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knight

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  1. Egal was ihr macht, kauft keinen Tresor eines deutschen Herstellers.
  2. Könnt ihr bitte aufhören, diesen Thread zuzuspammen? Da passiert mal was positives und die überwiegende Reaktion zielt am Thema vorbei oder darauf, dass es nicht 100% perfekt war.
  3. Das Thema ist hier in Waffen Allgemein off topic und wird auch schon im Wahnsinns-Thread behandelt. Daher ist hier zu.
  4. ... ohne Bindung, ohne Heimat, ohne Wurzeln, ohne soziale Bezüge - man könnte auch sagen ohne Identität. Und natürlich ohne eigene Interessen.
  5. Ich ergänze mal: "und Anerkennung" Wenn man schon eine besondere Schulung zur Bedingung für eine Standaufsicht machen will, dann sollte man das auch konsequent sein und diese besondere Bedingung dann auch überall anerkennen. Zur Zeit ist es ja so, dass bei anerkannten Verbänden der Schütze dann lediglich in den Vereinsakten als Standaufsicht hinterlegt sein braucht. In anderen Fällen (z.B. gewerblicher Schießstand), muss der x (ich glaube 4) Wochen vorher der Behörde gemeldet werden. Würde man sich privat mal den Schießstand mieten, auf dem man im eigenen Verein Standaufsicht machen darf, dann darf man dort privat erst dann Standaufsicht machen, wenn man das vier Wochen vorher der Behörde angezeigt hat und die nichts dagegen hat. Absurd. Unverständlich ist auch, warum man auf vereinfsfremden Ständen trotz dieser Ausbildung keine Schießaufsicht machen darf. Wenn der dortige Verein ein Papier ausfüllt und abheftet, dann darf man plötzlich. Genauso absurd.
  6. Ok, dann habe ich deine Frage in der Tat falsch verstanden. Sorry. Also. Ausgangslage (und hier im Thread eigentlich nur ein Randthema) war die Aussage, dass es ohne anerkannten Verband keine genehmigte Schießsportordnung gäbe und damit keine Bedürfnisse. Dazu gibt es nun zweierlei zu bemerken: Man darf auch ohne Mitglied in einem anerkannten Verband zu sein, nach irgendeiner x-beliebigen genehmigten Sportordnung schießen. Das Schießen ist nicht auf die Sportordnung des jeweiligen Verbandes beschränkt (Versicherungs- und Standordnungsfragen mal außen vor - und noch ein paar andere wie evtl. Markenfragen, Teilnahme oder Ausrichtung von Wettbewerben). Etwaige Schützen aus verbandslosen Vereinen oder vereinslose Schützen steht (genauso wie Verbandsschützen) jede genehmigte Sportordnung zur Verfügung, aus derer sie sich an Disziplinen bedienen können. Schauen wir mal ins Gesetz §15a Abs (2), Hervorhebung durch mich: D.h. das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass auch Vereine eine Sportordnung erstellen und zur Genehmigung vorlegen dürfen. Man kann das jetzt auch noch eine Stufe weiter spinnen, da es vom Grundgesetz her auch eine negative Koalitionsfreiheit gibt und man daher nicht gezwungen werden darf, in einen Verein einzutreten. Daraus könnte man nun ableiten, dass auch Einzelpersonen eine Sportordnung zur Genehmigung vorlegen lassen dürfen. Da mittlerweile ja klar ist, dass das BVA nur für den waffenrechtlichen Teil zuständig ist, können Gegenargumente wie "es gibt ja schon genug Sportordnungen, warum dann noch eine von Joe Heiopei" nicht gelten. Aber der Fall einer Einzelperson ist eher theoretisch und wäre denke ich jedenfalls ein ganz dickes Brett, weil man in der Praxis dieser Person sehr viele Steine in den Weg legen wird. Zur Bedürfnislage in solchen Fällen hatte ich ja oben schon meine Einschätzung geschrieben.
  7. Das BVA entscheidet über die Genehmigung der die Sportordnung. Wer sonst? Das sowas überhaupt ins Gesetz eingeflossen ist, dass da Anerkennungsverfahren, dass da Prüfungen, Lehrgänge und Zertifikate zwangsweise(!) dran hängen, und natürlich auch gegen Geld, dass hat was mit madig machen zu tun. Als ob es nicht auch ohne ginge. Nach §14 geht dann tatsächlich nicht. Da muss man nach §8 gehen. Wie weit das praktisch möglich ist, kann man nur abschätzen. Vom Gesetz her ist dieser Weg vorgesehen. Schon in den Verwaltungsvorschriften wird dieser Weg IMHO grundgesetzwidrig versperrt. Man würde jedenfalls einen langen Atem brauchen. Insofern stimme ich dir was die Praktikabilität betrifft zu. In der DSU heißt diese Position "Schießleiter." Dazu werden auch Lehrgänge angeboten.
  8. Am Rande: Für eine genehmigte Sportordnung braucht man keinen Verband, auch keinen anerkannten. Zum Thema selbst: Dass hier mal wieder von oben mittels Bürokratie unser Hobby madig gemacht werden, soll ist ja offensichtlich.
  9. Rotes oder ist die Oder-Verknüfung innerhalb von Nummer 2 von a) bis d). Grünes oder ist die Oder-Verknüpfung von Numer 1 bis 3. Rein aussagenlogisch sind damit die Gliederungen der Ebene 1 bis 3 und der Unterbene 2a) bis 2d) nicht relevant, da für die Oder-Verknüpfung das Kommutativ- und das Assoziativgesetz gilt (das beweist man einmal für das ganze Leben und kann sich dann später immer wieder darauf beziehen, siehe Quellen unten). Man könnte sie also auch wahllos auf der obersten Ebene anordnen (was die Lesbarkeit nicht erleichtert, aber inhaltlich kommt das selbe raus). Exkurs: Damit ist folgendes gemeint: "v" steht für oder Die Bedinungen im Gesetz lauten formal: 1 v ( 2a v 2b v 2c ) v 3 Da das Assoziativgesetz gilt, brauchen wir keine Rücksicht auf die Klammern zu nehmen. Die Aussage oben ist also gleich zu: 1 v 2a v 2b v 2c v 3 Und da das Kommutativgesetz gilt, spielt die Reihenfolge keine Rolle. Die Aussage ist also gleich zu (Beispiel) 2c v 1 v 2a v 3 v 2b Damit ist auch klar, dass nur ein einziger Punkt der gesammten Liste erfüllt sein muss, um die Bedingung insgesamt zu erfüllen, denn eine Oder-Verknüpfung liefert immer dann wahr, wenn einer der verknüpften Operanden wahr ist. Wenn also einer der (Unter)Punkte wahr ist, ist die Prämisse wahr und damit Kraft Gesetzes (hier ist das Waffengesetz gemeint, nicht die Mathematik oder Naturgesetze *) auch die Conclusio. Ergo ist das Schießen dann zulässig. Q.e.d. *) Hier könnte der geneigte Leser einwenden, dass zunächst einmal bewiesen werden müsste, dass das Waffengesetz auch den mathematischen Gesetzen der Aussagenlogik unterliegt, was in der Tat ein berechtigter Einwand ist. Quellen: 1. Semester Logikvorlesung, irgendwo ganu am Anfang. Kommt aber auch im 1. Semester Algebra, auch irgendwo ganz am Anfang. https://de.wikipedia.org/wiki/Zweistellige_Verknüpfung https://de.wikipedia.org/wiki/Disjunktion https://de.wikipedia.org/wiki/Oder-Gatter https://de.wikipedia.org/wiki/Boolesche_Algebra https://de.wikipedia.org/wiki/Assoziativgesetz https://de.wikipedia.org/wiki/Kommutativgesetz Was auch immer wieder ganz hilfreich ist und man nur einmal fürs ganze Leben beweisen braucht und dann immer wieder anwenden kann: https://de.wikipedia.org/wiki/De_Morgansche_Gesetze
  10. Waffenrechtlich ist die Lampe des zweiten Mannes (mal unterstellt, es wäre halt eine ganz normale Taschenlampe) kein verbotener Gegenstand. Dazu braucht es aber auch den zweiten Mann nicht. Auch der Schütze könnte in der einen Hand die Lampe und in der anderen die Waffe halten (Praktikabilität mal außen vor). Jagdrechtlich ist es aber verboten, künstliche Lichtquellen zu nutzen. Die Nutzung hat nichts damit zu tun, ob man die künstliche Lichtquelle selbst betreibt. Wenn du an einer Schneise ansitzt, wo ab und zu ein Auto drauf zu fährt und das Licht des Autos das Wild beleuchtet und du dabei schießt, dann ist das eine Nutzung einer künstlichen Lichtquelle zur Jagd und nicht erlaubt. Der Mond ist eine natürliche Lichtquelle und erlaubt (die Sonne übrigens auch ).
  11. Eben. Blöderweise fallen dann auch die Ziellaser gleich mit unter diese Regelung, was lange Zeit dazu geführt hat, dass wiederum Rotpunkte problematisch behandelt wurden. Und so kommt halt eins zum nächsten. Wobei mit etwas Training gerade die Option KW und nicht montierte Taschenlampe durchaus auch seine Vorteile hat. Was dann wiederum ok ist.
  12. Das hat nichts mit Waffen Allgemein zu tun und wird auch bereits in diversen Threads im Off Topic bereich diskutiert. Daher ist hier zu.
  13. Du meinst den Aufzug für's Auto? Ich find's immerhin gut, dass ein Parkhaus in der Filiale ist. Da kann man einkaufen, man bekommt auch eine Transportkarre ausgeliehen, damit man die Menge nicht selbst schleppen muss (und so eine Menge kann allen Unkenrufen zum Trotz recht groß sein) und das Parkticket bekommt man auch erstattet.
  14. Berufliches Führen hat quasi eine Generalfreigabe. Das führt dann zu der absurden Situation, dass du selbst keinen Schlagstock führen darfst. Aber du darfst einen dafür bezahlen, der hinter dir her geht und der darf dann den Schlagstock führen.
  15. das ist da (fast) jedes Mal so, weswegen ich das hier sofort glaube (wobei sie auch neu sein kann und trotzdem nicht funktionieren muss). Im Grunde ist es ja so: Alleine schon die wiederkehrende Diskussion hier zeigt ja, dass es doch offensichtlich Bedarf nach einer großen Kette mit einem großen Angebot und einem ordentlichen Katalog gibt, wobei hier nicht die Klamotten im Fokus stehen, sondern das "Material". Meine persönliche Sicht der Dinge dazu ist, dass dieses Material aber eben nur geringe Margen hergibt, insbesondere bei dem "Verbrauchsmaterial" Munition. Damit kann man heutzutage keine Innenstadtlagen mehr finanzieren. Noch dazu, wo in jedem mittleren Verein ein Wohnzimmerhändler ansässig ist, der die Kollegen direkt und vor Ort beliefert. Da ist auch klar, warum der Großhandelsbereich anscheinend keine Probleme hat. Und warum in den Filialen die hochpreisigen Klamotten angeboten werden. Da subventioniert eine verkaufte Jacke halt soundsoviel tausend Schuss Munition. Was evtl. etwas bringen könnte - und das gilt nunmal für alle Beteiligten in der Branche (Hersteller, Händler, Importeure, Verbände): Man muss den Markt verbreitern. Also Werbung für die Jagd und den Schießsport machen. Ich habe neulich Imagewerbung für den Verband der deutschen Geflügelzüchter (oder so ähnlich) gesehen, wo die dazu geworben haben, dass ein Hühnchen aus deutscher Produktion eben auch nach deutschen Standards aufgezogen wurde. Warum schaffen die so was und wir nicht? Was ich mir auch gut vorstellen könnte, wäre einen Schwenk auf den ganzen Outdoorbereich. Da packt man dann von Wandern, Bergsteigen, Angeln, Jagd, Schießen alles unter ein Dach. Das zieht dann auch anderes Publikum an und wer mal in den Waffenbreich rein gegangen ist und große Augen bekommen hat, der bleibt dann auch hängen. Dazu gibt es für die regionalen Vereine die Möglichkeit, sich auf eine Liste zum Mitnehmen zu setzen, damit der potentielle Neuling gleich weiß, an wen er sich wenden kann. Dass unsere Verbände sich hierbei schwertun kann ich ja noch irgendwie nachvollziehen. Die sind bei den kleineren ehrenamtlich unterwegs und die stemmen halt was geht. Bei den größeren sind die mit sich selbst beschäftigt und sind ganz froh darüber, dass es ohne sie nicht geht. Aber dass der ganze kommerzielle Bereich, die existentiell daran hängen, hier nichts auf die Beine bekommt, ist für mich völiig unverständlich.
  16. knight

    SIG Sauer Web ?

    Schafft halt das Beschussgesetz ab, dann braucht ihr gar keine Beschussämter mehr. Mann Mann Mann.... Für alles mögliche ist Geld da nur nicht für u... (Die Diskussion gehört tatsächlich nach Politik )
  17. Bei mir sieht es dieses Jahr auch ganz gut aus. Aber wie jedes Jahr gilt: Entscheidet sich alles kurzfristig. Ich bin da oder auch nicht.
  18. Selbstverteidigung mit ist für rechtstreue Bürger von Seiten der Regierung nicht vorgesehen. Dir wurde die Opferrolle zugedacht. Gewöhn' dich dran und wähle was Gescheites. Daher müssen wir dein Anliegen leider mit einem "Nein, können wir nicht." final und endgültig beantworten. Und damit ist hier zu.
  19. Na dann denk noch mal nach. Was ist denn an den Autofahreren böse, die ein Rettungsmesser in der Konsole liegen haben? Was ist denn an dem Ottonormalo böse, der ein Taschenmesser mit sich rum trägt? Weshalb wird ein Ottonormalo böse, wenn das Messer einhändig zu öffnen und feststellbar ist, wohingegen er nicht böse wird, wenn er ein Taschenmesser mit Daumennagelabbruchrille führt? Das Gesetz hatte einen einzigen Hintergrund: Da war man in Berlin der Meinung, genau diese Messer aus der Öffentlichkeit zu entfernen. Die vorgeschobene Begründung war der Kultstatus dieser Messer bei Jugendlichen. Und dass diese Begründung nur vorgeschoben war sieht man schon daran, dass die Vorschläge das Führen dieser Messer ab 18 oder ab 21 oder sonst was genauso ignoriert wurden, wie den Kinderwaffenschein auf das Führen dieser Messer auszudehnen. Das ist doch dämlich hoch drei, dass man mit KWS eine Gaswaffe führen darf, aber kein vernünftiges Taschenmesser. In diesem Zusammenhang sei auch noch mal darauf hingewiesen, dass es beim Führen entgegen §42a um eine Owi geht und uns vom Bundestag bzw. von so manchem Politiker im Bundestag ausdrücklich versprochen wurde, dass die Polizei hier vom Opportunitätsprinzip gebrauch machen kann (und damit wohl auch soll) und eben nicht jede Verletzung zur Anzeige bringen soll (und gemeint war wohl auch bringen wird). Zu den anderen Fragen: Im Grunde genommen ist es ganz einfach an einem Beispiel zu erklären: Jemand hat im Auto in der Konsole ein Rettungsmesser liegen, dass einhändig öffenbar und feststellbar ist. Das Führen ist so nach §42a nicht erlaubt, denn es existiert gerade kein sozialadäquater Grund dafür (wen will er denn gerade retten?). Hätte er gerade einen Unfall gehabt und bestünde die Notwendigkeit, sich mit einem Messer aus dem Gurt heraus zu schneiden, ja dann hätte er den sozialadäquten Grund und dann dürfte er das Messer auch führen. Aber eben erst ab dem Unfall und nicht vorher. Dass dies keinen Sinn macht, ist ja allen klar. Aber um Sinn geht es nicht. Der Vorteil ist aber: Immer wenn ich den Leuten so das WaffG erkläre, sagen die: "Aber das macht doch keinen Sinn!" und ich antworte: "Jetzt hasst du das Waffengesetz verstanden!" Und damit komme ich auch wieder zurück zu: Wenn jemand morgens aus dem Haus raus geht, dann weiß der doch gar nicht, ob er nachmittags einen Apfel schälen will (= das Standardbeispiel der Politiker für ein erlaubtes Führen solcher Messer). Also muss er das Messer bis dahin in einem verschlossenen Behältnis führen. Das hat aber doch niemand bei sich, noch dazu wo hier latent die Frage im Raum steht, ob verschlossen nun einfach nur verschlossen oder gar abgeschlossen bedeutet.
  20. Ich habe hier mal durchgewischt. Neun Beiträge wurden ausgeblendet.
  21. Ein Bekannter von mir hat auf einer Kreuzfahrt "in dieser Gegend" folgendes erlebt: Irgendwo auf hoher See (ich nehme an ab der Grenze zu internationalen Gewässern) kommt ein anderes Boot längsseits. Eine Brücke zwischen den Schiffen wird errichtet, es kommen große verhüllte Pakete und Leute an Bord. Aussage des Kapitäns: Die sind zu ihrer Sicherheit. Vor Anlaufen des Hafens kam das Boot wieder längsseits, Leute und Pakete gingen von Bord. Alle waren zufrieden. Ermittelt eine deutsche Behörde eigentlich auch, wenn ein Pirat mit seiner AK47 auf einem deutschen Schiff rumläuft? Und wann ist der überhaupt auf dem Schiff? Wenn der schon die Enterleiter hochklettert, aber sich eigentlich noch außerhalb der Schifsswand befindet? Oder erst, wenn er mit beiden Füßen auf dem Schiff ist. Nicht dass die Piraten aus Versehen noch gegen unser WaffG verstoßen. Wundert mich ja schon, warum die deutsche Regierung den somalischen Behörden keine Amtshilfe erteilt hat und deutsche Waffensachbearbeiter dort zur Ausbildung abgestellt hat. Da hätte es ja einiges zu regeln gegeben. Da hätte sich mancher Sachbearbeiter sicher auch gefreut, wegen der "paradisischen Zustände" dort, was man alles ablehnen kann. Grün war alle.
  22. Da können wir nur spekulieren. Wenn ich als Hersteller jedenfalls eine ganze Menge Läufe schrotten müsste, dann lieber mit der Munition, mit welcher der Kunde hinterher auch testet. Da wird sicher auch mit reinspielen, wie groß generell die Investition bis zur Abgabe des Angebotes ist. Da kann ich nicht mitreden. Aber ich denke mal, das wird schon mehr sein, als drei Testwaffen einzuschicken. Je höher diese Investition ist, umso weniger wird man gewillt sein, ein unbekanntes Risiko da stehen zu lassen. Zu guter Letzt besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass dies alles nur vorgeschoben ist, weil die tatsächlichen Rückzugsgründe ganz andere sind. Über solche ganz anderen Gründe gibt es ja bereits genügend Indikationen...
  23. knight

    Fristen

    Die Behörde geht das Schießbuch nichts an und deswegen schickst du das da auch nicht in. Du schickst den Nachweis des Vereins hin, dass du regelmäßig als Sportschütze trainierst und das war es. Wenn die Behörde dann immer noch mehr will, wendest du dich an den Justiziar deines Verbands und der setzt dir dann ein Schreiben auf, was der Behörde ihre Grenzen zeigt. Ein Schießbuch kann hilfreich sein, wenn du was willst und die Behörde dir die Voraussetzungen nicht glaubt. Dann kann man damit einen entsprechenden Nachweis führen. Wenn die Behörde aber eh nur nach Haaren in der Suppe sucht, wird sie das Schießbuch auch genau so lesen und dann findet sich schon was. Bei sowas zeigt sich auch, dass man durchaus ein paar Euro für eine Waffenrechtsschutzversicherung ausgeben sollte. Wenn schon nicht nur für sich selbst, dann wenigstens als Umlage für andere, die in solche Situationen kommen. Das gilt besonders, wenn man in einem Einzugsgebiet einer entsprechenden Behörde wohnt. Und dass man nicht diejenigen wählt, die solche Gesetze machen, ist ja hoffentlich auch klar.
  24. Wenn ein Geschoss im Lauf steckt und das nächste hinten drauf knallt, darf der Lauf halt nicht platzen. Wobei ich mir nicht so recht vorstellen kann, dass dies bei der Polizei keine Rolle spielen soll. Und da ist das MCX ja im Einsatz. Da kann es dann höchstens sein, dass man Geschossvorlagefähigkeit bei einer bestimmten Munition gefordert hat. Was ja auch Sinn macht. Und dann macht es auch Sinn die Bewerbung hinzuschmeißen, wenn man als Anbieter keinen Zugriff auf eben diese Munition hat. Wie soll man da was versprechen, was man selbst gar nicht prüfen kann?
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