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uwewittenburg

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Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. Wenn der letzte Flieger auch noch verspätet kommt ist gar keine Kontrolle vor Ort.
  2. NRW ist aber nicht das einzigste Bundesland. Hier mal ein Auszug aus Wiki Polizeirecht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Nach dem Polizeirecht der Länder können per Verordnung Zonen errichtet werden, in denen das Mitführen von sogenannten gefährlichen Gegenständen untersagt ist.[5] Und als genau das wird der Kubotan geführt. Ansonsten würde nach deiner Meinung ja der § 42a WaffG ausreichen.
  3. Irrtum sprach der Igel und stieg von der Klobürste.
  4. Warum nicht? Nagelfeilen waren doch auch schon erfaßt. Und im Versammlungsgesetz ist noch mehr verboten, nämlich alles was zur Verteidigung dienen könnte. Da sind auch die Quarzsandhandschuhe enthalten.
  5. Wenn du bei einer Kontrolle in einer Waffenverbotszone damit durchkommst gebe ich einen aus!
  6. Natürlich. Nur in Waffen-Verbotszonen würde ich davon abraten. Genau wie mit einer Nagelfeile. Gilt auch für öffentliche Versammlungen. Oder auch mit einem Integralhelm könnte es Probleme geben. Rechtliche Probleme im Nachhinein sehe ich aber nicht unbedingt.
  7. Eine schleichende Tendenz auf die ich schon seit ca. 2010 dezent hingewiesen habe.
  8. Nichts anderes habe ich geschrieben.
  9. Stimmt. Spätestens aber wenn jemand hier dazu schreibt.
  10. Ja, wundere dich nur. Einen Unterschied mag es auf dem Lande geben, so die unteren Waffen - oder Jagdbehörden, als die Waffenbehörden die dem LKA angegliedert sind. Man kann ja nicht alles wissen 😁
  11. Kann aber sein wenn du 2 verschiedene aus der Behörde befragst dass du auch verschiedene Antworten bekommst.
  12. Wen meinst du? Es gibt den Sachbearbeiter in der Waffenbehörde der sich mit dem Verwaltungsrecht befaßt und den Sachbearbeiter der Kriminalpolizei der sich mit Straftaten gegen das WaffG befaßt. Beide werden unterschiedliche Ansichten dazu haben.
  13. Man sollte es positiv sehen, alles Bürger die nicht an einer illegalen Bewaffnung interessiert sind.
  14. Stimmt schon. Hatte ja auch schon geschrieben dass man dann in den "sauren Apfel" beißen sollte. Meldung an egun wäre schon wichtig, denn solche "Leute" verhalten sich nicht nur 1 x so.
  15. WISO lade ich nur noch runter.
  16. Dieser ganze zerstrittener Verganer- und Gender Haufen?
  17. Glaub ich nicht, da konnte man das Luftgewehr noch geschultert durch den Ort tragen. Den Dolch an meinem Gürtel hat auch niemanden interessiert. Das WaffG war überschaubar im StGB eingebettet.
  18. Klage abwarten? Ich denke mal das Geld zurückzahlen und als Lehrgeld betrachten. Den "schwarzen Peter" hast du erst einmal. Wenn Rechtsschutz vorhanden würde ich dann eine Betrugsklage in Erwägung ziehen. Bringt aber auch nur Ärger und Lauferei. Ich sende nur noch mit Sendungsverfolgung und versicherten Versand!
  19. Warum gibt es dann den Käuferschutz?
  20. Belobigungen kenne ich nur aus Ost-Zeiten. Dort habe ich aber nie so schnell einen DB bekommen wie jetzt.
  21. "Zur Beweisführung bzw Entlastung des Verdächtigen".🤔 Dummerweise wird dann auch immer irgendwas gefunden, der sogenannte Zufallsfund.
  22. Der Richter setzt dann noch dazu: "mit besonderer Vorsicht", dann bleibt nur noch das SEK.
  23. Wenigstens hat es einer begriffen.
  24. Ich kann lesen!
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