

uwewittenburg
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Waffengesetz (WaffG) Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen
uwewittenburg antwortete auf BEG's Thema in Waffenrecht
Es ging eigentlich nur um Ratschläge. Für das geladene "rumschleppen" biete ich eine Angriffsfläche für die Begründung der Waffenbehörde um ev. ein Bedürfnis oder Zuverlässigkeit abzuerkennen.(muss jedoch nicht zwingend so sein, könnte aber) - mit einer geladenen Waffe darf ich weder in mein Revier oder zum Stand fahren - für die Selbstverteidigung gibt es kein anerkanntes Bedürfnis. Es geht einfach um das Szenario wenn die Polizei gerufen wird und die "Spaßmacher" eingesammelt wurden. Ansonsten interessiert das doch wirklich niemanden. Wo kein Kläger da auch kein Richter. Gab es nicht mal den Fall wo ein Jäger mit der geladenen Waffe von seinem Ansitz stieg und sich selbst verletzte? Hier wurde auch das Verhalten mit der geladenen Waffe gerügt, obwohl er in seinem Fall die Waffe eigentlich geladen führen durfte. Es geht um das wenn was passiert! Mir ist durchaus klar dass in anderen BL derartiges unterschiedlich betrachtet wird, da hingen dann auch manchmal die Flinten nach der Jagd beim Frühschoppen am Garderobenhaken oder lagen auf der Sitzbank, aber auch hier wechseln die Sachbearbeiter und die Ansichten. Die Zeiten dürften lange vorbei sein. -
Waffengesetz (WaffG) Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen
uwewittenburg antwortete auf BEG's Thema in Waffenrecht
Es ist ja auch schwer zu verstehen, gesunder Menschenverstand beißt sich eben manchmal mit dem Rechtsverstand und eben auch mit den realen Lebenserfahrungen. Ich gebe keine Rechtsberatung sondern nur die einschlägigen Erfahrungen weiter. Recht haben und bekommen ist ein Unterschied. Wer meint das er seine Waffe auf seinem Gelände geladen spazieren tragen darf soll es denn tun, muss dann auch mit den Konsequenzen leben, die dann aber ev. allen schaden wenn erkannte Gesetzesluecken ausgebessert oder geschlossenen werden. gesendet vom Smartphone -
Waffengesetz (WaffG) Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen
uwewittenburg antwortete auf BEG's Thema in Waffenrecht
Das scheinen manche auch nicht wahrhaben zu wollen. -
Waffengesetz (WaffG) Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen
uwewittenburg antwortete auf BEG's Thema in Waffenrecht
Darin wird ein Richter aber nicht blättern. Ein Richter wird sich immer an einen Gutachter halten, dafür sind sie ja da. Zu waffenrechtlichen Fragen im Strafverfahren werden immer die Gutachter des LKA geladen. Dazu hatte ich ja auch schon mehrfach geschrieben. So kann es vorkommen dass 3 Gutachter vom gleichen LKA auch zu einer anderen Auffassung kommen können, gerade bei unklaren Sachverhalten, denn manchmal ist es eine Auslegungssache in der Anwendung des Waffenrechts. -
Waffengesetz (WaffG) Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen
uwewittenburg antwortete auf BEG's Thema in Waffenrecht
Ich denke mal dass es Schiiter nicht um die rechtliche Bewertung aus der Sicht des LWB geht, denn nicht alles was nicht verboten ist, ist auch tatsächlich erlaubt. So übe ich auf meinem Grundstück auch mal mit Personen das Hantieren mit einer Waffe (auch das Laden mit de-laborierten Patronen) bevor ich mit ihnen zum Stand fahre. Das halte ich persönlich für sicherer als wenn zig andere Schützen daneben stehen. Nein, das ist nicht verboten. Fühlt sich aber ein Nachbar davon bedroht (weil er das dummerweise beobachten konnte) und es kommt zu einem Einsatz, wird man sich eine effektive Begründung aus den Fingern saugen um die Beschlagnahme der Waffen zu rechtfertigen. Das ist Fakt und auch belegbar. Zum Glück ist mein direkter Nachbar aufgeschlossen für den legalen Waffenbesitz. Ich weiß aber auch wer dagegen ist und von daher wird dieser Personenkreis derartige Aktivitäten nicht beobachten können. Wenn doch ist es meine eigene Dummheit. Jeder Anwalt der sich schon mal mit derartigen Prozessen beschäftigen durfte wird bestätigen was es manchmal für haarsträubende Begründungen gab. Die Einstellung der Umwelt zum legalen Waffenbesitz hat sich aus meiner Sicht sehr stark verändert und das eben nicht gerade zum Vorteil der LWB. -
Und ich glaube dass sie das bis dahin auch nicht durften. Wobei wenn er dann los gefahren wäre? Der Kofferrauf zählt ev. nicht als verschlossenes Behältnis wenn nicht extra verschlossen, was ja beim § 42a WaffG gefordert ist. Würde mal sagen ein sauberes abhandeln nach erfolgter Meldung, hätte aber auch anders laufen können!
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Heldenhafter Scharfschütze rettet Vater und Sohn vor den Henkern des IS
uwewittenburg antwortete auf Computerfritze's Thema in Allgemein
Mir ist durchaus bewusst dass sich die Regeln für 1.Hilfe in den vergangenen 63 Jahren mehrfach änderten, von daher halte ich diese Regel durchaus noch für berechtigt, zumal ich schon Sachen gesehen und erlebt habe, die ich selbst kaum für möglich gehalten habe. Von daher ist es ein gut gemeinter Rat gewesen, mehr nicht. gesendet vom Smartphone -
Heldenhafter Scharfschütze rettet Vater und Sohn vor den Henkern des IS
uwewittenburg antwortete auf Computerfritze's Thema in Allgemein
Dann wäre es tatsächlich sicheres Anzeichen, [emoji16] grins gesendet vom Smartphone -
Heldenhafter Scharfschütze rettet Vater und Sohn vor den Henkern des IS
uwewittenburg antwortete auf Computerfritze's Thema in Allgemein
Bezog mich eigentlich nur auf den Post [emoji394] davor gesendet vom Smartphone -
Heldenhafter Scharfschütze rettet Vater und Sohn vor den Henkern des IS
uwewittenburg antwortete auf Computerfritze's Thema in Allgemein
Finde ich eigentlich nicht witzig gesendet vom Smartphone -
Jeder sollte in der Lage sein, seine Familie zu schützen
uwewittenburg antwortete auf Paddy85's Thema in Allgemein
Jetzt fehlen nur noch Ideen wegen der Treibgase zur Verringerung des Ozonlochs. -
Leipzig Polizei sucht verloren gegangene HK-MP5
uwewittenburg antwortete auf rüdiger400's Thema in Allgemein
Wie ist das mit der Bereicherungsabsicht, als Tatbestand? gesendet vom Smartphone -
Jeder sollte in der Lage sein, seine Familie zu schützen
uwewittenburg antwortete auf Paddy85's Thema in Allgemein
Habe mir mal das Kaufverhalten nach diesen Nachrichten angeschaut, es hat sich nicht verändert, mal sehen wie es nach dem 1. des Monats ausfällt, wahrscheinlich aber wie immer, denn viele müssen ihre "Groschen" mehrfach umdrehen. -
Leipzig Polizei sucht verloren gegangene HK-MP5
uwewittenburg antwortete auf rüdiger400's Thema in Allgemein
Ach, jetzt erinnere ich mich, du solltest doch auf meine Igno! P.S.: erledigt Deine Ahnung ist ja noch schlimmer! Ich habe keinen hoheitlichen Auftrag, ich bin Bürger. -
Leipzig Polizei sucht verloren gegangene HK-MP5
uwewittenburg antwortete auf rüdiger400's Thema in Allgemein
Kannste. Es gibt auch Behördenbereiche da kommen nicht einmal alle Mitarbeiter rein! -
Leipzig Polizei sucht verloren gegangene HK-MP5
uwewittenburg antwortete auf rüdiger400's Thema in Allgemein
Ich möchte nicht an seiner Stelle sein, obwohl ich mich immer noch frage warum er die bei einem Diebstahl an einer Tankstelle überhaupt raus nahm. Meldung per Funk als Raub? Übereifrig? Glaub ich nicht. Ich werd einfach das Gefühl nicht los dass irgendwie seine Kollegen dahinter stecken könnten. Es ist aber nur ein komisches Gefühl. -
Leipzig Polizei sucht verloren gegangene HK-MP5
uwewittenburg antwortete auf rüdiger400's Thema in Allgemein
Wollte doch nur die "heiße Luft" etwas raus nehmen. -
Leipzig Polizei sucht verloren gegangene HK-MP5
uwewittenburg antwortete auf rüdiger400's Thema in Allgemein
Verstoß gegen das WaffG, unter anderem gegen die Aufbewahrungsvorschriften? -
Leipzig Polizei sucht verloren gegangene HK-MP5
uwewittenburg antwortete auf rüdiger400's Thema in Allgemein
Was soll da anders sein? Die Frage wird nur nach dem "warum oder wie" wichtig sein. Zu mindestens wirst du nicht mit einem Straf- und einem Disziplinarverfahren "überzogen". -
Die haben dann ja auch große Lagerhallen und größere Transportmittel als Kleinkriminelle.
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Mit Sicherheit warst du genauso wenig in allen Haushalten wie ich, obwohl ich in vielen auch ohne Einverständnis war. Von daher kann man das eben nur pauschal beantworten. In meinen Haushalt kommt ebenfalls kein Versicherungsvertreter noch sonst jemand den ich nicht bestellt habe. Wer "Schwarzgeld" besitzt wird es nicht in Versicherungen oder Finanzämter investieren oder sogar offen darlegen.
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Nicht einmal eine unterdrückte Rufnummer ist sicher. Irgendwie muss ja auch die Kontaktaufnahme gelingen. Dummheit der Täter und Glück sind eigentlich mit anderen Methoden die besten Ermittlungsassistenten.
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Wer ständig beruflich mit Problem Feldern zusammentriff übersieht schnell dass es auch anderes gibt.
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Eine einzige Ausnahme reicht doch manchmal.
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Reiche Eltern, die keine Zeit haben sich zu kümmern? Erlös aus Waffenhandel?