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Seeschiffbewachung: mögliche Waffen dafür und Anträge
knight antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Ein Bekannter von mir hat auf einer Kreuzfahrt "in dieser Gegend" folgendes erlebt: Irgendwo auf hoher See (ich nehme an ab der Grenze zu internationalen Gewässern) kommt ein anderes Boot längsseits. Eine Brücke zwischen den Schiffen wird errichtet, es kommen große verhüllte Pakete und Leute an Bord. Aussage des Kapitäns: Die sind zu ihrer Sicherheit. Vor Anlaufen des Hafens kam das Boot wieder längsseits, Leute und Pakete gingen von Bord. Alle waren zufrieden. Ermittelt eine deutsche Behörde eigentlich auch, wenn ein Pirat mit seiner AK47 auf einem deutschen Schiff rumläuft? Und wann ist der überhaupt auf dem Schiff? Wenn der schon die Enterleiter hochklettert, aber sich eigentlich noch außerhalb der Schifsswand befindet? Oder erst, wenn er mit beiden Füßen auf dem Schiff ist. Nicht dass die Piraten aus Versehen noch gegen unser WaffG verstoßen. Wundert mich ja schon, warum die deutsche Regierung den somalischen Behörden keine Amtshilfe erteilt hat und deutsche Waffensachbearbeiter dort zur Ausbildung abgestellt hat. Da hätte es ja einiges zu regeln gegeben. Da hätte sich mancher Sachbearbeiter sicher auch gefreut, wegen der "paradisischen Zustände" dort, was man alles ablehnen kann. Grün war alle. -
Da können wir nur spekulieren. Wenn ich als Hersteller jedenfalls eine ganze Menge Läufe schrotten müsste, dann lieber mit der Munition, mit welcher der Kunde hinterher auch testet. Da wird sicher auch mit reinspielen, wie groß generell die Investition bis zur Abgabe des Angebotes ist. Da kann ich nicht mitreden. Aber ich denke mal, das wird schon mehr sein, als drei Testwaffen einzuschicken. Je höher diese Investition ist, umso weniger wird man gewillt sein, ein unbekanntes Risiko da stehen zu lassen. Zu guter Letzt besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass dies alles nur vorgeschoben ist, weil die tatsächlichen Rückzugsgründe ganz andere sind. Über solche ganz anderen Gründe gibt es ja bereits genügend Indikationen...
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Die Behörde geht das Schießbuch nichts an und deswegen schickst du das da auch nicht in. Du schickst den Nachweis des Vereins hin, dass du regelmäßig als Sportschütze trainierst und das war es. Wenn die Behörde dann immer noch mehr will, wendest du dich an den Justiziar deines Verbands und der setzt dir dann ein Schreiben auf, was der Behörde ihre Grenzen zeigt. Ein Schießbuch kann hilfreich sein, wenn du was willst und die Behörde dir die Voraussetzungen nicht glaubt. Dann kann man damit einen entsprechenden Nachweis führen. Wenn die Behörde aber eh nur nach Haaren in der Suppe sucht, wird sie das Schießbuch auch genau so lesen und dann findet sich schon was. Bei sowas zeigt sich auch, dass man durchaus ein paar Euro für eine Waffenrechtsschutzversicherung ausgeben sollte. Wenn schon nicht nur für sich selbst, dann wenigstens als Umlage für andere, die in solche Situationen kommen. Das gilt besonders, wenn man in einem Einzugsgebiet einer entsprechenden Behörde wohnt. Und dass man nicht diejenigen wählt, die solche Gesetze machen, ist ja hoffentlich auch klar.
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Wenn ein Geschoss im Lauf steckt und das nächste hinten drauf knallt, darf der Lauf halt nicht platzen. Wobei ich mir nicht so recht vorstellen kann, dass dies bei der Polizei keine Rolle spielen soll. Und da ist das MCX ja im Einsatz. Da kann es dann höchstens sein, dass man Geschossvorlagefähigkeit bei einer bestimmten Munition gefordert hat. Was ja auch Sinn macht. Und dann macht es auch Sinn die Bewerbung hinzuschmeißen, wenn man als Anbieter keinen Zugriff auf eben diese Munition hat. Wie soll man da was versprechen, was man selbst gar nicht prüfen kann?
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Ist das nicht etwas kurz gedacht? Die hatten ja ihre Gründe, warum sie aus Deutschland weg wollten. Die Gründe lagen ja sozusagen darin, dass Deutschland sie nicht mehr wollte. Aber jetzt will Deutschland ein neues Gewehr und potzblitz stellt man fest, dass ja kaum noch einer liefern kann. Wobei da natürlich auch rein spielt, dass die Ausschreibung so gestalltet wurde, dass kaum einer - um nicht zu sagen nur einer - liefern kann.
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Das ist das eine. Aber die Vorwürfe sind ja schon so, dass man mal genauer hinschauen sollte. Gerade weil die BW hier eine Historie hat, wo man mit vielem Rechnen kann. Wurde Sig Sauer tatsächlich nicht mit der notwendigen Munition beliefert? Und ist es bei anderen Beschaffungen tatsächlich so, dass ITAR kein Problem ist, aber beim Stgw dann schon? War das damals beim G36 auch eine Anforderung? Wie ist das bei anderen Handwaffen? Das sollte ja alles überprüfbar sein. Und dann kann man sich ein Bild davon machen. Ich bin ja ganz sicher kein Freund von Ausschreibungen und dem ganzen drum herum. Aber genausowenig fände ich es korrekt, wenn hier tatsächlich mit Verfahrenstricks ein Anbieter ausgebootet würde. Ziel sollte doch sein, dass die Soldaten das beste Produkt bekommen.
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http://augengeradeaus.net/2017/11/g36-nachfolger-sigsauer-zieht-angebot-zurueck/ Schade.
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Moderativer Hinweis: Diskussionen zum Thema Zuwanderung / Migration bitte im Asylthread. Diskussionen zum Zeitungsartikel sofern sie sich um Waffen drehen gerne hier.
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Eine Veränderung des Waffenrechtes wäre schon rein praktisch eher eine Evolution statt einer Revolution. Von daher halte ich es für unrealistisch einen großen Wurf zu erwarten. Der große Wurf wäre aus meiner Sicht so in die Richtung von Lars Winkelsdorf: Wir sollten keine Angst vor dem haben, der die zehnte Waffe will, sondern vor dem, der die eine will. Also schauen wir uns den halt vor der ersten Waffe den Aspiranten genau an und wenn dann alles ok ist, dann soll er sich umgekehrt halt kaufen können, was er glaubt was er braucht. Im Kleinen gäbe es viele Veränderungen, die man recht schnell durchbringen könnte, wenn Politiker denn noch zuhören würden statt sich von Beamten mit Sendungsbewusstsein an der Nase herumführen zu lassen. Keiner hier glaubt doch, dass Deutschland sicherer wird, weil jemand für seine 9mm Pistole lediglich z.B. ein .22 lfb Wechselsystem kaufen darf, aber keines in 45 ACP. Also könnte man Wechselsysteme gleich komplett bedürfnisfrei stellen. Man könnte auch regeln, dass das Bedürfnis erhalten bleibt, wenn man eine Waffe verkauft und (meinetwegen innerhalb einer Frist) einen neuen Voreintrag möchte. Als er die Waffe hatte, ging man ja auch bis zum Tag des Verkaufes davon aus, dass ein Bedürfnis vorlag. Dann braucht es einen Tag nach dem Verkauf keine Bescheinigung vom Verband für etwas, was bis gestern ohnehin nicht angezweifelt wurde. Da braucht es nur einen neuen Voreintrag und der kann ja dann nicht viel kosten, weil es nichts zu prüfen gibt. Das gesamte Verfahren könnte man eh verschlanken. Analog zu den Wechselsystemen wird Deutschland ja nicht sicherer, wenn jemand mit schon sagen wir mal drei vorhandenen Pistolen in 9mm Luger sich keine vierte mehr kaufen darf, dafür aber eine in .40 S&W weil er die ja noch nicht hat. Noch viel klarer ist das ohnehin bei den Kontingentwaffen (2 KW, 3 halbautom LW). Da ist man dann ruck zuck ganz von alleine an der Stelle, dass die gelbe WBK für diese Kontingentwaffen gleich mit gilt. Wie man das formulartechnisch abhandelt ist dann eine andere Frage. Aber es kann ja nicht Sinn sein, einen großen Verwaltungsvorgang durchzuführen, weil man sich keine Gedanken darüber machen will, wie man ein Formular handhabt... Und wenn man das alles verstanden hat, dann ist man auch schnell an der Stelle, dass man einfach nur nachweist, dass man weiter Sportschütze ist und man sich dann gleich drei Voreinträge für irgendwas abholt. Ich meine in der Schweiz wäre das z.B. so. Munition ist auch so eine Baustelle. Keiner glaubt doch, dass Deutschland dadurch sicherer wird, weil jemand heute keine Munition besitzen darf, für die er sich morgen mit der gelben WBK eine Waffe kaufen darf und damit die Munitionsbesitzerlaubnis dafür hat. Abstrakt liegt die also heute eh schon vor. Daher könnte man die gelbe WBK auch gleich zum vollwertigen MES aufwerten, so wie das beim Jagdschein ja auch schon ähnlich geregelt wurde. Dass der 42a völlig verkorkst ist und ständig die völlig falschen darunter zu leiden haben, ist ja auch klar. Damals war die Argumentation, dass man Jugendlichen (insbesondere in Berlin) diese Messer wegnehmen wollte. Also hätte man sie ab 18 oder 21 oder was auch immer stellen können. Oder man hätte das Führen mit den KWS erlauben können. Wurde ja alles abgelehnt, was beweißt, dass das genannte Argument nur vorgeschoben war und es tatsächlich um Ideologie ging. Es ginge da schon recht viel. Das Problem daran ist ja, dass diese vielen Überregulierungen eingeführt wurden, damit jemand darüber stolpert. Das fällt dann weg und das ist nicht in jedermanns Sinne in unserem Staatsapparat.
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Ich kenne einen. Definitiv.
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Trauriger finde ich da eher, dass der Staat einem noch Knüppel zwischen die Beine wirft, wenn Liegenschaften von BW oder anderen Armeen übernommen werden sollen. Da wäre ja schon ein Großteil der Investition passiert und man müsste nicht ganz von vorne anfangen. Ansonsten ist vielleicht ein Tipp, sich bei Neubau in Gewerbegebieten zu melden. Da ist es vielleicht eine Option, im Keller von Bürogebäuden einen Stand zu bauen, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. In City-Lage wird man da z.B. eher eine Tiefgarage bauen wollen. Das wird aber dann eher was für 25 m Schützen, also KW.
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Ich habe das vor ein paar Jahren mal für ein ähnliche großes Projekt (bitte nicht fragen welches) überschlagen. Das ging nicht auf.
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Verschärfung des Waffenrechts u.a. wegen "Reichsbürger"
knight antwortete auf Elektronengehirn's Thema in Waffenrecht
Daraus: Ah. Da weht der Wind her. Weil der die BRD in Frage stellt, muss er ein Reichsbürger sein und wer "Reich" im name hat, muss ein Nazi sein, eigentlich Neonazi, und des wegen müssen die Waffen weg. Da schallten die Synapsen von alleine durch. Könnte auch die Leidenschaft von so manchem hier erklären. Daraus: Vielleicht beherzigt das ja der ein oder andere hier, der die Arbeit unserer Gerichte vorbildlich lobt. Ich sehe das Problem hier darin, dass der ehrliche mal wieder der Dumme ist. Das ist eine Vorschrift, die einen Grundrechtseingriff darstellt und einzig und alleine gegen legale Waffenbesitzer durchgesetzt wird, aber eben nicht gegen illegale Waffenbesitzer, obwohl sie für diese gleichermaßen gilt. Wenn der Staat eine Vorschrift aber nur gegen die ehrlichen durchsetzen kann, dann taugt die Vorschrift an sich nichts. Im Steuerrecht wird sowas dann auch gerne von den Gerichten einkassiert. -
Da es nichts mehr zum eigentlichen Thema gibt, ist hier zu.
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Zumindest aus der Anfangszeit von ebay her war es offensichtlich so, dass bei vielen der eigentliche Antrieb war, die Auktion zu gewinnen und weniger das ökonomische Handeln.
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Ja, wenn das Tier mit dem 3. Schuss nur angeschossen wird, dann wäre ein 4. Schuss hilfreich. Umgekehrt könnte man argumentieren, dass man den 3. Schuss schon bekommen hat, weil man es mit dem 2. angeschossen hätte... Das macht alles irgendwie Sinn, geht aber am Zweck der Regelung vorbei. Sie es mal so: Wenn drei Schüsse nicht reichen, um das Tier zur Strecke zu bringen, dann war es einfach besser als der Jäger und es hat sich redlich verdient weiter leben zu dürfen Es soll halt schon noch irgendwie "fair" bleiben.
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Ich habe hier mal durchgewischt. Müsst ihr aus jedem Thread einen Blödelthread machen?
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Moderativer Hinweis: Bitte zurück zum Thema - Danke!
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Es gibt keine Forenregel, wonach nur allwissende hier posten dürfen. Scheinbar allwissende wissen wohl doch nicht alles, sonst hätten sie auch die Anzahl der Posts des Fragestellers gewusst und dieses Wissen dann wohl auch in ihre Antwort einbezogen Das Forum hier ist jedenfalls nicht dazu da, Neumitglieder gleich beim ersten Post zu vergraulen.
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Ich sehe da nichts verwerfliches dran. Er hat offensichtlich (und so wie es sein sollte ) die Suchfunktion benutzt, ein Thema für sein Anliegen gefunden, eine Frage dazu gehabt und diese Frage dann an den Thread angehangen. Einen neuen Faden zu eröffnen ohne den Kontext zum damals disktutierten Thema zu haben, wäre aus meiner Sicht für die User hier ja nicht besser.
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Sending rifle magazine from Germany to another European country
knight antwortete auf Countdowns's Thema in Allgemein
Have you tried to order from a store in USA? As far as I know it is easy for the US located store to get a ITAR export permission if the value of the exported goods is below 100 USD. -
Weil man grad im Fahrzeug sitzt?
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Offensichtlich gibt es ja selbst im behördlichen Bereich genügend Beispiele, die das anders handhaben.
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Generell bin ich ja zurückhaltend, solche Entscheidungen zu kommentieren. Ich denke mir halt (immer noch), dass die schon wissen was sie brauchen und haben wollen und das dann auch so bestellen. Dass so eine Meinung bei diesem Laden ein gewisses Wagnis darstellt, ist mir auch klar. Aber zu der Frage der Kompatibilität denke ich nicht, dass die grundsätzlich hinterfragt werden braucht. Anbau, Umbau und Austausch sind doch heutzutage offensichtliche Forderungen, die an eine Waffe gestellt werden. Gerade weil so ein System (impliziert natürlich den Systemgedanken) auf Jahre hinweg eingeführt wird und man von wechselnden Anforderungen ausgehen muss, sind Modularität und Kompatibilität heutzutage doch die großen Renner. Und ausgerechnet unsere Spezialkräfte der Polizei zeigen doch regelmäßig in den Pressefotos, was die alles an Gun Porn mit Super-Duper-Spezialanbauteilen so mit sich herumschleppen (jetzt mal bewusst provozierend formuliert, weil es ja um die Frage des "Wozu das alles" ging). Warum man sich ausgerechnet beim KSK für eine Waffe entschieden hat, deren Schaft man nicht einklappen kann, verstehe ich auch nicht.