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Ich glaube, 40 Jahre Rechteabbau und die einhergehenden Effekte kann man nicht mit einem Federstrich rückgängig machen. Selbst wenn es eine Umkehr geben sollte, wird auch das ein Prozess und kein Ruck sein (nicht wünschenswerte Massivereignisse mal bewusst nicht unterstellt). Stellt sich also die Frage, wie man die obigen Leute ausfiltern kann und mit diesen mal loslegen kann. Mit den Erfahrungen daraus kann man ja dann weiter sehen. Grundsätzlich exisitert natürlich auch noch die Rechtszusicherung, dass man im Falle eines Falles sein Hab und Gut, sein Leib und Leben schützen darf. Nur was ist das wert, wenn man es rein praktisch so gut wie gar nicht kann?
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Ich habe die letzten Beiträge zur Klimawandeldiskussion in den Klimawandelthread verschoben. Da geht es weiter: https://forum.waffen-online.de/topic/441688-wo-sind-eigentlich-die-ganzen-klimawandelbezweifler/
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Gemeint war, dass Jäger schon jetzt geladene Waffen in der Öffentlichkeit führen dürfen. Und wenn sie das dann auch noch außerhalb des Reviers dürfen, ist der Unterschied nicht so groß und wird auch nicht so viel Argumentation benötigen. Noch dazu wo sie vor der Änderung 2002 / 2003 auch auf dem Weg zum Revier (mit allen Abstechern) schussbereit führen durften. Aus dieser Zeit sind auch keine Weltuntergänge überliefert.
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Wenn man sich mal ansieht, was es so alles für Unfälle gibt. Ganz ganz viele im Haushalt, es gibt Unfälle mit Hunden, sogar mit Kühen. Bienen sind mit die tötlichsten Tiere in Deutschland. Es gibt Badeunfälle (mehr als man meint), es gibt Unfälle beim Sport, und was nicht noch alles. Das ist alles tragisch und das würde man alles gerne weg haben. Aber mir fehlt da schon die Vergleichbarkeit, wenn man nun an Waffenführen so viel höhere Anforderungen stellen wollte. Was die Ausbildung angeht: Das ist doch alles lösbar. Es gibt schon jetzt Ausbildungsprogramme für Leute, die Führen dürfen (behördlich oder auf Waffenschein). Es gibt Wachpolizisten in Bundesländern, die Waffen bekommen und nur zwei oder drei Monate in der Ausbildung waren - und die lernen da ja noch was anderes als Waffenkunde. Da kann zumindest die Politik nicht gegen argumentieren, dass dies nicht ausreichend wäre. Absurd wird das natürlich wenn wie in Berlin 15 Schuss in drei Jahren ausreichen, um die Waffentragefähigkeit zu erhalten. Da ist offensichtlich, dass das nicht der Fall ist, obwohl die Politik bestimmt Stein und Bein schwören wird, dass es der Fall ist (außer nach Feierabend, da ist das dann nicht mehr der Fall). Ansonsten kann man da auch schrittweise ran gehen: 1. Polizisten dürfen privat führen. Da könnte man ja recht schnell einen Konsens erzielen. 2. Jäger und Waffenscheininhaber dürfen durchweg privat führen. Da die das eh schon machen, ist das wahrscheinlich einfacher zu verargumentieren. 3. Besonders geschulte dürfen privat führen. Mit den Erfahrungen von oben kann man ja die Anforderungen an die Schulungen bestimmen. Wo man da die Sportschützen einsortiert oder ob die überhaupt als eigene Gruppe da einsortierbar sind, kann man ja auch in Ruhe durchdeklinieren. Man kann auch das Konzept der freiwilligen Feuerwehr ausrollen. Da kommen dann LWBs jeder Art zusammen und erhalten regelmäßige Trainings. Das soll alles nicht der Weißheit letzter Schluss sein. Ich will nur sagen: Wenn man will, dann bekommt man das gelöst. Unsere Fahranfänger sind auch keine ausgebildeten Rennfahrer und trotzdem dürfen sie auf die Autobahn und in die Innenstadt. Da kann man die Ausbildungsanforderung für den Schein auch mal in greifbarer Höhe belassen.
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Gut, das "immer" war eine umgangssprachliche argumentative Verstärkung meinerseits. Rein formal ist das natürlich so nicht haltbar. Ich wollte damit ausdrücken, dass so ein Argument nur dann Sinn macht, wenn man zum überwiegenden Teil (quasi immer) von diesem Szenario ausgeht. Oder anders formuliert: Wenn man argumentieren würde, dass in sehr seltenen Fällen der Angreifer ja besser ausgebildet wäre, als der Verteidiger, und deswegen eine Waffe generell kein probates Mittel zur Verteidigung wäre, dann wäre ja jedem sofort klar, dass man das Argument nicht weiter zu verfolgen bräuchte.
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Juwelier bekommt nach 20 Jahren keinen Waffenschein mehr zum Selbstschutz
knight antwortete auf Thema in Waffenrecht
Hhmmm.... das habe ich dann wohl mit was anderem verwechselt...- 79 Antworten
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Womit eben auch das Argument "Es trifft immer der ungübte LWB auf den gut ausgebildeten Bösewicht und deswegen bringt die Waffe nix" entkräftet wäre.
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Juwelier bekommt nach 20 Jahren keinen Waffenschein mehr zum Selbstschutz
knight antwortete auf Thema in Waffenrecht
AFAIK wurden die damals noch auf 5 Jahre ausgestellt. Die 3-Jahresfrist kam erst mit der Gesetzesänderung 2002, die 2003 in Kraft getreten ist.- 79 Antworten
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Juwelier bekommt nach 20 Jahren keinen Waffenschein mehr zum Selbstschutz
knight antwortete auf Thema in Waffenrecht
Du argumentierst da rein praktisch und ich kann zumindest den Standpunkt nachvollziehen - teile ihn jedoch nicht Aber: Die Frage, die hier gestellt werden müsste, ist doch, ob dies überhaupt eine rechtliche Grundlage hat. Wenn der 20 Jahre einen Waffenschein bekommen hat und sich die Rechtsgrundlage dafür nicht geändert hat, dann kann man doch nach 20 Jahren nicht sagen, er sei ungeübt und dürfe den Waffenschein nicht bekommen. Fraglich ist auch, ob ein Vergleich mit Personen standhält, die tatsächlich einen Waffenschein bekommen (privat oder als Bewacher). Sind die wirklich so viel besser ausgebildet? Seien wir ehrlich: Was diesem Juwelier passiert ist, ist doch eine ganz andere Nummer. Man will das nicht. Punkt. Und um den Schein zu wahren werden Argumente erfunden und vorgeschoben (nicht auf dich bezogen!)- 79 Antworten
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Was daran liegt, dass es zu viele Vorschriften gibt....
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Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
knight antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
Sag ihm, er soll aufhören diejenigen zu wählen, die ihn so vera*schen. Das hat er nicht verdient und diejenigen auch nicht. -
Juwelier bekommt nach 20 Jahren keinen Waffenschein mehr zum Selbstschutz
knight antwortete auf Thema in Waffenrecht
Richtig, siehe meine Signatur: Aus der Rede von Dr. Schneider (CDU/CSU - die waren damals allerdings in der Opposition) (alle Hervorhebungen durch mich): Ich würde mal gerne wissen, wie denn die Verwaltung begründet, dass nach 20 Jahren gelebter Praxis und ohne Änderung der Rechtsgrundlage nun das Ergebnis eines solchen Antrags anders ausfallen soll, als vorher?- 79 Antworten
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Ist alles richtig, was du da schreibst. Und der Sachbearbeiter kann auch selbst Opfer der Situation sein. Wobei so manche Bundesländer da auch einen gewissen Kadergehorsam zumindest gefühlt durchblicken lassen... Jedenfalls: Stellen wir uns doch mal die Frage, wie es andersherum laufen würde. Da kauft einer eine Waffe und meldet die nicht innerhalb der zwei Wochen an, weil er gerade so viel zu tun hat und dramatisch Personal fehlt usw. Was würde wohl passieren? So ganz einfach finde ich die Situation daher nicht. Das ist aus meiner ganz bescheidenen Sicht schon ein gerüttelt Maß an Volksver*sche, was die Regierung(en) da abzieht(en), wenn sie die Maßstäbe an die eigenen Mannschaft und an den Bürger so ganz entspannt verteilt(en)... Da kann man sich schon mal fragen, ob man sich das gefallen lässt und natürlich, wo man den größten Hebel hat, sich das nicht gefallen zu lassen (Wahlurne?).
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Moderativer Hinweis: Back to topic please! Wobei sich der Topic ja möglicherweise mittlerweile soweit erledigt hat, dass es dazu gar nichts neues mehr geben wird.
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Wenn man das mal etwas sacken lässt... Gut gemeint ist halt leider nicht immer gut gemacht. Wenn die das Problem, das sie treibt, gleich am Anfang des Flyers benannt hätten, und sich nicht so verzweifelt irgendwelche Kriterien aus den Fingern gezogen hätten, die quasi jeden Besucher auf dem Stand zum möglichen Terroristen kategorisieren, dann würde man beim Lesen des Flyers auch nicht gleich auf die Hexenjagdspur gezogen. Aber so wie der jetzt aufgebaut ist, kommt das halt exakt so rüber. Die Gefahr, dass sich Terroristen unter die LWBs mischen, um Ausbildung an Waffen oder Waffen anzueignen, muss man benennen dürfen, genauso wie man auch so manch andere Gefahr benennen dürfen sollte (wovor uns hier bei uns noch die Political Correctness schützt). Wie man damit sinnvoll umgeht, ist ja eine ganz andere Frage. Jedenfalls nicht so, dass quasi jeder neue gleich das Gefährderetikett angeheftet bekommt.
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Und deswegen habe ich hier mal durchgewischt. 3 Beiträge wurden ausgeblendet.
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Moderativer Hinweis: Zurück zum Thema bitte.
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Hierzuland gibt es unheimlich viele Aktivitäten, den Leuten was beizubringen. Z.B. wie man sich im Schwimmbad verhält oder wie man sich begrüßt. Genauso tingelt die Poliezi durch die Lande und erklärt, wie man sein Haus / seine Wohnung gegen Einbruch schützen kann. Die Möglichkeiten sind also schon da. Es ist aber halt viel bequemer zu behaupten, dass bringe nichts oder schade nur, weil man die SSW oder das Pfefferspray ja nicht bedienen könne. Solche Argumente muss man eigentlich sofort damit kontern, dass genau die Leute, die das behaupten an anderer Stelle eben sehr viel dafür tun, dass man sein Wissen verbessern kann. ... sind ein guter Anfang!
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Ich halte das Vorgehen für veraltet. Das Vorgehen ist zwar aus dem Lehrbuch (Sozialkunde Band 1: So wie es mal gedacht war). Was gebraucht wird ist aber eine passende Antwort zu Band 2 (So wie es tatsächlich läuft). Letztlich ist es doch so, wie oben zitiert: Die Politiker werden in blumigen Formulierungen antworten, dass die LWB überhaupt nicht das Problem sind und dann irgendwie ganz hinten ein Pseudoargument bringen, warum man uns jetzt totzdem weiter drangsalieren muss. Man darf die Politiker nicht "fragen", man sollte ihnen "mitteilen." Man sollte ihnen mitteilen, dass dieses Honig um den Bart schmieren und dann völlig anders abstimmen seit Jahrzehnten üblich ist, man sich seit Jahrzehnten von diesen Politikern nicht mehr vertreten fühlt, man deshalb völlig überrascht ist, dass man von ihnen dennoch Wahlwerbung bekommen hat, wo sie doch die ganze Zeit so gegen unsere Interessen arbeiten und - gaaaaanz wichtig - das persönlich nun der Punkt gekommen ist, wo dies nach vielen Jahren, wo man immer ihn gewählt hat, das nun ernsthafte Konsequenzen hat und die Wahl diesmal anders ausfallen wird. Dann erwähnt man noch in wenigen(!) kurzen Sätzen die jüngste Sauerrei von der EU und aus Berlin, dass all die Schreiben an Politiker nichts gebracht haben und - gaaaaanz wichtig, dass die AfD und die FDP die einzigen waren, die unsere Interessen vertreten haben und sich jetzt mit seiner Wahlentscheidung eben dorthin orientiert, wo man ernst genommen wird. (Unbedingt AfD UND FDP wählen, der soll glauben, es lohne sich um eure Stimme zu kämpfen, wenn ihr nur AfD schreibt, macht der vielleicht aus Trotz die Tür zu). Dann fügt ihr noch an, dass euch klar ist, dass dies bei den gegenwärtigen Umfragen nicht unbedingt eine Auswirkung auf das Ergebnis hat, aber das ihm auch klar sein sollte, dass diese bei einer der nächsten Wahlen sehr wohl eine Auswirkung auf das Ergebnis haben kann. Und weil ihr keinen Konflikt wollt, bietet ihr ein Gespräch darüber an, wie man das Waffenrecht so modernisieren kann, dass es den Anforderungen an ein zeitgemäßes Schützen-, Jäger- und Sammlertum gerecht wird (lasst die Selbstverteidigung hier bitte weg, die kann man wenn es so weit kommen sollte immer noch erwähnen). Und weil ihr damit nun den Politiker in der Pflicht seht, schiebt ihr noch nach, dass ihr erwartet, dass er im Laufe der nächsten Legislaturperiode auf euch zukommt und eben dieses Gespräch sucht, falls ihm tatsächlich an eurer Stimme etwas gelegen sein sollte.
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Wenn wir uns darauf einigen können, dass Vorschriften nicht umgesetzt werden, weil "absurd" ein Argument ist, dann sind wir in vielen Punkten in der Umsetzung des WaffG mehr als einen deutlichen Schritt weiter.
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Nicht dass ich mich unbedingt vordrängeln möchte, solche Leute zu verteidigen. Aber wenn der seit Jahrzehnten (und so steht es im Artikel) eine weiße Weste hat und dass trotz der Mitgliedschaft in dieser - sagen wir mal - dubiosen Vereinigung, dann könnte man auf die Idee kommen, dass Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass es sich hier um eine rechtstreue Person handelt. Nur mal so am Rande erwähnt.
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Hhhmmm..... Was denn? Da https://openjur.de/u/897373.html steht unter RN 18 Also war er doch Amtsträger?
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Und gerade deswegen gehören sie da nicht hin. Eben. Demnächst tackert der SB noch das ganze Gesetz an die Erlaubnis. Das sind gut gemeinte Erinnerungshinweise, sich ans Gesetz zu halten, aber daraus macht man keine Auflagen. Interessant wird das eh, wenn sich das Gesetz ändert. Gilt dann der alte Text in den Auflagen oder der neue Text im Gesetz? Die Lösung für uns ist da allerdings prognostizierbar: Es gilt das strengere. War ja klar
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Wie wird eigentlich so eine Amtsträgerschaft vergütet? Wenn sich das rumspricht, macht doch keiner mehr den Vorstand. Sowas gibt es echt nur in Deutschland.... Der Vorsitzende eines Schützenvereins ist ein Amtsträger. Darf er sich dann auch Amtmann nennen? Oder hier, wartet mal, ich habs... noch besser: Darf er dann auch bei der Polizei um Amtshilfe bitten?
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Waffenpass frei für alle Polizisten
knight antwortete auf salzstange's Thema in Waffenrecht Österreich
Dem Grunde nach kann ich seine Argumente schon nachvollziehen. Wenn man argumentiert (und das tut unsere Politik ja so), ein Polizist könnte ja in eine Situation kommen, in der er seine Waffe braucht, dann muss ich dieses Argument grundsätzlich auch bei Otto-Normalo zulassen. Soweit ich weiß gibt es hier noch mal einen Unterschied, weil es auch Situationen geben kann, in denen ein Polizist sich in Dienst setzen muss, wo ein Otto-Normalo einfach weiter gehen kann. Ob das am Ende wirklich ein springender Punkt ist, halte ich für fraglich. Oder worauf beziehst du dich?