

uwewittenburg
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Kenne ich beides nicht und meine das auch nicht. Aus Erfahrung weiß ich aber was "blau-weiß" (damals grün-weiß) aus Unwissenheit (auch aus Angst etwas falsch zu machen)so alles "einsammelt". Wobei sie keine Angst haben müssen etwas falsches/legales mitgenommen zu haben. (Die Waffen sollen doch eh aus dem Volk) Was erlaubt ist wird in der Regel wieder ausgehändigt, so sollte es sein. Ich sagte ja schon dass das von Region zu Region anders ist, so sollte sich ja auch nicht jeder angesprochen fühlen.
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Ich zitiere auch aus dem 3. Beitrag vom TE: Ich will lediglich peinliche Rückfragen des Ordnungsamtes bei einer etwaigen Waffenschrank-Besichtigung vermeiden. Verlangt doch wirklich niemand, es ist nur ein gut gemeinter Rat den niemand befolgen muss.
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Ähnlich wie beim unerlaubten Smartphone hantieren auf dem Wurftaubenstand.
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Mir geht es genauso, ich verstecke nichts, stoße aber niemanden mit der Nase auf irgendwelche Dinge. Die Welt dreht sich immer mehr in die Richtung dass sich Leute um Dinge kümmern die sie nichts angehen, gerade bei den "bösen Waffenbesitzern". Stimmt nicht, er erwähnte ev. Bemängelung durch das OA, aber egal. Die Zeiten sind vorbei dass du deine Flinte offen im Garten reinigen kannst, oder sie an der Flurgarderobe aufhängst. Schau einfach mal zurück was sich im Bezug auf Umgang mit Waffen allein in den letzten 20 Jahren verändert hat! Das wird sich nicht ändern, nein im Gegenteil. Leider! Jeder Vorfall mit einem LWB zieht die Schrauben noch enger und LWB stolpern meist über banale Dinge: - Unglücksfall in Wohnung - Feuer - Einbruch u.a. wo dann auch bei Abwesenheit andere in der Wohnung herumtrampeln die dann auch keine Ahnung von Waffen haben.
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Das hat auch niemand behauptet und schon gar nicht gefordert. So sagte ich das, solltest du es anders gelesen haben empfehle ich einen Optiker. Eine Empfehlung ist keine Forderung, solltest du aber wissen. Langsam tust du mir leid! Es geht mir und nur mir darum die Kontrollettis nicht mit der Nase auf Dinge zu stoßen, die sie nicht unbedingt sehen sollten. Wie eben der LWB stolz seine SRS ohne PTB bei der Kontrolle präsentiert, wie er die doch sicher aufbewahrt(natürlich ohne Erlaubnis. Oder ich erinnere den Fall der Raucher vor der Kneipe die in einem beleuchteten Raum eines Hochhauses die Dekos an der Wand bemerkten. Oder der Tätowierer mit dem ungeladenen SRS Revolver an der Wand seines Tattoo-Studios das nur für Personen über 18 Jahre zugänglich ist. Oder, oder oder! Von mir aus kann sich jemand einen Panzer an die Wand hängen, das ist mir so etwas von egal.
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Wenn du es rausnehmen kannst können das auch Kinder, da sehe ich den Knack- oder Streitpunkt.
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Du hast doch die Waffenschrankkontrolle vom OA in deinem 3. Beitrag selbst ins Spiel gebracht. In "karlymans" BL wird es bestimmt anders gesehen als in meinem, da gehe ich sogar jede Wette ein. Ich würde da dann nicht mal einen erlaubnisfreien SRS Revolver vorzeigen, warum auch? Ich empfehle Wegnahme- und Sichtsicherung (Unbeteiligter). Wie es dann jeder handelt ist seine Sache.
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Wer sprach von verstecken? Schrank verstecken eher und zwar so dass man an dem Raum mit den Deko's nicht vorbeikommt. Wer sich auf einen Streit mit den Kontrolleuren einlassen möchte? Bitte, gerne! Den 1. Zug gewinnen sie garantiert und wenn der Staatsanwalt dann später auch noch meint dass der Sprössling mit Hilfe der Fensterputzleiter doch dran kommen würde, ev. auch den 2. Zug!
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Die Kontrolleure haben nur Zutritt zu den Räumen wo der Waffenschrank steht! Von daher die richtige Wand wählen. Es ist lediglich zu gewährleisten dass Unbefugte nicht an die Waffen kommen: Zitat WaffG: § 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition (1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.
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Die Gefahr im Verzuge wurde erheblich eingeschränkt. Die Bereitschaftsrichter sind mit Handy ausgestattet so dass ein Anruf jeder Zeit möglich ist. Beim Funkloch kann man ev. über die G. i. V. diskutieren.
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Klar, war ja auch nur eine Aufzählung. Wenn du wegen einer Eintragung oder Erteilung einer WBK wegen einer zu langen Dauer klagst und das Verfahren sich dann über Monate hinzieht? Nein, ich will niemanden ein Klage ausreden, ist mir eigentlich auch egal, aber man sollte über Aufwand, Sinn, Nutzen und Erfolgsaussicht nachdenken, ansonsten ziehen sich alle anderen Verfahren auch in die Länge. In meinem Verfahren wurde einem Gutachter Bußgeld angedroht weil er mehrere Fristen nicht einhielt. Wie gesagt ich gehe ins 4. Jahr und das Gutachten ist gerade in meinem Sinne bei Gericht eingegangen, sehe aber immer noch keine abschließende Entscheidung, denn die andere Seite schläft ja auch nicht. Auf beiden Seiten stehen Anwälte, genau wie bei der Behörde, die beschäftigen auch Anwälte und jeder schöpft eben alles aus.
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Wer soll die ganzen Verfahren denn bearbeiten? Wie viel Richter und Staatsanwälte fehlen? Wie viele Verfahren werden einfach eingestellt?
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Im Rahmen der Terrorabwehr wird es nicht anders mehr laufen. Wer hat Interesse dass es schneller geht? Woher nehmen? Personalengpässe wurden doch bewusst hingenommen. Dass plötzlich jede Menge Personal in Pension ging oder berentet wurde hat man vorher nicht bemerkt? Ausgebildete PVB wurden in Berlin nicht übernommen und in Hamburg mit Kusshand genommen. Ist doch eigentlich fast überall so. Hast du schon mal versucht einen Handwerker zeitnah zu bekommen? Kostenvoranschläge zur Auswahl des Gewerkes kannst du doch langsam vergessen. Wie sagte Lenin: "2 Schritte vorwärts, 3 zurück." (oder so ähnlich)
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Genau! Nein, auch in Strafverfahren gab es häufig gute Kommunikation die beiden Seiten nutzte, darauf gehe ich aber nicht weiter ein. Meist waren es aber Anwälte die deutsche Täter vertraten. Gerade wenn Waffen im Verfahren eine Rolle spielten suchten sie den Kontakt. Warum wohl?
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Son in etwa meinte ich das.
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Dem widerspreche ich doch gar nicht, bin lediglich der Meinung dass ein freundliches (oder auch energisches) Gespräch oder auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde ev. das gleiche bewirkt. Wenn Du mir einen Fall benennst wo die Behörde mit den Gerichtskosten belastet wurde? Ist mir nämlich nicht bekannt, denn die Behörde zieht sich im rechtzeitigen Moment zurück(wie du schon sagtest: klaglos stellen). Sogar Strafanzeigen (insbesondere im Betrugsbereich) blieben weit über die gesetzlichen Fristen liegen, es wurden einfach "Liegevermerke" angefertigt und es krähte kein Hahn danach. Ob diese Verzögerungen bei den waffenrechtlichen Erlaubnissen ev. auch gewollt sind? Keine Ahnung. Wenn ich so auf die "Flurgespräche" zurück blicke? Naja, ist ja schon 3 Jahre her. Meine Klage vor dem Verwaltungsgericht geht nun in das 4. Jahr, die Richterin ist auf meiner Seite, nur hat ein großer Versicherungskonzern wohl auch mächtigere Anwälte. Ich gehe jede Wette ein dass nach dem Verfahren meine RSV aussteigt. Verliert meine PKV wird die mich ev. kündigen, als eine Versicherung garantiert. Meine Frage ist nur, ob es das wert ist/war? Jein. Es nervt eben, auch wenn es nur der Schriftverkehr ist.
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Na dann! P.S.: Als Privatversicherter muss ich meine Arztrechnungen vorstrecken, von der KV erhalte ich meine Erstattungen nach spätestens 2 Wochen, von der Beihilfe erst nach 4 - 6 Wochen, habe aber nur 4 Wochen Zahlfrist und muß daher vorstrecken wenn ich mich nicht mit den Mahnungen abplagen will. Soll ich nun auch jedes Mal eine Untätigkeitsklage einreichen? Wäre nutzlos.
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Das sehe ich nicht so, es sei denn der Sb vernachlässigt seinen Job und das wird so nicht sein, denn er ist für die Behörde und deren Aufgabenstellung tätig.
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Ja, das Leben ist manchmal hart, aber wenn eben Antragsteller und Sb in dieser Weise aneinander geraten läßt sich manchmal auch die Dauer der Bearbeitung erklären.
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Weder noch, wir wollen doch niemanden bestechen?
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Ich will ja auch nicht Recht haben, liegt aber auch daran dass ich aus der noch gültigen Amtsverschwiegenheitspflicht nicht immer deutlicher werde. Es gibt eben schon allein von BL zu BL sehr unterschiedliche Vorgehensweisen. Dass Sympathien oder Antipathien in der Kommunikation auch eine entscheidende Rolle spielen ist auch nichts Neues, da kann der Klang des Namens im Telefonhörer schon Anfälle auslösen.
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Wie oft kannst du sie beanspruchen? Es sollte schon durchdacht sein wann ich eine RSV einsetze.
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Sehe ich nicht so, jede eigene höfliche Bemühung kann hilfreich sein. Wird die Akte erst einmal in die Hand genommen kann sie doch auch gleich zum Abschluß gebracht werden, wenn alles vorhanden ist und man hat dann wieder seine Ruhe bis der nächste Nörgler kommt. Aus eigener Erfahrung weiß ich dass die Drohung mit oder von einem Anwalt wirkungslos ist, eher wirken freundliche Ansprachen oder Nachfragen. Wenn kein Ergebnis vorliegt hilft eben gar nichts. Die Kontrollen der Aufbewahrung, die Einführung des NWR und die Antragswelle von KWS haben die Behörden lahm gelegt! Wo liegt nun die Schuld?
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Frage: Umgang mit Schusswaffe nach Suizid
uwewittenburg antwortete auf rayofhope's Thema in Waffenrecht
Hier kreuzt jeder Bereitschaftsarzt "ungewiß" an weil er die "Patienten" nicht kennt, er benötigt eigentlich nur die Personalien für die Rechnung. Von daher haben wir immer versucht den Hausarzt zu erreichen damit das Kreuz an die richtige Stelle gelangt. -
Frage: Umgang mit Schusswaffe nach Suizid
uwewittenburg antwortete auf rayofhope's Thema in Waffenrecht
Es werden in Berlin alle Waffen beschossen, egal ob strafloser Suizid, freiwillige Waffenabgabe oder sonst etwas, sogar SRS! Nur weil vor langen Jahren mal den Brandenburgern durch den Beschuß von SRS die Aufklärung einer Raubserie gelang, dabei blieb es dann aber auch. Auf dem KP ist dann der rote Stempel "Keine Aushändigung", daran hält sich sowohl die überfüllte Asservatenstelle und auch der Sprengplatz der nicht beschossene Waffen gnadenlos zurückschickt.