Zum Inhalt springen

JPLafitte

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    2.129
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von JPLafitte

  1. Und paranoid wie so mancher hier (ich auch) ist muss man sich mal Gedanken darüber machen wie man 4 Personen und den/die Waffenschränke bei der Kontrolle im Auge behalten will. Manchmal werden Dinge gefunden die man bei so einer Kontrolle gar nicht im Blickfeld hatte - Beifang?
  2. In diesen Zeiten kann "Eigensicherung" aber doch auch bedeuten das ich mich vor der tödlichsten Seuche aller Zeiten schützen möchte und daher nur Personen mit Impfzertifikat und aktuellem Testnachweis in meine Räume lasse. So eine Überprüfung kann ja länger dauern und die Räumlichkeiten sind ja auch nicht immer so das man den Mindestabstand von 1,5 m einhalten kann.
  3. Wie man in den Wald ruft so schallt es wieder heraus. So manch ein Stress den man mit Behörden hat wird nicht durch einen selbst oder dem SB verursacht sondern kommt von Dritten.
  4. Das war dem Umstand geschuldet das unsere "Volksvertreter" von sich auf andere schließen und befürchteten das unbefugte Personen welche im besagten Kleiderschrank versteckt wurden im Fall einer Konfrontation mit dem legitimen "Nutzer" des Ruhemöbels vor dem Schrank zugriff auf die Waffen hätten. Auch wenn die A und B oder auch 0 und 1 Schränke im Schlafzimmer stehen wurde bisher noch kein Beglücker der holden Weiblichkeit in diesen versteckt, in den Holzschränken scheinbar schon.
  5. Es war auch irrelevant das auch A und B Schränken Waffen keine Waffen abhanden gekommen sind und trotzdem müssen wir jetzt auf 0 und 1 umstellen. Keiner kann so quer denken wie in Berlin verordnet wird.
  6. So es denn Mengenmäßige Einschränkungen gibt sind diese natürlich zu beachten bedenke aber auch das Menge nicht gleich Gewicht ist. Es sind schon Waffenschränke entwendet worden um woanders geöffnet zu werden. Jeder "Hohlraum" im Waffenschrank sollte mit Munition gefüllt werden damit sich die Waffen schon mal daran gewöhnen können.
  7. Es ist wie oben schon geschrieben, wenn ordentlich bestückt braucht er sowieso nicht verankert werden. Also auffüllen.
  8. Ich stimme dir voll zu das keine Behörde etwas von einem Vorsitzenden zu bekommen hat was ihr nicht zusteht. Ich sehe meinen Posten als Vorsitzender so das ich für den Verein und die Mitglieder da bin und sie daher mit meinem Wissen und Können unterstütze und leite. Da ich den direkten Draht zum Kreis- und Landesverband sowie der Behörde habe und die Anträge auch über meinen Schreibtisch laufen sehe ich mein Vorgehen als Hilfe für meine Mitglieder. Anfänger und Neulinge sind bei uns gerne gesehen sie müssen sich natürlich an die Regeln der Sportordnung und des menschlichen Miteinander halten. Es soll aber auch Vereine mit Vorsitzenden geben bei denen die Schützen alles in Eigenregie machen müssen und sich dann ärgern wenn ihnen ein Fehler unterlaufen ist den ein Kontrollblick eines "Freundes" verhindert hätte. Meine Vorgehensweise, den SB im Vorfeld um die Überprüfung des Antragstellers zu bitten, wurde vom SB befürwortet er und die andere Behörde hätten so etwas mehr Zeit.
  9. Ich bin Vorsitzender und informiere die Behörde schon vor der Antragsabgabe damit sie (die Behörde) die nötigen Sicherheitsüberprüfungen einleiten kann. Da ich selber ja auch mal auf meine Anträge warten musste weiß ich wie sich die Schützen vor der ersten WBK fühlen. Jeder von uns der in irgendeinem Bereich "Dienstleister" für andere ist sollte sich mal Gedanken darüber machen wie er sich unter seiner "Betreuung" fühlen würde. Selbstherrliche Vorsitzende gibt es nicht nur im DSB sondern wie hier geschrieben auch im BDS und jedem anderen Verband. Selbstherrlichkeit ist kein Vorrecht eines Verbandes sondern ein Defizit der einzelnen Person - traumatisierte Kindheit oder so was.
  10. Das geht nicht, auf die Flächen kommen erst mal Windräder, Solaranlagen und Mais für die Biogasanlage.
  11. Also dürfen nur Personen die älter als 50 Jahre sind Alkohol konsumieren.
  12. Hat er geschrieben das es so war oder so sein könnte? Wenn die Behörde gegen den Bürger argumentiert "der Verdacht liegt nahe" so hat doch der Bürger das gleiche Recht so gegen die Behörde zu argumentieren. Ich will damit nicht sagen das jede Behörde jederzeit und überall mit gezinkten Karten spielt aber es soll schon mal vorgekommen sein. Nicht jeder LWB verstößt gegen das Gesetz aber alle LWB werden als potentielle "Gefahrenherde" angesehen.
  13. Dann bleib doch bitte auf den Seiten wo es nur um Waffen geht. Bei den Diskussionen über Schussbilder und den dazugehörigen Waffen habe ich noch keine politischen Einwände gesehen. Verbot von Blei ist nicht politisch sondern eine "Glaubensfrage".
  14. Ich habe leichte Probleme mit der Interpretation der beiden Zitaten. Der Staatsschutz informiert über die "Absicht" etwas zu tun und für heletz und andere Wesen (ich weiß ja nicht ob und welches Geschlecht sie haben) ist die Ankündigung einer Absicht schon die Tatsache/Vollzug. Ist der Staatsschutz eigentlich für die Waffenrechtliche Erlaubnis zuständig oder die Waffenbehörde?
  15. Nimm mal Kontakt mit Schützen aus Estedt/Gardelegen auf die müssten es doch wissen.
  16. Ich habe mir mal erlaubt den von ASE so gerne Zitierten Absatz 5 zu zitieren: Der Gesetzgeber hat davon geschrieben das der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat. - das Wort "hat" bedeutet in der Vergangenheit bis zum Zeitpunkt der Antragstellung und nicht über diesen Zeitpunkt hinaus. - hätte der GG geschrieben: "teilgenommen hat und weiterhin wird" ist eine weitere verpflichtende Teilnahme an Wettkämpfen vorgeschrieben. Gesetzestexte sind nicht nur juristisch sondern auch mal sprachlich zu sehen.
  17. Nach der Meinung einiger hier hättest du so wie Colt sofort deine Zuverlässigkeit verlieren und alle Waffen abgeben müssen. Und nicht nur Colt stolpert über "übellaunige" Behördenmitarbeiter, bei mir waren es FA, ALFF und sogar ein SB der Waffenbehörde obwohl der nur Unterlagen "verlegt" hat und an Göttlichkeit litt.
  18. Das "Bedürfnis" für 6 Waffen für eine Disziplin wie du schon bezweifelt hast ergibt sich aus der Sportordnung des DSB. Es ist allerdings nicht für jede Disziplin anwendbar. Dem Schützen wird beim Wettkampf pro Anschlagsart eine eigene Waffe zugestanden sowie eine "Ersatzwaffe im Falle einer Störung", dieses ist wohl den Spitzenschützen oberhalb der Deutschen Meister zugestanden aber diese Einschränkung steht nicht in der Sportordnung. Damit komme ich auf eine von der Sportordnung abgesegneten Waffenzahl von 6 möglichen Waffen für den Wettbewerb 3-Stellungskampf. Ich begründe mein Bedürfnis mit der Sportordnung und der Verband soll nur meine Auslegung bestätigen oder stichhaltig Begründen warum das Regelwerk nicht für mich zählt. Regeln und Gesetze sind für jeden da und sie können auch mal gegen die "Hüter der Ordnung" angewandt werden. Noch ist alles erlaubt was nicht ausdrücklich verboten ist und nicht wie auch hier viele meinen das alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist gehört verboten. Wir leben noch in einer Demokratie wenn auch sich eine ganze menge "Halbgötter" wie Diktatoren aufspielen.
  19. Und trotzdem kann man mehr als 10 Waffen welche eigentlich auf die Gelbe gehören erwerben - ist nur teurer geworden.
  20. Mein Landes und auch Kreisverband fanden meine Interpretation der Sportordnung auch nicht so schön, konnten aber nicht widersprechen. Wir haben im Waffengesetz keine Begrenzung der Waffenanzahl - das ist eine willkürliche Auslegung der Sachbearbeiter in den Verbänden und Behörden sowie von der Politik. Falls hier irgendjemand der Meinung ist das es doch eine Zahlenmäßige Begrenzung der Waffen gibt so möchte er dieses doch bitte mit Auszug aus dem Waffengesetz belegen. Ich meine keine Auslegung nach dem Motto §xy in Verbindung mit Absatz hastenichjesehn und der Wille des Volkes ist der Meinung sondern den Satz "der Schütze darf nur XX Waffen haben". Das (W)affengesetz ist schon eine Nummer aber wir leiden mehr unter der Auslegung von irgendwelchen scheinbar wichtigen "Personen" als unter dem Gesetz.
  21. Wenn ein Schütze seine Waffe begründen kann so ist es seine Sache wie viele er hat. Gehe ich nach der DSB Sportordnung kann ich nur für die Disziplin KK-3stellung 6 Waffen beantragen: Umbau zwischen den Anschlägen nicht zwingend nötig (pro Anschlag eine Waffe) und dem Schützen steht im Fall eines Waffenfehlers eine Ersatzwaffe zu. Also für jede Waffe noch eine Ersatzwaffe, die Regel ist zwar für unsere Olympioniken gedacht aber steht so in der Sportordnung.
  22. Achja, in Magdeburg sind auf diese Art Unterlagen in Banken und Wahl - Untersuchungen gesichert worden. Pech gehabt. Hatte aber nichts mit mir zu tun.
  23. Einschlägige Erfahrungen mit Behörden, selbst eine Kopie mit Eingangsstempel wurde bei mir mal als Beweis der Abgabe von Unterlagen angezweifelt.
  24. Die Unterlagen sind zwecks besserer Einsicht nach Magdeburg versandt worden, der Archivar für wichtige Beweismittel hat gerade seinen Reißwolf neu geschärft.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.