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TriPlex

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  1. Da wäre ich nicht so sicher! Je nachdem von wo der Kundendienst anreist kann schon das mächtig ins Geld gehen. Da sind zusammen mit der "Arbeitszeit" auch schnell 300,- € beisammen. Mal abgesehen davon, dass das zwar in einzelnen "Merkblättern" so steht, aber m.W. weder im WaffG, noch in den zugehörigen Vorschriften könnte man den Schlüssel ja "ganz woanders" aufbewahren: Bankschließfach oder einfach bei einem anderen Berechtigten in dessen gleichwertigem Behältnis.
  2. Oder einfacher: Elektronik "spinnt", nichts geht mehr, trotz neuer Batterie. Und dann? Ein Freund hatte bei seinem "Einser" schon 2x das Problem. Ich bei meinem "B" noch nie - und meiner hat auch ein (verdecktes) Revisionsschloss. Beim "Notfall-Tresor" im Schlafzimmer müsste dann aber auch der Revisionsschlüssel im Schlafzimmer sein ... Und das man sich nicht im "Notfall" beim ELO mehrfach vertippt - davor ist auch keiner gefeit.
  3. TriPlex

    Wasserfilter

    THX! Den täglichen Bedarf kenne ich so ungefähr. Ich fand nur die Zahlen etwas groß, aber wurde ja geklärt.
  4. TriPlex

    Wasserfilter

    Ist da irgendwo eine 0 zu viel? In welcher Zeit und mit welchem (Kraft-) Aufwand filtern die denn diese Mengen?
  5. TriPlex

    Wasserfilter

    http://www.waterbackpack.org/ https://de.wikipedia.org/wiki/Wasserrucksack
  6. Von welchen Verbänden werden denn solche Lehrgänge gegenseitig anerkannt? Dass Range Officer (heißt das so?) beim IPSC "etwas anderes" ist kann ich mir ja vorstellen, aber was ist mit DSB, BdMP, BDS, DSU, ...?
  7. Bemühte sich redlich ... Bei seinem "Online-Magazin" habe ich den Eindruck, dass es deutlich "flacher" wird. häufige Waffenstörungen ... ausschließlich demilitarisierte Surplusmunition ... teilweise erhebliche Lagerungsspuren ... andere Munitionssorten wurden nicht probiert
  8. Mach doch einfach die Augen zu, wenn Du schlafen willst. SCNR
  9. @MarcS THX für die Info. Zum Gummi-Vorhang vor den Sand Gegen den Staub sollte der rel. dicht sein, dann kommt man aber doch rel. schlecht dahinter, um die Löcher zuzuharken - oder?
  10. Was das Salz soll ist mir durchaus klar. Bindet das wirklich so viel Luftfeuchtigkeit, dass man überhaupt nicht mehr wässern muss (gibt's da regionale (Klima-) Unterschiede zwischen Küste und Oberbayern)? Wie hoch muss der Salzanteil (Vol. o. Gewichts-%) dafür sein? Salz und Stahlbeton sind m. E. nicht wirklich "Freunde", so dass ich das "kein bisschen" so nicht unterschreiben würde. Eigene Erfahrung habe ich damit aber nicht. Ich empfinde auf einem Schießstand (Wasseranschluss setze ich mal voraus, selbst bei einem Schießstand im Wald wäre ein Schlepper mit Wasserfass zumindest keine riesige Hürde) das Wässern jetzt nicht als den großen Arbeitsaufwand, zumal es ja auch nicht allzu oft nötig sein dürfte, wenn man erst mal "grundbefeuchtet" hat.
  11. Grundsätzlich gibt es Kugelfänge, in denen nur die Geschosse landen (z.B. die schrägen Stahllamellen) und solche, bei denen die Geschosse mit "Schüttgut" (Sand, Kunststoff-/Gummi-Granulat) aufgefangen werden. Bei letzteren kann die Entsorgung ziemlich teuer werden, wenn Geschosse und "Schüttgut" nicht mehr sauber getrennt werden können. Selbst gesiebter Sand dürfte noch jede Menge Bleistaub enthalten und könnte so in die Kategorie "Sondermüll" fallen. Vor einigen Jahren habe ich mal einen Kugelfang aus senkrecht aufgehängten Stahlseilen (angeblich ausrangierte Seilbahnseile) gesehen. Sind diese Eigenbauten aus Reifenstapeln eigentlich noch zulässig? Waren vor etlichen Jahren mal "Mode".
  12. Wozu soll das mit dem Salz gut sein? Ich kenne die "Salzstraßen" aus Namibia, wo der nächtliche Nebel "eingefangen" wird und so das Stauben reduzieren soll. Nun ist ein Schießstand gemeinhin nicht so lang, wie die Straßen durch die Namib und Wasser ist hier auch nicht ein so kostbares Gut wie dort. ICH hätte da Bedenken, dass mir das Salzwasser auf Dauer irgendwelche Probleme macht, also besser das Salz weglassen und lieber öfter mal aus der Leitung nachwässern. Damit das Wasser nicht oberflächlich abfließt mit einer Hacke ein paar "Querrinnen" ziehen und/oder ein paar senkrechte Löcher in den Sand stoßen.
  13. Also was da nicht drin steht ist nicht wissenswert? Lt. Amazon werden auch SLF behandelt. Ja, ja, wie in den Waffen-Gazetten: auf 16 Sonderseiten "Alles über ..." LOL Neben Pumpen und SLF gibt's noch ein paar andere Bauweisen, das Thema Jagd wird lt. Amazon nicht behandelt - also von "von A bis Z informiert" kann wohl keine Rede sein.
  14. TriPlex

    Neues Buch

    Unter einer "Buchvorstellung" verstehe ich schon ein bisschen mehr: Wie viele Seiten? Wie viele Waffenmodelle werden beschrieben? Wie viele Abbildungen (Farbe o. S/W)? Preis!!! Ggf. noch das Inhaltsverzeichnis und mind. eine "Probeseite". Den Titel finde ich irreführend, mal abgesehen davon was bei Amazon unter dem Titel noch so erscheint. Unter dem Titel hätte ich ein Buch über die Ausbildung und Tätigkeiten von Waffenmeistern in der Wehrmacht, die Entwicklung vom 14. Jhdt. bis heute o.ä. erwartet, aber nicht "Meine Waffentwicklungen u. -patente". Der Link auf Amazon.de ist auch "unglücklich". Wieso verlinkst Du nicht direkt auf Dein Buch?
  15. Dass DU hier der einzige mit Wissen gesegnete bist wissen wir doch, das musst Du nicht jedes mal betonen. Na ja, nicht ganz - gibt noch ein paar so Gestalten ...
  16. Ist es schon - und wurde auch betrieben. Es ist kein Zufall, dass sich manche, formal der Haager Landkriegsordnung entsprechende, Geschosse im Ziel überschlagen und so deutlich mehr Schaden anrichten, als ein gerade "durchflitzendes" VM. Dass sich durch solche Konstruktionen an anderer Stelle Nachteile ergeben ... Das sahen andere offensichtlich anders, sonst hätte es die Versuche mit den größeren Kalibern nicht gegeben. Neben der "Mannstoppwirkung" geht es aber auch darum (leichte) Deckungen (z.B. Lehmwände) zu durchschießen. Gewollt schon, aber eben nicht "gedurft". Bei bestimmten "Unternehmungen" soll angeblich schon mal davon abgewichen werden ... War da nicht mal was mit BTHP in der .300 WinMag bei Scharfschützen?
  17. Ach! Nicht? Ich schrieb ja, dass er als Mun-Schrank ausreicht, aber hier wird versucht über den Begriff "Tresor" eine Qualität zu suggerieren, die nicht vorhanden ist. Das Ding wird ja nicht als "dem AffG genügender Munitionsschrank" angeboten.
  18. Die Hersteller lieben solche Kunden! Formal reicht das Ding als Munitionsschrank aus. Aber so etwas als "Tresor" zu bezeichnen ist doch 'ne Lachnummer! Diesen komischen Schlüssel kann man doch recht einfach mit einer feinen Spitzzange o.ä. "überlisten" und ich gehe davon aus, dass Ganoven solcherart "Tresore" kennen. Bietet weder Schutz bei Brand, noch vernünftig vor Einbruch, lediglich als günstiger "honey-pot" könnte es dienen.
  19. Und leider Vollmantel - sind auf so manchen (Jagd-) Schießständen und Schießkinos nicht zugelassen. Die günstigsten .308 Win mit TM gab's mal für 23 ct, die umlaborierte von SM für ca. 30 ct.
  20. Wo denn bitte? Surplus / VM o. TM?
  21. Na ja, Schrot braucht viel Platz und bei einigen Herstellern von Büchsen-/Kw-Muntion fragt man sich, ob die die Schachteln mit so viel Luft bauen, damit sie im Händlerregal mehr in's Auge stechen, als die der Konkurrenz. Cineshot hat riesige Packungen, verglichen mit anderen "20ern", von "Schüttpackung" oder z.B. den 50ern der Geco Target ganz zu schweigen. Gemäß der alten Regel "Wenn's Brei regnet braucht man einen Löffel!" wird auch mal "kräftig zugeschlagen", damit sich der Weg zum entfernteren Händler auch lohnt. Im Nachhinein ärgert man sich sowieso immer wieder nur so wenig gekauft zu haben (z.B. .308 Win, Magtech, die 20er-Schachtel für 9,- € - da hätte ich den Kofferraum "vollrammeln" sollen). Wenn man die Regalböden mit Vierkant-Stahlrohr "unterfüttert", dann halten die schon 'was aus und der Schrank sollte auch nicht unbedingt auf dem Dachboden stehen.
  22. Hobbes hat's genau erfasst! Man braucht auch für eine Langwaffe nicht unbedingt einen zertifizierten Schrank: "... die zuständige Behörde kann auf Antrag von Anforderungen an die Sicherheitsbehältnisse nach § 36 Abs. 1 und 2 des Waffengesetzes oder nach den Absätzen 1 bis 3 ... absehen, wenn ihre Einhaltung unter Berücksichtigung der Art und der Anzahl der Waffen und der Munition und ihrer Gefährlichkeit für die öffentliche Sicherheit und Ordnung eine besondere Härte darstellen würde." "Härtefälle im Sinne des § 13 Absatz 8 AWaffV können z. B. in folgenden Fällen gegeben sein: – für den Besitz nur einer üblichen Einzellader- oder Repetier-Langwaffe bei Biathleten oder Traditions- und Gebirgsschützen, reicht ein festes verschlossenes Behältnis aus;" Und? Kennt jemand einen solchen Fall (von Gebirgsschützen, deren Ehrenvorsitzender der Ministerpräsident eines gewissen Bundeslandes ist vielleicht mal abgesehen)? Die Behörde "kann" (in anderen Fällen (z.B. Erbwaffensicherung) steht da z.B. "hat auf Antrag"), muss also nicht. Was ist ein "festes verschlossenes Behältnis"? Das ist doch GUMMI. Was die Behörde "durchwinkt" sollte man sich auf jeden Fall schriftlich geben lassen, nicht dass der Nachfolger im Amte dann einen Aufstand probt oder derselbe plötzlich an Amnesie leidet ... 140 ist nicht hoch genug und 80 nicht breit genug, die Tiefe ist OK. Mehr als "passabel" geht da wirklich nicht rein. 190x120x40 - geht gerade so, wenn man "optimiert" lagert; der Hülsenvorrat (und noch etwas "atypischer Kram") lagert in dem zweiten daneben. Aber den "im Dunstkreis" des verlinkten abgebildeten mit "2 Ordnerhöhen, Schublade, 2 Ordnerhöhen" finde ich interessant, wenn der Munitionsvorrat nicht ganz so groß sein muss, dann kann man unten die Munition lagern, in den Schubladen z.B. das Putzzeug und oben sonstiges "Gerödel" lagern.
  23. Nein! Eben nicht! Das Schwenkriegelschloss ist vorgeschrieben (im Entwurf war sogar "mit Stangenverriegelung" vorgesehen), ein Vorhängeschloss reicht nicht. Damit scheiden z.B. viele Blechspinde mit einer sog. "Überwurffalle" aus (oder man baut ein Schwenkriegelschloss ein). Dass man so manches Schwenkriegelschloss mit einem kräftigen Schraubenzieher leichter auf bekommt, als ein (gutes) Vorhängeschloss mit einem Bolzenschneider - geschenkt. War nicht sogar ein hoher Preis für denjenigen ausgelobt, der als erster im Affengesetz Logik findet?
  24. Mal abgesehen davon, dass der sich auf eine ältere Rechtslage beruft (2009 war ja auch gerade erst): Kurzfassung des Waffengesetzes 2002 § 36 und der Allgemeinen Waffenverordnung Stand 01.04.2006. ist da vieles sehr verkürzt dargestellt. Das Waffengesetz wurde unserer Meinung nach nicht mit den Versicherungsrechtlinen des Einbruchschutzes in Einklang gebracht, denn die VDMA 24992 Sicherheitsstufen „A“ und „B“ waren nur noch bis 31.12.2003 gültig. Danach können Stahlschränke der Sicherheitsstufe „A“ und „B“, die nach den Richtwerten der VDMA 24992 hergestellt werden, nur noch als Stahlschränke ohne die bisherigen Sicherheitseinstufungen verkauft werden. Das bedeutet nach dem Waffengesetz bewahren Sie die Waffen richtig auf wenn Sie ein Waffenschrank der Stufe "A" oder "B" wählen. Also "A" u. "B" können nur noch als "Stahlschränke" (also nicht als Waffentresore) verkauft werden, man bewahrt in ihnen aber trotzdem richtig auf ... Aber wo steht das mit Munitionsschrank verankern? M.W. muss doch nur verankert werden, wenn in einem "B"- o. "0"-Schrank unter 200 Kg Gewicht mehr als 5 (bis 10) Kw aufbewahrt werden sollen.
  25. Mir fällt da noch einer ein: Kunde steht daneben und fragt bei jedem Handgriff "Was machen Sie da jetzt gerade?" Hält von der Arbeit ab, stört die Konzentration, ... Und was sagt eigentlich die UVV, wenn "Unbeteiligte" in "gefährlichen Bereichen" (Drehmaschine, Fräse, Hebebühne, ...) rumlatschen (und ggf. die Flossen nicht bei sich behalten können)? Und dann gibt's da noch die Schlauberger, die meinen, wenn sie 2x zugesehen hätten, dann könnten sie das ja auch selbst. (Ja! Es gibt auch einfachere Arbeiten, die man selbst erledigen kann. Ob man da aber als BüMa jeden "schlau machen" sollte?)
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