Nein, ich brauche nicht nachschauen oder nachdenken, denn ich würde sie trotz KWS nicht mitnehmen, denn entweder ich komme nicht zur Veranstaltung gar nicht rein, weil ich wieder zurück gehe, oder ich bin das Ding los und das zwar definitiv.
Also lass den Quatsch hier zu vermitteln dass man damit verpackt zu einer öff. Veranstaltung gehen darf, zumal man dort ja jederzeit die Zugriffsbereitschaft herstellen kann und das will man ja unbedingt verhindern.
Schlimm wird es dann wenn die Veranstaltung unter der VersG fällt, wo sogar alleine schon das mitführen eines Verteidigungsmittels auf dem Weg dorthin unter Strafe gestellt ist, dazu gehören dann sogar Quarzsandhandschuhe.
Veranstaltungen unter freiem Himmel ist dann wieder eine Besonderheit für sich, auf die Bestimmungen der Waffenverbotszonen will ich gar nicht erst weiter eingehen.
Du magst ja mit deiner Argumentation vor Gericht Erfolg haben, aber auch nur ev.!
Die meisten scheuen den Weg bis zum Richter und wenn, dann ziehen die meisten das nicht konsequent durch, was ich durch meine persönlichen Erfahrungen auch so unterschreiben kann.
Definitiv wird die Waffe bei Feststellung abgenommen und ein Verfahren eröffnet und der Richter entscheidet dann wer Recht hat, oder auch nicht.
P.S.:
Der Unterschied zwischen erlaubt und erlaubnisfrei ist mir durchaus bekannt, wie du aber feststellen kannst wurde dies von meinem Handy in der Eile verfaßt und ich kann das Schreibprogramm eh nicht leiden.