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knight

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  1. Ganz im Ernst: Schick dein Anliegen dem Kundensupport von Frankonia. Der Laden ist groß, schwer und die Entwicklungszyklen vom Shop sind lang. Aber es geht. Ich habe selbst schon Verbesserungsvorschläge im Shop eingebaut bekommen. Je mehr Leute sich sowas wünschen, umso eher baut man das dann auch ein.
  2. Ja, ist auch in anderen Filialen so. Onlinebestellung ist für mich auch am liebsten. Aber das klappt nur dann zuverlässig wenn man genau einen Artikel bestellt. Wenn man mehrere bestellt, dann kriegen die es nicht auf die Reihe, die Bestellung bis zum Ende zu sammeln und dann Bescheid zu geben, dass die abgeholt werden kann. Da bekommt man dann je nach Lieferzeit alle Naselang eine neue Benachrichtigung, dass wieder ein bestellter Artikel in der Filiale sieben Tage zur Abholung bereit liegt - und dann muss man doch wieder x mal hin. Für Leute, die recht nah dran wohnen oder sowieso da öfter vorbei gehen ganz ok, aber wenn man weiter unterwegs ist, will ich ja alles auf einmal mitnehmen.
  3. Ist echt mühsam... 1.) Es geht nicht darum, ob sie es nachträglich feststellt, sondern ob das nachtäglich bekannt wurde. Wenn es die gleiche Behörde ist (was wir nicht wissen!), dann war ihr aber das schon zum Zeitpunkt der Erteilung der WBK bekannt - kann also nicht nachträglich bekannt geworden sein, ergo keine Rechtsgrundlage für einen Widerruf. 2.) Gibt es halt auch nachvollziehbare Argumente, weshalb auch die Prüfung eines nicht angemeldeten Kurses anzuerkennen ist, egal ob der nun angemeldet war oder nicht. Da wir hier uns hierzu beliebig weiter im Kries drehen können, ziehe ich mich aus der Diskussion zurück, bis es vielleicht was neues gibt...
  4. In dem Beitrag steht nichts, was nicht schon vorher publiziert wurde. Eher ärgerlich ist, was in dem Beitrag fehlt: Nämlich der Hinweis, dass die Politiker seit 40 Jahren die völlig falsche Zielgruppe der LWBs unter Feuer nehmen. Und das hier ist eher der Brüller der Naivität (oder einfacher dem Marketing für den Beitrag geschuldet): In Deutschland gibt es so einiges, was die Leute so erst mal nicht glauben würden. Das hängt auch mit der Art und Weise zusammen, wie und worüber die Leute so informiert werden. Wobei SAT1 da anscheinend schon mutiger ist, als andere.
  5. Wie du an der Diskussion siehst, ist das nicht so einfach, denn hier stellen sich zwei Fragen: 1.) Hätte die Erlaubnis denn versagt werden müssen, nur weil der Lehrgang nicht angemeldet wurde? Die einen sagen ja, weil der Lehrgang mit Prüfung dann gar nicht gilt. Die anderen sagen nein, weil laut Gesetz die Anerkennung der Sachkunde davon gar nicht abhängt. 2.) Die zweite Frage ist, ob das was hier im Raum steht, überhaupt nachträglich bekannt wurde. Zumindest, wenn es die gleiche Behörde für Lehrgang und Antragssteller ist, hat die Behörde (nicht der Mitarbeiter, darauf kommt es gar nicht an), zum Zeitpunkt der Erteilung der WBK bereits gewusst, dass der Lehrgang gar nicht angemeldet wurde, denn eine Anmeldung kann ja schlecht vorgelegen haben. Also wurde das auch nicht nachträglich bekannt. Das gilt aber auch andersrum. Und wenn eine der beiden Fragen oben pro Threadstarter ausfällt, hat die Behörde auch keine Möglichkeit, die WBK zu widerrufen. Unabhängig davon ist die Möglichkeit, das mit einer nachträglichen prüfung innerhalb von 12 Monaten zu heilen ein pragmatsicher Weg, die Sache aus der Welt zu schaffen. Zumindest, wenn die Behörde generell so pragmatisch handelt und nicht nur dann, wenn sie evtl. selbst von einem Fehler betroffen ist.
  6. Weil ich mir aus aktuellem Anlass das Thema noch mal vorgenommen habe, möchte ich hier auf einen Teil dieses aktualisierten Artikels hinweisen: Daraus: Wie passend, das man diesen Fall für die EU Feuerwaffenrichtlinie nutzen konnte, als die Vorwürfe noch nicht widerlegt waren. Pack! Vielleicht kann ja jemand, der da näher dran ist, auch noch was zu den Restvorwürfen sagen. Das ist ja nun auch schon fast ein halbes Jahr her.
  7. Die Behörde hat das aber anerkannt. Die Frage ist für mich eher, ob die Behörde es damals schon hätte wissen können. Denn dann ist die Tatsache nicht nachträglich bekannt geworden. Vielleicht kann der Threadstarter ja was dazu sagen, ob seine Behörde und die für die Sachkunde zuständige Behörde identisch sind. Andererseits: Wenn diese Behörde in anderen "Grenzfragen" ähnlich kooperativ wie hier agiert, dann braucht man hier auch keinen Streit vom Zaun brechen.
  8. Das mag sein, aber ich denke, darauf kommt es gar nicht an. Die WBK wurde ja erteilt. Mit dem Antrag für die WBK musste auch das Sachkundezeugnis eingereicht werden. Da stand Ort und Datum des Lehrgangs / der Prüfung drauf. Zu diesem Zeitpunkt hätte die Behörde wissen können, dass dieser konkrete Lehrgang gar nicht angemeldet war (anders vielleicht, wenn der Kurs im Zuständigkeitsbereich einer anderen Behörde lag). Daher kann man jetzt nicht sagen, dass im Nachhinein irgendeine Tatsache bekannt wurde, welche... Was soll das denn sein, was man heute weiß, aber damals nicht wusste? Und wenn die Einspruchsfrist gegen die Erteilung der WBK abgelaufen ist, dann ist die halt rechtskräftig.
  9. Ja und nein. Man darf nicht vergessen, dass die EU Feurwaffenrichtlinie in dieser Form nur vom Parlament verabschiedet werden konnte, weil die EU Kommission das Paralament entsprechend erpresst hat. Die Kommission hatte gedroht, die Richtlinie komplett zurückzuziehen oder den Abstimmungsmodus auf den eigentlich richtigen Weg einer Sicherheitsrichtlinie zu ändern. Da wäre aber Einstimmigkeit notwendig gewesen und die hätte es nicht gegeben. In beiden Fällen hätte es die Richtlinie als ganzes nicht gegeben. Das Parlament wollte aber in jedem Fall die Vereinheitlichung bei den Dekowaffen haben, also musste es mitmachen. Das entsprechende Dokument konnte man vom Parlamentsserver herunterladen. Leider habe ich den Link dazu nicht parat, wenn den noch einer hat, dann bitte hier einstellen. Das funktioniert nur deswegen, weil die EU eben doch enorme Demokratiedefizite hat. Die Gewaltenteilung, so wie sie in allen Mitgliedsstaaten umgesetzt ist, ist eben auf EU Ebene gerade nicht umgesetzt. Der Knackpunkt ist, dass die EU Kommission das alleinige Initiativrecht hat. Das Parlament kann selbst keine Gesetzesvorhaben auf den Weg bringen (der Ministerrat auch nicht). Hätte das Parlament ein Initiativrecht und hätte die Kommission den Entwurf zurückgezogen, dann hätte das Parlament eben einen eigenen Entwurf einbringen können - und der Druck der Kommission gegen das Parlament wäre verpufft. So kann das Parlament nur ein paar Änderungen in das einbringen, was die Kommission vorlegt - oder theoretisch das komplette Paket ablehnen. Andererseits hat so eine undemokratisch zustande gekommene Richtlinie oder gar eine Verordnung bindenden Charackter für die Mitgliedsstaaten. Die demokratische Willensbildung spielt auch national da keine Rollle mehr. So, kommen wir noch mal zurück auf: Jetzt nehmen wir mal an, die Völker der EU (oder meinetwegen auch das europäische Volk) würde in der nächsten EU Parlamentswahl die Parteien haushoch gewinnen lassen, die diese EU Feuerwaffenrichtlinie wieder abschaffen wollen. Dann fehlt es weiter am Initiativrecht des Parlamentes. Es kann die EU Kommission bitten, eine entsprechende Initiative zu starten. Wenn die sagt LMAA, dann ist der Volkeswille ganz schnell zu Ende. An so einem Beispiel sollte auch der schillernste EU Befürworter erkennen, dass hier massiv was schief läuft. Außer natürlich, man ist total verblendet und peilt überhaupt nichts mehr.
  10. Verstehe ich nicht. Im Falle der G20 wurden diese doch gegen die Journalisten verwendet. Das das nicht so hätte passieren dürfen, nutzt im Nachhinein gar nichts. Dass man sich da im Recht fühlen darf, ist nur theoretisch von Bedeutung.
  11. Moderativer Hinweis: Hier geht es um die Wahlempfehlungen der Verbände: Führt bitte allgemeine Diskussionen zur Bundesteagswahl im Thread unter Politik: https://forum.waffen-online.de/topic/451413-btw-2017
  12. Moderativer Hinweis, das Thema 98er ist hier off topic und soweit ich das verfolgen konnte eh geklärt.
  13. Grundsätzlich Stimme ich dir zu. Wenn aber das Gesetz schon verkorkst ist (Fehler schon passiert), dann war es vom BMI vernünftig das in der VwV so gut es eben geht wieder gerade zu biegen. Vernunft im WaffG ist aber eh nicht so leicht zu finden.
  14. Welche Sonderfälle sollen das denn sein? Ich lese da keine. Da steht "für den Jäger". Eine Regelung, dass ein Jäger eine potentielle Gefahr und deswegen waffenrechtlich unzuverlässig wird, weil ein auf einem Stück Papier aufgedrucktes Datum plötzlich kleiner als das aus Braunschweig verschickte Datum ist, eine solche Regelung ist absurd. Und da hat das BMI mal was vernünftiges in die Verwaltungsvorschrift geschrieben. Die wollten nämlich offensichtlich auf dem kurzen Dienstweg diese Absurdität aus der Welt schaffen. So rum wird ein Schuh draus.
  15. Das klingt jetzt arg weit gestrickt. Aber der nächste Satz zeichnet das schon anders: Wenn ich mir die Regelungen in der Verwaltungsvorschrift zum §8 WaffG durchlese (im Wesentlichen Ziff 8.1 und 8.1.1 ), dann ist das schon schwer zu ertragen, wie ein Ministerium zusammen mit dem Bundesrat mal eben die negative Koalitionsfreiheit aus dem Grundgesetz de facto einfach so aushebeln kann - und auch noch die Chuzpe haben, das klar und deutlich so da rein zu schreiben. Die Sachbearbeiter werden sich das ja als Leitfaden nehmen und danach entscheiden, was dann gelebte Praxis wird.
  16. Die Frage ist aber auch, ob diese Aufrechnung überhaupt erlaubt oder angebracht ist. Es soll ja in letzter Zeit häufiger vorgekommen sein, dass man gewisse Rechte zu Individualrechten erklärt hat, was dann das Totschlagargument für genau diese gesamthafte Betrachtung war. Das geht also schon. Man muss es nur wollen. Sind denn in diesen Statistiken die Unfallzahlen mit drin? Ich habe mal irgendwo aufgeschnappt, dass die Unfallzahlen mit Schusswaffen in der Polizei gar nicht statistisch erfasst werden und hier im Thread gab es auch Andeutungen in diese Richtung. Was die Ausbildung angeht, würde ich gerne mein schon öfter gebrachtes Beispiel der Wachpolizei wieder hervorbringen. Die machen keine drei Jahre Ausbildung, sondern eher drei Monate und da lernen die auch mehr als Umgang und Taktiken mit Waffen. Und auch die bekommen eine Schusswaffe und gehen damit in die Öffentlichkeit. Anderes Beispiel: Vor einigen Jahren feierte die Wasserschutzpolizei einer deutschen Großstadt Jubiläum. Da war in der Zeitung zu lesen, dass die seit ihrem Bestehen keinen einzigen Schuss abgefeuert haben. Wenn man da nur annähernd die gleichen Maßstäbe wie bei einem Bürger anlegen würde, müssten die ihre Waffen doch abgeben - brauchen sie ja eh nicht. Ich fordere das nicht. Mein Punkt ist nur, dass für das Waffentragen von politischer Seite her bewusst und gewollt völlig verschiedene Maßstäbe angelegt werden.
  17. Es soll hier Leute geben, die gerne mit "sollte man als langjähriger WO Leser aber wissen" argumentieren.
  18. Grundsätzlich war das nicht Wille des Gesetzgebers. Dazu gibt es Plenarprotokolle des Deutschen Bundestages. Siehe meine Signatur. Gerade Juwelier wurde im Bundestag ausdrücklich als derjenige genannt, der nach der Neuregelung 1972 einen Waffenschein bekommen soll.
  19. Aus der politischen Perspektive stimme ich völlig zu. Da gibt es in Deutschland Bundesländer mit Wachpolizei, die nur wenige Wochen in der Ausbildung sind und danach Waffen führen dürfen. "Das kann alles nicht so kompliziert sein" ist daher ein sehr gutes Argument gegenüber Politikern, die dir diese Ausbildung als völlig ausreichend für die Wachpoliezi verkaufen werden. Das andere Argument ist halt die Frage, ob denn die Ausbildung der Wachpolizei (oder der Polizei an sich oder von Geldtransporteuren etc.) tatsächlich so ist, wie man sie für sinnvoll ansehen wollte. Das ist eine persönliche Perspektive und da werden die Maßstäbe sicher auseinander gehen. Das sieht man ja auch hier im Forum. Ich denke, man wird das nur fließend hin bekommen und der Einstieg über bestimmte Gruppen, die da eh schon recht nah dran sind und daher weniger Argumentationsangriffsfläche bieten, ist aus rein prkatischen Gründen einfach sinnvoller, als die große Nummer zu fordern (wiewohl das aus Gleichheitsgründen schon angebracht wäre).
  20. Verhältnismäßigkeit ist tatsächlich nur ein Randkriterium bei Notwehr, nämlich im krassen Fall. Und das hat der Schützenkamerad eindeutig flasch in die Kamera gesagt. Tatsächlich geht es um die Erforderlichkeit. An dieser Stelle erlaube ich mir ebenfalls mal einen Hinweis darauf, dass man als langjähriger WO-Leser das mitbekommen haben müsste.
  21. Ich glaube, 40 Jahre Rechteabbau und die einhergehenden Effekte kann man nicht mit einem Federstrich rückgängig machen. Selbst wenn es eine Umkehr geben sollte, wird auch das ein Prozess und kein Ruck sein (nicht wünschenswerte Massivereignisse mal bewusst nicht unterstellt). Stellt sich also die Frage, wie man die obigen Leute ausfiltern kann und mit diesen mal loslegen kann. Mit den Erfahrungen daraus kann man ja dann weiter sehen. Grundsätzlich exisitert natürlich auch noch die Rechtszusicherung, dass man im Falle eines Falles sein Hab und Gut, sein Leib und Leben schützen darf. Nur was ist das wert, wenn man es rein praktisch so gut wie gar nicht kann?
  22. Ich habe die letzten Beiträge zur Klimawandeldiskussion in den Klimawandelthread verschoben. Da geht es weiter: https://forum.waffen-online.de/topic/441688-wo-sind-eigentlich-die-ganzen-klimawandelbezweifler/
  23. Gemeint war, dass Jäger schon jetzt geladene Waffen in der Öffentlichkeit führen dürfen. Und wenn sie das dann auch noch außerhalb des Reviers dürfen, ist der Unterschied nicht so groß und wird auch nicht so viel Argumentation benötigen. Noch dazu wo sie vor der Änderung 2002 / 2003 auch auf dem Weg zum Revier (mit allen Abstechern) schussbereit führen durften. Aus dieser Zeit sind auch keine Weltuntergänge überliefert.
  24. Wenn man sich mal ansieht, was es so alles für Unfälle gibt. Ganz ganz viele im Haushalt, es gibt Unfälle mit Hunden, sogar mit Kühen. Bienen sind mit die tötlichsten Tiere in Deutschland. Es gibt Badeunfälle (mehr als man meint), es gibt Unfälle beim Sport, und was nicht noch alles. Das ist alles tragisch und das würde man alles gerne weg haben. Aber mir fehlt da schon die Vergleichbarkeit, wenn man nun an Waffenführen so viel höhere Anforderungen stellen wollte. Was die Ausbildung angeht: Das ist doch alles lösbar. Es gibt schon jetzt Ausbildungsprogramme für Leute, die Führen dürfen (behördlich oder auf Waffenschein). Es gibt Wachpolizisten in Bundesländern, die Waffen bekommen und nur zwei oder drei Monate in der Ausbildung waren - und die lernen da ja noch was anderes als Waffenkunde. Da kann zumindest die Politik nicht gegen argumentieren, dass dies nicht ausreichend wäre. Absurd wird das natürlich wenn wie in Berlin 15 Schuss in drei Jahren ausreichen, um die Waffentragefähigkeit zu erhalten. Da ist offensichtlich, dass das nicht der Fall ist, obwohl die Politik bestimmt Stein und Bein schwören wird, dass es der Fall ist (außer nach Feierabend, da ist das dann nicht mehr der Fall). Ansonsten kann man da auch schrittweise ran gehen: 1. Polizisten dürfen privat führen. Da könnte man ja recht schnell einen Konsens erzielen. 2. Jäger und Waffenscheininhaber dürfen durchweg privat führen. Da die das eh schon machen, ist das wahrscheinlich einfacher zu verargumentieren. 3. Besonders geschulte dürfen privat führen. Mit den Erfahrungen von oben kann man ja die Anforderungen an die Schulungen bestimmen. Wo man da die Sportschützen einsortiert oder ob die überhaupt als eigene Gruppe da einsortierbar sind, kann man ja auch in Ruhe durchdeklinieren. Man kann auch das Konzept der freiwilligen Feuerwehr ausrollen. Da kommen dann LWBs jeder Art zusammen und erhalten regelmäßige Trainings. Das soll alles nicht der Weißheit letzter Schluss sein. Ich will nur sagen: Wenn man will, dann bekommt man das gelöst. Unsere Fahranfänger sind auch keine ausgebildeten Rennfahrer und trotzdem dürfen sie auf die Autobahn und in die Innenstadt. Da kann man die Ausbildungsanforderung für den Schein auch mal in greifbarer Höhe belassen.
  25. Gut, das "immer" war eine umgangssprachliche argumentative Verstärkung meinerseits. Rein formal ist das natürlich so nicht haltbar. Ich wollte damit ausdrücken, dass so ein Argument nur dann Sinn macht, wenn man zum überwiegenden Teil (quasi immer) von diesem Szenario ausgeht. Oder anders formuliert: Wenn man argumentieren würde, dass in sehr seltenen Fällen der Angreifer ja besser ausgebildet wäre, als der Verteidiger, und deswegen eine Waffe generell kein probates Mittel zur Verteidigung wäre, dann wäre ja jedem sofort klar, dass man das Argument nicht weiter zu verfolgen bräuchte.
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