Zum Inhalt springen

uwewittenburg

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    7.985
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. Falls du mich meinst, wenn ich als Teamführer eines Einlieferungsdienstes der Kripo oder einer Ermittlungsgruppe dem Sta den Vorschlag zum Antrag für einen HB oder DB vorlege, begründe ich das und der Sta prüft, bestätigt oder lehnt ab. falls nicht erforderlich begründe ich das meinem Vorgesetzten. So mal ganz simpel ausgedrückt. In der Regel ist es aber vorher schon mit dem Sta besprochen worden, nun kommt es dann auf den Richter an.
  2. Es geht ja nicht um Willkür. 1. muss jemand etwas begründen können, bzw. plausibel darlegen 2. muss jemand der Begründung folgen 3. muss man akzeptieren können wenn die Begründung nicht haltbar ist
  3. Begründen lässt sich alles, auch wenn es noch so dünn erscheint. Gesendet von meinem D6503 mit Tapatalk
  4. So ist es dann auch wenn du deine Glock nach dem WaffG erlaubt herumschleppst und damit aber ev. eine andere Vorschrift im Zusammenleben der Bürger störst, oder eben erlaubt mit der SRS auf deinem Grundstück "ballerst", aber eben einen Lärmverstoß begehst.
  5. Würde ich nicht so sehen, es sind die uralten Gesetze, die immer wieder neu zusammengestückelt, und dann von Juristen zerlegt werden.
  6. Wenn ev. keine Vorschrift nach dem WaffG, aber dann ev. aus einem anderen Gesetz oder Vorschrift, oder Anleitung heraus, z.B. die Vorgaben des Herstellers, wo der Schrank dann erst die Sicherheitsbedingung erfüllt.
  7. Und einer will schlauer und besser sein als der andere.
  8. Ich lach mich schief! Ich liebe diese Figur nicht, ich finde sie geil, weil sie immer anzutreffen sein wird, egal in welcher Gesellschaftsordnung, genau wie manche "Kotzbrocken".
  9. @speedjunky: Das wird einige geistig mächtig überfordern.
  10. Stolz bin ich erst wenn die Igno-Funktion hier richtig funktioniert.
  11. Es wird eine Gratwanderung bleiben, das Bedürfnis wurde hier eben nicht dafür anerkannt. Wer seine "Kanone" auf seinem Grundstück herumschleppt läuft auch mal schnell zum Paket-Lieferer oder hilft der Nachbarin die ihr Auto nicht in Gang bekommt. Wer erwischt wird ist eben selber schuld und viele lassen sich eben erwischen und das wird dann der Nachteil für alle anderen werden. Früher war für mich per Vorschrift West-Fernsehen verboten, hätte ich mich erwischen lassen hätte mich zwar kein Richter verurteilt, aber entlassen wäre ich wohl trotzdem worden. Ich wäre aber nie auf die dumme Idee gekommen öffentlich zu fragen ob man mir das verbieten darf.
  12. Das scheint ein Problem zu sein! gesendet vom Smartphone
  13. Wozu? Mir ist das nicht wirklich wichtig. Im Gegenteil. gesendet vom Smartphone
  14. Geborene Fahrradfahrer? Nach oben buckeln, nach unten treten? Gab es schon immer und wird es auch immer geben, mal mehr, mal weniger. P.S.: Oder eben die Diederich Heßling's
  15. Und dann bleibt man zuverlässig? gesendet vom Smartphone
  16. Das trifft auf Berlin eben nicht zu, das habe ich aber schon öfter beschrieben. Das Melderecht wird eben genau so unterschiedlich angewendet wie das Waffenrecht. Übrigens, wenn sich jemand bedroht fühlt macht es doch keinen Unterschied ob vom LWB oder IWB. Die Maschinerie rollt erst einmal an, geprüft wird ev. später.
  17. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird dich kein Richter zu einer Strafe verdonnern, aber der erfolgte Einsatz ist doch schon Strafe genug. Darum sag ich ja eigentlich immer: "Schuster bleib bei denen Leisten"! Mach auf deinem Grundstück doch alles so dass sich niemand daran stört.
  18. Auf diese Frage wird es keine rechtsverbindliche Antwort geben können. Meinen Postboten würde es nicht stören, aber bei seiner Urlaubsvertretung? Ich frage mich allerdings aus welchem Grunde ich jemand mit sichtbar geholsterter Waffe öffnen sollte? Stelle die Frage doch deiner Waffenbehörde und lass dir die Antwort schriftlich geben. Bin mir aber schon sicher welche Antwort du bekommst. Jede Wette dass sie dies nicht bejahen wird.
  19. Der 110 Anruf [emoji390] geht aber nicht bei der zuständigen Polizei ein sondern zentral. gesendet vom Smartphone P.S.: Auf dem Lande ev. möglich. In einer Millionenstadt wie Berlin mit 6 Direktionen und je 5 - 6 dazugehörigen Abschnitten? Ich könnte mir vorstellen dass bei einem derartigen Anruf dieser hier sofort an ein streifefahrendes SEK Team durchgeleitet wird.(muß aber nicht)
  20. Wenn man wollte. gesendet vom Smartphone
  21. Genau derartige Einzelfälle sind gemeint. Kann passieren, muß aber nicht, von daher sollte jeder auf sich, auf Nachbarn und fremden Personen vor seiner Haustür achten. Wer aber meint dass er das so darf? Na gut. Letztendlich schadet es nicht nur ihm, sondern eben auch den anderen LWB.
  22. Der Test wäre nur dann erfolgreich wenn beide in je einem anderen BL wohnen würden und genau die gleiche Handlungsweise mit der gleichen Gegenreaktion durchführen. Das Ergebnis würde höchstwahrscheinlich unterschiedlich ausfallen, aber eben auch nur wahrscheinlich.
  23. Kann er eben nicht für jeden Fall, denn kein Fall gleicht dem anderen, somit kann man kein Pauschal Urteil abgeben. gesendet vom Smartphone P.S.: Eben die 50 % Erfolgsaussicht!
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.