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uwewittenburg

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Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. Jaja, Hörensagen. Haben wir schon den 1. April? Wozu gibt es die Bundestagspolizei und auch den Personenschutz?
  2. Und einer will schlauer und besser sein als der andere.
  3. Ich lach mich schief! Ich liebe diese Figur nicht, ich finde sie geil, weil sie immer anzutreffen sein wird, egal in welcher Gesellschaftsordnung, genau wie manche "Kotzbrocken".
  4. @speedjunky: Das wird einige geistig mächtig überfordern.
  5. Stolz bin ich erst wenn die Igno-Funktion hier richtig funktioniert.
  6. Es wird eine Gratwanderung bleiben, das Bedürfnis wurde hier eben nicht dafür anerkannt. Wer seine "Kanone" auf seinem Grundstück herumschleppt läuft auch mal schnell zum Paket-Lieferer oder hilft der Nachbarin die ihr Auto nicht in Gang bekommt. Wer erwischt wird ist eben selber schuld und viele lassen sich eben erwischen und das wird dann der Nachteil für alle anderen werden. Früher war für mich per Vorschrift West-Fernsehen verboten, hätte ich mich erwischen lassen hätte mich zwar kein Richter verurteilt, aber entlassen wäre ich wohl trotzdem worden. Ich wäre aber nie auf die dumme Idee gekommen öffentlich zu fragen ob man mir das verbieten darf.
  7. Das scheint ein Problem zu sein! gesendet vom Smartphone
  8. Wozu? Mir ist das nicht wirklich wichtig. Im Gegenteil. gesendet vom Smartphone
  9. Geborene Fahrradfahrer? Nach oben buckeln, nach unten treten? Gab es schon immer und wird es auch immer geben, mal mehr, mal weniger. P.S.: Oder eben die Diederich Heßling's
  10. Und dann bleibt man zuverlässig? gesendet vom Smartphone
  11. Das reicht nicht, bei Personenschutz gefährdeter Personen sind mindestens bis 16 Personen erforderlich, schon um Urlaub u. ä. abzudecken. Eine neue Identität ist ebenfalls schwierig durchzuhalten. Sehr schwierige Situation.
  12. Das trifft auf Berlin eben nicht zu, das habe ich aber schon öfter beschrieben. Das Melderecht wird eben genau so unterschiedlich angewendet wie das Waffenrecht. Übrigens, wenn sich jemand bedroht fühlt macht es doch keinen Unterschied ob vom LWB oder IWB. Die Maschinerie rollt erst einmal an, geprüft wird ev. später.
  13. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird dich kein Richter zu einer Strafe verdonnern, aber der erfolgte Einsatz ist doch schon Strafe genug. Darum sag ich ja eigentlich immer: "Schuster bleib bei denen Leisten"! Mach auf deinem Grundstück doch alles so dass sich niemand daran stört.
  14. Auf diese Frage wird es keine rechtsverbindliche Antwort geben können. Meinen Postboten würde es nicht stören, aber bei seiner Urlaubsvertretung? Ich frage mich allerdings aus welchem Grunde ich jemand mit sichtbar geholsterter Waffe öffnen sollte? Stelle die Frage doch deiner Waffenbehörde und lass dir die Antwort schriftlich geben. Bin mir aber schon sicher welche Antwort du bekommst. Jede Wette dass sie dies nicht bejahen wird.
  15. Der 110 Anruf [emoji390] geht aber nicht bei der zuständigen Polizei ein sondern zentral. gesendet vom Smartphone P.S.: Auf dem Lande ev. möglich. In einer Millionenstadt wie Berlin mit 6 Direktionen und je 5 - 6 dazugehörigen Abschnitten? Ich könnte mir vorstellen dass bei einem derartigen Anruf dieser hier sofort an ein streifefahrendes SEK Team durchgeleitet wird.(muß aber nicht)
  16. Tippe eher auf Zeugen- oder Personenschutz. gesendet vom Smartphone
  17. Wenn man wollte. gesendet vom Smartphone
  18. Na ja, ich wüßte dann auch keinen Ausweg! Trotzdem ein mutiges Urteil, denn die Aussagen waren ja wohl nicht widerlegbar (Aussage gegen Aussage war ja nicht). Auch wenn freigesprochen wird er wohl nicht zur Ruhe kommen und ich bezweifle dass er ausreichenden Schutz bekommen wird. P.S.: Wenn man sich das nachfolgende mal anschaut würde ich mich eher selbst schützen: http://www.bz-berlin.de/berlin/alarm-chaos-bei-der-berliner-polizei
  19. Eben wie mit den Baseballschlägern bei der Rockerkontrolle. Liest sich eben gut dass ein "Haufen" Waffen beschlagnahmt wurden.
  20. Na klar die Machete. Ist zwar ein Werkzeug, aber eben ein feststehendes Messer mit über 12 cm Klingenlänge, somit eine Owi nach § 42a WaffG.
  21. Genau derartige Einzelfälle sind gemeint. Kann passieren, muß aber nicht, von daher sollte jeder auf sich, auf Nachbarn und fremden Personen vor seiner Haustür achten. Wer aber meint dass er das so darf? Na gut. Letztendlich schadet es nicht nur ihm, sondern eben auch den anderen LWB.
  22. Der Test wäre nur dann erfolgreich wenn beide in je einem anderen BL wohnen würden und genau die gleiche Handlungsweise mit der gleichen Gegenreaktion durchführen. Das Ergebnis würde höchstwahrscheinlich unterschiedlich ausfallen, aber eben auch nur wahrscheinlich.
  23. Kann er eben nicht für jeden Fall, denn kein Fall gleicht dem anderen, somit kann man kein Pauschal Urteil abgeben. gesendet vom Smartphone P.S.: Eben die 50 % Erfolgsaussicht!
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