uwewittenburg
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WBK und Einstellung nach Paragraf 170 Abs. 2
uwewittenburg antwortete auf Neuling-WBK's Thema in Waffenrecht
Als die Mauer fiel war noch 1,0 Promille für Kraftfahrer erlaubt. Das fand ich auch nicht mehr im Rahmen. Wer den Alkohol nicht gewohnt ist war hier schon betrunken, manchem merkte man 2,0 noch nicht an. -
Rechtliche Frage Vorderladerschütze EU-Bürger
uwewittenburg antwortete auf stecs's Thema in Waffenrecht
Aber nicht das Schwarzpulver. -
WBK und Einstellung nach Paragraf 170 Abs. 2
uwewittenburg antwortete auf Neuling-WBK's Thema in Waffenrecht
Schaffen wir nun Familienfeiern, Ostern, Geburtstage, Weihnachten, Hochzeiten, Taufen, Einschulungsfeiern ect. ab? Nein, alles im Rahmen halten und eben nicht über die Stränge schlagen, wie z.B. im Suff seine Schätzchen vorführen wollen und sich dabei "erwischen" lassen. Ein gepflegtes Glas Wein o.ä. trinken ist nicht gleich Saufen, aber wer sich regelmäßig ins Koma säuft sollte über seine Eignung/Zuverlässigkeit nachdenken. -
WBK und Einstellung nach Paragraf 170 Abs. 2
uwewittenburg antwortete auf Neuling-WBK's Thema in Waffenrecht
Na logisch, man muss doch wissen mit wem man es zu tun hat. Mit Drogenvorerkenntnissen o.ä. sucht man dann schon etwas gründlicher. -
WBK und Einstellung nach Paragraf 170 Abs. 2
uwewittenburg antwortete auf Neuling-WBK's Thema in Waffenrecht
Ja, kenne ich auch so, einfach um zu schauen ob etwas hängen geblieben sein kann, was man verwerten könnte. -
Mahnung nach Widerspruch Aufbewahrungskontrolle
uwewittenburg antwortete auf sportskanone's Thema in Allgemein
Kraftfahrzeugbesitzer zahlen Steuern und bald wohl auch Mautgebühren, der Zustand mancher Straßen und Bücken ist unter aller Kanone. Der Fahrzeugverkehr soll weiter durch Tempolimits und zu Lasten von Fahrradstraßen weiter eingeschränkt werden. Was für ein Aufwand für Fahrradfahrer die keine Steuern zahlen! -
Mahnung nach Widerspruch Aufbewahrungskontrolle
uwewittenburg antwortete auf sportskanone's Thema in Allgemein
Und der Schornsteinfeger, bei Kamin jährlich, ansonsten alle 2 Jahre. -
Das ist der Knackpunkt, es ist nichts passiert, ev. eine Beleidigung als Antragsdelikt, alles andere ist Spekulation und dafür durchkämmt niemand die anderen Häuser. Wären die eingedrungen und wären mit einigen deiner Waffen abgehauen, wäre alles mobilisiert worden, aber so spricht man ja nicht mal von einem Überfall, auch wenn du das subjektiv so empfindest und es wahrscheinlich auch so abgelaufen wäre, ist aber nicht. Wären die erwischt und "hops" genommen worden, hätte es nicht mal eines Anwaltes bedurft, der KDD hätte schon von alleine die Entlassung verfügt. Das hilft die zwar nicht wirklich, es muss eben erst was richtiges passieren.
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Waffengesetz (WaffG) Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen
uwewittenburg antwortete auf BEG's Thema in Waffenrecht
Falls du mich meinst, wenn ich als Teamführer eines Einlieferungsdienstes der Kripo oder einer Ermittlungsgruppe dem Sta den Vorschlag zum Antrag für einen HB oder DB vorlege, begründe ich das und der Sta prüft, bestätigt oder lehnt ab. falls nicht erforderlich begründe ich das meinem Vorgesetzten. So mal ganz simpel ausgedrückt. In der Regel ist es aber vorher schon mit dem Sta besprochen worden, nun kommt es dann auf den Richter an. -
Mahnung nach Widerspruch Aufbewahrungskontrolle
uwewittenburg antwortete auf sportskanone's Thema in Allgemein
Bloß nicht bedrohlich miauen! -
Waffengesetz (WaffG) Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen
uwewittenburg antwortete auf BEG's Thema in Waffenrecht
Es geht ja nicht um Willkür. 1. muss jemand etwas begründen können, bzw. plausibel darlegen 2. muss jemand der Begründung folgen 3. muss man akzeptieren können wenn die Begründung nicht haltbar ist -
Mahnung nach Widerspruch Aufbewahrungskontrolle
uwewittenburg antwortete auf sportskanone's Thema in Allgemein
Bin ich nicht! -
Waffengesetz (WaffG) Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen
uwewittenburg antwortete auf BEG's Thema in Waffenrecht
Begründen lässt sich alles, auch wenn es noch so dünn erscheint. Gesendet von meinem D6503 mit Tapatalk -
Mahnung nach Widerspruch Aufbewahrungskontrolle
uwewittenburg antwortete auf sportskanone's Thema in Allgemein
Sie können gerne kommen, dann in der Regel erfolglos und die Gefahrenbegruedung für jeden einzelnen Fall möchte ich sehen.[emoji9] Gesendet von meinem D6503 mit Tapatalk -
Waffengesetz (WaffG) Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen
uwewittenburg antwortete auf BEG's Thema in Waffenrecht
So ist es dann auch wenn du deine Glock nach dem WaffG erlaubt herumschleppst und damit aber ev. eine andere Vorschrift im Zusammenleben der Bürger störst, oder eben erlaubt mit der SRS auf deinem Grundstück "ballerst", aber eben einen Lärmverstoß begehst. -
Mahnung nach Widerspruch Aufbewahrungskontrolle
uwewittenburg antwortete auf sportskanone's Thema in Allgemein
Sind die denn alle eingetragen? Es werden doch nur die eingetragen erlaubnispflichtigen Waffen kontrolliert. Meine SRS oder Deko geht niemanden etwas an. -
Waffengesetz (WaffG) Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen
uwewittenburg antwortete auf BEG's Thema in Waffenrecht
Würde ich nicht so sehen, es sind die uralten Gesetze, die immer wieder neu zusammengestückelt, und dann von Juristen zerlegt werden. -
Waffengesetz (WaffG) Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen
uwewittenburg antwortete auf BEG's Thema in Waffenrecht
Wenn ev. keine Vorschrift nach dem WaffG, aber dann ev. aus einem anderen Gesetz oder Vorschrift, oder Anleitung heraus, z.B. die Vorgaben des Herstellers, wo der Schrank dann erst die Sicherheitsbedingung erfüllt. -
Dir dürfte aber der Unterschied zwischen einem Gesetz und einer Verwaltungsvorschrift bekannt sein! Auszug aus § 42a WaffG: (2) Absatz 1 gilt nicht 2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis, Das Gesetz sagt es für den § 42 a WaffG eben anders als für die Begriffsbestimmung zu Führen von Waffen. Da es sich hier aber um Ordnungswidrigkeiten handelt und hier ein Ermessensspielraum Anwendung finden kann lohnt sich hier auch kein Streit, aber die Klarstellung wäre schon wichtig, obwohl keiner der hier anwesenden User kaum in die Verlegenheit kommen dürfte dass man ihm sein Messerchen wegnimmt. Der § 42a wurde blitzschnell eingefügt um das verschlossene Behältnis auch für das Führen von Waffen anzuwenden, zum Glück kam dann die Verwaltungsvorschrift die für Klarheit sorgte, aber eben nur für Waffen. Wenn sich dies auch für den § 42a WaffG durchgesetzt haben sollte wäre das ein Fortschritt, was ich aber bezweifle. Na gut, bin über 4 Jahre raus, da kann sich schon etwas ändern, glaub ich in diesem Punkt in Berlin nicht wirklich.
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Moin, dafür fallen mir viele Gründe ein warum sie es nicht taten, aber die halte ich hier mal raus. Natürlich ist das für einen Betroffenen einer Straftat eine unverständliche Handlungsweise. Gruß Uwe
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Waffenrecht und Bundestagsabgeordnete
uwewittenburg antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Die Botschaft leitet das dann aber weiter, wo dann die Bearbeitung erfolgt, wie genau gehört aber hier nicht her. -
Diese Bestimmung gilt für Waffen, verrenne dich nicht! gesendet vom Smartphone
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Nun ja, eine Gebäudedurchsuchung geht ja so einfach nicht, schon gar nicht bei 30 Häusern. Natürlich kenne ich auch Fälle wo die Polizei mit einem Wagen und großer "Musik" anrückte, vermute mal in der Hoffnung dass sich die Täter entfernen und für sie keine Gefahr besteht. Hat mich persönlich auch geärgert zumal dort öfter eingebrochen wurde und wir extra Technik installiert haben um die Täter auf frischer Tat zu bekommen, war aber dummerweise gerade Schichtwechsel und eine unübersichtliche Örtlichkeit. Gerade an abgelegenen Orten ist es schwer Suchhund u.ä. nachzufordern.
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Waffenrecht und Bundestagsabgeordnete
uwewittenburg antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Es wird viel erzählt wenn der Tag lang ist und die Gläser sich leeren. Warum sollte eine gefährdete Person nicht auch einen Waffenschein erhalten? So einfach auf den Tisch legen ist nicht. Wobei vor 20 Jahren vieles noch etwas anders gewesen sein könnte. Auch Personenschützer aus anderen Staaten erhalten nach Anmeldung auf dem Flughafen einen Waffenschein der nach Verlassen wieder eingezogen wird.(So kenne ich das vom Hörensagen) Verstehe das Problem nicht. Wenn die Verteidigungsministerin einen Leopard-Panzer als Schreibtisch hätte wäre mir das persönlich vollkommen schnuppe, denn das ist ja eh nicht der Fall, bevor noch jemand meint das wäre so. -
Waffenrecht und Bundestagsabgeordnete
uwewittenburg antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Beim betreten des Bundestages musste sogar der Personenschutz seine Waffen ablegen, da der Bundestagspräsident dies so angeordnet hatte.(jedenfalls war das bei Th. noch so.)