

uwewittenburg
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Leipzig Polizei sucht verloren gegangene HK-MP5
uwewittenburg antwortete auf rüdiger400's Thema in Allgemein
Diese Ermittlungen werden erst nach Abschluß der strafrechtlichen Ermittlungen aufgenommen (Disziplinarverfahren). Dort gibt es keine Kungelei, das wird hart durchgezogen, kann ich durch eigene Erfahrungen bestätigen. Eine Rüge bleibt ja auch erst mal in der Personalakte und die Bezahlung könnte über seine Amtshaftversicherung laufen, wenn nicht unbedingt auf grobe Fahrlässigkeit erkannt wird. Ansonsten greift der Regreß. -
Heute schon gelacht? Akte 2016 und Vollautomaten
uwewittenburg antwortete auf J.D.'s Thema in Waffenlobby
Darum gibt es ja auch die Zuständigkeitsregelung und Anzeigen bei Waffendelikten bleiben nicht auf der Polizeiwache liegen. Das kann ich so nicht bestätigen. Ja, das ist wirklich mühsam. Darum gibt es ja die Fachdienststellen und jede Polizeidienststelle ist froh wenn sie Anzeigen schnell weiterleiten können wofür sie in der Bearbeitung nicht zuständig sind. Die 1. Frage ist immer die örtliche und sachliche Zuständigkeit. -
Heute schon gelacht? Akte 2016 und Vollautomaten
uwewittenburg antwortete auf J.D.'s Thema in Waffenlobby
Das ist Unsinn denn jede Anzeige wird nach Bearbeitung der Staatsanwaltschaft zugesandt. Die Staatsanwaltschaft registriert die Anzeige mit einem Aktenzeichen und sendet sie dann der zuständige Pol.-Dienststelle zwecks weiterer Ermittlungen zu. Man sollte sich aber auf jeden Fall bei einer Anzeigenerstattung die Vorgangsnummer geben lassen. Die Staatsanwaltschaft ist in jedem Fall "Herrin" des Verfahrens. Auch telefonische und anonyme Anzeigen sind möglich. Sie erhalten eine Vorgangsnummer und werden dann an die zuständige Fachdienststelle weitergeleitet und nicht selbst bearbeitet.(so sollte eigentlich der übliche Ablauf sein) Jede polizeiliche Auskunftsstelle kann dann anhand der Vorgangsnummer den zuständigen Sachbearbeiter, bzw. die Endbearbeitungsdienststelle benennen. -
Heute schon gelacht? Akte 2016 und Vollautomaten
uwewittenburg antwortete auf J.D.'s Thema in Waffenlobby
Verstöße gegen das WaffG sind keine Antragsdelikte sondern Offizialdelikte! -
Nachwuchs wird überall gerne gesehen, gerade heute in der stetig steigenden Ablehnung gegenüber Waffenliebhabern. Früher konnte man in Schulen und auf Volksfesten werben, da wurde dann auch mal mit Vorderladern herumgeknallt, so wie auf den Schützenumzügen. Geht alles eben nicht mehr, leider, den dieses "Treiben" hatte auch mein Interesse geweckt. Auf unserem Stand schleichen auch interessierte Spaziergänger herum und trauen sich nicht hinter den Zaun. Spricht man sie dann an sind sie völlig erstaunt dass sie auch näher kommen können.
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Auf jedem Stand kann man mit Leihwaffen schießen, dafür benötigt man keine WBK.
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Ich denke mal dass jeder eigene Interessen hat, der eine mag den Knall, der andere mag den Rückstoß nicht. Andere mögen Vorderlader mir einzelnen laden, stopfen und Zündhütchen. Die anderen spielen Gotcha und die anderen eben das Luftgewehr, andere lieben die Zielscheibe und andere eben die bewegten Ziele wie Tontauben, wo auch hier wieder jagdliches Schießen, Trap, Doppeltrap, Skeet und Rollhase eben der eine mag und der andere nicht. Aber probieren geht über studieren und Gastschützen sind immer willkommen. Viele wissen eben nur nicht dass sie auch jeden Stand aufsuchen und dort unter Anleitung mit Leihwaffen schießen dürfen. Mein Weg führte mich ja auch über KK, dann Vorderlader, Karabiner, Revolver und Pistole 9 mm später zur Wurftaube, wo ich dann blieb weil mir das schießen an der frischen Luft lieber ist.
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Transport von Kurzwaffe und Langwaffe(n) in einem Futteral ( Tasche )...Anzahl?
uwewittenburg antwortete auf PatVI's Thema in Waffenrecht
Aha. Da durfte ich doch früher nicht hin, daher kannte ich das nicht. -
Transport von Kurzwaffe und Langwaffe(n) in einem Futteral ( Tasche )...Anzahl?
uwewittenburg antwortete auf PatVI's Thema in Waffenrecht
Griesheim an der Suffel? (Griesheim-sour-Souffel) oder dass Hessische mit dem Dagger-Komplex? -
Transport von Kurzwaffe und Langwaffe(n) in einem Futteral ( Tasche )...Anzahl?
uwewittenburg antwortete auf PatVI's Thema in Waffenrecht
Du warst ja auch nicht unbedingt gemeint. -
Transport von Kurzwaffe und Langwaffe(n) in einem Futteral ( Tasche )...Anzahl?
uwewittenburg antwortete auf PatVI's Thema in Waffenrecht
Dimpel und Cola geht eigentlich gar nicht! 14.00 Uhr ist eigentlich besser als morgens um 08.00 Uhr. Müßte aber auch erst holen gehen, dann wird es dann aber auch noch später! -
Transport von Kurzwaffe und Langwaffe(n) in einem Futteral ( Tasche )...Anzahl?
uwewittenburg antwortete auf PatVI's Thema in Waffenrecht
Immer wieder interessant. Einer stellt eine Frage in einem Forum das auch dafür gedacht ist und man stürzt sich auf den Fragesteller. Die 1. Antwort wäre doch ausreichend. Hole mal Chips, Cola und ev. Dimple und werde die Sache die nächsten 4 - 5 Seiten beobachten. -
Egun-Betrug ...jetzt hat es mich auch erwischt
uwewittenburg antwortete auf Euromaster's Thema in Allgemein
Natürlich, aber nicht vom Innenminister, so hoch würde ich bei Bagatellen auch nicht unbedingt greifen, denn die Beschwerde landet ja eh bei der zuständigen vorgesetzten Dienststelle des betreffenden PVB, aber das Ergebnis will man dann aber doch erfahren. Man sollte seine Erwartungen auch nicht zu hoch schrauben, denn manchmal gibt es ja auch nachvollziehbare Begründungen. -
Egun-Betrug ...jetzt hat es mich auch erwischt
uwewittenburg antwortete auf Euromaster's Thema in Allgemein
Mit Sicherheit nicht. Man sollte sich nicht unbedingt bei dem direkten Vorgesetzten beschweren, sondern etwas höher, da bekommt man dann auch nach Prüfung eine Antwort. -
Die nächste Schikane: Waffenaufbewahrung
uwewittenburg antwortete auf NottooLate's Thema in Waffenlobby
So ist es. Genau wie bei Bargeld, höhere Summen muss man extra versichern, aber das will ja niemand wirklich angeben. -
Zwischenstopp auf dem Weg zum Schießplatz...? ( temporäre Einlagerung )
uwewittenburg antwortete auf PatVI's Thema in Waffenrecht
Im Zusammenhang mit dem Bedürfnis? Mit Erlaubnis des Inhabers? Über Nacht geht doch auch, die Anzahl der Stunden ist unerheblich. Passiert etwas gibt es andere schlaue Überlegungen. Also alles dafür tun dass niemand Zugriff erhält, wie ist jedem selbst überlassen. -
Ich bin eigentlich frei von Vorurteilen, aber nicht bei Wiederholungstätern. Ich trinke auch gerne mal ein Gläschen, warum auch nicht. Aber einmal erwischen lassen sollte reichen, beim 2. x hinterfrage ich gerne.
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Um mal meinen bescheidenen "Senf" dazu geben zu wollen. Jeden kann es schon mal mit Rest-Alkohol treffen, aber 2 x MPU? Derjenige hat ein gewaltiges Alkoholproblem und damit sehe ich kaum eine Chance für einen LWB, nein, den möchte ich auf dem Stand auch nicht neben mir haben. Meine persönliche Meinung. Klar, jemand kann einen Entzug machen, aber man sollte sich die Rückfallquote anschauen.
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Waffenbesitz seit Jahrzehnten aber vor Jahren THC im Blut
uwewittenburg antwortete auf Der Großkalibrige's Thema in Waffenrecht
Man unterscheide zwischen Konsum, Mißbrauch und Abhängigkeit! -
SSW transportieren (nicht führen) z.B. auf Volksfesten & Märkten
uwewittenburg antwortete auf treif68's Thema in Waffenrecht
Tja und nun werden wir von 2 Ossi's an der Spitze regiert! P.S.: Ich stehe zu meiner Vergangenheit, das habe ich bei anderen schon oft vermißt, aber jeder baut sich seine eigene Wahrheit. -
SSW transportieren (nicht führen) z.B. auf Volksfesten & Märkten
uwewittenburg antwortete auf treif68's Thema in Waffenrecht
Es gibt eben potentielle Opfer. Obwohl ich in Berlin lebe und ca. 40 Jahre Dauerwaffenträger war brauchte ich privat die Waffe noch nie um mich zu wehren. In der Regel hatte ich sie ja auch gar nicht dabei. -
SSW transportieren (nicht führen) z.B. auf Volksfesten & Märkten
uwewittenburg antwortete auf treif68's Thema in Waffenrecht
Ja, ich bin Ex VoPo und auch stolz auf meine Vergangenheit, aber disqualifizieren tust du dich selbst! Warum muss man denn qualifizierte Beiträge mit Dummheit übertünchen? -
SSW transportieren (nicht führen) z.B. auf Volksfesten & Märkten
uwewittenburg antwortete auf treif68's Thema in Waffenrecht
Nun da fehlen mir ja noch 7 Jahre, aber das U-Boot wurde schon irgendwo erklärt. Ein LWB würde nie eine Waffe auf ein Volksfest schleppen, die anderen lassen sich erwischen und haben die A-Karte und auch kein Geld für einen Anwalt. -
SSW transportieren (nicht führen) z.B. auf Volksfesten & Märkten
uwewittenburg antwortete auf treif68's Thema in Waffenrecht
Ein "U-Boot" will das doch nicht! -
SSW transportieren (nicht führen) z.B. auf Volksfesten & Märkten
uwewittenburg antwortete auf treif68's Thema in Waffenrecht
Deine aber erst recht nicht, auch wenn ich dir zustimmen möchte. P.S.: Leute mit derartigen hohlen Phrasen sorgen doch erst dafür dass Gesetzeslücken geschlossen werden. Der normal denkende Bürger schleppt doch keine Waffen herum wenn er auf eine Party geht. Ich jedenfalls nicht!