Zum Inhalt springen

TriPlex

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    6.267
  • Benutzer seit

Alle Inhalte von TriPlex

  1. Dann ist es aber keine "bessere Hälfte", sondern eine schlechtere! D'rum prüfe, wer sich ewig bindet, ... Da muss man sich eben entscheiden welche "Büchse" einem wichtiger ist.
  2. "Zünder" bekommst Du genau so wenig, wie Du Sprengstoff mit Deiner "27er-Pappe" kaufen kannst! Das hört sich zwar nach Korinthenkackerei an, aber wenn jemand auf ein offizielles Formular schreibt, dass er "Zünder" einführen will, dann erregt das mehr Aufmerksamkeit, als "Zündhütchen". Ist genau so, als ob jemand Diabolos als Munition deklariert. Wo steht das eigentlich mit Zündhütchen "erst ab 18"?
  3. Das muss nicht zwangsweise so sein, wie z.B. Airbus und auch Boeing zeigen. Ob dann die Subventionen direkt oder verdeckt (z.B. über überteuerte Militäraufträge) erfolgen spielt dabei keine Rolle. Und solange der "geschützte Markt" dafür sorgt, dass mein fettes Vorstandsgehalt weiter läuft und der Steuerzahler auch die Gehälter der anderen Beschäftigten bezahlt ist doch alles OK - solange das so bleibt. Einige Werften hängen seit Jahrzehnten direkt am Tropf, und damit die Meyer-Werft Ozeanriesen im Binnenland bauen kann hat der Bundes-Gerd damals dafür gesorgt, dass die "Pissrinne" aufgestaut werden kann - Entschuldigung! Das war natürlich eine notwendige Maßnahme des Küstenschutzes und hatte überhaupt gar nichts mit der Meyer-Werft zu tun ... Kann mich aber noch gut an den frenetischen Applaus der Belegschaft erinnern, als der "Genosse der Bosse" sich dafür feiern ließ. Und wenn wegen so einer Schiffsüberführung mal in halb Europa "das Licht ausgeht!" ist das ja auch gar nicht schlimm, Hauptsache der Meyer kann seine Pötte weiter im Binnenland bauen ... Ich fange demnächst an Schnellboote zu bauen ... Einen Kanal bis zum Bach im Nachbarort wird mir der Steuerzahler schon finanzieren, dann den Bach ausbauen bis zum Flüsschen drei Dörfer weiter und dieses bis zur Weser schiffbar machen ... Die paar hundert Millionen wird der Steuerzahler schon mal investieren müssen - geht doch um Arbeitsplätze. Und wenn das fertig ist, dann baue ich Fregatten; meine Enkel werden dann hoffentlich Flugzeugträger bauen ... 😈 Und jedes mal wird der Steuerzahler zur Kasse gebeten, weil ... Es geht doch um Arbeitsplätze! Wir können doch dieses aufstrebende Unternehmen nicht untergehen lassen! Dann wären doch die ganzen Subventionen Investitionen der letzten Jahr(zehnt)e verloren (hatte mich zuerst vertippt und "verlogen" geschrieben - hat wohl der Herr Freud zugeschlagen 😉).
  4. Wenn das stimmt, was in dieser (oder war es eine andere?) Reportage behauptet wurde, dass HK von Mitarbeitern des BWB (JA! Ich weiß 😉) eine Verschwiegenheitserklärung gegenüber ihrem Dienstherrn verlangt habe und ALLE (bis auf den einen) das unterschrieben hätten, dann müssten da "Köpfe rollen" (bildlich, nicht wörtlich gemeint! Das soll ja keine Anstiftung zum Mord sein.) und zwar sowohl bei HK, als auch - und ganz besonders - beim Bundesamt für Wehrtechnik und Bestechung (oder wofür stand BWB?).
  5. Warum baust Du sie nicht selbst (oder lässt von einem Wiederlader welche machen)? BTW: Was nimmt man da als Puffer für den Schlagbolzen? Heißkleber hält nicht allzu lange, ist aber leicht zu erneuern.
  6. Blöde Frage! EIN symbolischer EURO. Dazu gibt's noch ein paar hundert Millionen direkte Subventionen und anschließend fette Staatsaufträge, OHNE vorherige ordnungsgemäße Ausschreibung (bzw. die Ausschreibung "bassd scho").
  7. Das mit dem "der sich eine neue Waffe gekauft hat ein paar Patronen laden" steht aber m.W. auch nirgendwo. Das geht natürlich auch für dessen "alte" Waffen und ist m.W. auch nicht mengenmäßig beschränkt. Man dürfte also auch den Bedarf seines IPSC-Kumpels laden (wenn man denn so viel Zeit hat 😉) und nicht nur "die paar Murmeln" zum testen der C96 auf dessen Sammler-WBK - oder irre ich da?
  8. Das steht so wo genau? M.W. darfst Du auch für "Mitglieder derselben jagdlichen o. schießsportlichen Vereinigung" wiederladen - solange KEINE Gewinnerzielungsabsicht dahinter steht.
  9. Da ging die Diskussion seit Jahren "hin und her" - mal hieß es "Bei Stöpseln wird das Gehör über die Übertragung des sonst von den Kapseln mit geschützten Knochen geschädigt.", dann wieder "Die Dämpfung des Schädelknochens ist höher, als bei einem Kapselgehörschutz." K.A. ob das jetzt der "letzte Stand" ist: Quelle: https://www.sonicshop.de/gehoerschutz-ratgeber/grundlagen/laerm/wieviel-laerm-kann-ich-mit-gehoerschutz-maximal-abhalten.html
  10. THX! Nach "Der lautlose Schlag" dürfte das eins der geringsten Probleme darstellen. Die Herren Truppenfachlehrer waren 1983 stark beeindruckt, dass ein UA dieses Buch kannte ... 😉 Nicht nur die billigen, so man denn ein Kaba-Mauer als "nicht biiligst" bezeichnen möchte.
  11. Irgendwann stellst Du fest, dass der zu klein wird und willst EINEN größeren haben (und nicht einen zweiten daneben stellen). Dann hättest Du den zu klein gewordenen jemandem verkaufen können, der mit dieser Größe auskommt. Geht aber seit der Änderung eben nicht mehr. Stell' Dir einfach vor jemand im Schützenverein will seinen alten B-Schrank "günstig" verkaufen, ein Vereinskamerad denkt sich "Ich kriege meine WBK zwar erst in einem Jahr, aber das ist DIE Gelegenheit ..." und kauft sich schon mal "vorauseilend" einen Waffenschrank. Verschärfung sei Dank, hätte er jetzt eben Pech gehabt. Wenn diese einfachen Beispiele für Dich schon problematisch sind, was machst Du dann erst bei "richtigen" Problemen? Und ja! Ich kenne solche Fälle aus dem Bekanntenkreis.
  12. Bei "Altbesitz" gibt's ja kein Problem, nur verkaufen kann man die Dinger praktisch nicht mehr (jedenfalls nicht als Waffenschrank). Selbst wer den schon VOR Stichtag besaß (z.B. weil er eine "günstige Gelegenheit" nutzen wollte), aber noch keine Waffen darin aufbewahrte darf ihn nicht als Waffenschrank nutzen. Genau das vermute ich auch.
  13. Hat ja bei denen, die damals "sicherheitshalber" gleich einen B-Schrank (statt des meist auch ausreichenden A-Schrankes) gekauft haben auch super funktioniert ... ICH weissage mal (Achtung: Verschwörungstheorie!): Diejenigen, die bei der letzten Verschärfung dafür gesorgt haben, dass auch die "sicherheitshalber gleich gekauften B-Schränke" nicht mehr ausreichen werden auch bei der nächsten Verschärfung wieder dafür sorgen, dass dann auch "WG 1" nicht mehr ausreicht.
  14. Wo genau liegt eigentlich der Unterschied zwischen "WG 0" u. "WG 1", wenn beide Tresore genau dasselbe wiegen?: Bei gerade mal 10,- € Preisdifferenz kann der Unterschied ja nicht so groß sein.
  15. Es geht dabei auch nicht nur um Produkt-Infos, der ganze Bereich "Bench-Talk" (Bownells), bzw. die anderen, früher selbstständigen Bereiche, wie z.B. "Guntech" (Sinclair International), die jede Menge Informationen bieten UND damit auch zu BESTELLUNGEN (ver-) führen sind nicht mehr (ohne "Gefrickel") erreichbar. So ein Spruch von wegen "To make the shopping experience with Brownells better, we have a number of representatives in Europe." bringt da auch nichts, damit wird auch keine "Einkaufs-Erfahrung" besser gemacht! Brownells USA macht sich Gedanken um die EU DSGVO? ? Machen ja alle US-Firmen. Seit die DSGVO gilt kommt man ja auf quasi keine einzige US-Seite mehr, weil die alle so viel Respekt vor dem Ding haben ... Hier übrigens das Gerät, mit dem ich mir jeden Morgen die Hose zumache: Könnt Ihr diese Info-Bereiche nicht über Eure Seite anbieten?
  16. Was meinst Du mit "ernsthaft betrieben" bei Jägern? Dass man als DJV-Leistungsschütze ggf. eine Reservewaffe zugestanden bekommt kann ich mir auch vorstellen. Und wie würdest Du das begründen? Jagdschutz, Fangschuss auf starkes Wild, Fallenjagd, DJV-Wettkampf + Reservewaffe Die Fangschusswaffe ist für den Jagdschutz zu schwer, auffällig, ...; die Jagdschutzwaffe für den Fangschuss nicht stark genug, die Wettkampfwaffe für die Fallenjagd zu empfindlich, die Fallenjagdwaffe nicht wettkampftauglich. Trifft es das oder habe ich etwas übersehen?
  17. Was meinst Du mit "Bayern"? Auch da soll es ja z.T. deutliche Unterschiede geben: Aus eigener Erfahrung war eine UWB in Oberfranken sehr "kulant" und hilfsbereit, in München soll es da deutlich anders zugehen, sowohl bei privaten Waffenbesitzern und Wiederladern, als auch besonders im gewerblichen Bereich. Ja, natürlich. Wir sind ja im Bereich Waffenrecht und nicht -technik.
  18. Das ist soweit richtig: Einmal Bedürfnis nachweisen und "lebenslang" besitzen, Wegfall des Bedürfnisses, weil kein Jagdschein mehr gelöst oder kein aktiver Sportschütze mehr gab's damals nicht. Und weil das scheinbar zu viele so gemacht haben - so lange im Training bis eigene Waffe vorhanden und dann "nie wieder gesehen" - wurde die "Besitzvoraussetzung" eingeführt. Einige UWB haben das aber genau so gehandhabt, u.a. auf Grund der weiter oben genannten "Verwaltungsanweisung". Auch vor 2003 gab es schon z.T. deutlich unterschiedliche Handhabung in den verschiedenen Bundesländern.
  19. Aus dieser Antwort kann man auch ja seine Schlüsse ziehen ...
  20. Würdest Du auch verraten was das für verschiedene Einzelbedürfnisse waren, die fünf verschiedene Kw erfordern?
  21. Da haben die Jäger in beiden Fällen mal Glück gehabt, dass es nicht anders ausgegangen ist. Mir auch, wie wohl den meisten hier, nur ... wer garantiert uns das? Bei der allgemeinen Waffen-Hysterie kann das ganz schnell auch wieder anders laufen.
  22. Das war auch vor 2003 schon so! Auch damals gab es die Auffassung, dass man als Jäger ja eine der beiden vorhandenen Kw verkaufen könne, bzw. sogar müsse (auch dazu gab es damals Urteile und auch "verwaltungsinterne Anweisungen"). Dass das ggf. nicht jede UWB so "scharf" handhabte war auch damals schon so. Für meine Sportwaffen musste ich auch vor 2003 schon begründen, warum die beiden "jagdlichen" für das sportliche Schießen nicht geeignet wären. Wie viele Kurzwaffen hast Du denn als Jäger? Während sich die dritte noch ganz gut begründen lässt (DJV-Wettkampf o. Fallenjagd) dürfte es spätestens ab der vierten sehr "zäh" werden. Womit willst Du denn das Bedürfnis für "die vierte und fünfte" nachweisen? Wie viele Jäger kennst Du die rein auf "Bedürfnis Jagd" mehr als drei Kw haben und in welchem Bundesland spielt sich das ab? "Altbestand" von vor 1973 schließen wir mal aus, m.W. gab es damals noch keine Beschränkung für Jäger.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.