JPLafitte
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Das Zitat von Pöbelralle sollte im Inhalt geändert werden: "Fakt bleibt, man muss Positionen und Personal der (Rechts/Links/Öko/Glaubens usw. ) Populisten attackieren, weil sie gestrig, intolerant, (siehe vorn)..außen und gefährlich sind. Das sollten sich alle Kollegen hier die nur ihren Verband gut finden zu Herzen nehmen.
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Mir kommt es aber so vor das sehr viele den schwierigeren Weg gehen. Ob in Berlin, Brüssel oder hier im Forum. "Ich bin schlau: Ich weis das ich nichts weis - darum weis ich mehr als der der nicht weis das er nichts weis."
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DWJ-Artikel: Keine Waffenleihe zwischen Jägern und Schützen
JPLafitte antwortete auf Sigges's Thema in Waffenrecht
Hat er evtl. den Lehrgang "Die Psyche der Waffe" besucht? So ein Gewehr kann schnell Schaden nehmen wenn es nicht auf das ihm zugedachte Ziel ausgerichtet wird. Jäger schießen auf "Wildscheiben" und nicht auf die bösen sportlichen Ringscheiben. Wie soll der Jäger den sonst Wissen das das Wild ihn anspricht. -
Mit etwas Geschick kann man die Besenhalter auch an einem Magneten befestigen.
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Falls die Leistung beim Schlafen nicht reicht oder um Kondome (kleine blaue Pillen) nachzukaufen. 1. Wettkampf ist bei mir immer: Kalt reinspringen, Fehler machen und lernen. Nächstes mal spüren die anderen meinen Atem im Genick.
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Da fällt mir nur ein Spruch meines Vaters ein:" Sachverständiger müssen nicht unbedingt Verstand von der Sache haben. " Ich bin bisher noch keinem mit Verstand von der Sache begegnet. Sie fallen bei mir in die gleiche Kategorie wie ehrliche Politiker und arbeitende Beamte/Behörden. Man hat von Ihnen gehört, trifft sie aber kaum.
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Trage in dein Schießbuch nicht VL sonder nur das Kaliber ein und schon ist Ruhe. (Gewehr Kal. .56)
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Was tun mit einem 10 Jahre alten A und B Schrank
JPLafitte antwortete auf gunnator's Thema in Waffenrecht
Die wollen sich doch nur das epilieren sparen. -
Was tun mit einem 10 Jahre alten A und B Schrank
JPLafitte antwortete auf gunnator's Thema in Waffenrecht
Da kann man doch auch andere "gefährliche" Dinge drin lagern. Waschpulver, Chips oder Zigaretten, alles Sachen die Gesundheit beeinträchtigen und zum Tode führen können. -
Und bedanken uns artig dafür.
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Das heist abgehobenen Dienst.
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Er meint mit Sicherheit in den Schubladen und Schränken der Kreisverwaltung. Bürger verwahren ihre legalen Waffen ordentlich in zertifizierten Behältnissen auch Waffenschrank genannt.
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Ich empfehle das Kochbuch für exotische Gerichte: Gedünstetes Affenhirn - mit Rücksicht auf die Grünen tausche man den Affen gegen s.O.
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Ich bezweifel nicht das es auch kompetente und sachkundige Sachbearbeiter gibt aber genauso sind Damen und Herren am anderen Ende der Skala zu finden. Ich bin vor einiger Zeit über einen "Spezialisten" gestolpert. Wäre ich seiner Anweisung gefolgt hätte ich im günstigsten Fall einen 50 % Schaden erlitten. Rückfrage beim Bundesamt mit der Antwort: Welcher Idiot hat Ihnen den diese Auskunft erteilt. (Es hatte nichts mit Waffen zu tun sondern mit Pflanzenschutzmitteln) Wir meckern hier alle über die inkompetenten Behördenmitarbeiter und Funktionäre aus den Verbänden. Freuen wir uns doch wenn wir mal einen der Guten finden und sprechen darüber.
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Viel Geld das die Eltern oder keiner Zahlt - ein Satz heiße Ohren wie früher wirkt Wunder.
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- elektroschocker
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Mal eine ketzerische Frage an unsere SBine: Hat eigendlich jeder Sachbearbeiter der mit Waffen zu tun hat die Sachkundeprüfung abgelegt?
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Also sind das keine "Angriffe" sondern nur Fürsorgliche Aktionen um Sie (die Polizisten) vor ihrer Scheinsicherheit zu beschützen. Ich lerne täglich was neues.
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Ein Gesetz oder Verordnung zu lesen und verstehen sind zwei paar Schuhe und wenn man dann noch auf die Interpretation dritter (Verbandsfürsten) angewiesen ist. Gute Nacht Marie.
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Er hat doch mit Sicherheit ein Luftgewehr oder ähnliches in dem Schrank aufbewahrt. Oder hat er nach dem Verkauf seiner Waffe auch die WBK abgegeben?
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WBK trotz Trunkenheitsfahrt vor 6 Jahren moeglich?
JPLafitte antwortete auf NewWBK's Thema in Waffenrecht
Was Shiva vergessen hat zu sagen bei seiner Kostenrechnung ist das du bei den Munitionskosten ca 42.000 Schuß abgegeben hast. Also jede Woche 800 Schuß - mit solchen Rechnungen kann man Leute vergraulen. Ich gehe aber davon aus das er sich in Kreisen oberhalb von Weltmeistern bewegt, wie die meisten hier scheinbar. -
Kann ICH einer Behörde Kontrollkosten in Rechnung stellen?
JPLafitte antwortete auf Shiva's Thema in Waffenrecht
Leute bleibt sachlich, der Staat hat eine "Grundlage" zur Kontrolle geschaffen und eine Person führt diese durch. Diese Person muß sich ausweisen, da Ausweise gefälscht, geklaut oder verloren werden kann eine Kontrolle der Personalien dieser Person schon eine Weile dauern. Ich weis doch nicht wo ich mich erkundigen soll - ich bin Paranoid. Wenn ich weis das die Person die ist die sie vorgibt zu sein, muß ich erstmal die Voraussetzung schaffen das Sie meine Wohnung betreten darf. Das heist, alles ordentlich wegräumen da ich auch Rechte habe wenn ich alleine in meinen Räumen bin (ich darf mich meiner Waffen erfreuen). Das kann dauern. Ich glaube nicht das ein Staatsdiener mich zu einer Straftat oder Ordnungswiedrigkeit verleiten oder anstiften darf. ( Waffe auf Tisch wenn ich alleine bin erlaubt - mit fremder Person verboten) Berichtigt mich wenn ich die Gesetze nicht zu meinem Wohl auslegen darf. Wir haben auch Rechte, nur keiner besteht darauf. -
Da wird dann um Amtshilfe gebeten und der freie Mitarbeiter Sergei Mustafa Ali kommt dich besuchen. Kostet nichts
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Zweitschlüssel zur Sicherheit bei der Behörde hinterlegen. Dann braucht bei einer Kontrolle auch keiner Zuhause zu sein.
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Denke aber an den Denkmalschutz, alte Häuser (vor 1933) dürfen nur orginal Fensterbauweise haben.
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Diese "Papiere" sind Erwerbsberechtigungen Gelb: jederzeit ohne zu fragen; Grün: Erwerb nur mit Voreintrag. Solange ich die Grundvoraussetzungen für den Besitz dieser Papiere erfülle sehe ich keinen Grund abzugeben.