uwewittenburg
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Junger Polizist, erfahrener Polizist? Beide zusammen, einer schlauer als der andere? Niemand traut sich eine Entscheidung zu treffen weil die nächste Beförderung ansteht? Es gab mal eine Zeit da wäre das unter "Ulk" abgebucht worden, aber im Rahmen des heutigen Terrors geht das eben nicht mehr!
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Ich habe noch eine SK I Schutzweste fast neu im Angebot! Bei Interesse ab 500,- € per PN!
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Rüdiger: Du weiß von was du schreibst, aber was nützt der Zuschauer mit dem entblößten T-Shirt, wenn das Ergebnis vor dem Saal ausgehandelt wird? Man schaut auf die Tafel vor dem Eingang zum Saal und weiß dass die nächste Verhandlung eine halbe Stunde später angesetzt ist, glaubt da jemand wirklich an einen fairen Prozeß?
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Wenn 40 % der Wahlberechtigten zur Wahl gehen und daraus sich eine Mehrheit bildet? Wir müssen die Bürger wieder an die Urne bekommen, ansonsten ist das alles doch nur eine Farce!
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@rüdiger: kenne dich eigentlich anders. Das Waffenbesitzverbot wird nicht kontrolliert, wirkt sich aber strafverschärfend bei Feststellung aus.
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Ahaaaaaa, der Rechtsstaat? Vor dem Gesetz sind alle gleich, nur manche sind gleicher!
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Wenn ich damals auf so einem Stand gelandet wäre, wäre ich heute wahrscheinlich bei der Heilsarmee!
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Wie geil ist das denn?
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Im WaffR gibt es nun eben keine Eindeutigkeiten, sondern eben nur einzelne Auffassungen die der eine oder anders Richter anders sieht. Ja auch der LWB und der einzelne FA. Entscheiden tut der Richter, leider, ich gelobe mir die uralten Richter, die auch mal den Sb anriefen und vor der Verhandlung sich abstimmten! Nein, keine Rechtsbeugung, machen Anwälte auch, mich riefen auch der eine oder der andere an, mit den Jahren kannte man sich ja auch. Wir waren keine Feinde, sondern Organe der Rechtspflege, so habe ich das gelernt und kam damit sehr gut klar.
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Curry 36 oder Konoppke?
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Wovon träumst du nachts?
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Das Forum nicht, aber die die mitlesen! Nun ja will nicht stänkern, aber es ist Nachdenkens wert: → § 42 § 41 Waffenverbote für den Einzelfall § 41 wird in 11 Vorschriften zitiert (1) Die zuständige Behörde kann jemandem den Besitz von Waffen oder Munition, deren Erwerb nicht der Erlaubnis bedarf, und den Erwerb solcher Waffen oder Munition untersagen, 1. soweit es zur Verhütung von Gefahren für die Sicherheit oder zur Kontrolle des Umgangs mit diesen Gegenständen geboten ist oder 2. wenn Tatsachen bekannt werden, die die Annahme rechtfertigen, dass der rechtmäßige Besitzer oder Erwerbswillige abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil ist oder sonst die erforderliche persönliche Eignung nicht besitzt oder ihm die für den Erwerb oder Besitz solcher Waffen oder Munition erforderliche Zuverlässigkeit fehlt. Im Fall des Satzes 1 Nr. 2 ist der Betroffene darauf hinzuweisen, dass er die Annahme mangelnder persönlicher Eignung im Wege der Beibringung eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses über die geistige oder körperliche Eignung ausräumen kann; § 6 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung. (2) Die zuständige Behörde kann jemandem den Besitz von Waffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf, untersagen, soweit es zur Verhütung von Gefahren für die Sicherheit oder Kontrolle des Umgangs mit diesen Gegenständen geboten ist. (3) Die zuständige Behörde unterrichtet die örtliche Polizeidienststelle über den Erlass eines Waffenbesitzverbotes.
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Quatsch, das will keiner, aber man muss die Risiken kennen. Wir haben Spaß auf dem Stand und ja, wenn dann 30 Leute kommen und niemand hatte vorher eine WAFFE in der Hand? Das fragt man ab und wenn dann eine zart besaitete Frau, ja oder auch Mann der Meinung ist das geht nicht, dann stoppt und ändert man das Programm. Manchmal springt ja auch ein schießgeiler ein und schießet 2 oder 3 x.
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Ich habe noch nie einen Stab gebrochen, bei 2 Delikten eh nicht, ich habe auch Einträge, na und! Jeder kann heute eben jeden beanzeigen, das Endergebnis ist wichtig, kann aber auch einem LWB auf den "Fuß" fallen wenn es kein absolutes Endergebnis gibt!
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Ich träumte..........? Neeeeee, es wird immer schwerer. Früher freies Feld und plötzlich eine neue Siedlung
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Wer andere für dumm hält hat eh verloren! Ob nun Datenschutz o. egal was, die Waffenbehörde erhält Kenntnis, wie warum? Egal, wenn ich den Eingangspost lese halte ich das eben für mehr als richtig!
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Die Waffe ist ein Hilfsmittel und die Waffe als Hilfsmittel ist tödlich, bzw. kann wenn man trifft! Der Mensch als Inhaber/Bediener der Waffe ist eben gefährlich, erst dann wird auch die Waffe zur Gefahr.
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Ich besuche eine Kaserne, egal ob BW oder NVA und die Waffenkammer steht offen! Gibt es nicht? Wir hatten eine MP aus dem Ständer genommen und keiner hat es bemerkt, bis wir sie zurück gaben. Passiert! Polizist geht auf das WC bekommt über Funk Eilauftrag, ja, der Gürtel mit dem "Gerödel" bleibt hängen! Passiert! Man kann nicht alles verhindern, nur minimieren!
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Haßpostings: WBK widerrufen, Waffenhandelserlaubnis weg
uwewittenburg antwortete auf Empty8sh's Thema in Allgemein
Jägerlatein? Da vereinzelte Behörden auch hier mitlesen, oder auch einzelne besorgte User derartiges weiterleiten, würde ich es nicht so unbedingt abhaken.- 524 Antworten
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- waffenbesitzkarte
- waffenhandleserlaubnis
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Wenn eine Leihwaffe ausgegeben wird, wird die Waffe und die Nummer eingetragen und der Leiher unterschreibt, bei Rückgabe wird Waffe und Nummer verglichen(normalerweise), wenn nicht weiss man wer die Waffe hatte. Kenne auch Stände wo dann gesagt wird "Stell mal dahin", ja, da kennt man sich. Bei uns war auch mal eine Waffe weg, aber eben nicht lange! Bei 30 Gastschützen müssen die Aufsichten sich kennen und auch vertrauen, da hat jeder seine Aufgabe und schmeißt zum Feierabend eben nicht hin! Da geht man erst wenn Waffen und Munition wieder in der Kammer sind!
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Beides? Scheiss Gleitsichtbrille! Tja, so ist das mit dem flüchtig lesen. Auf dem Wurftaubenstand kann man eine Flinte eben nicht mal so gegen eine SRS austauschen. Aber wenn ich den Sachverhalt jetzt so richtig kapiere ist das natürlich eine Riesensauerei! Man möge mir doch noch einmal verzeihen!
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1. Kontrolliert auf den Ständen wo ich trainiere niemand meine Waffen! 2. Wer schießt denn als erfahrener Schütze mit einer SRS? "Trollinger" ich höre dir trapsen!
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Ist ja auch schwer zu glauben!
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Warum? Er bekam die Tipps dass er das vergessen sollte.
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Die kriminalpolizeiliche Aktenhaltung sollte man auch nicht außer acht lassen, auch wenn sie nicht herangezogen werden kann, aber einen Anhalt bietet um weiter zu forschen, gerade für Waffenbehörden die dem LKA angegliedert sind.