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uwewittenburg

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Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. Das kann doch jeder halten wie er es für richtig empfindet und es ihm nicht "weh tut", bzw. der für ihn der gangbarere Weg ist. Alles andere ist doch Gängelei und das wird doch hier nicht gerne gesehen.
  2. Bist du in deinen Akten eingestaubt?
  3. In Berlin ist die Waffenbehörde dem LKA 5 zugeordnet und LKA 5 ist Staatsschutz.
  4. Die gleichen unterschiedlichen Auffassungen wird es vor den Gerichten geben, bis ein Gericht die Meinung zu seiner zusammenfaßt und dann? Ich würde es nicht riskieren. Ist dann genauso wie bei der Präzisionsschleuder ohne Armstütze, aber mit der Vorrichtung dafür.
  5. So dachte ich mir das, hatte aber weder Zeit noch Lust zum recherchieren.
  6. Schaulaufen mit leeren Magazinen kenne ich gar nicht, die MP 5 hat verschiedene Magazine mit unterschiedlichen Kapazitäten, welches gegenwärtig genutzt wird, bzw. ob die Reservemagazine mitgeführt werden entzieht sich meiner Kenntnis. Leere Magazine kenne ich eigentlich nur von Übungsmärschen bei der NVA, wobei ich immer für meine Kalaschnikow die 3 vollen Magazine mit je 30 Patronen und bei der Makarow beide vollen Magazine mit je 6 Patronen mitführte, bei der VP 8 Patronen je Magazin, bei Alarm MPI mit 3 vollen Magazinen, Kalaschnikow je 30, polnische MPI weiß ich nicht mehr und bei der Skorpion 1 kleines und 2 große Magazine. Später bei der "richtigen" Polizei die P 6 mit je 8 Patronen. MPI 5 mußte ich als Kripo nicht schleppen. Scharfes schießen fand ich immer geil, egal mit was auch immer, leider fand das Handgranatenwerfen nur in der ehamaligen DDR statt, das ist eigentlich das einzigste was ich vermisse. Aber wenn die MPI 7 eingeführt wird kann Berlin ja wieder für 1,- € die MPI 5 aufkaufen.
  7. Ohne hier etwas rechtlich zu definieren, ich würde erst einmal nichts montieren, sondern getrennt und die Bescheinigung vom BKA mitführen. Eine Armbrust bleibt eine Waffe, allerdings erlaubnisfrei, aber alles was an Waffen montiert ist was ein Ziel beleuchtet, ist erst einmal potentiell verdächtig. Da wurde dann auch schon mal ein Zielfernrohr mit Innenleuchtpunkt vorsorglich beschlagnahmt. Zu beachten wäre auch dass Gerichte gerne einmal Ansichten/Bescheinigungen des BKA abschmettern.
  8. Recht haben Recht bekommen ist eben ein Teufelskreis.
  9. uwewittenburg

    Guten Tag

    Herzlich willkommen hier im Forum. An den rauen Ton hier teilweise muss man sich schon gewöhnen, denn die User stammen aus allen Bereichen, teilweise kann der eine nicht mit dem anderen. Ist aber nicht schlimm.
  10. Aus rechtlicher Sicht gar nichts, verdeckt führen heißt ja nicht dass du den "Oimel" auch nicht in die Hand nehmen dürftest. Die Frage ist lediglich: - wer sieht das - an welcher Örtlichkeit - wie geht derjenige damit um Ruft derjenige die Polizei weil er meint da rennt ein Irrer mit einer "Kanone" rum, kommt es auch darauf an wie die Beamten mit der Info umgehen. Es gibt eben kein allgemeines Rezept, eben nur die Vernunft.
  11. Wenn ein Pol.-Präs. das "Jagdhorn" bläst kuschen die nachfolgenden (untergeordneten) Chefs und versuchen ihr "Bestes" zu geben und nicht negativ aufzufallen, da hat dann der Einsatzleiter kaum noch eine Chance.
  12. Der wird nicht gewählt sondern vom Wahlgewinner auf den Posten gehoben. Da er von einem Stab mit Beratern und Fachreferenten umgeben ist versorgen die ihn mit den notwendigen Informationen die er braucht, von daher braucht er eigentlich nur präsentieren.
  13. Das Waffenrecht wir nun mal in den BL anders angewendet. Nicht in jedem BL gehört die WB zum LKA sondern zur Ordnungsbehörde. Und die Zugriffsrechte auf PC-Programme regelt der Datenschutz. Sieht man jedoch Einträge werden die Akten von der Staa. angefordert und man macht sich dann ein Bild. Die KWS Anträge bremsen dann auch noch aus.
  14. Der grüne Vormarsch wird es richten!
  15. Es wird kommen, davon bin ich überzeugt, genau wie die Grünen die Waffen aus Privathaushalten verbannen will, stand heute gerade in meiner Zeitung. Wenn bis jetzt niemand aufwacht, auweia!
  16. Gehe nie zum Fürst wenn du nicht gerufen wurdest!
  17. Stimmt, die andere Aussage war mir zu pauschal. Man wird aber wohl dort hinkommen das man die SRS Waffen gerne registrieren und eintragen möchte. Aber wer soll das tun? Im letzten Fernsehbericht hieß es das von 6 Mitarbeitern der Berliner Waffenbehörde nur 2 anwesend seien.
  18. Häääääääääääää???????????????
  19. Bei mir steht nur der Hinweis auf Verbot bei öff. Veranst.!
  20. Bei mir steht nur der Hinweis auf Verbot bei öff. Veranst.!
  21. Nö, ganz einfach, einem Kumpel die SSW in die Hand drücken, er löst einen Schuß aus, damit hatte er die tatsächliche Gewalt und hat geführt, ein "Scheißthema zu Silvester!
  22. Wenn du alles besser weiß, warum fragst du denn? Ich beantrage einen KWS und kauf mir danach eine SSW und nun?
  23. Die Waffennummer spielt gar keine Rolle, denn in den KWS wird keine Waffe eingetragen!
  24. Teilen? Einer den Lauf, der andere das Griffstück? Um genau zu sein, mehrere Personen können die gleiche Waffe mit dem eigenen KWS führen.(Klugscheißmodus aus)
  25. Der kleine Waffenschein gilt für das Führen von Schreckschußwaffen, aber nicht für eine bestimmte. Das heißt auf dem KWS wird bisher keine Waffe eingetragen.
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