsen. Dank "Triebel" konnte ich einen LWB retten. Nein, ich brauche keine Dank, meine eigene Zufriedenheit reicht mir.
  7. Warnte ich nicht schon immer vor Nachbarn, Ehefrauen, Verflossenen u.s.w.? Alleine schon das Umgangsrecht mit den Kindern ist hart umkämpft und jedes Mittel recht. Meine 1. Scheidung verlief einvernehmlich und ohne Anwälte, aber Smartphone gab es da auch noch nicht. Von diesen geringen Kosten damals kann man heute nur noch träumen. Nach erfolgter Scheidung ging es dann erst einmal in die !1. Distanz"" "Kneipe".
  8. Wer so blöd ist davon auch noch Fotos zu veröffentlichen ist doch selber schuld. Dumm ist doch nur der der sich erwischen läßt!
  9. In einem LWB Haushalt mit Kindern halte ich es für wichtig dass die Waffen kein Geheimnis darstellen, sondern den Kindern die Waffen gezeigt und erklärt werden, so auch dass nicht die Waffen gefährlich sind sondern der sorglose Umgang mit den Waffen. Heimliches verstecken hilft wenig. Vor langen Jahren habe ich die Weihnachtsgeschenke mühsam versucht vor den Kindern zu verstecken, trotzdem wußten sie schon vor der Bescherung was sie bekamen. Heimliches Tun erweckt immer die Neugier und das ist natürlich.
  10. Das OLG Hamm hat sich vor längerer Zeit mit diesem Begriff auseinandergesetzt und festgestellt, dass bei einer Schussabgabe die Ausübung der tatsächlichen Gewalt bejaht wird. Ging zwar um die Schussabgabe mit einer Schreckschusswaffe zu Silvester und nach dem Motto: "Er hat sie doch nur kurz in der Hand gehabt", aber es reichte eben für die Verurteilung. Wer soll also etwas dagegen einwenden wenn Junior sich meine Waffe anschaut und nur das damit tut was ich ihm erlaube?
  11. Kann man hier nachlesen, steht nichts über die Gültigkeit, würde aber schon vorsorglich darauf achten, von wegen irgendwelchen Reisen. Abschnitt 2 Umgang mit Waffen oder Munition Unterabschnitt 6 Obhutspflichten, Anzeige-, Hinweis- und Nachweispflichten § 37 ← → § 39 § 38 Ausweispflichten § 38 wird in 3 Vorschriften zitiert Wer eine Waffe führt, muss 1. seinen Personalausweis oder Pass und ........
  12. Dass mir das klar ist sollte eigentlich bekannt sein. Ich spielte auf die Jagdgesellschaft auf freiem Feld an, die von "Ungläubigen" gefesselt und vorläufig "enteignet" wurde.
  13. Die "Zustimmung eines anderen" liegt ja vor, über die "befriedete" Geschichte und der "Zusammenhang mit dem Bedürfnis" könnte man streiten, aber in diesem Zusammenhang fällt mir wieder einmal die Geschichte mit der Jagdgesellschaft auf dem freien Feld ein!
  14. Als Flüchtling über sichere Staaten einreisen, Asyl beantragen und das deutsche Recht ignorieren funktioniert doch auch, man muss ja nur seinen Pass weggeworfen haben.
  15. Es wurden die Ernsthaftigkeiten der Drohanrufe in den Lagezentren auf Ernsthaftigkeit geprüft, heute wird man bei bestimmten Anrufen doch wohl eher vorsorglich zur Überprüfung übergehen. Wer dann gen Himmel mit dem Zeigefinger droht und dabei Geräusche austößt könnte sich dann wohl eher ganz schnell in der "Klapse" wiederfinden.
  16. Ich schon und einige andere wohl auch, aber manche eben nicht, ist aber nicht schlimm.
  17. Na klar, habe ja auch meine eigenen Gedanken dazu dargelegt. Warum? Ja und nun? Darf man nur schreiben was du für geeignet hältst?
  18. Hier beißt sich ja auch etwas, als Beamter mit Treuepflicht den Staat zu negieren, aber vom Staat kassieren? Nach meiner Ansicht sollte man allen die sich als Reichsbürger outen die deutsche Staatsbürgerschaft entziehen, somit dürften/sollten alle deutschen Dokumente ihre Gültigkeit verlieren, so auch die WBK und allen anderen Rechte. So auch allen anderen die sich mit allen anderen Gesellschaftsformen wie Islamismus u.a. vollends identifizieren und die deutsche Kultur negieren. An eine Staatsbürgerschaft sind eben nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten gebunden. Eine doppelte Staatsbürgerschaft war eh schon der größte Unsinn aus meiner Sicht. So sehe ich das und das ist eben meine Einstellung zur Sache. Entweder oder!
  19. Das kann doch jeder halten wie er es für richtig empfindet und es ihm nicht "weh tut", bzw. der für ihn der gangbarere Weg ist. Alles andere ist doch Gängelei und das wird doch hier nicht gerne gesehen.
  20. In Berlin ist die Waffenbehörde dem LKA 5 zugeordnet und LKA 5 ist Staatsschutz.
  21. Die gleichen unterschiedlichen Auffassungen wird es vor den Gerichten geben, bis ein Gericht die Meinung zu seiner zusammenfaßt und dann? Ich würde es nicht riskieren. Ist dann genauso wie bei der Präzisionsschleuder ohne Armstütze, aber mit der Vorrichtung dafür.
  22. So dachte ich mir das, hatte aber weder Zeit noch Lust zum recherchieren.
  23. Schaulaufen mit leeren Magazinen kenne ich gar nicht, die MP 5 hat verschiedene Magazine mit unterschiedlichen Kapazitäten, welches gegenwärtig genutzt wird, bzw. ob die Reservemagazine mitgeführt werden entzieht sich meiner Kenntnis. Leere Magazine kenne ich eigentlich nur von Übungsmärschen bei der NVA, wobei ich immer für meine Kalaschnikow die 3 vollen Magazine mit je 30 Patronen und bei der Makarow beide vollen Magazine mit je 6 Patronen mitführte, bei der VP 8 Patronen je Magazin, bei Alarm MPI mit 3 vollen Magazinen, Kalaschnikow je 30, polnische MPI weiß ich nicht mehr und bei der Skorpion 1 kleines und 2 große Magazine. Später bei der "richtigen" Polizei die P 6 mit je 8 Patronen. MPI 5 mußte ich als Kripo nicht schleppen. Scharfes schießen fand ich immer geil, egal mit was auch immer, leider fand das Handgranatenwerfen nur in der ehamaligen DDR statt, das ist eigentlich das einzigste was ich vermisse. Aber wenn die MPI 7 eingeführt wird kann Berlin ja wieder für 1,- € die MPI 5 aufkaufen.
  24. Ohne hier etwas rechtlich zu definieren, ich würde erst einmal nichts montieren, sondern getrennt und die Bescheinigung vom BKA mitführen. Eine Armbrust bleibt eine Waffe, allerdings erlaubnisfrei, aber alles was an Waffen montiert ist was ein Ziel beleuchtet, ist erst einmal potentiell verdächtig. Da wurde dann auch schon mal ein Zielfernrohr mit Innenleuchtpunkt vorsorglich beschlagnahmt. Zu beachten wäre auch dass Gerichte gerne einmal Ansichten/Bescheinigungen des BKA abschmettern.
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