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JPLafitte

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  1. Ich stimme dir zu das diese Waffen zumindest nicht bei einem deutschen Sportschützen legal ist, aber wie heißt es so schön: Andere Länder andere Sitten. Aber auch vollautomatische Kriegswaffen (zumindest die die nicht auf Hinterhöfen hergestellt wurden) die eine Waffennummer haben sind legal an ihre Erstbesitzer (Staaten die ihre Armeen damit ausrüsten) ausgeliefert worden (zumindest auf dem Papier) und damit sind es erstmal legale Waffen.
  2. Ja, durch regelmäßige unangemeldete Kontrollen bei den bekannten Waffenbesitzern, denn jede illegale Waffe war einmal eine legale Waffe und legale Waffen haben nur Personen die eine Waffe bei der Behörde angemeldet haben. Damit die Anzahl der illegalen Waffen durch Umwidmung von Waffen der LWB nicht zunimmt wird ja auf die besondere Schlüsselaufbewahrung geachtet.
  3. Ich glaube das siehst du nicht ganz richtig, Waffen in der Bevölkerung werden in jedem Land als Bedrohung für einen möglichen Feind betrachtet. Die Regierungen in Finnland und Polen haben erkannt das ein möglicher Feind aus dem Ausland kommt, für Deutschland mach dir selber den Kopf wo die Regierung den Feind für die Bevölkerung sieht. Oder besser von wem sie Glaubt das die Bevölkerung ihn als Feind ansehen könnte.
  4. Es ist doch gaaaanz einfach, folgende Tatsachen könnten die Annahme rechtfertigen das dir der Schein verweigert werden könnte. Du möchtest die Genehmigung für den Umgang mit Sprengstoff erhalten und trägst keine Hosenträger sondern einen Gürtel - die Verbindung Sprengstoff und Gürtel ist in bestimmten Kreisen sehr explosiv.
  5. Ich habe die Lösung für den "kleinen Schlüsseltresor" gefunden, zumindest eine Möglichkeit ihn gegen aufbrechen und wegtragen zu sichern. Er wird in eine Wand eingemauert und der Tür gegenüber kommt in einem Abstand der für die Bedienung des Zahlenschloss und zum öffnen der Tür reicht eine zweite Mauer. Die Erkenntnis kam mir heute morgen beim Heizen, in meinem Heizungsraum ist zwischen der Zimmerwand und dem Schornstein (gemauert) ein Hohlraum von 20 cm Breite, wenn dort der Tresor deponiert wird kann doch keiner mit einer Brechstange oder sonstigen Geräten hantieren? Falls jetzt jemand auf den Gedanken kommt dass man den Tresor doch von innen aus der Wand brechen könnte, das geht nicht da es erstens eine Brandmauer und zweitens die Stellfläche für einen Tresor >200 kg ist. Ist nur Schei.e dass ich jedes mal wenn ich an die Waffen will in den Heizungsraum (leicht angestaubt) zum Schlüssel holen muss.
  6. Mir geht da so folgender Gedanke nicht aus dem Kopf: Wenn ich jetzt einen "superduper Schlüsseltresor" habe (meine Waffenschränke sind noch lange nicht voll) so ist doch dieser Tresor für jeden "Besucher" ein ideales Ziel um an meine Waffen zu kommen. Da ich evtl. wie der Jäger im zugrundeliegenden Urteil für länger als 2 Tage mal nicht zuhause bin hat doch so ein "Sicherungsübereigner" genügend Zeit diesen Tresor (für ein paar Schlüssel brauche ich ja keinen 200 kg Schrank) von der Wand zu entfernen und bei sich zu öffnen und schon hat er Zugriff auf meine Waffen. Bei dem Gedanken stelle ich mir vor das bei jeder längeren Abwesenheit nur alte Schlüssel im Tresor und die Tresorschlüssel in der Hundefutterbox (der frisst kein Müsli) sind. Warum sollte so ein Besucher auch lange suchen wenn er die Schlüssel sofort in ihrem "Transportbehältnis" findet?
  7. Ich denke immer daran was mir mein Vater dazu beigebracht hat: "Richte nach seinen Taten nicht nach den Worten", Hintergrund war und ist die "Verlogenheit" unserer Oberen egal ob im schwarzen Talar oder sonst wo. Wasser predigen und Wein saufen oder anders gesagt: "Es ist an der Zeit den Gürten enger zu schnallen - kann mir mal jemand neue Hosenträger bringen?"
  8. Komm, stell dich nicht so an hier in Deutschland zählst du als Einwohner auch was - ääh ich meinte zahlst du.
  9. Jetzt nehmen wir mal den Fall das der Jäger einen "Schlüsseltresor" mit Biometrischem Schloss hatte, die Einbrecher nehmen den Tresor (muss der da ja unter 200 kg auch angedübelt werden) beim ersten "Besuch" mit zu sich und öffnen ihn dann ganz in Ruhe und beim zweiten Besuch umlagern sie dann die Waffen und anderen Wertgegenstände. Wo bringt man den eigentlich so einen "Schlüsseltresor" unter? Im Keller auf dem Dachboden oder sogar neben dem Waffenschrank? Das Ding ist größer und leichter zu finden als jedes "Schlüsselversteck" im Pansenvorratslager des Hundes.
  10. Sollte ich hier etwas falsches Schreiben so bitte ich die "Rechtsgelehrten" mir dieses unter Bezug auf das Waffengesetz (bitte Paragraph als Zitat) und nicht als Auslegung irgendeiner Person oder Ansammlung von Personen welche sich im Wahn glauben ein Gesetz zu gestalten zu belegen. Wir haben die WBK in Gelb auf der bis zu 10 Waffen ohne Bedürfnis gekauft werden können, weitere Waffen der Art welche Ursprünglich auf die Gelbe WBK kamen können jetzt nur über die "Bedürfnisschiene" der Verbände mit Voreintrag auf eine Grüne WBK gekauft werden. Hierzu wurde meines Wissen keine Menge oder Kontingent angegeben sondern nur eine stichhaltige Begründung des Erwerbs/Besitz dieser Waffe, dazu zählen unter anderem (wenn man sich an die Sportordnung hält) die Möglichkeit einer Reservewaffe sowie verschiedene Visierungen oder Schäftungen. Die Grüne WBK beinhaltete früher neben den Bekannten Kurzwaffen und Halbautomatischen Gewehren auch die Repetiergewehre wie KK-Mehrlader oder Ordonanzgewehre und auch hier war keine "Mengenbegrenzung" bei den Repetiergewehren zu finden, diese war nur bei Kurzwaffen (2) und den SLG (3) vorhanden die aber auch mit erweiterten Auflagen Umgangen werden konnte. Eine generelle "Mengenbegrenzung" bei Schußwaffen für legale Waffenbesitzer ist nicht vorhanden, Auflagen die zu einer erschwerten Anschaffung führen waren vorgesehen um dieses Einzuschränken. In keinem Gesetz steht das dem rechtschaffenden Bürger der sich an die Gesetze hält nur X Waffen zugestanden werden, eine Einschränkung der Waffen basiert immer nur auf die Auslegung oder Interpretation einer einzelnen Person oder Gruppe die leider nicht dafür zur Rechenschaft gezogen werden kann. Und falls mir jetzt einer einen Strick aus meiner Auslegung drehen will: Nicht immer haben Personen oder Gruppen die dem Gesetz/Recht verpflichtet sind sich daran gehalten sondern sich so verhalten wie sie dachten das andere sich wünschen das sie sich so verhalten (ein paar Sch.....hunde waren schon darunter die es aus eigenem Willen taten). Ich bitte euch noch einmal, belegt eure Aussagen mit dem Gesetz und nicht damit was Verbände, Behörden oder Gerichte fordern - wir halten uns an das Gesetz auch wenn andere es nicht machen.
  11. Wenn mir jemand sagt das er sich so oder so verhält und in einer "Abstimmung" sich nicht an seine Zusage hält so hat er mich belogen was sein Verhalten betrifft. Es kann ja sein das du in Bezug auf Politiker oder andere Menschen von mir abweichende Einstellungen in Bezug auf Zusagen hast, ich bin jedenfalls nach dem Motto: "Ein Wort ist ein Wort - bis in die Hölle und zurück" erzogen worden und ich stehe zu meinem Wort.
  12. Hast du sie mal gefragt warum sie dich belogen haben? Fraktionszwang kann ja nicht sein da ein Abgeordneter nur seinem (nicht vorhandenen) Gewissen verpflichtet ist.
  13. Soweit mir bekannt ist wurden dort nicht unbequeme Bürger vom eigenen Staat dort untergebracht.
  14. So nach dem Motto: Unliebsame Querulanten zu einem "Urlaub" nach Bautzen oder ins Zeltlager im Eichenwald einzuladen? So etwas hat doch Tradition hier in Deutschland - aber auch diese "Reiseveranstalter" sind irgendwann gefallen.
  15. Gibt es nicht, sollte es Linke geben die sich extrem verhalten so liegt es an der Provokation von Seiten der Rechten und ist damit den Rechtsextremen zuzuordnen.
  16. Es kann aber auch ein Freund des Reitsport gewesen sein "Nur Pferden gibt man den Gnadenschuss" so gaaanz traditionell. In meiner Erste Hilfe Aktentasche habe ich auch einen Klappspaten und eine Kappsäge neben der Anleitung wie eine Amputation unter Gefechtsbedingungen (Ausgabe von 1917) vorgenommen wird. Immer wieder Lustig wenn nach den "Kofferraum öffne dich" Spiel gefragt wird.
  17. Sind Löffel nicht auch schon verboten worden, da der Sheriff von Nuttingham einem gewissen Robert damit eine Herztransplantation verabreichen wollte? Seit Riddick wissen wir ja das auch Kaffeebecher nicht nur zum Kaffee trinken genutzt werden können. Wie bei den "richtigen" Waffen kommt es nicht auf den Gegenstand sondern die den Gegenstand missbrauchende Person an, ein Pflasterstein in den Händen eines Antifisten ist "Handwerkskunst" wohingegen der gleiche Stein in der Hand eines Bürgers zu einer Waffe hochstilisiert wird.
  18. Die Verbände sind so hilfreich wie die Personen die wir in die Funktionen wählen.
  19. Sollten beide sein aber wie jeder weiß stimmen der Soll und Istzustand nicht immer überein.
  20. Das kenne ich von der Behörde, sie haben eine Differenz zwischen meinen Angaben und ihren gespeicherten Unterlagen gefunden (Amt für LuF) und mich in der Erntezeit hinzitiert. Langes Warten auf dem Flur und dann festgestellt das der Fehler bei der Behörde verursacht wurde da diese nicht in der Lage war Daten vom Papier in den PC einzutragen, ich habe in der Schule gelernt jeden Fehler zuerst bei mir und dann bei anderen zu suchen. Erst recht wenn ich etwas abgeschriebenes vom eingereichten abweicht und dieser Fehler durch die Verdopplung einer Größenangabe zu erkennen ist. Behörden und ihre Mitarbeiter sind aber in ihren Augen unfehlbar und Gottgleich, ich habe bis jetzt bei keinem Fehler der einer Behörde untergekommen ist eine einfache Entschuldigung zu hören bekommen.
  21. Werden dort auch "unangemeldete Aufbewahrungskontrollen" durchgeführt?
  22. Die tauchen schon wieder auf, aber diesmal als "Fundstücke" oder bei der Reaktivierung der der vorherigen "Vereine".
  23. Kleine Denkhilfe: Bei einer Abstimmung wurde der Vorschlag der "Praktikantin" einstimmig angenommen, der Leiter war dafür und alle anderen haben sich enthalten. Wenn 15 Wahllokale jeweils 1 % der Stimmen für die Grünen zählen rechnet natürlich die "Bremer Wahlzentrale" 15 %, weil 15 mal die Meldung 1 (1+1+1+1.....) 15 ergeben - logisch? Und für die die das jetzt wieder nicht richtig verstehen - das ist ironisch gemeint.
  24. Gesammelte Daten sind solange nutzlos bis du in der Position bist das diese gegen dich genutzt werden können. Und nicht zu vergessen, es kommt nicht immer darauf an was Wahr ist sondern was man anderen als Wahr verkaufen kann und gesammelte Daten sind nun mal "Glaubwürdiger" als Unschuldsbehauptungen. Mit Halbwahrheiten wurden mehr Menschen erpresst und in den Ruin getrieben als mit der Wahrheit.
  25. Personen die größere Waffenlager zum Nachteil der Gesellschaft bilden wollen werden dieses nicht über eine WBK mit 2/6 Einschränkung machen. Diese Personen/Gruppen tätigen so etwas im "Schutze der Dunkelheit" und ohne einen Antrag bei der Behörde zu stellen.
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