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uwewittenburg

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  1. Nur für mich, und nun? [emoji159] Gesendet von meinem D6503 mit Tapatalk
  2. Darf ich im Wald kacken? [emoji15] Sorry! Gesendet von meinem D6503 mit Tapatalk
  3. Nieder mit dem Zielwasser! Gesendet von meinem D6503 mit Tapatalk
  4. Hust, muss hier alles durchgekaut werden???? Fehlt doch nur die Frage "Darf ich 10 Büchsen/Flinten auf dem Ansitz mitnehmen! Meine Fresse, der PVB ist doch froh wenn er jemand erreicht der das Wild bei einem Unfall von der Straße räumt. In der Regel kennen sich alle und keiner fragt nach irgendwelchen Kapazitäten, schon gar nicht nach irgendwelchen Messern, denn sie wissen eine Sachkundigen vor sich und niemand ist gewillt auf sinnlosen Schreibkram, es sei denn man will sich aus dem Streifendienst zurückziehen!
  5. Nun pochen wir auf Gesetzesänderungen bzw. Verschärfungen???? Schlafende Hunde wecken? http://www.bz-berlin.de/leute/autor-fitzek-haelt-horror-clowns-fuer-verbrecher hhttp://www.bz-berlin.de/berlin/steglitz-zehlendorf/horror-clown-hysterie-16-jaehriger-verkleidet-sich-als-vampir-wird-niedergestochenttp://www.bz-berlin.de/berlin/fuenf-tipps-fuer-halloween-in-berlin Der hat nochmal Glück gehabt, das könnte aber auch anders ausgehen. Muss jeder Ami-Scheiß denn hier kopiert werden? Hat hier in Deutschland keiner mehr vernünftige Ideen die keinem auf den S... gehen?
  6. Es kommt doch auf die Ermittlungsansätze an! - Spuren (FA, DNA) u. ev. a.! - Zeugen (nein Tiere und Pilze werden nicht befragt) - Waffennummer/Fahndung Das war es doch im wesentlichen. Ist der Täter bekannt dann wird es dann schon etwas anders, Vorstrafen, Motiv u.s.w., weiß doch aber jeder. Waffendiebstahl mit einem Verkehrsdelikt zu vergleichen? Nö das funzt nicht!
  7. Wenn der Dieb ermittelt können wir gerne über ihn diskutieren. Hoffentlich war es kein LWB, mehr kann man dazu erst einmal nichts sagen. Übrigens wird der von der Polizei ermittelt und nicht vom Staatsanwalt oder der Ordnungsbehörde. Der Beitrag von "Carcano" fand ich übrigens großartig.
  8. Egal wie, es bleibt eine Güterabwägung, oder eben Sinn oder Unsinn. In 1. Linie denkt doch erst mal jeder wie er selbst aus der "Nummer" rauskommt! Nicht jeder ist ein "Trump"-Verwandter.
  9. Kopfhöhe halte ich für gefährlich. In den Tank stopfen.
  10. Meiner steckt neben der WBK. Empfehle einen Eichenstamm mitzunehmen, daran scheitert manches Sägeblatt!
  11. Die Entscheidung trägt doch nicht der einzelne Sb, er hat Vorgesetzte und vor Gericht erscheint nicht der Sb sondern der in der Behörde ansässige Jurist. Ich kenne aber kaum einen Richter der sich gegen die Behörde stellt, wenn ja, werden die aber immer weniger. In der Regel wird es sich immer um Einzelfallentscheidungen handeln, darauf wird der Jurist der Behörde in der Regel achten. Ev. läßt es die Behörde auch nicht auf ein Verfahren ankommen, so dass wer auf den Kosten sitzenbleibt? Nein, nicht der Sb.
  12. Ca. 300,- € Bußgeld ganz schnell akzeptieren weil man doch ein klein wenig Schuld ab abhandenkommen hatte, oder auf den gütigen Ausgang des Klageweges hoffen? Wobei dann die Gefahr besteht dass mit genau dieser Waffe eine schwere Straftat begangen wurde und sich der Prozeß wendet. Liege ich da falsch? Ich klage nun schon 2-einhalb Jahre, meine Anwältin sagt ich habe Recht, was auch die Richterin so sieht, aber nicht die Gegenseite, die neuen Termine werden mal von der einen Seite, dann von der anderen Seite verschoben, der Gutachter muss ca. 600 km anreisen, wobei ein Professor auch andere Termine hat. So zieht sich das eben hin. Irgendwann spricht dann der Bestatter über das Urteil.
  13. Eigentlich ein Thema worauf ich schon laufend versuche hinzuweisen. Die Staatsanwaltschaft ist in der Regel daran interessiert, Bagatelldelikte (wird jemandem ohne direktes Verschulden die Waffe durch Einbruch in den PKW gestohlen, zähle ich dazu) auf dem "kleinen Weg" zu erledigen, ohne dass ein Gerichtsprozess durchgezogen wird. Klar kann man gegen alles klagen, aber man sollte auch vernünftigerweise seinen eigenen Kopf benutzen. Ich habe auch schon öfter darauf hingewiesen, dass man vom Führen (Transport der Waffe) ev. in die Aufbewahrungsvorschriften übergeht, so z.B. beim verlassen des Fahrzeuges auf der Tanke. Kommt die Waffe dabei weg wird immer eine Restschuld beim Besitzer hängen bleiben. Man wird immer von den Sichtweisen des jeweiligen Sachbearbeiters der Waffenbehörde, der kriminalpolizeiliche Sachbearbeitung, des Staatsanwaltes und ev. des Richters in Bedrängnis geraten. Wird letztendlich ein Bußgeld statt eines aufwendigen Verfahrens angeboten, sollte man eben abwägen, nicht nur für sich, sondern eben wie Carcano anführt, auch eben für andere.
  14. Ich persönlich lasse nirgends meine Waffe mit Munition liegen, auch nicht auf einem geschlossenen Stand. Wobei auf unserem Stand die Scheibe nach Knopfdruck zum Schützen kommt.
  15. Pleiten, Pech und Pannen? Ev. wenn das Sofa dich begraben hätte.
  16. Das geht meiner Meinung nach nun doch etwas zu weit, denn hier ginge es ja um einen Einzelfall, wozu ja noch etwas mehr gehört.
  17. Eigentlich nicht. Bis vor kurzem war eine MP eigentlich selten im Einsatz, ich hatte bisher 4 verschiedene MP Typen zur Verfügung, kann aber an einer Hand nachzählen wann ich sie im Einsatz dabei hatte. In der Regel ist es zusätzlicher Ballast der einen eigentlich behindert und man nicht einfach in die Tasche steckt, von daher legt man sperrige Gegenstände auch schon mal aus der Hand, um an Stift und Block, oder auch an die Handfessel gelangen.
  18. Hast du Beispiele dafür dass er härter bestraft wurde? Was meinst du was so manchmal auf den Autodächern abgelegt und vergessen wird. Es wird die Schuld genauso überprüft, aber wenn sie dann noch geladen war, würde es wahrscheinlich anders aussehen.
  19. Diese Ermittlungen werden erst nach Abschluß der strafrechtlichen Ermittlungen aufgenommen (Disziplinarverfahren). Dort gibt es keine Kungelei, das wird hart durchgezogen, kann ich durch eigene Erfahrungen bestätigen. Eine Rüge bleibt ja auch erst mal in der Personalakte und die Bezahlung könnte über seine Amtshaftversicherung laufen, wenn nicht unbedingt auf grobe Fahrlässigkeit erkannt wird. Ansonsten greift der Regreß.
  20. Darum gibt es ja auch die Zuständigkeitsregelung und Anzeigen bei Waffendelikten bleiben nicht auf der Polizeiwache liegen. Das kann ich so nicht bestätigen. Ja, das ist wirklich mühsam. Darum gibt es ja die Fachdienststellen und jede Polizeidienststelle ist froh wenn sie Anzeigen schnell weiterleiten können wofür sie in der Bearbeitung nicht zuständig sind. Die 1. Frage ist immer die örtliche und sachliche Zuständigkeit.
  21. Das ist Unsinn denn jede Anzeige wird nach Bearbeitung der Staatsanwaltschaft zugesandt. Die Staatsanwaltschaft registriert die Anzeige mit einem Aktenzeichen und sendet sie dann der zuständige Pol.-Dienststelle zwecks weiterer Ermittlungen zu. Man sollte sich aber auf jeden Fall bei einer Anzeigenerstattung die Vorgangsnummer geben lassen. Die Staatsanwaltschaft ist in jedem Fall "Herrin" des Verfahrens. Auch telefonische und anonyme Anzeigen sind möglich. Sie erhalten eine Vorgangsnummer und werden dann an die zuständige Fachdienststelle weitergeleitet und nicht selbst bearbeitet.(so sollte eigentlich der übliche Ablauf sein) Jede polizeiliche Auskunftsstelle kann dann anhand der Vorgangsnummer den zuständigen Sachbearbeiter, bzw. die Endbearbeitungsdienststelle benennen.
  22. Verstöße gegen das WaffG sind keine Antragsdelikte sondern Offizialdelikte!
  23. Nachwuchs wird überall gerne gesehen, gerade heute in der stetig steigenden Ablehnung gegenüber Waffenliebhabern. Früher konnte man in Schulen und auf Volksfesten werben, da wurde dann auch mal mit Vorderladern herumgeknallt, so wie auf den Schützenumzügen. Geht alles eben nicht mehr, leider, den dieses "Treiben" hatte auch mein Interesse geweckt. Auf unserem Stand schleichen auch interessierte Spaziergänger herum und trauen sich nicht hinter den Zaun. Spricht man sie dann an sind sie völlig erstaunt dass sie auch näher kommen können.
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