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JPLafitte

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  1. Wer mit erhobenen Hauptes gegen etwas angeht riskiert Kopfschmerzen, wer aber den Kopf in den Sand steckt riskiert das er eine rektale Füllung bekommt.
  2. Du kannst aber auch nur dein Verhältnis zum LRA beurteilen. In jedem Amt, Behörde, Verein oder sonstiger Gruppierung ist mindestens ein schwarzes Schaf zu finden und manchmal fällt es sogar auf. Unterlagen die verloren gingen tauchen nach einem "Vieraugen Gespräch" wieder auf, anonyme Anzeigen die angeblich nicht bearbeitet werden führen zu Kontrollen auf Privatgelände, Betriebsunterlagen werden angefordert obwohl kein Kontakt mit dem Anforderer besteht. Solche und ähnliche Fälle sind hoffentlich nicht die Regel aber jeder einzelne ist einer zu viel.
  3. Ist das nicht schön, endlich mal wieder so richtiges DSB Bashing. In den B-Listen der Verbände findet man ja keine Disziplinen in denen mit Halbautomaten geschossen werden kann und wenn doch dann ist es natürlich nicht in der von "mir" gewünschten Art und Weise oder Waffenausstattung. Also Knüppel raus und drauf einschlagen anstatt hingehen und am Sockel der Großkopferten in den Verbänden zu kratzen. Wo steht geschrieben das ein Sachse nicht Mitglied in einem Hessischen Verein sein kann wenn dort mit der Waffe seiner Wahl die gewünschte Disziplin geschossen werden kann. Eintreten, Waffe beantragen und nach Herzenslust schießen und das Waffenvirus im Heimatverein verbreiten. Kommt mir nicht damit das ich mit Sachsen und Hessen die falschen Verbände genannt habe es war nur als Beispiel gemeint und eine "Waffenverbringungserlaubnis" braucht man innerhalb von Deutschland noch nicht.
  4. Dem stimme ich nicht so ganz zu. Es wurde vor Testamentseröffnung gehandelt, im Testament könnte ein "Erbe" speziell für die Waffen benannt sein und dieser auch ohne es zu wissen die Kombination für den Schrank kennen. Wurde die Familie über die entstehenden Kosten des "Schlüsselnotdienstes" informiert und hat sie diesen zugestimmt? Ich würde unnötig anfallende Kosten s.o. nicht gerne tragen und hat man der Familie einen Grund für die schnellstmögliche "Sicherstellung zu lasten der Hinterbliebenen" genannt? Das LRA mag aus seiner Sicht und der einiger hier Anwesenden korrekt gehandelt haben aber das dachten so manche Staatsdiener in vergangenen Zeiten auch. Geht dieses LRA auch gegen andere Personengruppen so Konsequent vor oder nur gegen "Hilflose".
  5. Extrem unwahrscheinlich bedeutet ja nicht ausgeschlossen und die "Begleitumstände" könnten eine oder mehrere "spezielle" Waffen gewesen sein. So ein alter Jäger schießt ja nicht unbedingt mit seinem 98er. Dem NRW sei dank könnten ja auch bestimmte Personen "Bestelllisten" vorbereiten. Es sollen ja auch Waffen die im Beweissicherungsverfahren sichergestellt wurden aus den Ausstellungsräumen äää ich meinte Asservatenkammer verschwunden sein.
  6. Lt. Sportordnung ist es dem Schützen erlaubt im Fall eines nicht behebbaren Waffenfehler den Wettkampf mit einer "Reservewaffe" fort zu führen. Dieser Punkt ist wahrscheinlich mit Blick auf die Kaderschützen aufgenommen worden genauso wie Regelung das für jede Anschlagart eine eigene Waffe genutzt werden darf. Ich glaube wir sind uns alle einig das die Auslegungen des Waffengesetzes und der Durchführungsverordnung in den seltensten Fällen im Sinne des LWB getätigt werden.
  7. Es soll ja die gar nicht mal so seltene Ausnahme geben das ein Schütze eine identische Reservewaffe besitzt und diese Waffe ist jetzt die "Überkontingentwaffe" muss er dann seine Wettkämpfe immer mit dieser Waffe schießen? Ich meine jetzt Identisch im Rahmen des Waffengesetzes und nicht technisch bis ins letzte ausgereizt. Die "Reservewaffe" soll ja dazu dienen bei einem Waffenfehler der nicht behoben werden kann den Wettkampf zu beenden. Kann ja bei Ordonanz - Gewehren oder Gebrauchspistolen die etwas älter sind passieren.
  8. Du hast doch mit Sicherheit einen Schreibfehler gemacht deshalb habe ich mal eingegriffen.
  9. Freu dich für den Herbst/Winter Du bist 2G+ - geistig Gesund und geprüft und das mit Bestätigung.
  10. Wenn es Wettkämpfe für die "Field-Target-Luftpumpe gibt sollte doch das Luftgewehr als erlaubnispflichtige Waffe ausreichen.
  11. Nicht Vereine sondern Personen die immer die Lieblinge der Lehrer sein wollten. So manche von denen zumindest im Osten haben von ihren Ärzten Belobigungen für ihre Sinnesorgane erhalten, Augen und Ohren ist klar die Nase und Griffel sowieso.
  12. Aber auch das kann man noch falsch verstehen: Nachweis bringen für Waffen beider Kategorien - Welche Waffe ist sowohl Lang als auch Kurzwaffe?
  13. Jetzt fehlt nur noch der Wahnsinnige der fordert das die Schießtermine auch mit der Waffe die zu kaufen beabsichtigt ist wahr genommen werden müssen.
  14. Das ist die Auslegung der Person im Vorstand die unterschreibt und hat nichts mit dem DSB zu tun. Solche Spezialisten findest du in jedem Verein und Verband, sie schaffen es nur nicht immer in den Vorstand aber an den Stammtisch oder auch in die Teerunde bei denen die nach dem Schießen kein alkoholfreies Bier trinken.
  15. Stehender Transport im "Klaufix" oder auf dem Dachgepäckträger/Heckträger ist doch bei Nichtüberschreitung der Ladungshöhe von 4m zulässig. Allerdings sind die Gewichte und Ladungssicherung zu beachten.
  16. Und da stehen von staatlicher Seite wieder Tür und Tor offen, wir müssen alles doppelt und dreifach Protokollieren und dort wird geschludert. Der Staat hat die Kontrollmöglichkeit nutzt sie aber nicht und bestraft den Bürger für sein behördliches Versagen.
  17. Wenn Behörden untereinander nicht kommunizieren ist das deren Sache aber der Verkäufer muss doch den Abgang der Waffe seiner Behörde mitteilen. Es kann ja auch sein das Du jemanden kennst der dieses nicht der Behörde sagt sollte aber nicht mehr vorkommen.
  18. Könnt ihr mir mal sagen warum ihr euch so aufregt? Wenn ich auf Gelb eine Waffe kaufe so wird dieser Kauf doch vom Verkäufer an die Behörde mitgeteilt und ich muss bei der Behörde den Kauf bestätigen lassen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt würde ich doch Probleme bekommen. Es soll ja aber auch Behörden geben die ohne zu kontrollieren vorbehaltlos alles eintragen.
  19. Du setzt das vorhanden sein bzw. die Nutzung eines "Organs" voraus dessen Anwesenheit oder Nutzbarkeit ich gelinde bezweifle.
  20. Klingt plausibel. Wo klingt das plausibel? Wenn ich mein LG in meinem abgeschlossenen Hobbyraum (Raum in dem meine Sportausrüstung usw. stehen) nur im zusätzlichen transportablen Waffenkoffer aufbewahren darf weil der Raum kein "Behältnis" ist aber eine Waffenkammer (Tresorraum oder ähnliches) zulässig sind? Ein Schloss an einem tragbaren Gegenstand ist einfacher zu knacken als ein vernünftiges Türschloss, wie vergiftet man Politiker/Leute die solchen Schwachsin verzapfen: Man serviert ihnen Hirn zu Mittag.
  21. Wenn ich mir hier so einige Kommentare ansehe kommt mir der Gedanke das so manch ein User Masochistisch oder gegen den Sport eingestellt ist. Jedes denken, argumentieren und auslegen von Schriften sollte von uns doch im Sinne unseres Sportes gemacht werden und nicht nach dem Motto: "Ich bin wichtig und nach mir die Sintflut". Wenn im Text steht das der "Antragsteller teilgenommen hat" ist auch gemeint bis zu diesem Zeitpunkt und kann/darf auch nicht anders gedeutet werden. Jeder von denen die Vorschriften strenger als streng auslegen sollte mal daran denken das auch er mal unter seiner Auslegung "leiden" könnte. Jede Kann - Bestimmung kann auch gegen ihn angewandt werden, fehlende Wettkämpfe auf Grund von Krankheit oder so können Berücksichtigt werden - müssen aber nicht.
  22. Formuliere es doch bitte so das die Behörden und Gerichte mit ihrer Auslegung entgegen der Ursprünglich gemeinten Lage (oder wie man es Nennen möchte) des GG Recht geschaffen haben.
  23. Aus dem Weg sagte Command Sergant Major Zack Carey und fuhr mit seinem Sherman zum Pub. Pech gehabt, Parken auf eigene Gefahr.
  24. Wenn man nicht mehr Lästern und Dummschwätzen darf ist schon alle verloren. Aber wenn ich deine Aussage richtig interpretiere so stehen bei einigen Usern wohl aufgrund von Denunziantentum jeglicher Art Hausbesuche an. Nun bei mir hat eben auch ein unbekannter Kleintransporter über eine Stunde vor dem Hof pause gemacht. Ich wiederhole noch einmal den Spruch aus meiner Kindheit. "Was du nicht willst das man dir tu das füg auch keinem andren zu" dazu kam noch: "Jeder denkt vom anderen so wie man selber ist" Wenn man mir also im Vorfeld mit Misstrauen begegnet so bin ich natürlich dem anderen gegenüber auch Misstrauisch.
  25. Wo muss ich eigentlich das Schild " Zutritt nur mit aktuellem Covid - Test nicht älter als 24 Stunden" anbringen, rechts oder links von der Eingangstür? Ich durfte ja auch nur mit Test bestimmte Orte (Schießstand usw.) besuchen. Ich meine ja nur da die Pandemie und Seuchengefahr noch immer besteht und ich mich nur schützen will.
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