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uwewittenburg

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Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. Aha, ein Anwalt bescheinigt dir die Ausnahme. Ich befürchte aber das ein derartiges Schreiben niemanden interessieren wird, wenn das Hausrecht durchgesetzt werden soll. Ich habe auch eine Klage eingereicht und das dauert nun schon 2-einhalb Jahre, jeder Anwalt (meiner und der der Gegenseite) legen die rechtliche Würdigung auf ihre Art aus, somit dauert das eben. Wie willst du denn die Waffe aufbewahren? Na gut, bei einem Weinfest am Mann im Rucksack, aber irgendwann kommt die Aufbewahrungsregel zum tragen. Was will ich bei einem Weinfest mit einer Waffe wenn dort Alkohol getrunken wird? Waffen und Alkohol geht nun mal gar nicht! Für die VoPo-Hasser, bei uns wurde vor dem Schießen immer "Zielwasser" reichlich genossen!
  2. Ich würde einfach primitiv sagen Sach- und Fachkundig. Ein 50-jähriger PVB mit 25 Dj ist zwar sachkundig, aber z. B. auf dem Wurftaubenstand zeigt sich das in der Regel anders, also sollte auch eine vom Verein befähigte Person als Aufsicht benannt werden, dazu bedarf es nicht unbedingt einer Urkunde oder Ausweises.
  3. Das kenne ich, immer provozieren und andere vorschicken. Habe ich früher schon gehaßt.
  4. Neee, mache ich nicht. Ich genieße meinen Ruhestand. Halte es aber für sehr gefährlich zu sagen du darfst das und das. Ich halte es für eine "fiese" Rechtsberatung, die so nicht veröffentlicht werden dürfte, auch wenn ich weiss was er meint, aber das kann man so in einem Forum nicht vermitteln. Vor allen Dingen hätte er nicht die "Eier" jetzt mit einer SRS zum Oktoberfest zu gehen und seine Meinung durchzuziehen, weil es nicht geht.
  5. Und damit muss sich eben kein PVB vor Ort auseinandersetzen, denn die rechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig und das Waffenrecht wird im Lehrprogramm für PVB immer stärker vernachlässigt. Hinzu kommen ja noch die verschiedenen Auslegungsformen des Waffenrechts und auch der Meldegesetze in den einzelnen BL. Z.B. § 44 Abs. 1 WaffG war zu meiner Zeit gar nicht mehr relevant, weil diese Information gar nicht verarbeitet werden konnte, somit kann/konnte kein PVB im Register den legalen Waffenbesitz hier in Berlin erkennen.
  6. Naja, Streit? Trotzdem danke das mir jemand beispringt, aber wer streitet redet eben noch miteinander, wenn auch manchmal vorbei. Das wird ihm nun gar nicht gefallen, jetzt wird er mühsam seine Zähne aus der Schreibtischkante ziehen und uns beiden erklären dass wir im Unrecht sind, aber das sind eben Anwälte.
  7. Er bekommt von seinem Vorgesetzten einen Auftrag, egal was, ob nun Verkehrskontrolle, Alkohol- oder Drogen, es geht um die Verfolgung, Aufklärung von Delikten. Nein, das vereinzelte den noch dazu setzen will ich ja nicht bestreiten, aber darum geht es ja nicht. Er entscheidet nicht allein, bei jeder Feststellung bedarf es der Information an die Leitstelle und die ordnet in der Regel an wie weiter zu verfahren ist. Du willst sie doch nicht etwa "brotlos" machen? Nein, er hat eine Berichtspflicht und bekommt seine Weisungen und die hat er zu befolgen.
  8. Nicht nur irgendwie, ich halte es für dringend geboten, aber das könnte aber auch nach "hinten" losgehen, kommt ja auf das gebündelte Interesse an und gerade von daher würde ich momentan nich wirklich an dem bestehenden WaffG rütteln wollen! Ich denke mal dass hier niemand etwas verschwendet, die Kontrollen sind doch eh da und damit meine ich die verschärften Einlaßkontrollen bei Veranstaltungen. Die Kontrollen der Aufbewahrung ist wieder ein anderes Feld.
  9. Woher soll er denn auch, er hat ja auch kein Jura studiert, dafür sind Anwälte und Richter da. Wobei sich deren Auffassungen auch schon stark unterscheiden, gerade bei Anklägern und Verteidigern.
  10. Du hast die Mütze vergessen! Die Waffe trägt er aus Selbstverteidigungsgründen und nicht nur unbedingt um das Recht durchzusetzen. P.S.: Ihr vergesst aber das die Polizei durch private Sicherheitsdienste ersetzt wurden, die die Waffen auf den Veranstaltungen abnehmen und später der Polizei übergeben, da ist dann später auch selten nachvollziehbar wie die Waffe dann tatsächlich "transportiert/geführt" wurde.
  11. Wetten dass das bald kommen wird! Ist doch hier schon lange üblich. Nur einen Pappbecher zu entwickeln der 1 Maß aushält?
  12. Die Gefährlichkeit geht doch in der Regel vom Besitzer aus! Welcher normal denkende Bürger würde so ein Teil auf einem Volksfest rumschleppen? Nur weil er nicht boxen kann? Aber SRS Waffen für ungefährlich zu bezeichnen würde ich so nicht unterschreiben. Dann schau dir mal die verbotene Pyro bei Fußballspielen an und was daraus entstehen kann.
  13. Wenn du es so sehen willst. Es gibt ja noch das Eingriffsrecht und andere Vorschriften die das Tun bestimmen. An erster Stelle steht doch wohl die Sicherheit.
  14. Ich verstehe dich schon aber das nützt ja niemand wirklich. Recht haben und auch bekommen sind 2 paar Schuhe. Teste es doch einmal selbst und komme neu! [emoji9] Gesendet von meinem D6503 mit Tapatalk P.S.: Einheit von Theorie und Praxis? Theoretisch habe ich Recht, aber praktisch? Im Zweifel wird ein OLG dies dann präzisieren.
  15. Naja stimmt nicht, der Gesetzgeber will keine Waffen auf öffentlichen Veranstaltungen und das lässt er auch umsetzen. Gesendet von meinem D6503 mit Tapatalk
  16. Ach noe! Was nützen deine Argumente dem kleinen Mann wenn er erwischt wird? Du wirst auf jeden Fall dann nicht vor Ort sein! Gesendet von meinem D6503 mit Tapatalk
  17. Nein, ich brauche nicht nachschauen oder nachdenken, denn ich würde sie trotz KWS nicht mitnehmen, denn entweder ich komme nicht zur Veranstaltung gar nicht rein, weil ich wieder zurück gehe, oder ich bin das Ding los und das zwar definitiv. Also lass den Quatsch hier zu vermitteln dass man damit verpackt zu einer öff. Veranstaltung gehen darf, zumal man dort ja jederzeit die Zugriffsbereitschaft herstellen kann und das will man ja unbedingt verhindern. Schlimm wird es dann wenn die Veranstaltung unter der VersG fällt, wo sogar alleine schon das mitführen eines Verteidigungsmittels auf dem Weg dorthin unter Strafe gestellt ist, dazu gehören dann sogar Quarzsandhandschuhe. Veranstaltungen unter freiem Himmel ist dann wieder eine Besonderheit für sich, auf die Bestimmungen der Waffenverbotszonen will ich gar nicht erst weiter eingehen. Du magst ja mit deiner Argumentation vor Gericht Erfolg haben, aber auch nur ev.! Die meisten scheuen den Weg bis zum Richter und wenn, dann ziehen die meisten das nicht konsequent durch, was ich durch meine persönlichen Erfahrungen auch so unterschreiben kann. Definitiv wird die Waffe bei Feststellung abgenommen und ein Verfahren eröffnet und der Richter entscheidet dann wer Recht hat, oder auch nicht. P.S.: Der Unterschied zwischen erlaubt und erlaubnisfrei ist mir durchaus bekannt, wie du aber feststellen kannst wurde dies von meinem Handy in der Eile verfaßt und ich kann das Schreibprogramm eh nicht leiden.
  18. Denk nochmal darüber nach! Es bleibt ein erlaubtes Führen und kein Transport! Gesendet von meinem D6503 mit Tapatalk
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