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uwewittenburg

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Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. Eine Wohnung reicht doch auch. Wenn der Student kein Geld für einen Tresor hat, woher hat er denn das Geld für Waffen und Munition? Außerdem kann er doch die Waffe zum Training vorübergehend (z.B. wie auf Reisen) auch woanders sicher aufbewahren, falls er bei sich trainiert.
  2. Das will aber niemand so richtig wahrhaben wollen. Dass sich die Einstellungen der Staatsanwälte und Richter geändert haben merkt keiner wirklich.
  3. Na klar, sie verursachen gerade meinen Heißhunger.
  4. Wohl wahr, "Spezialisten" fühlen sich eben über alles erhaben und werden leichtfertig, da schießt sich schon mal ein SEK Mann beim abrücken vom Ort selbst in den Fuß, passiert auch beim entladen von Waffen durch Streifenbeamte. Finger weg vom Abzug als Hauptregel auf dem Stand, aber was beobachten wir täglich? Auch dem langjährigen Jäger beobachte ich manchmal argwöhnisch, schon wenn er aus Altersgründen seine Flinte als Gehhilfe benutzt.
  5. Das Ende der "Fahnenstange" ist bestimmt noch nicht erreicht. Irgendwann werden Haxe und Eisbein auch noch verbannt.
  6. Probiere es doch mal aus und berichte. Ich weiß aber das derartiges gern abgenommen wurde.
  7. Es gibt ja heute die Verteidigungsschirme die dafür extra hergestellt wurden. Ich hatte früher als Jugendlicher einen der 1. Automatikschirme aus der ehemaligen DDR mit ca. 10 cm langer Metallspitze. Den hatte ich ziemlich lange im Besitz, ein Schulkamerad auf einem Klassentreffen hatte mich daran erinnert weil ich seine jetzige Ehefrau damals nach dem Tanz damit begleitete. Wo der abgeblieben ist weiß ich nicht mehr, wahrscheinlich Opfer meines Umzuges.
  8. Der Weg zur Versammlung ist aber auch erfaßt! Also der Weg zum Fußballstadion (Versammlung unter freiem Himmel) z.B., da werden Passanten genauso kontrolliert, aber in der Regel durchgelassen wenn glaubhaft gemacht wird dass man gerade Feierabend hat, was in Fan-Kluft schwer sein dürfte.
  9. Kenne ich, wird eben auf öff. Versammlung zum Problem, da dort alle Verteidigungsmittel verboten sind, genau wie Quarzsandhandschuhe. Als LWB möchte eigentlich einen Eintrag in das polizeilich Register bekommen, der da lautet "Verstoß gg. WaffG oder Versammlungsgesetz", denn das bekommt die Waffenbehörde mit, zu mindestens die Waffenbehörden die beim LKA angesiedelt sind.
  10. In der ehemaligen DDR war das anders, da konnte man beim Tag der offenen Tür als Schüler bei der NVA mit dem KK Gewehr schießen und bei der berühmten "Schnitzeljagd" mit den Soldaten haben wir dann mit der AK 47 Platzpatronen(ich weiß heißt heute Manöverkartuschen) verschießen können. Später bei der GST war die Waffenhandhabung an der Tagesordnung. Auf die schwachsinnige Idee den Kindern die Plastikpistole zum Fasching zu verbieten gab es nicht mal dort.
  11. Darum wird ja den Kindern auch in den Kitas verboten zum Kostüm die passende Spielzeugwaffe mitzubringen.
  12. Wie war das eigentlich bei wesentlichen Waffenteilen? Oder dein befriedetes Besitztum? Umgang durch Berechtigten, WBK Inhaber. Solange du in der Nähe bist und derjenige nicht damit machen kann was er will hast du die tatsächliche Gewalt.
  13. Niemand zwingt dich dort durchzulaufen, die Strafe wegen Nichterscheinen wirst du aber trotzdem zahlen müssen. Übrigens beim LG sind das Justizwachtmeister.
  14. Einfach formlosen Antrag an den Polizeipräsidenten mit Antrag auf Löschung aller gespeicherten Daten stellen, dann bekommst du eine Antwort ob überhaupt Daten vorhanden sind und ob die gelöscht werden können, oder nicht. Bei mir gab es keine laufenden Ermittlungen mehr, alle waren eingestellt, trotzdem bekam ich einen ablehnenden Bescheid, als Widerspruch, erneute Ablehnung, daraufhin Klage und Daten wurden gelöscht.
  15. Anschauen reicht ja nicht, sondern verstehen können. Geh mal mit PETA Anhängern zum Essen und bestelle dir Lamm- oder Kalbfleisch und deine Frau trägt dann noch einen Pelzkragen!
  16. Wegen der 5 Jahre? Ich sagte ja auch ich glaube.
  17. Ich glaube die gibt es schon seit ca. 2012. In den gefährlichen Gebieten darf eben jeder ohne Grund angehalten und überprüft werden und durch die zusätzlichen Waffenverbotszonen darf eben alles eingesammelt werden ohne sich auf Diskussionen einlassen zu müssen, so z.B. Äpfel und Birnen schälen o.ä.! Dass sich gewisse Klientel daran nicht halten war den Urhebern wohl bewußt.
  18. Die Masse hockt vor der Glotze vor den Hartz IV Sendungen für die Volksverblödung und merken gar nicht dass bei den meisten Sendungen ganz links oben steht "frei erfunden". Tageszeitung? Kein Geld denn dann muss man auf eine Dose Bier mehr verzichten.
  19. Die aufgeführten Gegenstände sind ja auch aus dem Versammlungsrecht übernommen, denn da sind alle Gegenstände enthalten die auch zu Verteidigungszwecken dienen, also auch Helme u.s.w.! Streng genommen auch Nagelfeilen. Einen Stockschirm würde ich auch nicht mehr mitnehmen, davon hatte ich mal einen ganz guten!
  20. Ich habe selbst die Löschung meiner Daten beantragt, was natürlich abgelehnt wurde, weil in 2 Fällen gegen mich ermittelt und die Verfahren aber eingestellt wurden, da angeblich aus kriminalistischen Gründen von Bedeutung. Ich glaube für ca. weitere 10 Jahre, müßte aber noch mal nachschauen. Habe dagegen geklagt und die Daten wurden gelöscht. Wenn ich nicht aktiv geworden wäre würden die Daten wohl heute noch vorhanden sein. Die Speicherfrist verlängert sich bei jedem Neueintrag, ähnlich wie bei den Punkten in Flensburg, auch wenn gelöscht besteht noch für 1 Jahr ein "Überhang".
  21. 1. Es werden die Dieselfahrzeuge verdammt 2. Maut-Gebühren dazu/KFZ Steuer Entlastung (glaubt da jemand noch wirklich dran?) 3. Straßen werden zu Gunsten der nicht Steuer zahlenden Fahrradfahrer verengt 4. in Kitas werden Spielzeugwaffen für Cowboys verboten 5. demokratisch gewählte Volksvertreter werden ausgegrenzt, also entmachtet 5. in einigen Kantinen wird das Fleischangebot verboten 6. Erdogan darf seine Wähler in Deutschland mobilisieren bis Deutschland zur Türkei gehört 7. Irgendwann wird den Restaurants verboten Fleisch auf der Speisekarte anzubieten. Wenn es so weit ist, ist es zu spät. Fehlen ja nur noch 2 Punkte.
  22. Hatte ich schon vor längerer Zeit darauf hingewiesen. Und da verlässt du dich darauf? Es darf aber nicht mehr verwendet werden und dass es sich nur um ein Einhandmesser handelte ist schwer erkennbar.
  23. Als Überschrift der Anzeige steht aber dann "Verstoß gegen das WaffG" und das bleibt eben im System auch noch nach 2 Jahren so stehen und bei einer Verkehrskontrolle kommt dann immer nach Abfrage des System die Auskunft dass Eintrag wegen einem Verstoß gegen das WaffG vorhanden ist und die Kontrolle erfolgt dann tiefgründiger. Das BKA prüft aber nur das Vorliegen der Waffeneigenschaft oder eben die Verbotsmerkmale und wird nicht wegen einer Owi nicht tätig.
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