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uwewittenburg

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  1. So kenne ich das auch. Man kann die Waffen auch bei einem Händler in Kommission geben, da wird die Waffe dann ausgetragen und im Waffenhandelsbuch eingetragen. Kenne aber auch einen Fall wo das die Behörde nicht akzeptieren wollte, ist aber gescheitert. Katja dürfte das noch kennen.
  2. Erkläre das mal den Waffenbehörden! Ich glaube aber nicht dass deren Wille/Akzeptanz dafür vorhanden ist.
  3. Mit dem Widerruf der WBK erhält er doch eine Frist zur Abgabe, dazu gehört auch die Veräußerung und diese Frist ist eigentlich lange genug. Wenn man die dann aber verstreichen läßt? Nach den ganzen Amnestien bekommt man eh keinen vernünftigen Preis mehr.
  4. Nein, in dieser Sache nicht, aber für künftige Fälle, denn nach meiner Ansicht und dem Willen des Gesetzgebers hätte erst die Waffenbehörde versuchen müssen die Waffen einzusammeln und nicht die Sache als Straftat zu verkaufen, wobei es formal ja richtig ist dass beim Verlust der Waffenberechtigung der weitere Besitz der Waffentatsächlich eine Straftat ist. Schon wegen des Alters wäre schon zu prüfen warum die Waffen nicht abgegeben werden. Ist aber eben nicht bürgerfreundlich. Bei einem Bekannten meines Nachbarn wurde in solch ähnlichem Fall, auch bei einem ehemaligen Sportschützen, die Waffen durch ein SEK eingesammelt und das war einfach nur eine "Terminschlampe", ich kenne ihn ja auch. Der Senior hat versucht sich schriftlich zu wehren, aber seine Schriften zeigten eben seine Verwirrtheit und es gelang weder Richter noch Staatsanwalt ihm das zu erklären.
  5. Waffenverbotszonen gab es dort doch schon lange und der Begriff "gefährlicher Ort" existiert auch schon länger, sogar in Berlin. Wer sich dort gerade mal zufällig aufhält und nicht gerade szenetypisch wirkt, wird auch nicht seine Tasche öffnen müssen. Man kennt seine "Pappenheimer" und für die ist das ja auch geschaffen.
  6. Weil es gerade paßt, auch mit einem Koffer einkaufen gehen und ihn stehen zu lassen ist nicht verboten, zeigt aber die Reaktionen auf diese Handlungsweise, von daher bleibe ich dabei dass man nicht alles tun sollte was nicht verboten ist, sondern vorher nachdenken was es auslösen könnte: http://www.bz-berlin.de/berlin/mitte/bomben-alarm-weil-mohamad-klamotten-kaufen-ging
  7. Er hatte gar keinen Anwalt. Aus Altersgründen war er auch nicht mehr in der Lage die Notwendigkeit zu erkennen. Die erteilte Waffenberechtigung wurde von der Waffenbehörde wegen Unzuverlässigkeit und persönlicher Nichteignung widerrufen und er wurde nach Eintritt der Rechtskraft zur Abgabe der WBK und der Waffen aufgefordert. Nachdem er auf diese Aufforderung nicht reagierte wurde durch die Behörde Strafanzeige wegen illegalem Waffenbesitz erstattet und es wurde ein Durchsuchungsbeschluß zur Beschlagnahme der Waffen erlassen. Dass ich mit dieser Art des Vorgehens nicht konform ging, weil nach meiner Meinung so im Ablauf nicht zulässig, könnte mir ein Mitglied hier bestätigen. Aber meine Pensionierung aus Altersgründen kam schneller. Und nein, es lief ohne SEK ab.
  8. Ich habe nie behauptet dass man alles hinnehmen soll, im Gegenteil, natürlich soll man sich wehren, aber mit rechtsstaatlichen Mitteln. Auf das angeführte Beispiel gehe ich mal nicht ein, das wird garantiert untersucht und ist als Beispiel oder Vergleich bei einer halbseidigen Owi nicht vergleichbar, zumal eine "Entwaffnung" offensichtlich politisch gewollt ist.
  9. Die eine Bank löst Alarm aus weil sie schon mehrfach überfallen wurde, die andere eben nicht. Ich kenne auch einen Senior der hat als LWB aus seinem Fenster mit einer SSW lediglich "geknallt" und nun ist er alles los, WBK und alle Waffen und das waren nicht wenige. Habe ich selbst auf richterlichem Beschluß eingesammelt. Und nun?
  10. Und das wird heute reichlich getan, schlimmer als in der ehemaligen DDR. Das wollen oder können manche aber leider nicht begreifen, mir ist es eh wurscht, ich kann nur darauf hinweisen. Ich laufe heute mit der SSW an einem PVB vorbei, der grüßt mich freundlich, am nächsten Tag an einem anderen PVB, der das nicht so locker sieht. Und nun? Recht haben und Recht bekommen?
  11. Wenn ein verängstigter oder besorgter Bürger die Polizei ruft, die dann einschreitet und für Ordnung sorgt? Wer hat dann die Ursache gesetzt? Der Bürger oder die gerufene Polizei? Fehlverhalten gibt es aber nun mal auf allen Seiten, wobei ich bei offenen Führen einer SRS schon das Fehlverhalten bei jemand anderem sehe, so plump muss man sich nicht verhalten, sondern sollte nachdenken. Ich gehe doch auch nicht mit einem aufgesetzten Motorradintegralhelm in eine Bank, obwohl das ja auch nicht unbedingt verboten ist. Allerdings muss ich dann aber auch mit unangenehmen Reaktionen rechnen.
  12. Du hast es bisher nicht verstanden! Probiere es einfach mal in einer Großstadt in einer belebten Straße aus und berichte später über Deine Erfahrungen!
  13. Hat wohl auch etwas mit der Angst zu tun etwas falsch zu machen, etwa wegen Strafvereitelung im Amt, oder auch vor den Augen des Kollegen zu glänzen. Gibt da verschiedene Variationen.
  14. Solche "netten" Kollegen gibt es leider. Kommt aber leider auch auf das Alter, die Erfahrungen oder die Geltungssucht an. Mir war es lieber bei einem bisher unbescholtenen Bürger nichts verdächtiges zu finden. Für mich gab es dadurch weder Vor- noch Nachteile.
  15. Wenn Isegrim doch Recht hat?
  16. Es fahren auch Leute verkehrt in die Einbahnstraße oder auf die Autobahn.
  17. Solange ich keine Straftaten begangen habe und die Nachbarn nicht ärgere, oder nicht auf Forderungen der Waffenbehörde nicht reagiere braucht eigentlich niemand Angst haben.
  18. Wer beantragt einen DB und wer erläßt ihn? Ja, es gab Zeiten wo die "Gefahr im Verzuge" tatsächlich überhand nahmen und ich habe mich persönlich schon vor der Durchführung mindestens einer dieser Durchsuchungen geweigert weil ich sie als unverhältnismäßig und unrechtmäßig empfand. Das führte später dann dazu dass ich in das Kommissariat dieses Leiters versetzt werden sollte, geil wa, so geht man dann mit den Leuten um. Konnte mich aber auch hier erfolgreich wehren.
  19. Dass Du keinen Unterschied erkennen kannst war mir schon immer klar, von daher habe ich es noch mal auf "unschuldig" geändert.
  20. Nein, er führt eine rechtmäßige Amtshandlung auf Grundlage eines gültigen Durchsuchungsbeschlusses durch. Der Untersuchungsführer hat lediglich vorher zu prüfen ob es sich um den richtigen Adressaten und die korrekte Anschrift handelt.
  21. Als "Goldfasähnchen" weißt Du doch eigentlich wie das läuft. Der Sachbearbeiter ermittelt im Vorgang, die Observation wird über den Staa beantragt, der DB ebenfalls den dann der Sb ausführen muss. Da die Kommissariate heute dermaßen ausgedünnt sind können die Maßnahmen nur noch mit Hilfe von Kräften anderer Dienststellen ausgeführt werden. Dazu läuft die Einsatzanforderung über die jeweiligen Stäbe, wo dann aus einer angeforderten BFG dann das SEK angeordnet wird. Früher hatte ich mehrere Kontakte zur BFG und habe nach Absprache mit deren Dienstplänen die Einsätze geplant und durchgeführt, aber in der Regel oft ohne Ramme und ohne Schäden. Bis es dann nicht mehr ging, offensichtlich hat es manchen aus der Führung nicht gepasst, weil dem SEK angeblich die Einsätze weggenommen wurden. Wenn im DB stand: "Verdacht auf scharfe Waffen, somit mit besonderer Vorsicht" gab es später keine Chance auf eine andere Lösung.
  22. Absolut blöder Vergleich! Gegen wen sind die Nazis vorgegangen? Gegen die unschuldige Bevölkerung, gegen Juden und zwar gegen die die nie eine Straftat begangen haben, sondern einfach nicht arischer Rasse waren. Von daher ist dieser Vergleich schon eine Frechheit.
  23. Die Einsätze werden auf Grund eines Durchsuchungsbeschlusses im Rahmen der Vorschriften ausgeführt, somit ist Recht und Gesetz gewahrt. Es steht dem einzelnen Beamten nicht zu die Rechtmäßigkeit eines Beschlusses anzuzweifeln, das obliegt der Staatsanwaltschaft als "Herrin des "Verfahrens" und dem Untersuchungsführer. Remonstrationsrecht steht zu bei Aufforderung zu strafbarem Handeln, wie unterschieben von Beweismitteln, Folter oder übertriebene Härte, da ist er sogar gefordert Strafanzeige gegen seine Kollegen zu stellen. Dass das nicht immer funktioniert ist mir schon bekannt.
  24. Du triffst den Kern. Wird z. B. eine Hundertschaft für einen Einsatz angefordert, wird nicht mit jedem einzelnen Beamten der Einsatz ausdiskutiert, sondern sie bekommen den Auftrag in groben Zügen mitgeteilt und dann wird der Einsatz nach Anweisung ausgeführt. Mal kurz umrissen.
  25. Weniger aus Kostengründen, sondern wegen des erhöhten Aufgabenbereiches.
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