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uwewittenburg

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  1. Die Gefährlichkeit geht doch in der Regel vom Besitzer aus! Welcher normal denkende Bürger würde so ein Teil auf einem Volksfest rumschleppen? Nur weil er nicht boxen kann? Aber SRS Waffen für ungefährlich zu bezeichnen würde ich so nicht unterschreiben. Dann schau dir mal die verbotene Pyro bei Fußballspielen an und was daraus entstehen kann.
  2. Wenn du es so sehen willst. Es gibt ja noch das Eingriffsrecht und andere Vorschriften die das Tun bestimmen. An erster Stelle steht doch wohl die Sicherheit.
  3. Ich verstehe dich schon aber das nützt ja niemand wirklich. Recht haben und auch bekommen sind 2 paar Schuhe. Teste es doch einmal selbst und komme neu! [emoji9] Gesendet von meinem D6503 mit Tapatalk P.S.: Einheit von Theorie und Praxis? Theoretisch habe ich Recht, aber praktisch? Im Zweifel wird ein OLG dies dann präzisieren.
  4. Naja stimmt nicht, der Gesetzgeber will keine Waffen auf öffentlichen Veranstaltungen und das lässt er auch umsetzen. Gesendet von meinem D6503 mit Tapatalk
  5. Ach noe! Was nützen deine Argumente dem kleinen Mann wenn er erwischt wird? Du wirst auf jeden Fall dann nicht vor Ort sein! Gesendet von meinem D6503 mit Tapatalk
  6. Nein, ich brauche nicht nachschauen oder nachdenken, denn ich würde sie trotz KWS nicht mitnehmen, denn entweder ich komme nicht zur Veranstaltung gar nicht rein, weil ich wieder zurück gehe, oder ich bin das Ding los und das zwar definitiv. Also lass den Quatsch hier zu vermitteln dass man damit verpackt zu einer öff. Veranstaltung gehen darf, zumal man dort ja jederzeit die Zugriffsbereitschaft herstellen kann und das will man ja unbedingt verhindern. Schlimm wird es dann wenn die Veranstaltung unter der VersG fällt, wo sogar alleine schon das mitführen eines Verteidigungsmittels auf dem Weg dorthin unter Strafe gestellt ist, dazu gehören dann sogar Quarzsandhandschuhe. Veranstaltungen unter freiem Himmel ist dann wieder eine Besonderheit für sich, auf die Bestimmungen der Waffenverbotszonen will ich gar nicht erst weiter eingehen. Du magst ja mit deiner Argumentation vor Gericht Erfolg haben, aber auch nur ev.! Die meisten scheuen den Weg bis zum Richter und wenn, dann ziehen die meisten das nicht konsequent durch, was ich durch meine persönlichen Erfahrungen auch so unterschreiben kann. Definitiv wird die Waffe bei Feststellung abgenommen und ein Verfahren eröffnet und der Richter entscheidet dann wer Recht hat, oder auch nicht. P.S.: Der Unterschied zwischen erlaubt und erlaubnisfrei ist mir durchaus bekannt, wie du aber feststellen kannst wurde dies von meinem Handy in der Eile verfaßt und ich kann das Schreibprogramm eh nicht leiden.
  7. Denk nochmal darüber nach! Es bleibt ein erlaubtes Führen und kein Transport! Gesendet von meinem D6503 mit Tapatalk
  8. Alles was ich außerhalb meines befriedeten Grundstück mache ist ein Führen, also auch im Koffer. Die Kontrollen vor den Festen werden immer stärker, so sind auch Taschen und deren Inhalt vorzuzeigen, wer das nicht möchte muss eben wieder nach Hause gehen.
  9. Nana, die heutige richtige Antwort könnte morgen schon die falsche sein. Das WaffG hat schon irgendwie Potential!
  10. Geelhaar kann man damit aber nicht wirklich reinigen!
  11. Darum heißen Wasserwerfer ja auch Arbeiterwaschmaschine! Duck und wech!
  12. Warum sollte ich? Meine Tochter hat noch nie geschossen und wir haben ihr einen K 98 in die Hand gegeben. Sie hat tatsächlich durchgehalten!
  13. Man sollte eben Leute aus der Praxis befragen und nicht irgendwelche ..............! In den Stäben sitzen ja Leute die fernab des realen Lebens diskutieren und das schein ansteckend zu sein. Irgendwann wollte man die Stäbe "entschlacken", da muss wohl jemand etwas falsch verstanden haben.
  14. Naja, mehr als 10 Schuss veträgt meine operierte Schulter nicht mehr.
  15. Wir haben uns vorbereitet, aber es ist uns nicht alles gelungen! Wird es nach den Wahlen heißen. Die gestrichenen und wieder zugebilligten Treueprämien lassen ja auch auf sich warten.
  16. Gääähnnnnn.!
  17. Was brauche ich? Luft zum atmen!
  18. Irgendwann wird man noch für sein Deo einen kleinen WS benötigen!
  19. Wenn die irgendwo tätig werden heißt das aber nicht dass sie dort ihren Sitz haben. Goggel weiß aber auch nicht alles.
  20. Hingehen, Stimme ungültig, aber eben die Wahlbeteiligung verändert sich.
  21. BKA Halle? Ich dachte die sitzen woanders. Nein, ich kenne auch Fälle wo Kollegen lieber eine Waffe aufkaufen bevor sie im Hochofen landet. Kann doch jeder Schütze ebenso, manche kommen eben eher an irgendwelche Daten ran.
  22. Das ist aber schwach!
  23. Ich erinnere mich dunkel dass es irgendetwas zum Thema Hessen schon gab! Ich kenne viele Leute die nicht wählen gehen und ich rede mir den Mund fusselig, nein nicht wegen einer Partei, sondern einfach überhaupt nur hingehen!
  24. Nur beim § 42a WaffG! In der Regel die A-Waffenverordnung und die Rechtsprechung die einen lediglich verschnürten Rucksack auf dem Rücken getragen als verschlossen ansieht.
  25. Als die Mauer fiel war noch 1,0 Promille für Kraftfahrer erlaubt. Das fand ich auch nicht mehr im Rahmen. Wer den Alkohol nicht gewohnt ist war hier schon betrunken, manchem merkte man 2,0 noch nicht an.
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