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uwewittenburg

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Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. Auch wenn grün, das habe ich so nicht behauptet. Noch nicht richtig wach?
  2. Tja früher! Ein Anruf bei der Polizei dass "Anscheins-Erwachsene" auf einem Kinderspielplatz toben und die Geräte ev. zerstören hätte in der Regel auch keinen Einsatz ausgelöst. Möchte auch fast wetten dass das Wort "Spielplatz" beim Anruf bewusst weggelassen wurde.
  3. So ist das nicht gemeint, jeder Mensch ist so lange eine verletzte Person bis ein Arzt den Tod festgestellt hat. Könnte fatale Folgen bei einem sogenannten Scheintod haben. gesendet vom Smartphone
  4. Ist doch geil! Hätte ich in meiner Kindheit auch gern genutzt. Da gab es zwar so ein "blödes AffG" noch nicht, aber eben auch nicht diese Möglichkeiten.
  5. Das entscheidest du? Laß das mal meine Sorge sein und spiel dich nicht als Admin auf.
  6. Ich habe lediglich auf deinen Q....sch geantwortet. Intensiv heißt noch lange nicht dass jemand auch alles verstanden haben muss. Komm mal runter und denke in Ruhe nach. Du hast geschrieben dass der Umgang mit Spielzeug unter 0,5 Joule keinen Beschränkungen unterliegt und das ist bei Anscheinswaffen definitiv falsch, es sei denn die sind eindeutig als Spielzeug erkennbar und eben keine Anscheinswaffen. Irgendwie müssen sie ja auch zu einem Stand oder sonst wohin verbracht werden, so ist dabei schon das WaffG zu beachten. Ich kenne einen Fall wo durch PVB fast auf spielende Kinder geschossen wurde, nur weil auf Aufforderung die die Spielzeug-Waffen nicht runternahmen und weiter auf die Polizei zielten. Es ist heute einfach gefährlich so leichtfertig mit dem Thema umzugehen, man sieht Waffen nicht immer an dass es lediglich Spielzeug ist und man sieht Kindern nicht immer an dass sie tatsächlich noch Kinder sind. Mit dem Spielzeug braucht man auf keinen Stand, sondern kann damit im Keller, Kinderzimmer oder Garten auch auf Scheibe schießen. Würde aber vom Grundstück abraten, auch wenn es erlaubt ist. An meinem Stand hängt ein Schild mit den zugelassenen Waffen und der Munition.
  7. Den § 42a WaffG mit einbeziehen, dann klappt das.
  8. Nicht lesen können ist nicht so schlimm wie nicht verstehen können. Ich lach mich schlapp. Schlimm ist nur an dieser WO-Software dass man den Stuß von ignorierten Mitgliedern doch irgendwie lesen muß.
  9. Ich sehe zwar die grüne Farbe, aber so witzig ist das eigentlich nicht, denn nur ein Arzt darf eigentlich den Tod melden bzw. feststellen, es sei denn es sind offensichtlich Todesmerkmale vorhanden, ansonsten handelt es sich immer um einen Verunglückten.
  10. Was die Parteien heute versprechen ist eh nach der Wahl vergessen. Protestwahlen können auch "in die Hose" gehen. In Berlin wird demnächst gewählt und ich habe mal den Wahl-O-Mat bemüht, danach hob sich eine Partei hervor die meinen Ansichten am nächsten kam (ich denke dass du die gleiche meinst). Als ich aber die Ergebnisse analysierte merkte ich dass sie zu einigen wichtigen Themen gar keine Stellung bezogen hatte, so dass dieses Ergebnis nicht tatsächlich er prickelnd bzw. vergleichbar war. Eine Mehrheit wird keine Partei wirklich mehr erreichen, von daher werden einige Themen in den Koalitionsverträgen untergehen bzw. versenkt und am Thema Waffen wird sich niemand versenken lassen wollen.
  11. - Sommerloch? - warum gibt es Angler- und Jägerlatein? Ernsthaft, 1000 m ist keine Kunst für einen guten Schützen und eine gepflegte Dragunow.
  12. Wenn ich meine RSV anrufe klärt der dortige SB mein Ansinnen und prüft ob es durch die Bedingungen erst einmal gedeckelt ist und sagt ev. eine Kostenübernahme zu oder eben gleich ab. Wie eben beim Waffenrecht, stellt sich später heraus das keine Fahrlässigkeit festgestellt wurde, sondern Vorsatz werden die verauslagten Kosten zurück gefordert.
  13. Ich gehöre nicht zu den Autoren und vertraue niemandem blind, weder Wiki noch M.! Wiki ist kein Gesetz aber als Enzyklopädie eben eine Hilfestellung. Ich vertraue auch nicht blind allen meinen Hilfssystemen in meinem DB, sie sind hilfreich, aber eben nur ein Hilfsmittel.
  14. Er findet ev. einen RA der der Versicherung 50 % Erfolgsaussicht vorgaukelt, die dann aber die verauslagten Kosten ev. nach der Begründung des Gerichts zurückfordert.
  15. Warum auch? Wikipedia ist eine Enzyklopädie und dient somit als Nachschlagewerk genau wie ein Duden, dafür ist das ja vorhanden. Man kann nicht jedes menschliche Handeln durch Gesetze regeln. Allerdings werden in der Regel Gesetzeslücken auch gerne mal geschlossen. Von daher hat Chris nicht Unrecht.
  16. Zumal eine Behörde gerne eine unklare Begriffsbestimmung bei Streitigkeiten durch einen Richter "zementieren" läßt, somit würde ich tatsächlich den Bogen nicht überspannen.
  17. Ist mir ja auch klar, aber auch Behörden bemühen bei unklaren Begriffsbestimmungen auch gerne Wiki.
  18. Ich brauche kein Konter! Man beachte bei Wiki auch diese Anmerkung zum Bedürfnis: Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (beispielsweise Einzelnachweisen) ausgestattet. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst entfernt. Bitte hilf der Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfügst. Näheres ist eventuell auf der Diskussionsseite oder in der Versionsgeschichte angegeben. Bitte entferne zuletzt diese Warnmarkierung. Die Waffenbehörde wird dir schon erklären ob dein Bedürfnis ausreichend ist.
  19. Nun Wikipedia erklärt es. Auszug Geschäftsraum: Arten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Als Geschäftsräume gelten Restaurants, Gastwirtschaften, Fabriken, Werkstätten, Unternehmen, Tankstellen, Anwaltskanzleien oder Arztpraxen. Auch bewegliche Sachen wie fahrbare Schankwagen, fahrbare Zweigstellen, mobile Supermärkte, Zirkuszelte oder Werbestände können Geschäftsräume sein.[3] Dagegen hielt das Reichsgericht im Jahre 1899 Straßenbahnwagen nicht für Geschäftsräume.[4][5] In diesem Sinne ist zweifelhaft, ob bei Briefkastengesellschaften und Briefkastenbanken von Geschäftsräumen gesprochen werden kann, weil es hier an der Ausstattung und auch der tatsächlichen Nutzung fehlt.
  20. So wird eher ein Schuh draus. In den eigenen 4 Wänden gibt es kein Führen, wobei sicherlich jede anstößige bemerkte Handlung hinterfragt wird. Außerhalb der eigenen 4 Wände ist es ein Führen, denn den Transportbegriff gibt es ja nicht mehr, von daher ist nur der Zusammenhang mit dem Bedürfnis gefordert. Dazu gehört auch eine ev. Verkaufspräsentation, Trockentraining, Büchsenmacher u.ä., aber nicht die illegale Bewachung im Puff, Spielothek, Disko, Goldschmied u.ä.!
  21. Alles außerhalb der eigenen Wohnung ist ein Führen, in fremden Besitztum ist die Zustimmung und der Zusammenhang zum Bedürfnis gefordert.
  22. Falsch! In fremden Geschäftsräumen ist die Zustimmung des Inhabers erforderlich und nur abhängig vom Bedürfnis erlaubt. (Aushebelung der gebräuchlichen Türsteher-Regelung) Vergleiche § 12 WaffG (3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer 1. diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt;
  23. Ist doch eigentlich WO-typisch, manche reagieren eben hier sehr über sensibilisiert, da hier auch so mancher Troll sein "Unwesen" versucht! Ich bin schon über-steril (oder stur) von den Angriffen mancher, habe aber auch schon so manche Verwarnung oder Sperre kassieren müssen, aber das macht dann eben hart! Von daher nicht alles persönlich nehmen, von Angesicht zu Angesicht passiert so etwas seltener. Manch einer denkt eben dass er hier anonym ist, was ja nicht mal immer bei einer unterdrückten Rufnummer beim telefonieren der Fall ist.
  24. 1. Richtig aber 2. Mit dem für den Stand zugelassenen Waffen und Munition 3. Mit gültiger Haft- und Unfallversicherung (kann aber als Gastschütze vor Ort für den Zweck für ca. 1,- € mit der Gebühr erworben werden)
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