TriPlex
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Würdest Du auch verraten was das für verschiedene Einzelbedürfnisse waren, die fünf verschiedene Kw erfordern?
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Da haben die Jäger in beiden Fällen mal Glück gehabt, dass es nicht anders ausgegangen ist. Mir auch, wie wohl den meisten hier, nur ... wer garantiert uns das? Bei der allgemeinen Waffen-Hysterie kann das ganz schnell auch wieder anders laufen.
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Das war auch vor 2003 schon so! Auch damals gab es die Auffassung, dass man als Jäger ja eine der beiden vorhandenen Kw verkaufen könne, bzw. sogar müsse (auch dazu gab es damals Urteile und auch "verwaltungsinterne Anweisungen"). Dass das ggf. nicht jede UWB so "scharf" handhabte war auch damals schon so. Für meine Sportwaffen musste ich auch vor 2003 schon begründen, warum die beiden "jagdlichen" für das sportliche Schießen nicht geeignet wären. Wie viele Kurzwaffen hast Du denn als Jäger? Während sich die dritte noch ganz gut begründen lässt (DJV-Wettkampf o. Fallenjagd) dürfte es spätestens ab der vierten sehr "zäh" werden. Womit willst Du denn das Bedürfnis für "die vierte und fünfte" nachweisen? Wie viele Jäger kennst Du die rein auf "Bedürfnis Jagd" mehr als drei Kw haben und in welchem Bundesland spielt sich das ab? "Altbestand" von vor 1973 schließen wir mal aus, m.W. gab es damals noch keine Beschränkung für Jäger.
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Jein! Klar! Sportschütze werden und dann auf dieses Bedürfnis die weitere Waffe erwerben ginge genau so gut, aaaaber es gibt Waffenbehörden, die legen "für den vom Bedürfnis umfassten Zweck" extrem eng aus (nämlich auf die einzelne Waffe) und sind der Meinung, dass ein Jäger und Sportschütze seine Sportwaffen nicht bei der Jagd führen dürfe (und umgekehrt). Diese Ansicht halte ich zwar für Nonsens, aber dafür was da im Zweifel vor Gericht herauskommt würde ICH meine Hand nicht ins Feuer legen - siehe die Urteile zu "Selbstlade(lang-)waffen, in die Magazine mit mehr als zwei Schuss eingeführt werden könnten sind für Jäger verboten" und "Jäger haben keinen Anspruch auf Nutzung von Schalldämpfern für Jagdwaffen". Die will er ja m.o.w. regelmäßig jagdlich führen (im Ggs. zur PP(K), die er lediglich aus sentimentalen Gründen behalten will). Soll er sich dann jedes mal von seinem Vater einen Leihschein ausfüllen lassen?
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Was bedeutet "Großvater gekauft, mein Vater verwendet"? Opa hat die Waffe wie erworben (Jäger, Sportschütze, ...)? Stand die jemals auf einer WBK Deines Vaters und wozu hat er sie verwendet? Welche Erwerbsberechtigung hatte ggf. Dein Vater, wenn sie auf seiner WBK stand? Ist Dein Vater Jäger und hat der noch "Platz" auf der WBK? Dann könntest Du die Waffe Deinem Vater verkaufen und irgendwann kommt sie dann wieder zu Dir. "Notfalls" Sportschütze in einem Verband werden, in dem Wettkämpfe mit solchen Waffen geschossen werden.
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Gibt's eigentlich 'was neues von der "langen Bahn"? Wie ist denn der aktuelle Stand der Bauarbeiten.
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Nachträgliche Klassifizierung eines Waffenschranks
TriPlex antwortete auf Hauptgefreiter's Thema in Waffenrecht
Früher schrieb man da immer rein "Gem. den jew. geltenden Vorschriften des WaffG" und die Behörde war's zufrieden. Wahrscheinlich wird man in Juristenkreisen trefflich streiten können, ob "die" = "alle" (inkl. nachträglicher Änderungen) bedeutet oder nicht. Wir werden's wohl nicht lösen, v.a. nicht jede Interpretation einer der vielen UWBen widerlegen können. -
Nachträgliche Klassifizierung eines Waffenschranks
TriPlex antwortete auf Hauptgefreiter's Thema in Waffenrecht
IIRC gab es vor dem WaffG 2003 keine konkrete Aufbewahrungsvorschrift, lediglich "..., dass Unbefugte nicht ..." Wo steht das mit "alle" und v.a. wo steht das mit dem Nachweis der Munitionsverwahrung? Es steht zwar im Gesetz WIE Munition aufzubewahren ist, aber Nachweis ... -
Nachträgliche Klassifizierung eines Waffenschranks
TriPlex antwortete auf Hauptgefreiter's Thema in Waffenrecht
Jede Behörde scheint das unterschiedlich zu interpretieren, scheinbar auch oft "jenseits" der Gesetzestexte. Wie oft haben wir hier schon diskutiert wie der Nachweis der konformen Aufbewahrung zu erfolgen hat? Den "erstmaligen" Nachweis kann man als Bringschuld des "Alt-Waffenbesitzers" (vor 2003) interpretieren; wer erstmals NACH 2003 eine Waffe angemeldet (bzw. sich einen Voreintrag geholt hat) musste sowieso einen entsprechenden Nachweis bringen. Ob man JEDEN Waffenschrank "anmelden" muss wird unterschiedlich gesehen. Wenn z.B. ein Jäger einen großen B-Schrank der Behörde gemeldet hatte (in den auch alle seine Waffen passen würden), der aber "ungünstig" steht und dann die häufig genutzten in einem weiteren, kleinen Schrank z.B. neben den Hintereingang gestellt hat, musste er dann diesen Schrank auch der Behörde melden und, wenn er dies nicht getan hat, darf er den jetzt weiter verwenden (er wurde ja vor Stichtag schon als solcher genutzt, nur der Behörde nicht gemeldet)? DARAN scheiden sich doch die Geister. Das tust DU doch auch: "zumindest bei meiner behörde!!!" ist doch auch eine Verallgemeinerung. -
Nachträgliche Klassifizierung eines Waffenschranks
TriPlex antwortete auf Hauptgefreiter's Thema in Waffenrecht
"Nachweisen" oder "glaubhaft machen" (Zeugen o.ä.)? Sehe ich genau so! Bei Sagerer gibt's einen Fragebogen zu deren Waffenschränken, Fotos dazu (IIRC) und die stellen für rel. wenig Geld (ca. 30,- €, IIRC) eine Bescheinigung aus, dass der Waffenschrank der Sicherheitsstufe A o. B entspricht. Warum die in diesen Schränken keinen Aufkleber angebracht haben ... ??? WER hat das gemacht und wie teuer war das? -
Kurzwaffen Erben als Jäger, Stress durch das Amt
TriPlex antwortete auf Valdez's Thema in Waffenrecht
Wie schrieb der mit allen (steuerrechtlichen) Wassern gewaschene Herr Konz so schön?!: Vermeiden Sie persönliche Termine! Sie laufen Gefahr auf eine Frage nicht die für Sie beste Antwort zu geben und heben wenig Zeit nachzudenken oder jemanden zu fragen ... Wieso? Weil jeder Bescheid einer Behörde rechtsmittelfähig ist oder wieso? -
Kurzwaffen Erben als Jäger, Stress durch das Amt
TriPlex antwortete auf Valdez's Thema in Waffenrecht
Gilt das Erbenprivileg nur für die gesetzliche Erbfolge oder generell (Jagdfreund X soll meine (Kurz-)Waffen erben.)? Ein schriftliches Testament macht es einfacher, aber ist das zwingend erforderlich oder reichen die Aussagen eines o. mehrerer Verwandter/Zeugen? -
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Ich bitte darum! Ich lerne gerne die Personen hinter den Nicks kennen und wenn man dann noch auf solche Entfernungen schießen kann ...
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Na, das räumt ja! Gleich 10 Stück: Nicht nur zwei linke Hände, sondern an jeder Hand auch noch fünf Daumen ... SCNR Aber wenn die den Schießbetrieb aufgenommen haben, dann lade ich Dich dort auf ein Bier ein!
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TriPlex antwortete auf BrownellsDeutschland's Thema in Allgemein
Lass das nicht den Sultan von Brunei hören! -
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TriPlex antwortete auf BrownellsDeutschland's Thema in Allgemein
Meine ist gestern angekommen. Waren noch ein paar Kleinigkeiten dabei, die ich demnächst zum Geburtstag verschenken will - hatte schon befürchtet ... Nur DHL macht mal wieder komisch ...: Ihr DHL Paket wird in eine Postfiliale gebracht. Guten Tag, leider konnten wir Ihr Paket mit der Sendungsnummer 123456789012 nicht persönlich übergeben. Es wird für Sie in der Postfiliale xxx hinterlegt. Komisch! Fehlt doch nix - oder doch? Klick auf Sendungsverfolgung: Die Sendung wurde erfolgreich zugestellt. Zugestellt an: Familienangehöriger -
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TriPlex antwortete auf BrownellsDeutschland's Thema in Allgemein
Düsenjäger-Handschuhe brauch' ich auch unbedingt! Golf oder F16 - ist doch fast dasselbe. -
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TriPlex antwortete auf BrownellsDeutschland's Thema in Allgemein
Auf Grund Deiner Empfehlung habe ich mal so eine Montage geordert (noch zum Angebotspreis). Da werde ich mir wohl auch noch ein AR10/15 dazu kaufen müssen - habe nämlich noch keins. -
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TriPlex antwortete auf BrownellsDeutschland's Thema in Allgemein
Hat er den Rauschgoldengel gepoppt oder Dir etwas gebracht (und wenn ja: WAS)? -
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TriPlex antwortete auf BrownellsDeutschland's Thema in Allgemein
Wobei man sich auch bei letzterem Preis z.B. für den Hog Saddle fragen kann was daran 400,- € kosten soll, von den "regulären" 555,- € ganz zu schweigen. -
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TriPlex antwortete auf BrownellsDeutschland's Thema in Allgemein
Gibt's bestimmt! Habe ich erst neulich wieder an einer Frau gesehen: 90 - 60 - 90 ... und das andere Bein sah genau so aus. -
So lange zu viele das so sagen wird es sich bestimmt nicht ändern!
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Warte mal ... Wer sagte noch, dass es ja auch nur seinen Job gemacht, bzw. Befehle befolgt hätte? Schlimm, wenn Staatsbürger sich darüber beschweren, dass ihre Bürgerrechte mit Füßen getreten werden ...
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Ich verstehe nicht, warum DU KEIN Problem mit einem grundgesetzwidrigen Eingriff in Deine Bürgerrechte hast! Bist Du Staatsbürger oder Untertan? Diese Kontrollen sind von keinem Gesetz gedeckt, insb. nicht vom HSOG - was ich dem XXX vom Ordnungsamt auch vor ein paar Jahren um die Ohren gehauen habe (und was mir später ein Richter im Gespräch bestätigte: anlasslose Kontrollen sind unzulässig!). Der Typ vom Ordnungsamt faselte auch etwas von Diebstahl, Sicherheit, ... irgendwann sagte er dann "Haben Sie die Durchsage gerade gehört? Das Diebesgut ist wieder aufgetaucht, Sie DÜRFEN ohne Kontrolle gehen." Da war natürlich keine Durchsage, der musste sich nur irgendwie aus der Sache wieder 'rauswinden. Du solltest Dich einfach mal mit ein paar Legalwaffenbesitzern aus Kassel unterhalten was das Ordnungsamt da so alles treibt! Das stimmt! Am Besten privaten Waffenbesitz ganz verbieten! Besser so, als dass mal wieder ... Merkste 'was? Wie kommt eine Behörde dazu Auflagen zu erlassen, die vom Gesetz nicht gedeckt sind? Wieso kommen alle anderen (zumindest sehr viele) OHNE diese "Auflage" aus? Wieso passiert bei den anderen Messen o. Waffenbörsen nicht viel mehr, wo doch dort keine solchen Auflagen gemacht werden? Genau! Lass' Dir nur Deine Rechte immer weiter einschränken. Am Besten nur brav zur Arbeit gehen, Steuern zahlen, alle vier Jahre das Kreuzchen gefälligst an der richtigen Stelle machen und ansonsten zu Hause bleiben und das Maul halten! Dieser Hinweis "draußen dran" ist genau so rechtsunwirksam, wie entsprechenden Schilder in Kaufhäusern!