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uwewittenburg

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  1. Menschliches Blut (Eiweiß) frißt ja auch ordentlich am Metall. Stinkt aber auch mächtig(je nach Liegedauer). In Berlin wird ohne Beschußergebnis vom BKA gar nichts ausgehändigt und da gehen schon mal bis zu 4 Jahre ins Land. Allerdings wurden die Waffen vorher "eingelegt" und gereinigt.
  2. Es ging dem TE um die Frage ob er sich strafbar macht wenn er die Waffe anfaßt! Er würde sich eher strafbar machen wenn er es ermöglicht dass Unberechtigte anschließend darauf ungehindert zugreifen können, also ruft er zur Sicherstellung einer aufgefundenen Waffe die Polizei, was die Schweigepflicht nicht berührt, eher der Zusatz dass sich sein Patient damit verletzte, aber ob da eine Staa oder Richter auf das "Pferd" steigt wage ich zu bezweifeln.
  3. Die ärztliche Schweigepflicht bezieht sich auf gesundheitliche Aspekte des Patienten, meiner Meinung nach aber nicht auf aufgefundenes Gefahrengut. Auskünfte ob der Patient ansprechbar oder lebensbedrohliche Verletzungen vorliegen sind zwar grenzwertig aber notwendig. Inwieweit sich die ärztliche Schweigepflicht auf die Rettungssanitäter der Feuerwehr (die eng mit der Polizei zusammenarbeitet, zumal Praktikanten der Polizei während ihrer Ausbildung auch als Rettungssanitäter mitfahren) und die Leitstelle bezieht könnte man hinterfragen, aber ob es relevant wird wage ich zu bezweifeln, zumal es einige Möglichkeiten der Entbindung von der Schweigepflicht gibt, aber das würde hier wieder auf 100 Seiten ausufern.
  4. Weil sie irgendwer, irgend warum informierte?
  5. Aber eben nicht mehr!
  6. Traue nie einer Statistik die du nicht selbst gefälscht hast. Könnte auch an der falschen Erfassung liegen, wenn die Sache nur als unnatürliche Todesursache erfaßt und abgeschlossen wird. In meinem Dienstbereich gab es davon reichlich Fälle und sah nicht schön aus, besonders wenn mit der "Pumpe" in den Mund geschossen wurde. Da brauchte allerdings auch kein Hilfssanitäter die Waffen beiseite nehmen.
  7. Ich denke mal dass es hier um die Hauptfrage ging! Nein, es liegt kein unerlaubtes Führen vor. (Die Begründung überlasse ich mal den "Spezialisten" hier) Ich würde aber trotzdem die Finger davon lassen, denn auch Hülsen tragen Spuren. Bei Suizid geht man vom Tod aus, so dass hier die Waffe nicht berührt werden muß. Da hier aber eine unnatürliche Todesursache vorliegt, handelt es sich um einen Tatort und es setzen auch hier Ermittlungen zum Ausschluß von Fremdverschulden an.
  8. Weil er bewaffnet ist und den Staat und deren Organisationen negiert. Also geht man von einer Weigerung der freiwilligen Herausgabe aus.
  9. Verstoß gegen SprengG und Lärmschutzverordnung fallen mir auch noch ein, sind aber alles keine Haftgründe.
  10. Auch wenn sie ihn mitgenommen haben wird das nicht von Dauer sein. Es ist jedoch absehbar dass sich der Nachbarschaftsstreit hochschaukeln wird.
  11. Meine persönliche Meinung, denn ich gehe davon aus dass es ev. um mehr gehen könnte. Ev. eine möglich Vorbelastung o.ä.(ohne spekulieren zu wollen). Es ist ein Rat an TE, er muss letztendlich wissen was geht oder eben nicht. Wenn nichts geht sind die 50,- € günstiger als das gesamte Prozedere mit WSK, Vereinsmitgliedschaft u.s.w..
  12. Also hilft doch das nachfragen, wenn dann die "Akte" aus dem Stapel gezogen wurde, wurde sie ja dann auch gleich abgearbeitet. Warum sollte man sie auch mehrfach in die Hand nehmen. Auch bei elektronischer Bearbeitung ist oft auch noch die Papierform parallel.
  13. Ein "Fuchs" hätte den Sofortkauf getätigt. Von ebay weiß ich dass man Mindestgebote einstellen kann, erscheint dann auch beim Bieten "Mindestpreis nicht erreicht". Dürfte bei egun ähnlich sein, weiß ich aber nicht. Die Zeiten wo man für 1,- € günstig einen Artikel "schießen" konnte sind wohl auf allen Plattformen erledigt, zumal die Plattformen auch Provisionen kassieren und somit an höheren Kaufpreisen interessiert sein dürften.
  14. Der Schießsport ist recht kostenintensiv, was man durchaus einkalkulieren sollte. Es reicht nicht den "Schein" zu erwerben um dann nur eine Waffe besitzen zu dürfen! Ich würde 5 Jahre abwarten und dann den KWS beantragen, das ist preiswerter und man weiß woran man ist.
  15. Die Wette könntest du gewonnen haben. Zu jeder Dienstaufsichtsbeschwerde gehört eine Stellungnahme der beteiligten Personen und die geht zum Vorgesetzten zurück.
  16. Sehe ich nicht so, wenn er die Verzögerung nicht zu verantworten hat.
  17. Wenn dann noch ein SB ausfällt bleibt der Stapel entweder liegen oder wird ev. umverteilt.
  18. Und nun? Solch alten Müll rauskramen?
  19. Die meisten chillen lieber zu Hause. Das haben sie sich nicht ausgesucht und die die ich persönlich kenne hassen diese Aktionen. Wenn sie mehrfach erfolglos sinnlose Aktionen durchführen müssen fehlt die Zeit für deine Anträge und dann bis du sauer weil das so lange dauert. Von daher bin ich eigentlich für ein Miteinander als Gegeneinander. Wobei natürlich auch abzuwägen ist.
  20. Klar, dort wird "Beamten-Mikado" gespielt, (wer sich als erster bewegt hat verloren)! Ups. grün vergessen. Die meisten sind wohl aber Angestellte und wer von Verwaltung Ahnung hat weiß dass wir uns bis zum Umfallen verwalten. Bei meiner Dachfenster Reparatur habe ich ca. 90,- € Anfahrtspauschale zähneknirschend akzeptieren müssen. Klar hätte ich auch drauf verzichten können, aber hatte ich eine Wahl? Nein.
  21. Was hat denn der KWS damit zu tun? Gar nichts, aber auch wirklich gar nichts.
  22. Ach ja, die guten alten Kumpel, ich kenne auch jemanden der jemanden kennt, aber bei der nächsten Wahl waren sie im "Nirvana".
  23. Was rauchst Du den für ein Kraut? Ich habe mich noch nie vor Dienstaufsichtsbeschwerden gefürchtet, nur ev. über dumme ignorante Mitbürger, die denken dass sie einen wichtigen Staatsmann kennen.
  24. Ich lach mich tot! Gestrichene Unterrichtsstunden im Waffenrecht, geschlossene Schießstände? Ach ja, bald kommt der Osterhase und wenn er unterwegs einschläft überholt ihn der Nikolaus!
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