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uwewittenburg

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Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. Dann könntest du der Polizei ev. dankbar sein!
  2. Wollten man ev. verhindern dass die Situation vor Ort eskaliert?
  3. Du hast dieses Thema doch selbst ins Spiel gebracht, wenn du eine Seite vorher nachschaust.
  4. Führen heißt doch Ausübung der tatsächlichen Gewalt und die habe ich eben nicht wenn die Waffe offen im EG herumliegt während ich mich im 3. OG aufhalte. Sollte man auch zu Hause beachten.
  5. 1. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit dass du kontrolliert wirst? 2. Wie hoch ist dann die Wahrscheinlichkeit dass du auf den gleichen Beamten triffst? Falls etwas unrechtmäßig eingezogen wurde wird das auch unmittelbar korrigiert. Aber in vielen Fällen blieb auch etwas hängen, -falsche Munition ohne Berechtigung, -abgelaufener Jagdschein -keine WBK oder Ausweis dabei -oder Führen ohne Zusammenhang mit dem Bedürfnis u.v.m. Mit dem Denkzettel stelle ich mir das nicht so einfach vor.
  6. Da ist tatsächlich etwas dran! Ein LWB vergißt dann gerne mal die "lächerlichen" Gaser. Taucht dann bei den Kontrollen auch mal einer ohne PTB auf!
  7. Ich kenne die Unterschiede, trotzdem bleibt es ein Führen, entweder erlaubt oder eben nicht.
  8. Dafür spart doch die Polizei: -Renovierung der Dienststellen -Erhaltung der Schießstände -Versicherung der Dienstfahrzeuge -Rußpartikelfilter u.s.w.
  9. Ein neues Update wird dir erst recht nicht gefallen!
  10. Komm, sie dürfen nicht? Sie haben den vagen Verdacht und tun es und niemand kann sie hindern. Es ist so, ansonsten drehen wir uns im Kreis. knight hat es vortrefflich beschrieben!
  11. Damit ärgerst du niemanden. Auch eine Nachsendung einer Waffe und Munition mit O......e läßt man sich dann über die zuständige Abteilung bestätigen, damit triffst du niemanden!
  12. Ich habe noch nie übertrieben. Amok, Anschlagsszenarien, das wird intensiv trainiert. Vor Paris fand ich auch noch einiges etwas übertrieben, aber spätestens seit dieser Zeit sollte man mal auch über meine Worte nachdenken, muss aber keiner, wenn er nicht will.
  13. So einfach ist das nicht. Wie viele hier sagen, nicht auf Fragen antworten u.s.w., wer will dann das vor Ort klären? Dann gibt es noch den Einsatzgrund und die Rückmeldepflicht. Ich sagte es schon mehrfach, die Angst vor der Strafvereitelung im Amt ist größer als lieber etwas mehr sicherzustellen.
  14. Zufrieden oder nicht, wer sucht der findet, denk mal an die Stellschraube, da wurden doch schon mal in einer Paintball Halle in Berlin-Marzahn über 50 derartiger Geräte eingezogen. Dazu gab es dann wegen der verschiedenen Zuständigkeiten diverse unterschiedliche Urteile, wobei ich denke das die meisten froh gewesen sind aus der Nummer heil rausgekommen zu sein. Für die Gerichtskosten und die zu erwartende Dauer des Rechtsstreites hole ich mir lieber gleich ein neues Teil.
  15. Der Glaube versetzt Berge und eine DA-Beschwerde verläuft im Sande. Ist einfach so, ob ich das für gut oder richtig oder falsch finde wird niemanden interessieren. Die öffentliche Sicherheit wurde hergestellt oder gewährleistet, nur das zählt.
  16. Die Polizei wird wegen Verdacht einer Straftat gerufen. Die Beamten können vor Ort die Rechtmäßigkeit nicht prüfen und stellen die Teile sicher, denn zur Prüfung gibt es Fachleute, zumal die Beamten ev. an einem anderen Einsatzort dringender benötigt werden. Wenn die Rechtmäßigkeit des Besitzes und die Eigentumsverhältnisse geklärt sind steht einer Rückgabe in der Regel nichts im Wege. Eigentlich.
  17. Ich glaube dass das niemanden wirklich interessiert. Polizei wird gerufen, es wird erst einmal alles eingezogen was "anrüchig" ist, entscheiden können ja dann später die Fachleute. Behaupte mal dreist dass das so gewollt ist. Klage dagegen? Da muss ja vorher eine Energiemessung durchgeführt werden und wehe die Stellschraube ist nicht verplombt! Da wird das "F" für ungültig erklärt, ja und was dann folgt werden einige wissen.
  18. Ich habe es doch schon mehrfach beschrieben, ertönt der Ruf "Achtung Waffe" liegen alle flach und niemand muss mehr irgendetwas freiwillig öffnen. Bei dem der kommunizieren kann und nicht sein "Feindbild" raushängen läßt wird das jedoch entspannt ablaufen.
  19. Paintball = Spielzeugwaffe???? Waffe in verschlossenem Behältnis im befriedeten Besitztum? Alle über 18 Jahre? Ohne Worte!
  20. Schön dass es mal jemand merkt. Dies war doch schon mit der Verschärfung des Waffenrechts in der Planung dass SRS Waffen eingetragen werden sollen, dass die Waffe dann im kl. WS vermerkt ist. Das Chaos mag ich mir heute schon vorstellen, denn die meisten wird das nicht interessieren und die Statistik der illegalen Waffenbesitzer wird in die Höhe schnellen!
  21. Alles was ich außerhalb des befriedeten Besitztums mache ist doch schon ein Führen! Transportbegriff gibt es doch so nicht mehr.
  22. Glaube ich nicht.
  23. Ich kenne und kannte keinen! Ich wußte aber schon warum du auf meine Igno-Liste kamst. Der seine Papiere vorzeigt hat ja auch nichts zu befürchten, denn er wirkt ja mit.
  24. Gefahrenabwehr? Wenn du bei einer Kontrolle nicht mitwirkst und jemand schreit plötzlich "Achtung Waffen"? Was meinst du was dann passiert? Jeder vernünftige Waffenbesitzer wird von alleine darauf hinweisen dass bei einer intensiveren Kontrolle er im Besitz von Waffen ist und diese mitführt.
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