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JPLafitte

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  1. Sollte ich hier etwas falsches Schreiben so bitte ich die "Rechtsgelehrten" mir dieses unter Bezug auf das Waffengesetz (bitte Paragraph als Zitat) und nicht als Auslegung irgendeiner Person oder Ansammlung von Personen welche sich im Wahn glauben ein Gesetz zu gestalten zu belegen. Wir haben die WBK in Gelb auf der bis zu 10 Waffen ohne Bedürfnis gekauft werden können, weitere Waffen der Art welche Ursprünglich auf die Gelbe WBK kamen können jetzt nur über die "Bedürfnisschiene" der Verbände mit Voreintrag auf eine Grüne WBK gekauft werden. Hierzu wurde meines Wissen keine Menge oder Kontingent angegeben sondern nur eine stichhaltige Begründung des Erwerbs/Besitz dieser Waffe, dazu zählen unter anderem (wenn man sich an die Sportordnung hält) die Möglichkeit einer Reservewaffe sowie verschiedene Visierungen oder Schäftungen. Die Grüne WBK beinhaltete früher neben den Bekannten Kurzwaffen und Halbautomatischen Gewehren auch die Repetiergewehre wie KK-Mehrlader oder Ordonanzgewehre und auch hier war keine "Mengenbegrenzung" bei den Repetiergewehren zu finden, diese war nur bei Kurzwaffen (2) und den SLG (3) vorhanden die aber auch mit erweiterten Auflagen Umgangen werden konnte. Eine generelle "Mengenbegrenzung" bei Schußwaffen für legale Waffenbesitzer ist nicht vorhanden, Auflagen die zu einer erschwerten Anschaffung führen waren vorgesehen um dieses Einzuschränken. In keinem Gesetz steht das dem rechtschaffenden Bürger der sich an die Gesetze hält nur X Waffen zugestanden werden, eine Einschränkung der Waffen basiert immer nur auf die Auslegung oder Interpretation einer einzelnen Person oder Gruppe die leider nicht dafür zur Rechenschaft gezogen werden kann. Und falls mir jetzt einer einen Strick aus meiner Auslegung drehen will: Nicht immer haben Personen oder Gruppen die dem Gesetz/Recht verpflichtet sind sich daran gehalten sondern sich so verhalten wie sie dachten das andere sich wünschen das sie sich so verhalten (ein paar Sch.....hunde waren schon darunter die es aus eigenem Willen taten). Ich bitte euch noch einmal, belegt eure Aussagen mit dem Gesetz und nicht damit was Verbände, Behörden oder Gerichte fordern - wir halten uns an das Gesetz auch wenn andere es nicht machen.
  2. Wenn mir jemand sagt das er sich so oder so verhält und in einer "Abstimmung" sich nicht an seine Zusage hält so hat er mich belogen was sein Verhalten betrifft. Es kann ja sein das du in Bezug auf Politiker oder andere Menschen von mir abweichende Einstellungen in Bezug auf Zusagen hast, ich bin jedenfalls nach dem Motto: "Ein Wort ist ein Wort - bis in die Hölle und zurück" erzogen worden und ich stehe zu meinem Wort.
  3. Hast du sie mal gefragt warum sie dich belogen haben? Fraktionszwang kann ja nicht sein da ein Abgeordneter nur seinem (nicht vorhandenen) Gewissen verpflichtet ist.
  4. Soweit mir bekannt ist wurden dort nicht unbequeme Bürger vom eigenen Staat dort untergebracht.
  5. So nach dem Motto: Unliebsame Querulanten zu einem "Urlaub" nach Bautzen oder ins Zeltlager im Eichenwald einzuladen? So etwas hat doch Tradition hier in Deutschland - aber auch diese "Reiseveranstalter" sind irgendwann gefallen.
  6. Gibt es nicht, sollte es Linke geben die sich extrem verhalten so liegt es an der Provokation von Seiten der Rechten und ist damit den Rechtsextremen zuzuordnen.
  7. Es kann aber auch ein Freund des Reitsport gewesen sein "Nur Pferden gibt man den Gnadenschuss" so gaaanz traditionell. In meiner Erste Hilfe Aktentasche habe ich auch einen Klappspaten und eine Kappsäge neben der Anleitung wie eine Amputation unter Gefechtsbedingungen (Ausgabe von 1917) vorgenommen wird. Immer wieder Lustig wenn nach den "Kofferraum öffne dich" Spiel gefragt wird.
  8. Sind Löffel nicht auch schon verboten worden, da der Sheriff von Nuttingham einem gewissen Robert damit eine Herztransplantation verabreichen wollte? Seit Riddick wissen wir ja das auch Kaffeebecher nicht nur zum Kaffee trinken genutzt werden können. Wie bei den "richtigen" Waffen kommt es nicht auf den Gegenstand sondern die den Gegenstand missbrauchende Person an, ein Pflasterstein in den Händen eines Antifisten ist "Handwerkskunst" wohingegen der gleiche Stein in der Hand eines Bürgers zu einer Waffe hochstilisiert wird.
  9. Die Verbände sind so hilfreich wie die Personen die wir in die Funktionen wählen.
  10. Sollten beide sein aber wie jeder weiß stimmen der Soll und Istzustand nicht immer überein.
  11. Das kenne ich von der Behörde, sie haben eine Differenz zwischen meinen Angaben und ihren gespeicherten Unterlagen gefunden (Amt für LuF) und mich in der Erntezeit hinzitiert. Langes Warten auf dem Flur und dann festgestellt das der Fehler bei der Behörde verursacht wurde da diese nicht in der Lage war Daten vom Papier in den PC einzutragen, ich habe in der Schule gelernt jeden Fehler zuerst bei mir und dann bei anderen zu suchen. Erst recht wenn ich etwas abgeschriebenes vom eingereichten abweicht und dieser Fehler durch die Verdopplung einer Größenangabe zu erkennen ist. Behörden und ihre Mitarbeiter sind aber in ihren Augen unfehlbar und Gottgleich, ich habe bis jetzt bei keinem Fehler der einer Behörde untergekommen ist eine einfache Entschuldigung zu hören bekommen.
  12. Werden dort auch "unangemeldete Aufbewahrungskontrollen" durchgeführt?
  13. Die tauchen schon wieder auf, aber diesmal als "Fundstücke" oder bei der Reaktivierung der der vorherigen "Vereine".
  14. Kleine Denkhilfe: Bei einer Abstimmung wurde der Vorschlag der "Praktikantin" einstimmig angenommen, der Leiter war dafür und alle anderen haben sich enthalten. Wenn 15 Wahllokale jeweils 1 % der Stimmen für die Grünen zählen rechnet natürlich die "Bremer Wahlzentrale" 15 %, weil 15 mal die Meldung 1 (1+1+1+1.....) 15 ergeben - logisch? Und für die die das jetzt wieder nicht richtig verstehen - das ist ironisch gemeint.
  15. Gesammelte Daten sind solange nutzlos bis du in der Position bist das diese gegen dich genutzt werden können. Und nicht zu vergessen, es kommt nicht immer darauf an was Wahr ist sondern was man anderen als Wahr verkaufen kann und gesammelte Daten sind nun mal "Glaubwürdiger" als Unschuldsbehauptungen. Mit Halbwahrheiten wurden mehr Menschen erpresst und in den Ruin getrieben als mit der Wahrheit.
  16. Personen die größere Waffenlager zum Nachteil der Gesellschaft bilden wollen werden dieses nicht über eine WBK mit 2/6 Einschränkung machen. Diese Personen/Gruppen tätigen so etwas im "Schutze der Dunkelheit" und ohne einen Antrag bei der Behörde zu stellen.
  17. Bilden einer eigenen Meinung und diese zu äußern sowie zur Wahl gehen fallen doch auch unter "politische Betätigung". Ich gehe einfach davon aus das über mich eine Akte vorhanden ist, woher sollte sonst das FA wissen wann ich wo war? Aber wie war der Spruch? "Nur weil ich paranoid bin bedeutet das nicht das ich nicht verfolgt werde".
  18. Unfähigkeiten können nur dort auftauchen wo auch Fähigkeiten vorhanden sind. Sind in dem Umfeld irgendwelche Fähigkeiten zum Wohle des Bürgers vorhanden?
  19. Bei Sergej, Mustafa und Paolo sicher aber bei Otto, Karl-Heinz und Wilhelm bin ich mir nicht so sicher.
  20. Es besteht aber auch die Möglichkeit das diese "Entgleisungen" bewusst von dritten herbei geführt/provoziert wurden.
  21. Immer daran denken das jeder Gauner seinem Gegenüber unterstellt ein Gauner zu sein.
  22. Gemäß der Meinung der Gerichte und so manch einem hier reicht doch schon die Weinbrandbohne um den Schrank nicht mehr öffnen zu dürfen. Medikamente enthalten ja auch oftmals Alkohol also immer die Flasche Hustensaft neben der Tür stehen haben.
  23. Die sind erlaubt da das HH Hummel Hummel bedeutet aber gestern hatte ich einen "Übernazi" vor mir. Vier mal die 8 das kann doch nur 8eil 8itler 8öllischer 8eerführer bedeuten.
  24. Das haben sie doch auch bei dem LWB mit nur einer Waffe drauf gerichtet da ist dann keine Zeit mehr um die bekannten iLWB zu beobachten. Könnte ja sein das etwas zu sehen ist was nicht gesehen werden soll.
  25. Seid doch mal etwas Selbstbewusst und überlastet die Behörden mit vorauseilendem Gehorsam. Meldet regelmäßig eure Teilnahme an den Wettkämpfen mit der "Bitte um Bestätigung der Nachweispflicht" und wenn die Behörde welche ja im Auftrag des Innenministerium tätig ist dieser "Bitte" nicht Zeitnah nachkommt das Gleiche an den Innenminister. Ich seid ja gesetzestreue Bürger und meint es ja nur gut und wollt nicht gegen den "Schwachsinn" verstoßen.
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