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JPLafitte

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  1. Aber nur wenn die Person die den Anruf entgegen nimmt von dem Vermerk Bescheid weis. Könnte sonst lustig werden.
  2. Was brauche ich den um eine Waffe legal von A nach B zu befördern? Ich dachte immer das ein verschlossener Koffer und die WBK reichen würden. Und zum Bedürfnis: Um eine Waffe zu besitzen braucht der Sportschütze den Bedürfnisnachweis des Sportes, der Jäger muss die Jagd nachweisen (bin kein Jäger daher vielleicht falsch ausgedrückt) und der Erbe braucht nur einen Erblasser. Damit sind die gesetzlichen Besitzverhältnisse geklärt (nicht immer im Sinne aller), die Sportwaffe darf lt. Bedürfnis nur sportlich und die Jagdwaffe nur jagdlich genutzt werden (hundepfui wenn mit der "Sportwaffe" mal jagdlich geschossen wird und der Jäger seine Waffe in einem Sportverband nutzt) die Erbwaffe hat keine Einschränkung da sie bedürfnisfrei in den Besitz gekommen ist. Die einzigen Hindernisse diese Waffe zu nutzen sind der fehlende Munitionserwerb und die mögliche Entsperrung bei nicht WBK Inhabern. Alles andere sind Willküreinschränkungen von den Behörden.
  3. Das ergibt sich aus dem deutschen Wesen: Alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist kann natürlich nur verboten sein. Die Waffe wurde über die "Schiene" Erbe erworben aber ohne die Munitionserlaubnis, sofern ich legal an Munition komme steht aus meinem Rechtsverständnis nichts gegen eine legale Nutzung als Sport oder Jagdwaffe.
  4. Das war sie zur Zeit ihrer Einführung auch - es sind traditionelle Kleidungsstücke und das Schützenwesen besteht nicht nur aus dem sportlichen Schießen (es soll ja Rektalisten geben die nur ihre Art zu Schießen als sportlich ansehen) sondern auch aus der Traditions- und Brauchtumpflege.
  5. Hiervon würde ich Abstand nehmen da unsere Rechtsprechung dich für die nicht mehr gegebene Bereicherung der Damenwelt in Regress nehmen würde.
  6. Sie hat wohl das Gebet "Gott schütze mich vor meinen Freunden, vor meinen Feinden schütze ich mich selbst" nicht ganz begriffen.
  7. Auch im Ausland hat man sich an die Deutschen Gesetze zu halten.
  8. Wie war noch einmal die politische Vorgehensweise? "Verwirren Sie mich nicht mit Fakten, meine Meinung steht schon fest." Und immer daran denken - in der Politik und Verwaltung sind KI und AI schon angekommen. K(eine) oder A(ndere) Intelligenz - siehe die Aussagen unserer Minister.
  9. Bei einigen hier könnte man auf den Gedanken kommen das nur ein sportliches Interessen vorliegt wenn man wenigstens die Ambitionen zum Weltmeister hat. Für mich ist es schon gegeben wenn der Schütze sich nach den Richtlinien des Verbandes mit anderen vergleicht, egal ob er nun nur das Schwarze trifft oder immer die 10,9 hält. Solange er nicht den Stand zerdeppert und seine Trainingseinheiten absolviert, den sicheren Umgang mit der Waffe (Cooper) beherrscht und keine Gewaltabsichten äußert hätte ich keine Probleme mit einer Befürwortung. Aber das ist nur meine Ansicht und ich bin auch nur Schütze und kein Weltmeister.
  10. Bitte immer daran denken das nicht der Verein etwas fordert oder bestätigt sondern gewählte Personen (Vorstand/Schützenmeister) und diese können bei der nächsten Wahl durch den seiner Meinung nach benachteiligten Schützen ersetzt werden. Er braucht sich nur zur Wahl stellen und bereit sein Arbeit und Verantwortung zu übernehmen. Und an unsere Freunde mit der Abneigung gegen "Vereinsleben" mit der dazugehörigen Aufgabenverteilung: Gründet doch einen eigenen Verein in dem das negative Vereinsleben in der Satzung verboten wird sowie nur das Schießen mit Großkaliber gestattet ist. Ihr habt es doch in der Hand wie ihr die Gesetzte für euch auslegt, wenn ein Verein für das Bedürfnis benötigt wird und sonst nicht gründet ihn, kann sogar im DSB seine Heimat haben.
  11. Gesetze und Regeln sind in der Regel nur für den Bürger/Steuerzahler und nicht für Behörden und ähnliche Organisationen.
  12. Mit Verlaub, die Wesen (da ich nicht die geschlechtliche Zugehörigkeit der betreffenden Personen kenne) die sich so etwas haben einfallen lassen hätten nicht zu intensiv ihr Jurastudium im ersten Semester vertiefen sollen.
  13. Dem Mitarbeiter der Behörde muss natürlich gezeigt werden wo und wie der Schlüssen verwahrt wird. Wie soll er den sonst eine korrekte Verwahrung bestätigen - dadurch das der Kontrolleur nun weiß wo der Schlüssel verwahrt ist liegt natürlich wieder keine korrekte Verwahrung vor.
  14. Sollte man feststellen (dürfen) das es bewaffnete Linksextreme gibt so werden diese als recht extreme Linksextreme angesehen und sind somit Rechtsextreme Personen.
  15. Ich darf das und sogar noch einiges mehr wenn ich alleine bin - das ist richtig. Ich darf keine geladene Waffe in meinem Tresor aufbewahren (zu dem nur ich den Zugang habe), ich darf keine Waffe zugriffbereit auf dem Nachtisch liegen haben (wenn ich alleine lebe) und noch einiges mehr. Da der Gesetzgeber, Politiker und Gerichte von ihren eigenen Qualifikationen und auch moralischen und sonstigen Vorstellungen ausgehen ist es doch klar das der ehrliche Bürger nur wie ein Verbrecher denken und handeln kann. Jeder denkt vom anderen so wie er selber tikt.
  16. @ASE Der Kleiderschrank hatte einen Schlüssel war aber nie abgeschlossen und das Schlafzimmer meiner Eltern war auch in ihrer Abwesenheit nie abgeschlossen, mir wurde aber beigebracht was richtig und was falsch war. Und ja ich gehe ins Gefängnis wenn der Staat meint das ich gegen irgendwelche Gesetze verstoßen haben sollte. Ich stehe zu dem was ich mache im Gegensatz zu manch anderen in diesem Land die nie für irgendwas verantwortlich sind. Wenn du jemandem den Umgang mit der Waffe beibringst sagst Du ihm nur einmal die Regeln (Cooper lässt grüßen) oder achtest du darauf das er sie sich verinnerlicht? Jede Reglementierung die der Staat (natürlich nur zu unserem Schutz) ergreift sorgt doch nur dafür das wir noch mehr Fallstricke haben über die wir stolpern und uns Strafbar machen können. Ich finde es löblich das du dich ohne zu Zögern an alle Regeln und Gesetze hältst und diese auch noch verteidigst - ich bin leider so erzogen worden das ich alles in frage stelle und die Freiheit des einzelnen ohne die Rechte des anderen einzuschränken als höchstes Gut ansehe. Sollte durch meinen Fehler (Schlüssel nicht vor dem schnellen Zugriff einer unbefugten Person gesichert) eine nicht kriminelle Person an meine Waffen kommen und damit Schaden anrichten so ist es in der Tat mehr als Richtig das ich mich dafür vor Gericht verantworten muss. Jede andere Person (also kriminell) kommt mit genügend Zeit oder Gewalt so oder so an meine Waffen und da hilft auch kein noch so sicherer Tresor.
  17. Wäre es nicht besser wenn es ein Gesetz geben würde das Kindern/Jugendlichen oder auch Erwachsenen den sicheren Umgang und Respekt mit Waffen beibringt? Ich bin mit Waffen (ohne Tresor nur mit Kleiderschrankverwahrung) aufgewachsen, Respekt und sicheren Umgang habe ich durch meine Eltern (mit Hilfe von Androhung der Erwärmung meiner Hörorgane) beigebracht bekommen. Diese Methode benutze ich (ohne besagte Erwärmung) auch bei den Personen die ich im Sport betreue und mir ist nicht bekannt geworden das einer meiner ehemaligen Schützlinge Mist gebaut hat. Bei allem was über die Gefährlichkeit von Waffen gesagt wurde darf man nicht vergessen das nicht die Waffe sondern der Mensch der Auslöser der Tat ist. Egal ob Unfall oder Mord. Das Problem mit den Waffen ist mehr das diese im Falle eines Falles auch mal gegen die "herrschende Klasse" eingesetzt werden könnte.
  18. Die kommen ja nicht weg - die werden nur von jemand anderen wo anders aufbewahrt.
  19. Der Eid soll doch erfüllt werden, im Dienst Teil 1 und 2 und danach dann nur noch Teil 2. Spart auch noch Rentenzahlungen.
  20. Ihr macht euch Sorgen, bei einer unangemeldeten Kontrolle sind die Schlüssen natürlich im Bankschließfach gelagert.
  21. Der Politik sei dank das sich die Zeiten geändert haben und Juweliere, Taxifahrer und Frauen nicht mehr gefährdet sind. Von dem Klientel der Richter wollen wir gar nicht sprechen da hier nur noch "Hühnerdiebe" und GG-Leser vorgeführt werden. Deutschland ist ja so sicher geworden das Politiker sogar ihre Kinder zum Spielen in den Park schicken.
  22. Wie ich schon mal sagte: "Unwissenheit (der Behörde oder Gerichte) schützt vor Strafe (Bestrafung des Bürgers) nicht."
  23. Es kommt auf die Umstände drauf an. Mit Schüssen in die Luft kann man sein Grundstück wirksam von "Ungeziefer" befreien. So eine Rotte Wildsäue kann das Gelände dann fluchtartig verlassen aber die Jagdaufseher sind ja nicht in der Lage Spuren zu lesen und sie zu stellen.
  24. Nicht ganz ernst gemeint aber doch zum überdenken. Lass dir von den Kontrolleuren und dem Leiter der Waffenbehörde bestätigen das du für Verstöße gegen das Waffengesetz/Aufbewahrung die durch die Anwesenheit der Kontrolleure entstehen nicht zur Rechenschaft gezogen wirst. Hintergrund: Es gibt Situationen in denen du wenn du alleine in deinen Räumen bist über Freiheiten verfügst die dir nicht mehr zugestanden werden wenn andere Personen anwesend sind. Du darfst dich deiner Waffen offen erfreuen wenn du alleine bist (wöchentliche Bestandsaufnahme von Verwahrungspflichtigen Teilen incl. Munition zwecks Überprüfung auf Lagerschäden) und bei einer nicht abgesprochenen Kontrolle übersiehst du eine Mumpel in der Hektik der Verwahrung.
  25. Heißt das in den Kreisen nicht: "frage Dich was dein Land für dich tun kann" Selbst wenn einem das Land am Ars.. vorbei geht.
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