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uwewittenburg

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Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. Warum sollte ich? Meine Tochter hat noch nie geschossen und wir haben ihr einen K 98 in die Hand gegeben. Sie hat tatsächlich durchgehalten!
  2. Man sollte eben Leute aus der Praxis befragen und nicht irgendwelche ..............! In den Stäben sitzen ja Leute die fernab des realen Lebens diskutieren und das schein ansteckend zu sein. Irgendwann wollte man die Stäbe "entschlacken", da muss wohl jemand etwas falsch verstanden haben.
  3. Naja, mehr als 10 Schuss veträgt meine operierte Schulter nicht mehr.
  4. Wir haben uns vorbereitet, aber es ist uns nicht alles gelungen! Wird es nach den Wahlen heißen. Die gestrichenen und wieder zugebilligten Treueprämien lassen ja auch auf sich warten.
  5. Gääähnnnnn.!
  6. Was brauche ich? Luft zum atmen!
  7. Irgendwann wird man noch für sein Deo einen kleinen WS benötigen!
  8. Wenn die irgendwo tätig werden heißt das aber nicht dass sie dort ihren Sitz haben. Goggel weiß aber auch nicht alles.
  9. Hingehen, Stimme ungültig, aber eben die Wahlbeteiligung verändert sich.
  10. BKA Halle? Ich dachte die sitzen woanders. Nein, ich kenne auch Fälle wo Kollegen lieber eine Waffe aufkaufen bevor sie im Hochofen landet. Kann doch jeder Schütze ebenso, manche kommen eben eher an irgendwelche Daten ran.
  11. Das ist aber schwach!
  12. Ich erinnere mich dunkel dass es irgendetwas zum Thema Hessen schon gab! Ich kenne viele Leute die nicht wählen gehen und ich rede mir den Mund fusselig, nein nicht wegen einer Partei, sondern einfach überhaupt nur hingehen!
  13. Nur beim § 42a WaffG! In der Regel die A-Waffenverordnung und die Rechtsprechung die einen lediglich verschnürten Rucksack auf dem Rücken getragen als verschlossen ansieht.
  14. Als die Mauer fiel war noch 1,0 Promille für Kraftfahrer erlaubt. Das fand ich auch nicht mehr im Rahmen. Wer den Alkohol nicht gewohnt ist war hier schon betrunken, manchem merkte man 2,0 noch nicht an.
  15. Aber nicht das Schwarzpulver.
  16. Schaffen wir nun Familienfeiern, Ostern, Geburtstage, Weihnachten, Hochzeiten, Taufen, Einschulungsfeiern ect. ab? Nein, alles im Rahmen halten und eben nicht über die Stränge schlagen, wie z.B. im Suff seine Schätzchen vorführen wollen und sich dabei "erwischen" lassen. Ein gepflegtes Glas Wein o.ä. trinken ist nicht gleich Saufen, aber wer sich regelmäßig ins Koma säuft sollte über seine Eignung/Zuverlässigkeit nachdenken.
  17. Na logisch, man muss doch wissen mit wem man es zu tun hat. Mit Drogenvorerkenntnissen o.ä. sucht man dann schon etwas gründlicher.
  18. Ja, kenne ich auch so, einfach um zu schauen ob etwas hängen geblieben sein kann, was man verwerten könnte.
  19. Kraftfahrzeugbesitzer zahlen Steuern und bald wohl auch Mautgebühren, der Zustand mancher Straßen und Bücken ist unter aller Kanone. Der Fahrzeugverkehr soll weiter durch Tempolimits und zu Lasten von Fahrradstraßen weiter eingeschränkt werden. Was für ein Aufwand für Fahrradfahrer die keine Steuern zahlen!
  20. Und der Schornsteinfeger, bei Kamin jährlich, ansonsten alle 2 Jahre.
  21. Das ist der Knackpunkt, es ist nichts passiert, ev. eine Beleidigung als Antragsdelikt, alles andere ist Spekulation und dafür durchkämmt niemand die anderen Häuser. Wären die eingedrungen und wären mit einigen deiner Waffen abgehauen, wäre alles mobilisiert worden, aber so spricht man ja nicht mal von einem Überfall, auch wenn du das subjektiv so empfindest und es wahrscheinlich auch so abgelaufen wäre, ist aber nicht. Wären die erwischt und "hops" genommen worden, hätte es nicht mal eines Anwaltes bedurft, der KDD hätte schon von alleine die Entlassung verfügt. Das hilft die zwar nicht wirklich, es muss eben erst was richtiges passieren.
  22. Falls du mich meinst, wenn ich als Teamführer eines Einlieferungsdienstes der Kripo oder einer Ermittlungsgruppe dem Sta den Vorschlag zum Antrag für einen HB oder DB vorlege, begründe ich das und der Sta prüft, bestätigt oder lehnt ab. falls nicht erforderlich begründe ich das meinem Vorgesetzten. So mal ganz simpel ausgedrückt. In der Regel ist es aber vorher schon mit dem Sta besprochen worden, nun kommt es dann auf den Richter an.
  23. Bloß nicht bedrohlich miauen!
  24. Es geht ja nicht um Willkür. 1. muss jemand etwas begründen können, bzw. plausibel darlegen 2. muss jemand der Begründung folgen 3. muss man akzeptieren können wenn die Begründung nicht haltbar ist
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