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uwewittenburg

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  1. Die Gültigkeit steht doch drin, hab jetzt aber keine Lust den rauszuholen, gehe mal von ca. 5 Jahren aus.
  2. Das meine ich ja, aber der jeweilige Chef will eben beweisen dass seine Leute besser sind. Ja,, kenne ich, war auch in meinem Bereich (fast) nie ein Problem, private Sicherheitsunternehmen, LKA, BKA, FBI und was noch alles bei den Staatsbesuchen. Mir hat sich nur einmal einer von den Privaten versucht in den Weg zu stellen, naja, bin ein Freund von klaren Ansagen!
  3. Sag ich doch, einer ist besser und wichtiger, war für mich immer grausam wenn verschiedene DE zugange waren und dann noch länderübergreifend! Konkrete Einsatzbesprechung vorher bleibt ja oft eben wegen Verdacht auf Verrat weg, aber SEK und GSG9 gleichzeitig einzusetzen halte ich persönlich einfach nur für oberdumm!
  4. Einfach mal zur Erwähnung, mehrere Spezialeinheiten aus verschiedenen Diensteinheiten das kann einfach nur in die "Hose" gehen. Die Art der Ausrüstung ist da einfach wurscht!
  5. Von daher ist es eben wichtig dass Zeugen bei der Durchsuchung anwesend sind, entweder 2 Unbeteiligte oder eben ein Gemeindevertreter. Das Durchsuchungs- und Beschlagnahmeprotokoll gründlich lesen. Zum Abschluss noch gründlich nachsehen ob etwas fehlt und darauf achten dass Schäden eingetragen sind und alles was mitgenommen wurde, bzw. fehlt.
  6. Von daher habe ich nie etwas "von zielgerichteter Suche nach einem Zufallsfund" gehalten. In bestimmten Fällen war es mir lieber eben nichts zu finden. Bei einer Mietswohnung ist für Tür und Fenster die Hausverwaltung zuständig, problematischer wird es bei einem Eigenheim, aber auch hier könnte die Versicherung greifen.
  7. Spätestens jetzt wissen sie das! Hatte ja schon mal geschrieben dass nach 20 Schlägen mit einer Ramme die Tür von innen aufgeschlossen wurde.
  8. In der Regel wird doch wegen eines Verdachts durchsucht und wenn sich der Verdacht nicht bestätigt ist er eben ausgeräumt. Nun gut bei deinem Beispiel mit dem Fall wäre es dann ein erneutes Verfahren wegen Verstoß gegen das WaffG, aber schuldig spricht das Gericht
  9. Wenn ein richterlicher Beschluß vorliegt ist die HD doch schon gerechtfertigt. Mir war es persönlich egal ob ich etwas finde oder auch nicht. Wurde nichts gefunden diente es auch der Entlastung, schon gar bei einem bisher unbescholtenem Bürger.
  10. @steven: Das mit den Deko's ist eben ein heikles Thema, weil sich die Bestimmungen ständig änderten. Gerade im Internet treiben sich diverse Händler rum und wenn dann festgestellt wird dass diese nicht gesetzeskonform "entjungfert" wurden, "ackert man eben die Kundenkartei durch und allen bekommen dann "Besuch".
  11. Bitte bitte, gern geschehen. Man sollte aber auch auf die Formulierung des Beschlusses achten! Wenn dort steht "beschlagnahme des Gegenstandes und weitere Durchsuchung ob sich noch weiteres dort befindet", was ich aber so noch nicht gesehen habe.
  12. Ja, es sei denn es hat sich ein weiterer Verdacht ergeben. Mir übergab auch mal jemand an der Wohnungstür eine zu beschlagnahmende Waffe, wobei sich herausstellte dass es die falsche war, auf Nachfrage ob er noch mehr Waffen habe, wurde dies bejaht, somit bestand die Gefahr im Verzuge und wir hatten dann über 50 Deko's aufgefunden, wovon ca. 5 ebenfalls nicht sach- und fachgerecht "entjungfert" wurden und nur die haben wir mitgenommen. Ohne SEK, ohne kaputte Tür, nein in einem freundlichen Rahmen und bei Kaffee. Aber Papiere haben wir keine durchwühlt, außer die Dokumente über die Waffen die er uns lesen ließ. Das war ein Pole der alle Waffen sammelte, die mal auf polnischem Territorium verwendet wurden, bis hin zur polnischen Generalsuniform. Sehr interessant. Er wußte nicht welche Waffen er schon hatte, sondern nur welche ihm fehlten. Einige bekam er wieder, für die anderen bekam er die Auflage sie umbauen zu lassen, das war ihm zu teuer und verzichtete, somit wurde das Verfahren eingestellt da er sich mit der außergerichtlichen Einziehung einverstanden erklärte.
  13. Die StPO hat dies eindeutig geregelt: Strafprozeßordnung (StPO) § 110 Durchsicht von Papieren und elektronischen Speichermedien (1) Die Durchsicht der Papiere des von der Durchsuchung Betroffenen steht der Staatsanwaltschaft und auf deren Anordnung ihren Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu. (2) Im Übrigen sind Beamte zur Durchsicht der aufgefundenen Papiere nur dann befugt, wenn der Inhaber die Durchsicht genehmigt. Andernfalls haben sie die Papiere, deren Durchsicht sie für geboten erachten, in einem Umschlag, der in Gegenwart des Inhabers mit dem Amtssiegel zu verschließen ist, an die Staatsanwaltschaft abzuliefern. (3) Die Durchsicht eines elektronischen Speichermediums bei dem von der Durchsuchung Betroffenen darf auch auf hiervon räumlich getrennte Speichermedien, soweit auf sie von dem Speichermedium aus zugegriffen werden kann, erstreckt werden, wenn andernfalls der Verlust der gesuchten Daten zu besorgen ist. Daten, die für die Untersuchung von Bedeutung sein können, dürfen gesichert werden; § 98 Abs. 2 gilt entsprechend. Eine grobe oberflächlich Sichtung ist etwas anderes.
  14. Ja! Sehe ich persönlich nicht so. Ich hatte kein Problem damit wenn ich nach einem derartigem Einsatz "Nichts beschlagnahmt" angekreuzt habe, aber eben nicht bei "nichts beschädigt". Ich musste nichts finden. Ich kannte mich ja auch aus und wenn da eine Pumpe ohne "F" war? Na und an Hand der Waffennummer und der Beschaffenheit wusste man doch aus welcher Zeit sie stammte. Das wissen aber eben die aller wenigsten und nehmen daher erst einmal alles mit, da gibt es doch die "Dödel" von der Kripo, sollen die das doch prüfen. Dafür gibt es dann auch keinen Ärger, aber wehe sie haben etwas da gelassen haben und es erfolgt irgendwann eine erneute Durchsuchung und es stellt sich heraus dass da ein Teil war, was man damals dort gelassen hat. Die Angst vor der Strafvereitelung ist eben größer als der grinsend erhobene Zeigefinger vom Chef.
  15. Der eine ja und der andere nein! Man kann ja auch mal bei einem Rentner das uralte "Butterfly" was unbeachtet und ungenutzt im Keller verschimmelte vernichten ohne ihn als Straftäter der Justiz auszuliefern. Macht heute nur noch selten einer, hatten wir ja schon, Strafvereitelung im Amt! Von daher werde ich mit Sicherheit derartiges hier nicht posten, obwohl es ja längst verjährt sein dürfte.
  16. Manno! Bei jeder HD wird manchmal alles mitgeschleppt, schon gar wegen einer HD wegen Verstoß WaffG. Wenn du nicht auffällig wurdest will deine "Pumpe" doch niemand sehen, außer wenn du in deinem Garten schießt und der Diabolo triff das gute Auto vom Nachbarn!
  17. Lesen darf die aber nur der Staatsanwalt. Papierdokumente gehören daher in einen verschlossenen Umschlag, es sei denn der Sta war dabei.
  18. In Berlin? Jede Waffe die sich im polizeilichen Gewahrsam befindet ist eigentlich zu beschießen! Sogar SRS Pistolen. Erwähnte ich aber schon mal. Nein, nicht meine Erfindung. Von daher dauert es eben recht lange bis ein Ergebnis vorliegt.
  19. Ist doch dann auch eine Kostenfrage. Ist die Joule-Grenze tatsächlich überschritten, würde ein Strafbefehl oder eine Einstellung wegen Geringfügigkeit durch den Staa eher möglich sein.
  20. Gib es auch bei den SEK-lern, passiert eben wenn entweder unter Druck oder eben aus Leichtfertigkeit. Wenn jemand schon mal ein SEK beim Anrücken beobachten konnte und dann die Waffen, Munition u. was es so noch gibt, aus dem unverschlossenen Kofferraum holen? Für mich eigentlich kein Problem wenn man eben keine Unterschiede macht!
  21. Richtig: 1. Sicherstellung zur Gefahrenabwehr 2. Beschlagnahme Auch bei einer Beschlagnahme willigst du im Prinzip ein wenn du keinen Widerspruch gegen die Beschlagnahme einlegst, hier ist dann keine richtige Bestätigung erforderlich, anders bei eingelegtem Widerspruch, da bedarf es der richterlichen Bestätigung. Allerdings ohne Widerspruch ist die Rückgabe einfacher, weil noch kein richterliches Aktenzeichen. Ist mir jetzt aber zu mühsam das ausführlich zu erläutern, habe es aber schon mehrfachen an anderen Stellen versucht.
  22. Wenn die Einsatzkräfte vorher mit dem "großen Schlüssel" dort waren, ist das Schlüsselloch schon etwas größer!
  23. Wenn nur die Kriminachtechnik in Berlin diese Untersuchungen durchführen und die Gutachten erstellen kann/darf? Weil die Geschäftsanweisungen das so beinhalten? Wenn die Asservatenstellen mit Waffen überfüllt sind und teilweise gar keine mehr angenommen werden können? Es liegt nicht an den einzelnen Beamten, sondern am Verfahrensweg den sie einhalten müssen, weil es von einzelnen so gewollt ist, ev. auch weil die eigene Dienststelle besonders wegen der Arbeitsüberlastung hervorgehoben sein sollte/könnte, um ev. einen erhöhten Planstellen- und auch Ausstattungsbedarf vorzuspiegeln, wo wie wieder bei den "Statistikspielen" angelangt wären.
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