JPLafitte
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„Hängt die Grünen“ in der Öffentlichkeit zu äußern kann 140 Tagessätze bringen
JPLafitte antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Er hat doch recht, wenn man an den Folgen der Impfung vor einer Erkrankung mit Corona stirbt so hat die Impfung vor einem schweren Krankheitsverlauf und möglichem Tod dadurch geschützt. Denn merke: Wer schon gestorben ist kann nicht mehr durch die Folgen einer Infektion sterben. -
„Hängt die Grünen“ in der Öffentlichkeit zu äußern kann 140 Tagessätze bringen
JPLafitte antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
"hätte verstanden werden können" diese Auslegung würde mich zugunsten von LWB doch mal freuen. -
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines querdenkenden Patentanwalts
JPLafitte antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Anton Hofreiter und Co.? -
„Hängt die Grünen“ in der Öffentlichkeit zu äußern kann 140 Tagessätze bringen
JPLafitte antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Zu meinem Leidwesen kann ich Richter und Staatsanwalt verstehen, Frau Bianca Deubel (der Name spricht für sich) hat eine kleine Gruppe (AFD) doch nur zu einem Besuch eines Obstlagers (Kühllager) aufgefordert. Wer etwas anderes hinein interpretiert kann nur ein schlechter Mensch sein. Wo hingegen die Aufforderung "Hängt die Grünen" alle Personen mit einem Bezug auf grüne Berufe (Land- und Forstwirte), Bekleidung (Jäger und Schützen des DSB), Vereinsfarben (Werder Bremen) betreffen könnte und da jeder weiß das diese Personen sehr bodenständig sind wäre eine Aufforderung wie sie getätigt wurde doch ungesund da bei der Durchführung die Bodenhaftung verloren gehen könnte. Eine andere mögliche Gruppierung mit Bezug auf die genannte Farbe kann ja nicht gemeint sein da diese schon längst die Bodenständigkeit verloren hat und somit schon lange im Wolkenkukucksheim lebt. -
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines querdenkenden Patentanwalts
JPLafitte antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Also dürfte eine Analena Habeck die am 08. August Geburtstag hat arge Probleme bekommen wenn sie ihre Wunschkombination irgendwo nutzt? -
der „richtige“ Kontrolleur für die Waffenaufbewahrung
JPLafitte antwortete auf kurzwaffen's Thema in Allgemein
Illegale Waffen brauchen nicht in den Waffenschrank da dieser nur für LWB und legale Waffen vorgeschrieben ist. Illegale Waffen brauchen auch nicht ungeladen weggestellt werden und dürfen auch unter dem Kopfkissen gelagert werden. Bei Besitzern von nur illegalen Waffen darf auch keine unangemeldete Waffenkontrolle oder Hausbesuch gemacht werden, zumindest nicht ohne richterlichen Marschbefehl (und Information unter der Hand). -
Video von Tactical Dad, Luftdruckwaffen im Garten
JPLafitte antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Blödsinn, dann ist nur der Garten zu klein. -
Neuseeland : Nach Verbot von HA , Erhöhung der Waffenkriminalität um 50%
JPLafitte antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Politiker machen keine Fehler - sie schaffen neue Warheiten. -
der „richtige“ Kontrolleur für die Waffenaufbewahrung
JPLafitte antwortete auf kurzwaffen's Thema in Allgemein
Aber nicht vergessen das der Schlüssel zum Bankschließfach mindestens in einem gleichwertigem Behältnis gelagert wird. -
Hier wurde der "Machtmißbrauch" nur vom Verein in die Verbände getragen, auch dort gibt es genug "Rektalisten" die ihre Meinung als die einzig wahre sehen.
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Aber nur wenn die Person die den Anruf entgegen nimmt von dem Vermerk Bescheid weis. Könnte sonst lustig werden.
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Was brauche ich den um eine Waffe legal von A nach B zu befördern? Ich dachte immer das ein verschlossener Koffer und die WBK reichen würden. Und zum Bedürfnis: Um eine Waffe zu besitzen braucht der Sportschütze den Bedürfnisnachweis des Sportes, der Jäger muss die Jagd nachweisen (bin kein Jäger daher vielleicht falsch ausgedrückt) und der Erbe braucht nur einen Erblasser. Damit sind die gesetzlichen Besitzverhältnisse geklärt (nicht immer im Sinne aller), die Sportwaffe darf lt. Bedürfnis nur sportlich und die Jagdwaffe nur jagdlich genutzt werden (hundepfui wenn mit der "Sportwaffe" mal jagdlich geschossen wird und der Jäger seine Waffe in einem Sportverband nutzt) die Erbwaffe hat keine Einschränkung da sie bedürfnisfrei in den Besitz gekommen ist. Die einzigen Hindernisse diese Waffe zu nutzen sind der fehlende Munitionserwerb und die mögliche Entsperrung bei nicht WBK Inhabern. Alles andere sind Willküreinschränkungen von den Behörden.
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Das ergibt sich aus dem deutschen Wesen: Alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist kann natürlich nur verboten sein. Die Waffe wurde über die "Schiene" Erbe erworben aber ohne die Munitionserlaubnis, sofern ich legal an Munition komme steht aus meinem Rechtsverständnis nichts gegen eine legale Nutzung als Sport oder Jagdwaffe.
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Abgelehnter Voreintrag KW .44mag (Regelkontingent) : Lehmann-Kommentar zu §14 ???
JPLafitte antwortete auf MB69's Thema in Waffenrecht
Das war sie zur Zeit ihrer Einführung auch - es sind traditionelle Kleidungsstücke und das Schützenwesen besteht nicht nur aus dem sportlichen Schießen (es soll ja Rektalisten geben die nur ihre Art zu Schießen als sportlich ansehen) sondern auch aus der Traditions- und Brauchtumpflege. -
waffenschrank Waffenschrank, was darf sonst noch rein?
JPLafitte antwortete auf PhilippWuppertal's Thema in Waffenrecht
Hiervon würde ich Abstand nehmen da unsere Rechtsprechung dich für die nicht mehr gegebene Bereicherung der Damenwelt in Regress nehmen würde. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
JPLafitte antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Sie hat wohl das Gebet "Gott schütze mich vor meinen Freunden, vor meinen Feinden schütze ich mich selbst" nicht ganz begriffen. -
Auch im Ausland hat man sich an die Deutschen Gesetze zu halten.
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
JPLafitte antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Wie war noch einmal die politische Vorgehensweise? "Verwirren Sie mich nicht mit Fakten, meine Meinung steht schon fest." Und immer daran denken - in der Politik und Verwaltung sind KI und AI schon angekommen. K(eine) oder A(ndere) Intelligenz - siehe die Aussagen unserer Minister. -
Bei einigen hier könnte man auf den Gedanken kommen das nur ein sportliches Interessen vorliegt wenn man wenigstens die Ambitionen zum Weltmeister hat. Für mich ist es schon gegeben wenn der Schütze sich nach den Richtlinien des Verbandes mit anderen vergleicht, egal ob er nun nur das Schwarze trifft oder immer die 10,9 hält. Solange er nicht den Stand zerdeppert und seine Trainingseinheiten absolviert, den sicheren Umgang mit der Waffe (Cooper) beherrscht und keine Gewaltabsichten äußert hätte ich keine Probleme mit einer Befürwortung. Aber das ist nur meine Ansicht und ich bin auch nur Schütze und kein Weltmeister.
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Bitte immer daran denken das nicht der Verein etwas fordert oder bestätigt sondern gewählte Personen (Vorstand/Schützenmeister) und diese können bei der nächsten Wahl durch den seiner Meinung nach benachteiligten Schützen ersetzt werden. Er braucht sich nur zur Wahl stellen und bereit sein Arbeit und Verantwortung zu übernehmen. Und an unsere Freunde mit der Abneigung gegen "Vereinsleben" mit der dazugehörigen Aufgabenverteilung: Gründet doch einen eigenen Verein in dem das negative Vereinsleben in der Satzung verboten wird sowie nur das Schießen mit Großkaliber gestattet ist. Ihr habt es doch in der Hand wie ihr die Gesetzte für euch auslegt, wenn ein Verein für das Bedürfnis benötigt wird und sonst nicht gründet ihn, kann sogar im DSB seine Heimat haben.
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Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
JPLafitte antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Gesetze und Regeln sind in der Regel nur für den Bürger/Steuerzahler und nicht für Behörden und ähnliche Organisationen. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
JPLafitte antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Mit Verlaub, die Wesen (da ich nicht die geschlechtliche Zugehörigkeit der betreffenden Personen kenne) die sich so etwas haben einfallen lassen hätten nicht zu intensiv ihr Jurastudium im ersten Semester vertiefen sollen. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
JPLafitte antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Dem Mitarbeiter der Behörde muss natürlich gezeigt werden wo und wie der Schlüssen verwahrt wird. Wie soll er den sonst eine korrekte Verwahrung bestätigen - dadurch das der Kontrolleur nun weiß wo der Schlüssel verwahrt ist liegt natürlich wieder keine korrekte Verwahrung vor. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
JPLafitte antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Sollte man feststellen (dürfen) das es bewaffnete Linksextreme gibt so werden diese als recht extreme Linksextreme angesehen und sind somit Rechtsextreme Personen. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
JPLafitte antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Ich darf das und sogar noch einiges mehr wenn ich alleine bin - das ist richtig. Ich darf keine geladene Waffe in meinem Tresor aufbewahren (zu dem nur ich den Zugang habe), ich darf keine Waffe zugriffbereit auf dem Nachtisch liegen haben (wenn ich alleine lebe) und noch einiges mehr. Da der Gesetzgeber, Politiker und Gerichte von ihren eigenen Qualifikationen und auch moralischen und sonstigen Vorstellungen ausgehen ist es doch klar das der ehrliche Bürger nur wie ein Verbrecher denken und handeln kann. Jeder denkt vom anderen so wie er selber tikt.