uwewittenburg
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Schon wieder SEK-Einsatz weil, "Waffen von Außen gesehen"
uwewittenburg antwortete auf rüdiger400's Thema in Allgemein
Die StPO hat dies eindeutig geregelt: Strafprozeßordnung (StPO) § 110 Durchsicht von Papieren und elektronischen Speichermedien (1) Die Durchsicht der Papiere des von der Durchsuchung Betroffenen steht der Staatsanwaltschaft und auf deren Anordnung ihren Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu. (2) Im Übrigen sind Beamte zur Durchsicht der aufgefundenen Papiere nur dann befugt, wenn der Inhaber die Durchsicht genehmigt. Andernfalls haben sie die Papiere, deren Durchsicht sie für geboten erachten, in einem Umschlag, der in Gegenwart des Inhabers mit dem Amtssiegel zu verschließen ist, an die Staatsanwaltschaft abzuliefern. (3) Die Durchsicht eines elektronischen Speichermediums bei dem von der Durchsuchung Betroffenen darf auch auf hiervon räumlich getrennte Speichermedien, soweit auf sie von dem Speichermedium aus zugegriffen werden kann, erstreckt werden, wenn andernfalls der Verlust der gesuchten Daten zu besorgen ist. Daten, die für die Untersuchung von Bedeutung sein können, dürfen gesichert werden; § 98 Abs. 2 gilt entsprechend. Eine grobe oberflächlich Sichtung ist etwas anderes. -
Schon wieder SEK-Einsatz weil, "Waffen von Außen gesehen"
uwewittenburg antwortete auf rüdiger400's Thema in Allgemein
Ja! Sehe ich persönlich nicht so. Ich hatte kein Problem damit wenn ich nach einem derartigem Einsatz "Nichts beschlagnahmt" angekreuzt habe, aber eben nicht bei "nichts beschädigt". Ich musste nichts finden. Ich kannte mich ja auch aus und wenn da eine Pumpe ohne "F" war? Na und an Hand der Waffennummer und der Beschaffenheit wusste man doch aus welcher Zeit sie stammte. Das wissen aber eben die aller wenigsten und nehmen daher erst einmal alles mit, da gibt es doch die "Dödel" von der Kripo, sollen die das doch prüfen. Dafür gibt es dann auch keinen Ärger, aber wehe sie haben etwas da gelassen haben und es erfolgt irgendwann eine erneute Durchsuchung und es stellt sich heraus dass da ein Teil war, was man damals dort gelassen hat. Die Angst vor der Strafvereitelung ist eben größer als der grinsend erhobene Zeigefinger vom Chef. -
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uwewittenburg antwortete auf rüdiger400's Thema in Allgemein
Der eine ja und der andere nein! Man kann ja auch mal bei einem Rentner das uralte "Butterfly" was unbeachtet und ungenutzt im Keller verschimmelte vernichten ohne ihn als Straftäter der Justiz auszuliefern. Macht heute nur noch selten einer, hatten wir ja schon, Strafvereitelung im Amt! Von daher werde ich mit Sicherheit derartiges hier nicht posten, obwohl es ja längst verjährt sein dürfte. -
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uwewittenburg antwortete auf rüdiger400's Thema in Allgemein
Manno! Bei jeder HD wird manchmal alles mitgeschleppt, schon gar wegen einer HD wegen Verstoß WaffG. Wenn du nicht auffällig wurdest will deine "Pumpe" doch niemand sehen, außer wenn du in deinem Garten schießt und der Diabolo triff das gute Auto vom Nachbarn! -
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uwewittenburg antwortete auf rüdiger400's Thema in Allgemein
Lesen darf die aber nur der Staatsanwalt. Papierdokumente gehören daher in einen verschlossenen Umschlag, es sei denn der Sta war dabei. -
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uwewittenburg antwortete auf rüdiger400's Thema in Allgemein
In Berlin? Jede Waffe die sich im polizeilichen Gewahrsam befindet ist eigentlich zu beschießen! Sogar SRS Pistolen. Erwähnte ich aber schon mal. Nein, nicht meine Erfindung. Von daher dauert es eben recht lange bis ein Ergebnis vorliegt. -
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uwewittenburg antwortete auf rüdiger400's Thema in Allgemein
Von daher wird ja auch die Energie nachgemesse. -
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uwewittenburg antwortete auf rüdiger400's Thema in Allgemein
Ist doch dann auch eine Kostenfrage. Ist die Joule-Grenze tatsächlich überschritten, würde ein Strafbefehl oder eine Einstellung wegen Geringfügigkeit durch den Staa eher möglich sein. -
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uwewittenburg antwortete auf rüdiger400's Thema in Allgemein
Richtig: 1. Sicherstellung zur Gefahrenabwehr 2. Beschlagnahme Auch bei einer Beschlagnahme willigst du im Prinzip ein wenn du keinen Widerspruch gegen die Beschlagnahme einlegst, hier ist dann keine richtige Bestätigung erforderlich, anders bei eingelegtem Widerspruch, da bedarf es der richterlichen Bestätigung. Allerdings ohne Widerspruch ist die Rückgabe einfacher, weil noch kein richterliches Aktenzeichen. Ist mir jetzt aber zu mühsam das ausführlich zu erläutern, habe es aber schon mehrfachen an anderen Stellen versucht. -
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uwewittenburg antwortete auf rüdiger400's Thema in Allgemein
Wenn die Einsatzkräfte vorher mit dem "großen Schlüssel" dort waren, ist das Schlüsselloch schon etwas größer! -
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uwewittenburg antwortete auf rüdiger400's Thema in Allgemein
Wenn nur die Kriminachtechnik in Berlin diese Untersuchungen durchführen und die Gutachten erstellen kann/darf? Weil die Geschäftsanweisungen das so beinhalten? Wenn die Asservatenstellen mit Waffen überfüllt sind und teilweise gar keine mehr angenommen werden können? Es liegt nicht an den einzelnen Beamten, sondern am Verfahrensweg den sie einhalten müssen, weil es von einzelnen so gewollt ist, ev. auch weil die eigene Dienststelle besonders wegen der Arbeitsüberlastung hervorgehoben sein sollte/könnte, um ev. einen erhöhten Planstellen- und auch Ausstattungsbedarf vorzuspiegeln, wo wie wieder bei den "Statistikspielen" angelangt wären. -
Schon wieder SEK-Einsatz weil, "Waffen von Außen gesehen"
uwewittenburg antwortete auf rüdiger400's Thema in Allgemein
Auch Senioren können gefährlich sein: http://www.bz-berlin.de/tatort/berlin-treptow-sek-einsatz-im-seniorenheim Oder sollte ich das in grün schreiben? -
Schon wieder SEK-Einsatz weil, "Waffen von Außen gesehen"
uwewittenburg antwortete auf rüdiger400's Thema in Allgemein
Von daher wird in der Regel die Energiemenge gemessen, stimmt sie wird das Teil wieder ausgehändigt, ansonsten verliert die Waffe das "F" und wird daher illegal. P.S.: In der Regel kann das aber bis zu einem Jahr oder mehr dauern. -
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uwewittenburg antwortete auf rüdiger400's Thema in Allgemein
Ich stelle mir gerade vor dass ich Haus/Garten entrümpele und dies schon außen vor dem Zaun ablege, weil ein Bekannter/Verwandter in Kürze mit seinem Transporter kommt. In dieser passieren etwa 10 - 20 Fußgänger/Radfahrer mein Grundstück und nur 4 - 5 davon machen ein Foto und melden das per App. Genau so als ich meine Eiche vom Totholz befreite, wie schnell war da das Grünflächenamt präsent?! Wie viel haben denn schon Kameras in ihrem PKW und filmen das Verkehrsgeschehen? Manche haben sogar mehrere für jede Sicht! Ich kenne persönlich einen der provokatorisch fährt und dann die Gegenreaktion mit einer Digitalkamera dokumentiert. Wir marschieren glaube ich in die falsche Richtung. Mit dieser App werden weitere Diederich Häßling's geboren. -
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uwewittenburg antwortete auf rüdiger400's Thema in Allgemein
1. Mit der Einführung der Internet-Anzeigen haben eben schnell mal Leute eine Anzeige durchgebeamt, die sonst nie auf die Idee gekommen wären. Wenn es auch manchmal nur reine lange Weile war und man das von einem Internet-Café ja anonym machen konnte. 2. Wie viele Leute rennen mit dem Smartphone in der Hand durch die Stadt? Ich sollte eher frage wie viele nicht! Ich hasse diese Dinger, zumal wenn vor mir jemand an der Kasse im Supermarkt steht und stundenlang labert und die Kassiererin nicht mal eines Blickes würdigt. Mit den Müllecken hast Du ja Recht, vor meinem Stand wird jede Nacht Müll abgekippt, obwohl mehrere teileweise kostenlose Abgabestellen in unmittelbarer Nähe sind. Wo fängt aber Sinn an und hört es mit Unsinn auf? Im 3. Reich und auch in der DDR hatte die wenigsten Leute Telefon(ich auch nicht bis 1987), aber sie trafen alle paar Meter einen Schutzmann an, der hat die Müllecken aber auch selbst feststellte. Der Schutzmann zu Fuß mit Bürgerkontakt? Ist das nur noch Utopie? Die Ordnungsämter werden dann wahrscheinlich genau so lahm gelegt wie die Bürgerämter, wo sich gewisse Gruppen Termine reservierten um sie dann zu verkaufen. -
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uwewittenburg antwortete auf rüdiger400's Thema in Allgemein
Nun wird es noch einfacher Leute anzuschwärzen, ich fasse es nicht! http://www.bz-berlin.de/berlin/in-zehn-bezirken-koennen-sie-jetzt-die-blockwart-app-nutzen -
Rüdiger: Du weiß von was du schreibst, aber was nützt der Zuschauer mit dem entblößten T-Shirt, wenn das Ergebnis vor dem Saal ausgehandelt wird? Man schaut auf die Tafel vor dem Eingang zum Saal und weiß dass die nächste Verhandlung eine halbe Stunde später angesetzt ist, glaubt da jemand wirklich an einen fairen Prozeß?
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Wenn 40 % der Wahlberechtigten zur Wahl gehen und daraus sich eine Mehrheit bildet? Wir müssen die Bürger wieder an die Urne bekommen, ansonsten ist das alles doch nur eine Farce!
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@rüdiger: kenne dich eigentlich anders. Das Waffenbesitzverbot wird nicht kontrolliert, wirkt sich aber strafverschärfend bei Feststellung aus.
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Ahaaaaaa, der Rechtsstaat? Vor dem Gesetz sind alle gleich, nur manche sind gleicher!
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Wie geil ist das denn?
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Im WaffR gibt es nun eben keine Eindeutigkeiten, sondern eben nur einzelne Auffassungen die der eine oder anders Richter anders sieht. Ja auch der LWB und der einzelne FA. Entscheiden tut der Richter, leider, ich gelobe mir die uralten Richter, die auch mal den Sb anriefen und vor der Verhandlung sich abstimmten! Nein, keine Rechtsbeugung, machen Anwälte auch, mich riefen auch der eine oder der andere an, mit den Jahren kannte man sich ja auch. Wir waren keine Feinde, sondern Organe der Rechtspflege, so habe ich das gelernt und kam damit sehr gut klar.
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Das Forum nicht, aber die die mitlesen! Nun ja will nicht stänkern, aber es ist Nachdenkens wert: → § 42 § 41 Waffenverbote für den Einzelfall § 41 wird in 11 Vorschriften zitiert (1) Die zuständige Behörde kann jemandem den Besitz von Waffen oder Munition, deren Erwerb nicht der Erlaubnis bedarf, und den Erwerb solcher Waffen oder Munition untersagen, 1. soweit es zur Verhütung von Gefahren für die Sicherheit oder zur Kontrolle des Umgangs mit diesen Gegenständen geboten ist oder 2. wenn Tatsachen bekannt werden, die die Annahme rechtfertigen, dass der rechtmäßige Besitzer oder Erwerbswillige abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil ist oder sonst die erforderliche persönliche Eignung nicht besitzt oder ihm die für den Erwerb oder Besitz solcher Waffen oder Munition erforderliche Zuverlässigkeit fehlt. Im Fall des Satzes 1 Nr. 2 ist der Betroffene darauf hinzuweisen, dass er die Annahme mangelnder persönlicher Eignung im Wege der Beibringung eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses über die geistige oder körperliche Eignung ausräumen kann; § 6 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung. (2) Die zuständige Behörde kann jemandem den Besitz von Waffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf, untersagen, soweit es zur Verhütung von Gefahren für die Sicherheit oder Kontrolle des Umgangs mit diesen Gegenständen geboten ist. (3) Die zuständige Behörde unterrichtet die örtliche Polizeidienststelle über den Erlass eines Waffenbesitzverbotes.
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Ich habe noch nie einen Stab gebrochen, bei 2 Delikten eh nicht, ich habe auch Einträge, na und! Jeder kann heute eben jeden beanzeigen, das Endergebnis ist wichtig, kann aber auch einem LWB auf den "Fuß" fallen wenn es kein absolutes Endergebnis gibt!
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Wer andere für dumm hält hat eh verloren! Ob nun Datenschutz o. egal was, die Waffenbehörde erhält Kenntnis, wie warum? Egal, wenn ich den Eingangspost lese halte ich das eben für mehr als richtig!