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TriPlex

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  1. TriPlex

    Verschlussabstand .308

    Mal ganz praktisch gefragt: Wie macht man das genau bei einer SLB? Bei einem Zylinderverschluss lässt sich relativ einfach erkennen, ob man den Kammerstängel ganz bis zum Endpunkt drücken kann, bei einer SLB ist das m.E. wesentlich schwieriger: Selbst bei einem vergleichsweise gut zugänglichen System, wie den ARs sitzt der Verschlusskopf in einem engen und weit hinter die Verriegelungsbuchse zurück reichenden Gehäuse, bei einer BAR ist das noch viel blöder. Wir reden hier ja nicht von "Verschluss steht einen cm weiter hinten im Auswurffenster", sondern wir bewegen uns im Sub/10-mm-Bereich. Und woran genau erkenne ich, dass der Verschluss bei der dritten Lehre "noch gerade so" VOLLSTÄNDIG schließt und bei der vierten "gerade so nicht mehr"?
  2. TriPlex

    Verschlussabstand .308

    Das trifft es m.E. aber auch nicht so ganz: IIRC ist doch genau deswegen Patrone-max < Lager-min, d.h. auch die größt-zulässige Patrone muss in das kleinst-zulässige Lager passen.
  3. Das 88er ist zwar keine Mauser-Konstruktion, sondern eine Idee der GPK, aber wo überall wurde es gefertigt? Seit wann waren die Mausers nicht mehr "Herr im eigenen Hause"?
  4. Kann leider oben nicht mehr editieren. Bei Deinem Zitat "Im Jahr 1892 kommt es zum 'Judenflinten'-Skandal, ..." fehlt übrigens die Quelle. Könntest Du die bitte nachreichen?! Googlen nach dem Text bringt eine Fundstelle bei Zeit online, allerdings erst hinter einer Tracking- und dann hinter einer Anmeldeschranke. Eine andere Fundstelle ist Deutsches-Blankwaffenforum und dort findet sich dieser Link: http://www.zeno.org/Kulturgeschichte/M/Friedländer,+Hugo/Interessante+Kriminalprozesse/Der+Judenflinten-Prozeß Da steht dann u.a. "Die von Ahlwardt vorgeschlagenen Zeugen, sämtlich ehemalige Arbeiter der Löweschen Fabrik, waren zum Teil wegen Urkundenfälschung, Betrugs und Diebstahls vorbestraft. Sie berichteten über erhebliche Unregelmäßgkeiten, Falschstempelungen, Verwendung minderwertigen Materials und bekundeten, daß die zur Abnahme der Gewehre kommandierten Offiziere arg betrogen würden. Sachverständiger Major Hannig vom Kriegsministerium bezeichnete diese Behauptungen als unwahr. Er sei von seiner vorgesetzten Behörde mit der Überwachung und Kontrolle der Löweschen Gewehrfabrikation betraut gewesen." Natürlich weist ein damaliger Prüf-Offizier zurück, dass man ihn betrügen könnte! "Im weiteren Verlauf der Verhandlung überreichte der Angeklagte dem Ersten Staatsanwalt eine Anzahl Aktenstücke. Aus diesem Anlaß wurde auf einige Zeit »im Interesse der Staatssicherheit« die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Am folgenden Tage teilte der Vorsitzende zende mit: Er könne mit: Genehmigung des Kriegsministers mitteilen: Aus den in der nichtöffentlichen Sitzung zur Verlesung gelangten Schriftstücken ging hervor, daß bei dem 57. Landwehrregiment in Wesel während einer zwölftägigen Übung von 939 Löweschen Gewehren 520 reparaturbedürftig geworden seien. Bei 69 Kammern waren die Einsätze abgesprungen, 21 Schloßteile waren teils defekt geworden, teils ganz gesprungen, 45 Abzugsfedern wurden defekt. Oberstleutnant v. Gössnitz: Die erwähnten Schäden seien durchaus normale." Wenn das Ansehen des Staates und seiner Beamten Schaden nehmen könnte, dann wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen ... Kommt mir irgendwie seltsam aktuell vor - Abgas-Skandal, NSU-Untersuchungsausschuss, ... "von 939 Löweschen Gewehren 520 reparaturbedürftig geworden" "Die erwähnten Schäden seien durchaus normale." Bei einer zwölftägigen Übung (bei der ja wohl nicht so häufig geschossen wird, wie in einer Schlacht) weisen 55% der neuen Waffen Schäden auf (wenn die einzeln aufgeführten Defekte noch dazu kommen, dann wären es sogar 70%) - und das wurde als "normal" bezeichnet ... Das fällt wohl eher unter "..., dass nicht sein kann, was nicht sein darf.".
  5. Was genau soll mein Ernst sein? Im Zuge der "Judenflinten-Affäre" kam u.a. heraus, dass ... z.B. beim Schießen der Schussbilder mehrere Scheiben übereinander gehängt wurden, um gute Schussbilder übrig zu haben, für Waffen, die die geforderte Schussleistung nicht hatten "bei Nacht und Nebel" bereits abgenommene und verpackte Waffen gegen solche ausgetauscht wurden, die die Abnahme nicht geschafft hatten (IIRC inkl. gefälschter Abnahmestempel) ... Genauere Details müsste ich nachlesen. Natürlich war Ahlwardt Antisemit, aber er nutzte eben aus, dass tatsächlich "etwas faul war im Staate Dänemark" und da die Loewes Juden waren passte ihm das natürlich gut ins Konzept.
  6. IIRC war auch das ein Ausfluss der bösen EU (auf die hier so gerne geschimpft wird) und ihrer EU-Wettbewerbsbestimmungen: Wenn ich schon hoheitliche Aufgaben einem privaten "Verein" übertrage, dann muss ich als Staat auch Konkurrenz zulassen. „achtzehnhundertungerade“ war übrigens 1866: "Dampfkessel-Revisions-Verein" - gegründet, weil es damals häufiger zu schweren Unfällen mit Dampfkesseln kam, aber Arbeiter gab's ja zur Genüge und billig (und so ganz ohne Sozialversicherungskosten), da war vielen "Fabrikanten" der Zustand ihrer Dampfkessel offenbar ziemlich egal - irgendwann griff dann der Staat ein. Und wie das so geht mit "quasi-staatlichen" "Behörden", die dehnen ihre Befugnisse immer weiter aus und prüfen nicht nur Dampfkessel (die es ja in einigen Bereichen immer noch gibt) und Kraftfahrzeuge (die Hauptuntersuchung heißt ja umgangssprachlich nicht umsonst "TÜV"), sondern "zertifizieren" mittlerweile alles mögliche (z.B. diese ganzen "ISO 8000 ff"-Geschichten) - und wenn's "schiefgeht", wie z.B. bei den französischen? Brust-Implantaten mit billigem Industrie-Silikon, dann konnten sie davon natürlich nichts wissen und werden von jeglicher Verantwortung freigesprochen. M.W. ist das übrigens beim "TÜV" genau so: Wenn der TÜV-Prüfer einem nicht verkehrssicheren Fahrzeug die Verkehrssicherheit bescheinigt und es passiert etwas, dann ist der nicht in der Haftung, verantwortlich ist ausschließlich der KFZ-Halter. Wird bei o.g. Waffe wahrscheinlich genau so sein: Wenn eine Neuwaffe (in der Außenstelle?) einen Prüfstempel bekam, obwohl sie eigentlich keinen hätte bekommen dürfen, dann haftet nicht das BA oder gar der jeweilige Prüfer, sondern der Besitzer hat den Schwarzen Peter.
  7. Würde eher sagen "Endlich mal!". Seit der sog. "Judenflinten-Affäre" hat es doch in Oberndorf immer mal wieder Skandale gegeben - und NIE hatte das wirkliche Konsequenzen für die Hersteller. In einem anderen Forum wurde mal folgendes berichtet: Waffe aus "renommiertem Haus" (in 8x57 IS - IIRC) bekommt nachträglich Mündungsgewinde und muss deswegen zum I-Beschuss. Beschussamt lehnt Beschuss ab, weil Lager nicht maßhaltig - Übergang zu kurz. WIE hat diese Waffe jemals einen (Erst-) Beschuss bekommen können?
  8. M.W. gibt es seit einiger Zeit eine "Außenstelle" des BA in Isny. Seit wann genau kann ich aber nicht sagen.
  9. Bei welchen Modellen welcher Hersteller? Bei Blaser, mit Beschussamt im Haus, dürfte das anders sein, als bei einer US-Waffe, die schon wer weiß wie lange beim Hersteller im Lager lag (weil irgend ein Sondermodell o. -kaliber) und die Hofmann dann auf Einzelbestellung im nächsten Container hat mitkommen lassen und die dann erst in Mellrichstadt beschossen wird. Was ist der Hintergrund Deiner Frage?
  10. Was macht dieses "Kleinteil" so teuer? Z.B. im Vergleich zu einem "ganzen" Magpul PRS.
  11. TriPlex

    DWJ

    Ich habe mal mit einer Frau auf dem DWJ-Stand gesprochen, die sagte sie sei die stellvertretende Chefredakteurin - keine Ahnung, ob sie das wirklich war. Ist aber schon länger her, k.A., ob das eher 8-10 oder gar 12-15 Jahre her ist. War irgend so ein "Eisenstahl" oder jemand, der so manchen Artikel total verklupste. Einer von den beiden hatte geschrieben, dass man Freiflug durch heraussetzen des Geschosses reduzieren könne.
  12. TriPlex

    DWJ

    Ende 80er, IIRC: 1987 o. 1988.
  13. TriPlex

    DWJ

    War die vorher Stellvertreterin? Dann habe ich mit der mal kurz auf einer Messe gesprochen - über einen Schreiberling (über den ich in diesem Thread schon gelästert habe) und dass man diesen m.M.n. im DWJ nicht schreiben lassen sollte. Sie war "not amused" ...
  14. So eine große und sündteure Anlage nur für die Olympiade zu bauen und dann stillzulegen wäre aber auch massive Verschwendung. Dann hätte man ja konsequenterweise auch das Olympia-Stadion, die Ruderstrecke UND auch die für oder wegen der Olympiade gebauten (U-) Bahnstrecken stilllegen müssen.
  15. Du meinst "sehenden Auges" in Schießstandnähe ziehen (oder bauen) und sich DANACH dann beschweren, dass es so laut ist? Müsste man denjenigen nicht besser mal auf seine "geistige Frische" untersuchen? Komischerweise spielt der Lärm bei Flughäfen keine Rolle, da werden munter weitere Start- u. Landebahnen gebaut und die Lusthansa weigert(e) sich beharrlich weniger Lärm verursachende Anflugverfahren zu verwenden. Nach der Olympiade '72 durfte in München Hochbrück jahrzehntelang kein Großkaliber (außer Schrot) mehr geschossen werden - wegen der Lärmbelästigung. Dass unmittelbar daneben auf dem Standortübungsplatz die Marder mit der 20 mm schossen (nur Manöver-Munition) macht den ganzen Irrsinn deutlich.
  16. Bei wie vielen von uns steht der Waffenschrank im Keller? Und wieso überhaupt "Wohnung"? Nochmal für Dich, auch wenn ich mich (bzw. Fyodor) wiederhole: Genau genommen geht es um "nicht dauerhaft bewohnte GEBÄUDE" von WOHNUNG ist da keine Rede! Jetzt kann man sich natürlich fragen, ob diese Vorschrift "wortwörtlich" oder "teleologisch" ("Was will der Gesetzgeber damit erreichen?") zu sehen ist. In beiden Fällen ist m. E. die Aufbewahrung der Waffen (natürlich im zulässigen Behältnis - bevor wieder so ein Spitzklicker kommt) dort zulässig: Die Vorschrift nennt "nicht dauerhaft bewohnte GEBÄUDE" - das Gebäude hat aber mehrere Wohneinheiten (also noch "dauerhafter bewohnt", als ein Einfamilienhaus, weil wohl kaum alle Bewohner gleichzeitig im Urlaub sind). Der Gesetzgeber will erreichen, dass keine nicht zu viele Waffen in besonders einbruchgefährdeten (weil nicht dauerhaft bewohnt und Einbrüche/Einbruchsgeräusche dort eher nicht bemerkt werden) Gebäuden aufbewahrt werden. Das trifft im konkreten Fall aber nicht zu, weil unmittelbar über dem Gebäudeteil "ständig bewohnt" zutrifft und Einbruchgeräusche genau so zu hören wären, wie in anderen (reinen Wohn-) Gebäuden auch. Was ist daran gefährdeter, als das typische "Waffenschrank im Keller, Schlafzimmer im Obergeschoss"? Da liegt zwischen Waffenaufbewahrung eine ganze (zumindest zeitweise = nachts) "unbewohnte" Etage. Hätte der Gesetzgeber also "Gewerbeeinheit unter Wohnungen" wegen Sicherheitsbedenken ausschließen wollen, dann hätte er das konsequenterweise auch für "Waffenschrank im Keller" tun müssen. Hat er aber nicht. Auch eine Ferienwohnung halte ich nicht für per se von "nicht dauerhaft bewohnte Gebäude" betroffen. Ferienwohnung bedeutet ja eine Wohnung neben anderen im selben Gebäude (sonst wäre es ja ein Ferienhaus). Handelt es sich bei der "Ferienwohnung" um eine sog. "Einliegerwohnung" o. "Dachwohnung" in einem ansonsten ständig bewohnten Gebäude (bei weiter weg wohnenden Jagdpächtern o. Jagderlaubnisschein-Inhabern keine so seltene Variante), dann wäre m. E. eine "normale" Aufbewahrung dort zulässig. Handelt es sich um eine Ferienwohnung in einem "Mehrparteien-Ferienwohnungs-Appartment-Haus", das m.o.w. während der ganzen Woche unbewohnt ist, dann gilt m.E. dort die "verschärfte" Aufbewahrung. Edit: Hat sich mit Thomas St. und Fyodor überschnitten - vielleicht sollte ich mich kürzer fassen. 😉
  17. Das wird dort, wo es "üblich" ist deutlich günstiger sein, als dort, wo es üblicherweise nicht gemacht wird. Hast Du mal Preis-Beispiele?
  18. Um es mit Rüdiger Hofmann zu sagen: "Schlafende Hunde kann man wecken, muss man aber nicht ..."
  19. Das steht so wo? Man kann ja durchaus darüber streiten, ob "unbewohntes Gebäude" auch z.B. die Garage / das Nebengebäude unmittelbar neben einem ständig bewohnten Gebäude meint oder nur z.B. die alleinstehende Jagdhütte / das alleinstehende Wochenendhaus, aber eine "Gewerbeeinheit" im selben Gebäude ist doch auch nichts anderes, als der Keller im Wohnhaus. Sinn der Bestimmung ist doch, dass in ein unbewohntes (allein stehendes) Gebäude "gefahrloser" / ungestörter eingebrochen werden kann und diese Gebäude deshalb gefährdeter sind, als ständig bewohnte. Das trifft aber m.E. auf eine Gewerbefläche IN einem bewohnten Gebäude nicht zu - was natürlich nicht heißt, dass nicht irgendein SB das anders sieht. "Einmieten" halte ich für eine gute Idee: Zweitwohnsitz dort anmelden. Selbst wenn das ein anderer Landkreis wäre, wäre dann immer noch die UWB Deines Erstwohnsitzes zuständig. Dass "Dritte" (Dein "Vermieter"/Kumpel) einen "Wohnungsschlüssel" haben dürfte auch keine Rolle spielen - Deine Freundin darf ja auch einen Wohnungsschlüssel haben, auch wenn sie keine waffenrechtliche Erlaubnis hat.
  20. Pffft! Ich weiß wo zwei stehen (besser: "stecken"), musst sie nur 'rausholen und wenn Du sie nach Benutzung zurückgibst, dann küssen die Dir noch die Füße. Klick Klick Und wenn Du das Ding schon laufen hast, dann könntest Du uns gleich noch "Rosenberg 2" und "Rosenberg 3" basteln ...
  21. Stand so damals in Visier oder DWJ und war (IIRC) von einem Anwalt geschrieben. Du bekommst ja eine Anzahl WBKen entzogen und nicht Waffen (die musst Du zwar auch "abgeben", aber eben verkaufen, verschenken, ...). Bin aber kein Jurist.
  22. Wer denkt das schon ... Angeblich kontrolliert z.B. das KVR München sogar die Nettomenge des gelagerten TLP, bist Du auch nur ein bisschen drüber ... Die eine aus der Tasche gefallene und unter den Sitz gekullerte Patrone, die in der KFZ-Werkstatt für "Aufregung" sorgt ... ... Die hat aber nicht jeder und ich wollte einfach darauf hinweisen, dass es eben auch diesen Nachteil geben kann.
  23. Du gibst Originale aus der Hand? 😮 Ich nutze dafür (nicht beglaubigte) Farbkopien, falls wirklich mal jemand neben einem Leihschein auch noch nach der WBK fragt. Wird aber dann ein ganz schöner Stapel ... So viele sind es bei mir zwar nicht, aber wenn ich jede Waffe auf einer eigenen hätte, dann wären es mehr - deutlich mehr (und ich kenne ein paar "Kandidaten", bei denen es nochmals deutlich mehr wären). Und DAS wäre mir dann doch zu unübersichtlich. Alle "Waffen-Lizenzen" in einer Mappe, dann läuft man auch nicht Gefahr die richtige nicht dabei zu haben (aber auch die Gefahr, dass man "im Falle des Falles" alle verloren hat).
  24. ... aber auch einen Nachteil - IIRC Wenn man Dir "die Pappe(n) lochen" will und Du Dich dagegen wehren willst, dann wird der "Streitwert" nach der Anzahl der WBKen (nicht nach den darauf eingetragenen Waffen) berechnet. Stand so vor Jahren mal in irgend einer Waffen-Gazette.
  25. In Hessen hat vor Jaaahren mal ein Landrat eine größere Anzahl Schwarzbauten (also nix "Notlage nach Krieg" oder so) in einem Naturschutzgebiet "rektal" (also "hinten 'rum" oder nachträglich) genehmigt. Und was ist dem Landrat danach passiert? Er wurde Minister - Umweltminister, um genau zu sein.
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