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JPLafitte

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  1. Es kommt auf die Umstände drauf an. Mit Schüssen in die Luft kann man sein Grundstück wirksam von "Ungeziefer" befreien. So eine Rotte Wildsäue kann das Gelände dann fluchtartig verlassen aber die Jagdaufseher sind ja nicht in der Lage Spuren zu lesen und sie zu stellen.
  2. Nicht ganz ernst gemeint aber doch zum überdenken. Lass dir von den Kontrolleuren und dem Leiter der Waffenbehörde bestätigen das du für Verstöße gegen das Waffengesetz/Aufbewahrung die durch die Anwesenheit der Kontrolleure entstehen nicht zur Rechenschaft gezogen wirst. Hintergrund: Es gibt Situationen in denen du wenn du alleine in deinen Räumen bist über Freiheiten verfügst die dir nicht mehr zugestanden werden wenn andere Personen anwesend sind. Du darfst dich deiner Waffen offen erfreuen wenn du alleine bist (wöchentliche Bestandsaufnahme von Verwahrungspflichtigen Teilen incl. Munition zwecks Überprüfung auf Lagerschäden) und bei einer nicht abgesprochenen Kontrolle übersiehst du eine Mumpel in der Hektik der Verwahrung.
  3. Heißt das in den Kreisen nicht: "frage Dich was dein Land für dich tun kann" Selbst wenn einem das Land am Ars.. vorbei geht.
  4. Die Fake-Einladung ist eine gute Idee um dem "Amtskappel" die Karte der Lüge oder wissentlichen Falschangabe gegen den Antragsteller auszuspielen und seine Zuverlässigkeit in Frage zu stellen.
  5. Das soll doch hier in Deutschland auch so gehandhabt werden - allerdings nur für helles und nicht für dunkles Pulver. Ist das nicht ein bisschen "Nazi" wenn "Schwarz"- verboten aber weißes Pulver erlaubt wird?
  6. Ich glaube da würde ich durchfallen, da ich an Recht und Gesetz glaube und für die Demokratie bin kann ich ja nicht ganz dicht sein. (Wohlgemerkt ich glaube an die Dinge in ihrer Urform und nicht in der derzeitigen Auslegung)
  7. In bestimmten Filmen sind auch friedfertige befriedigende Handlungen mit diesen Sportgeräten gezeigt worden.
  8. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit auf einen "Seelsorger" zu treffen der nicht ein "bisserl Woke" ist?
  9. Dann sollte er sich aber selber an die Gesetze und die Regelungen zum erlassen dieser Gesetze halten. Wir in den Vereinen werden gesteinigt wenn wir die Regeln zum erlassen neuer "Gesetze" sprich Änderungen in der Satzung oder Anhänge nicht einhalten. Das geht von der Personenkontrolle bei Abstimmungen oder der Vorlage der zu beschließenden Änderungen in der beim AG vorzulegenden Form bis hin zu den Fristen und Form der Einladung. Sind immer die benötigten Abgeordneten anwesend oder liegt der zu beschließende Antrag/Gesetz in der endgültigen Form vor, hat jeder Abgeordnete genügend Zeit dieses Papier in der Versammlung zu lesen und zu verstehen (kann überhaupt jemand erklären was da steht?). Diese Gesetze die wir einhalten sollen und auch versuchen sind nach den Regeln denen wir unterworfen sind nicht mal die Tinte oder das Papier wert. Fehler bei uns können dafür sorgen das die Beschlüsse nichtig sind und wir uns unter umständen strafbar gemacht haben. Aber wie war das mit den Schweinchen?
  10. Sie dienen doch immer noch dem Schutz der Grenzen, allerdings nicht der Länder sondern ideologischen Gesinnungsgrenzen.
  11. Wenn das Teil Frieden bringt ist es auch ein Peacemaker.
  12. Immer daran denken: "Unwissenheit/Dummheit schützt vor Strafe nicht" Es muss aber nicht immer der Bestrafte der Unwissende oder Dumme gewesen sein er ist in jedem Fall der Gelackmeierte.
  13. Kannst Du in die Zukunft sehen - ich nicht. Man muss nicht selbst abdrücken, die "Lebensgrundlage" entziehen reicht auch schon zur Vernichtung eines Individuums.
  14. Nur die die das WaffG für gültig, richtig oder verfehlt halten sind bei den Behörden bekannt. Die welche es ignorieren kümmern die Strafen doch sowieso nicht da sie keine unangemeldeten Hausbesuche von der Waffenbehörde bekommen, zumindest nicht ohne das ein Richter es genehmigt.
  15. Ich hab da mal eine Frage: "Wenn die Voraussetzungen zum Erlass einer Regelung / Änderung einer Regel nicht eingehalten werden, sind dann die Regelung und ihre daraus entstehenden Weiterführungen Rechtskonform?" Beispiel: Ein Verein hält Fristen, Einladungen und Anwesenheit der Mitglieder nicht ein, nimmt Paragraphen oder Änderungen in der Satzung auf ohne das die Mitglieder diese Fristgemäß zur Einsicht bekamen vor. Sind die Satzung und der gewählte Vorstand/Funktionen und die in der folgenden Zeit daraus entstehenden Rechtsgeschäfte (Verbandswechsel oder Aufnahme neuer Mitglieder, Zustimmung zur WBK) gültig? Ich bin der Meinung das Unrecht niemals Recht werden kann ich mich aber unter Umständen so verhalten muss als ob es Recht wäre.
  16. Wurde in Hamburg mal wieder ein Container Dope von der Behörde vernichtet?
  17. Ganz einfach Bahnhöfe verbieten, dann können dort auch keine Gewaltdelikte stattfinden.
  18. Und bekommt zum Dank von den Vorgesetzten die Platzkarten für die Tanzveranstalltung geliefert.
  19. Mancher der lange am "längeren Hebel" saß hatte am Ende ein Tänzchen mit des Seilers Tochter am selbigen.
  20. Komischerweise werden diese "Dinge die nicht passieren dürfen aber eben passieren" beim Bürger WBK Inhaber nicht unter "halb so wild" abgelegt sondern mit aller Härte geahndet.
  21. Werden die Kontrollen denn anteilsmäßig nach den Tätern durchgeführt oder werden bestimmte Tätergruppen aus Gründen der PC "geschont?
  22. Simulatoren sind Simulatoren und nicht die Wirklichkeit. Wer in einem Ego-Shooter Spiel die volle Punktzahl erreicht ist nicht unbedingt in der Lage mit einer Waffe umzugehen und auch zu treffen. Frag mal unsere Piloten hier ob eine Ausbildung nur am Simulator ausreicht um ein Flugzeug zu fliegen? Ich meine nicht nur zur Landung in einem Gebäude.
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