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TriPlex

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  1. ICH rate DIR Dich mal mit den Grundlagen der Statistik zu befassen, dann musst Du nicht mehr solchen Unsinn von Dir geben! Das Beispiel mit dem Lotto-Jackpot zeigt, dass 1:140 Mio alleine wenig aussagt in Bezug auf die Häufigkeit, mit der der Jackpot "geknackt" wird.
  2. Nein! Den Unfug verzapfst Du UND Du verstehst es noch nicht einmal, wenn man es Dir erklärt! Wie schon geschrieben wurde: Du glaubst auch an den Osterhasen, wenn Du die Schutzbehauptung des Vaters glaubst. 1:1 Mio ist Dir also zu unsicher ... Ab welcher (un-) Wahrscheinlichkeit wärst Du denn zufrieden? 1:10 Mio, 1:100 Mio? In PC-Netzwerken werden Deiner Meinung nach "richtige" ("starke" sind etwas anderes) Passwörter verwendet - und werden geknackt! Die meisten machen das nämlich beim alphanummerischen PWen genau so, wie bei rein nummerischen: sie verwenden einfach zu merkende PWe. Was ich Dir auch schon mal geschrieben habe: "Lumpi85" ist genau so zu erraten, wie der Hochzeitstag, Geburtstage der Familienmitglieder, ... Wenn also im von Dir genannten Fall der Vater dem Sohn die Nummer tatsächlich nicht gesagt hat, aber sie irgendwo aufgeschrieben hatte (und solche Zettel finden sich (aus eigener Erfahrung - hab' mal ein paar Jahre in dem Bereich gearbeitet) an/bei zig PCs und wohl auch irgendwo in der Nähe von etlichen Waffenschränken, in der Geldbörse, im Schlafzimmer, ...) oder eine einfach zu erratende Kombination (vielleicht sogar ausgerechnet das Geburtsdatum seines Sohnes) dann ist das fast so, als ob er sie ihm gesagt hätte. Nicht ICH, DU musst Dich entscheiden! "Die wenigsten" bedeutet "Die wenigsten, aber nicht alle." Das Argument WLAN ließe sich stören kam von DIR, weshalb DU Mobiltelefon vorgeschlagen hast und DAS ist Unsinn, denn das lässt sich genau so stören. Was Du aber offenbar nicht begriffen hast. Zeigst Du mir an welcher Stelle ich geschrieben habe, dass Tresore nichts bringen?! Diesen Vergleich hast DU also auch nicht begriffen! Nicht ICH bin ein Telefonzellenliebhaber, sondern DU bist in Dein Smartphone so verliebt ("Damit kann ich das Schützenhaus öffnen ..."), dass DU DESSEN Schwachstellen ausblendest - falls Du überhaupt in der Lage bist sie zu erkennen. ??? Du stellst also in Abrede, dass es Spionagesoftware gibt, die Daten von Deinem Handy weiterleiten kann?! Du hast also noch nie im TV o. Netz gesehen, wie WLANs "von außen" mitgelesen und entschlüsselt wurden?! Dasselbe gilt für die Verschlüsselung von DECT-Geräten (das nur nebenbei). So viel zum Thema "Akademisches brechen". Wo schrieb ich, dass das technisch nicht ginge? ICH habe einzelne "Knackpunkte" dargestellt, DU hingegen bist auf die praktische Umsetzung überhaupt nicht eingegangen! Also: Wie stellst DU Dir das von DIR vorgeschlagene ELO-Tresorschloss vor - Touchscreen oder Tasten (wie viele und wie viele "Ebenen" pro Taste) oder Bedienung über Smartphone und BT, WLAN, ...? Mein Waffenschrank, an den ich am häufigsten muss, hat ein ELO-SChloss (mit mech. Revision). Was für einen Strohmann? Nochmal: Wie stellst DU Dir das von DIR vorgeschlagene ELO-Tresorschloss vor? ICH habe lediglich geschrieben, wie ein von DIR akzeptiertes ELO-Schloss aussehen KÖNNTE. Ein Schloss mit einem Touchscreen wird IMMER mehr Strom verbrauchen, als eines nur mit Tasten UND wenn es nicht 24/7 "an" ist, dann wird es zur Aktivierung IMMER mehr Zeit brauchen, als eines nur mit ein paar Tasten. Was für einen Strohmann? "Ja wieviele denn?" Genau DAS war meine Frage an DICH! Du benennst EINEN Fall, und da ist , wie auch schon andere schrieben, von einer Schutzbehauptung auszugehen! UND wie ich schon schrieb: Wenn der Sohn die Kombination wirklich erraten hat, dann wäre das auch mit einem alphanummerischen PW möglich (s.o.)! Nochmal, auch wenn DU es wahrscheinlich wieder nicht verstehen wirst: Die Antwort auf die Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag lautete: "Auf Grund der geringen Deliktrelevanz ..." Um bei Deinem Beispiel aus Bayern zu bleiben: Auch bei einem 0er/1er-Schrank hätte der Sohn die Kombination "zufällig", durch erraten, ... (s.o.) herausbekommen können, ein "härterer" Schrank hätte also nichts genutzt. Die alten A/B-Schränke erfüllen zu 99,999... % ihren Zweck - und in den paar anderen Fällen hätte auch 0/1 nichts geholfen. Das Verständnisproblem liegt auf DEINER Seite: Die neuen Schränke sind teurer, die alten sind defacto unverkäuflich, weil nur noch Altbesitz (ggf. Erbe) zulässig ist usw. Blödsinn! Also vor ausspähen durch Funk auf jeden Fall. Wenn jemand den Zettel mit der Kombination (oder den Tresoschlüssel) auf dem Schrank liegen lässt, dann gilt das für ALLE Schlossarten - inkl. Deines super-modernen ELO-Smartphone-Tresorschlosses. Den Quatsch schreibst DU! Nicht der eigene "Trotz", sondern mehrere andere Gründe: Was kostet eine "stille Alarmfunktion" sowohl vom der Hardware, als auch von den Betriebskosten (diese Firmen lassen sich das nämlich gut bezahlen!) UND den Kosten bei einem Fehlalarm? Am Besten noch eine totale Überwachung WANN, WIE OFT, ... Du Deinen Waffenschrank öffnest - das wäre dann nämlich auch nur noch ein kleiner Schritt. Vielleicht noch eine Rückmeldung, wenn Du Deinen EIGENEN Tresor öffnen willst: "Zugriff verweigert. Heute ist kein Trainingstag." Nein! Es ging um "rechtswidrigen Zugriff auf Waffen in privaten Waffenschränken". Denn wenn ich mich schon damit befasse, dann umfassend! Familienmitglieder kriegen den Verwahrort des Schlüssels, die Zahlenkombination oder ein alphanummerisches PW i.d.R. leichter heraus, als Außenstehende (s.o.). Wenn Außenstehende wirklich an den Tresor wollen, dann brechen sie ihn vor Ort auf, nehmen ihn mit oder warten bis der Besitzer da ist und "überreden" ihn - dagegen hilft KEINE noch so hohe Sicherheitsstufe. Die wenigsten Einbrecher sind auf Schusswaffen aus. Waffenschränke werden meistens aufgebrochen, weil (auch) Geld, Schmuck, ... darin vermutet werden. Weil der Tresorinhalt von Banken viel wertvoller ist, als ein paar Privatwaffen und demzufolge VIEL stärker gefährdet. Und JA die Gefahr, dass jemand "mit der Pistole" vorbeikommt ist sehr real: Hier im Nachbarort passiert: Bankräuber betritt Bank, Kassiererin zieht geistesgegenwärtig die Tür des Kassenbereichs zu und ist somit hinter kugelsicherem Glas in Sicherheit, jetzt kann IHR nichts mehr passieren. Die Pistole am Kopf ihres Kollegen überzeugte sie sehr schnell die Tür wieder zu öffnen und alles Geld aus Kasse und Tresor zu übergeben. Der Vater eines Schulfreundes war Bankdirektor, der hat damals eine neue Haustür (Mehrfach-Verriegelung und "kugelsicher") von seiner Bank bezahlt bekommen - obwohl er gar nicht in der Bank wohnte. Warum nur??? Und Fälle, dass die Familie von Bankangestellten mit "Schlüsselgewalt" als Geiseln genommen wurden und einer den Bankdirektor zum Tresor begleitete gab's mehrere. Aber Banken und deren Tresore waren hier nicht das Thema. Nur "für's Protokoll": Den Unsinn mit "Weis gar nicht warum Banken so einen quatsch wie Tresore haben, ..." hast DU angeschleppt! ICH habe das schon verstanden, nur hast DU a) keine Ahnung von Statistik und b) nicht begriffen, dass auch längere Zahlenkombinationen oder alphanummerische Passworte nicht per se sicherer sind, weil die meisten Menschen da leicht zu merkende (Geburtsdatum o.ä., KFZ-Kennzeichen, Kosenamen, ...) und damit (ganz besonders für nahe stehende Personen) leicht zu erratende Begriffe/Zahlen nehmen. Der mit der Schutzbehauptung?! DU unterstellst, dass der Sohn ein alphanummerisches PW nicht hätte erraten können? Die wirklich "verdächtigen" Begriffe sind auch nicht mehr, als die "verdächtigen" Zahlen. Wir könnten jetzt stundenlang diskutieren, ob der Sohn wirklich eine "wirklich zufällige" Zahl beim ersten, zweiten, dritten Versuch (danach werden die Sperrzeiten lang) zufällig erwischte, die Geburtsdaten der Familie durchprobierte, ... An eine "wirklich zufällige" Zahl glaube ich nicht, die verwendet so gut wie keiner. Ob der Sohn (der nach dem Urteilstext ja öfter mit dem Vater zum Schießen mitgenommen wurde) nicht doch die Kombi "okular ausgespäht" hat oder beim ausprobieren der vier Geburtsdaten der Familie Zugang bekam (und den Code vielleicht schon lange vorher wusste).
  3. Von Statistik hast Du also auch keine Ahnung! Ich bin zu faul nachzusehen wie viele Lottospieler es in D gibt, aber mal einfach so "über den dicken Daumen": Bei einer Bevölkerung von gut 80 Millionen ... Sagen wir mal nur 10% davon spielen regelmäßig Lotto, zwei Ziehungen pro Woche macht ca. 100 p.a. macht schon mal 800 Mio. Wie viele Felder werden pro Spieler und Ziehung im Durchschnitt gespielt - nur zwei, vier, sechs? Bei nur zwei Feldern pro Spieler liegen wir schon bei 1,6 MILLIARDEN Spielen pro Jahr - da passen dann schon ein paar "Treffer" rein.
  4. Rein theoretisch kannst Du auch mit dem ersten Lottoschein und einem Feld den Jackpot knacken. Mal angenommen man sieht auf der Tastatur welche 6 der 10 Zifferntasten regelmäßig genutzt werden - wie viele Kombinationen gibt es dann und wie lange dauert es (durch die ansteigende Zeitsperre) bis Du auch nur die ersten zehn Versuche gemacht hast? Selbst wenn jemand mit "Muster" arbeitet und nur die vier Tasten in den Ecken (1, 3, 7, 9) nutzt gibt es wie viele Möglichkeiten? Im Uhrzeigersinn vier; dagegen noch vier; "über Kreuz" - Reihenfolge?; erst die beiden oberen (links-rechts o. rechts-links), dann die beiden unteren; erst die beiden linken, ...; usw. BTW: Die wenigsten "Langfinger" sind Profis vom Schlage der (meist amerikanischen) Filmgestalten, die jedes Tresorschloss kennen und innerhalb kürzester Zeit mit HighTech knacken. Nein! Das hat er offensichtlich nicht verstanden!: Das Mobilfunknetz lässt sich genau so stören (sog. Handy-Jammer), wie WLAN - das Argument sticht also nicht! Und damit ist die Argumentation "Schloss darf bei Verlust des Netzes nicht öffnen." nur die logische Konsequenz Deines Sicherheitsgedankens - das Netz könnte ja absichtlich gestört worden sein. Wenn jetzt die Einbrecher "sicherheitshalber" das Handy-Netz stören, damit Du keine Hilfe anfordern kannst, dann kommst Du auch nicht mehr an Deine eigenen Waffen - aber das sollen und wollen wir ja auch gar nicht, nicht, dass so ein armer Einbrecher auch noch verletzt wird ... In der Telefonzelle war's wenigstens trocken, mit dem Handy stehst Du halt im Regen. Und die Telefonzelle der 80er war wesentlich unanfälliger, als Dein ach so modernes Handy - hatte nie einen leeren Akku, konnte nicht runterfallen, ... Auf Deinem ach so viel moderneren Handy kannst Du Dir eine Spionage-Software einfangen, die dann alle Deine ach so sicheren Passworte 1:1 an wen auch immer meldet. Bisher wurde m.W. jegliche Funkverschlüsselung gebrochen - angefangen bei der Enigma (die mehr Schlüsselvarianten hatte, als das damals bekannte Universum Atome!), über Garagentoröffner, Funkschlüssel für Autos bis hin zu WLAN (inkl. der "modernen" WPA2-Verschlüsselung). Und jetzt zeigst Du mir mal wie man ein Tresorschloss abhört. Doch! Sogar gleich mehrere (UND: Es sind keine Ausreden, sondern sachliche und gute Gegenargumente!): Wie groß soll denn die Tastatur werden und wie viele Tasten soll die haben - mehrere Ebenen "Buchstaben, Ziffern, Sonderzeichen"? Dann reichen ja ca. 30 Tasten (dreifach belegt mit entsprechend winziger Beschriftung), statt der bisherigen 12 o. 15. Du willst also quasi ein Handy-Display an den Tresor schrauben ... Wie viel Strom braucht das, wie empfindlich ist das, wie lange hält das, ... im Ggs. zu einem heutigen ELO-Schloss? Wie viele ELO-Schlösser mit nummerischem Code sind denn in den letzten 10 Jahren geknackt worden, die bei alphanummerischem Code nicht geknackt worden wären ("Lumpi + Geburtsjahr" ist genau so einfach zu erraten, wie mein Geburtstag, vom Notizzettel mit dem langen, nicht zu erratenden Passwort ganz zu schweigen)? Ist die Erweiterung mit weiteren Zeichen beim Tresorschloss also "geeignet UND erforderlich"? Nein?! - Warum dann? Deine Vorschläge sind genau so wenig "sinnvoll", wie die letzte Verschärfung der Aufbewahrungsvorschriften: Antwort auf die kleine Anfrage im Bundestag wie viele "alte" Waffenschränke denn aufgebrochen worden seien, dass man eine Verschärfung erlassen habe: "Auf Grund der geringen Deliktrelevanz liegen dazu keine Zahlen vor." Du redest ein nicht existentes Problem herbei! Ich mach' Dir jeden Deiner Schränke innerhalb weniger Minuten auf! (Hab' ich so einem arroganten "Hartmann" auf 'ner Messe auch mal vorgeführt.): Ich halte Dir 'ne Kanone an die Rübe und dann schauen wir mal, wie lange es dauert, bis der Schrank auf ist, und wenn ich keine eigene Kanone habe, dann halte ich Deinem Kind DEIN EIGENES Küchenmesser an den Hals - und dann ??? Machste auf oder pokerst Du, dass ich das ja nie machen würde? Wenn der Schrank so sicher ist, dass nur der Besitzer den auf bekommt, dann wird eben der Besitzer "überredet" - DAZU gibt es Beispiele (der Seitenschneider am Finger der auch gefesselten Ehefrau war ein überzeugendes Argument). Hast Du auch welche, bei denen so ein ELO-Schloss so schnell geknackt wurde, wie Du uns hier glauben machen willst? Weder beim mechanischen, noch beim ELO-Schloss (mit seinen immer länger werdenden Sperr-Intervallen) sind 6/3 Zahlen "halt mal schnell probiert" - das ist blanker Unsinn! Wie lange brauchst Du beim mechanischen Schloss auch nur die ersten 100 Möglichkeiten auszuprobieren? Du musst das ja irgendwie systematisch machen. Wo fängst Du an - unten oder oben, in der Mitte - und dann systematisch weiter? Probierst Du zuerst "verdächtige" Zahlen (10-20-30, ..., Geburtstage der Familie (woher kennt die der Einbrecher), ...) aus? Ja! Es gibt diese Geräte zum Öffnen von mech. Zahlenschlössern - die brauchen STUNDEN. Wie viele Fälle kennst Du, in denen Einbrecher das benutzt haben? Zusammengefasst: Du willst die Lösung für ein nicht existentes Problem und würdest damit sogar noch neue Probleme/Gefahren schaffen.
  5. Welchen von den beiden - den "Händler" oder den, der (m.E.) unsinnige Schlösser fordert?
  6. Also was ich da auf dem Bild so sehe ist ja nun nichts, was kompliziert zu fertigen wäre (zumindest für einen "Metaller"). Auch das wäre ja rel. einfach nachzubauen, müsste man halt jeweils ein M16-Magazin opfern (am Besten so ein billiges US-Massenfertigungs-Billigding). Das hat dann zwar nicht den Nimbus des "Special-USA-Weapons-Room-Fertigung", könnte aber ggf. deutlich günstiger sein. Das hat welchen Vorteil? Auch das sollte jeder "Blechbieger" hinkriegen. Aber darf natürlich jeder selbst entscheiden wie und für wie viele Euronen er seine Waffen aufhängt.
  7. Was ist eigentlich das besondere daran - die Waffenhalter? Solche Lochblechwände und verschiedenste Werkzeughalter gibt's doch auch in D.
  8. TriPlex

    DWJ

    Mit dieser Aussage muss Dir leider der Account entzogen werden und Du kommst ins Betreute Wohnen - die Sorte "betreut", wo die Zimmerwände gepolstert sind. 😛
  9. Ob Du aber nach dem ganzen "Zores" noch dasselbe Ergebnis im Wettkampf erzielst ... Erkennst Du sie jetzt?
  10. Es scheint aber eben auch andere zu geben. Offenbar können manche mit der "Macht" nicht umgehen und wollen andere dann schurigeln. Bevor das wieder zu unnötigen Diskussionen führt: Ich meine NICHT, dass die (fast) ALLE so sind und ich habe größte Hochachtung vor denjenigen, die sich dafür "hergeben" und nicht nur selbst schießen (und möglichst auf dem Treppchen stehen) wollen. Lange her und DSB: Wettkampfrichter sagt zu einem Teilnehmer "Wenn Ihnen etwas nicht passt, dann können Sie ja gehen! ICH Brauch Sie hier nicht!"
  11. Wenn man den Kabelbinder eben nicht "bis zum Anschlag" zu zieht, sondern nur "gerade eben so", dann bildet der eine elastische Schlaufe, die man zusammendrücken und so ins Patronenlager schieben kann. Das rutscht dann auch bei solchen Waffen nicht heraus, bei denen keine Schließfeder den Verschluss automatisch dagegen drückt.
  12. BTW: Beim Wildhandel werden z.T. "knallgelbe" Wildmarken eingesetzt, die ca. 30 cm lang sind und eine große Fläche mit der Markennummer haben.
  13. Was soll das genau heißen? Eine farbige Pufferpatrone (z.B. diese aus rot eloxiertem Alu) mit einem am Boden angebrachten Band wäre unzulässig. Ebenso diese gelbe Sicherheitsfahne, wenn der vordere Teil das Patronenlager ganz ausfüllen würde (und also die Form einer Patrone/Hülse hätte). Ein Freund erzählte vor längerem, dass er einfach an einem Dübel hinten ein rotes Stoffband angebracht hätte (DSB und KK). Wäre das zulässig oder ähnelt ein Dübel zu sehr einer Patrone? Wäre ein grauer Fischer-Dübel unzulässig, weil nicht "grell-farbig", ein roter TOX-Dübel aber schon oder reicht es, wenn nur der herausschauende Teil grell-farbig ist?
  14. TriPlex

    DWJ

    Kostenlos - JA Alternative - ??? Z.B. in dem "Grundlagen-Artikel" über Zielfernrohre stand - neben Allgemeinplätzen - viel Unsinn. Bei dem Test einer Bullpub (IIRC) stand, dass sie mit der benutzten Munitionssorte jede Menge Störungen hatte, eine andere Munitionssorte war nicht dabei (in dem extrem seltenen Kaliber .308 Win ja auch nicht so einfach zu beschaffen) und für einen weiteren Schießstandbesuch war keine Zeit ... Wer bitte fährt für einen Waffentest auf den Schießstand und hat nur eine Munitionssorte dabei?
  15. TriPlex

    DWJ

    Wo ist der Artikel denn noch erschienen und wer ist der Verfasser? Die beiden "Vielschreiber" Klups und Zeitler veröffentlichen ihre "Testberichte" doch auch in mehreren Zeitschriften. Und wenn man viel schreibt, dann kann es bei Copy&Paste schon mal passieren, dass bei der Sauer 202 die Magazinsicherung der Mauser M03 beschrieben wird - oder war es umgekehrt?
  16. TriPlex

    DWJ

    IIRC sagte/schrieb Mark Twain "unabkömmlicher", denn "unersetzlich" ist irgendwie (fast) jeder - zumindest für die nächsten Angehörigen. Er spielte damit m.W. auf diejenigen an, die glaubten sie seien für die Firma, die Behörde, ... soo wichtig.
  17. Kannst Du das mal bitte näher erläutern?! Wie sieht die "Waffensachkundeprüfung" in Tschechien aus für Sportschützen Jäger "Selbstverteidiger" Bzw. was muss der bereits waffenbesitzende Sportschütze/Jäger zusätzlich machen. Gibt's z.B. die Pflicht eine entsprechende Versicherung abzuschließen, für den Fall, dass man anderen mit der Waffe einen Schaden zugefügt hat?
  18. Von Zeit zu Zeit "hört" man das schon, nur ist leider "die breite Masse" zu träge entsprechende Konsequenzen zu fordern. Du scheinst wirklich so ziemlich alles zu verpennen! Wie viele Gesetze hat das Bundesverfassungsgericht in den letzten Jahren "kassiert", bzw. in etlichen Punkten eine Nachbesserung gefordert? Dort ist bestimmt alles "Gold, was glänzt". Wieso bist Du eigentlich noch hier? Nix wie hin! Auch wenn Dir "Europa" "ein Dorn im Auge ist", so hat es immerhin für "Freizügigkeit" gesorgt: JEDER EU-Bürger darf sich frei in der EU bewegen und wohnen und arbeiten "wo es ihm gefällt". Also nochmal: Was machst Du noch hier? Nix wie hin! Oder sollte es etwa so sein, dass es auch dort "Schattenseiten" gibt? Leider ist unser Grundgesetz ein "zahnloser Tiger", weshalb der GröVaZ - der Größte Verfassungsbrecher aller Zeiten (mehrfach von BVerfG bestätigt) - sagen konnte, dass es "nicht schlimm sei" die Verfassung zu brechen, das sei ja nicht einmal strafbewehrt. Leider kennt das StGB zwar "Straftaten im Amt", aber keine "Straftaten im Politischen Amt". Aber ist das in Tschechien anders? Wird dort die Missachtung der Verfassung durch Politiker strafrechtlich geahndet? Wie viel "anders" weht denn dort der Wind?
  19. Liegt wohl an der jahrelangen Erfahrung, dass der Waffenbesitz immer mehr eingeschränkt wird. Viele der uns "plötzlich und unerwartet" 2003 (übrigens von einer "links-grün-versifften" Regierung (wie diese Richtung hier gerne tituliert wird) und nicht etwa von den Konservatien und der ach so liberalen FDP) gewährten Dinge werden peu à peu wieder eingeschränkt, manches sogar rückwirkend (vor 2003 brauchte man das Bedürfnis nur zum Erwerb, mittlerweile auch zum Besitz - AUCH für vor 2003 erworbene Waffen). Aber was hast DU denn getan? "Nicht gejammert" - und sonst? Das fabulierst Du Dir irgendwie zusammen! Nochmal: Es wurde lediglich geschrieben (und mit Beispielen belegt), dass das keine "Garantie auf ewig" ist! WER soll das WO getan haben? Belege doch mal, dass es in Tschechien unmöglich ist einzelne Punkte aus der Verfassung auch wieder zu streichen! Jetzt holst Du mal gaaanz tief Luft und schaust im Geschichtsbuch nach, ... Welche Rechte den Tschechen, die "zwischen den Kriegen" übrigens die Nr. 5 der Weltwirtschaft waren (IIRC), erst von den Nazis und dann von den Kommunisten so weggenommen wurden. Wenn Du damit fertig bist nimmst Du Dir mal die Tschechische Verfassung vor und überprüfst wie viele Punkte seit der Trennung von der Slowakei 1993 (die paar Jahre zwischen der Samtenen Revolution und der Teilung der Tschechoslowakei vergessen wir dabei mal) dort geändert wurden. Wenn Du zu dem Ergebnis kommst, dass seitdem die Bürgerrechte immer nur erweitert und NIE (direkt o. "indirekt", durch Erweiterung der Rechte des Staates gegenüber dem Bürger) eingeschränkt wurden, dann leiste ich Dir Abbitte.
  20. Du redest von Dir? Die Tatsache, dass es "hereinzubekommen" war zeigt doch, dass eine Verfassung geändert werden kann. Woraus schließt Du, dass das nur in eine Richtung gehen kann? Sind die Hürden in die andere Richtung höher, also ist es einfacher etwas zusätzlich in die Verfassung aufzunehmen, als es wieder zu streichen? So in dem Sinne: "rein" einfache Mehrheit, "raus" 2/3-Mehrheit. Dazu gleich mehrere Anmerkungen: In D gibt es kein Volksbegehren/Volksentscheid auf Bundesebene; Versuche das GG dahingehend zu ändern wurden bisher immer von einer politischen Richtung eingebracht und IMMER von einer anderen verhindert - auch nach dem unten zitierten. "Herr Dr. K, was halten Sie vom Volksentscheid auf Bundesebene?" "Die Politik wird in Bonn gemacht! Wo kommen wir denn hin, wenn der Pöbel zu entscheiden hat." Genau so wie die Tschechen eine Unterschriftensammlung PRO Waffenbesitz starten konnten (mit der Folge einer Verfassungsänderung), könnten sie auch eine DAGEGEN starten, z.B. nach mehreren sog. Amok-Taten mit legalen Schusswaffen. Nun mag die tschechische Mentalität eine andere, als z.B. die deutsche sein, aber undenkbar ist es eben nicht. WER hat das bitte WO geschrieben? Es wurde lediglich geschrieben, dass das "keine Garantie auf 'ewig'" ist, wie man an mehreren Beispielen sehen kann. Und davon, dass hier jemand hofft, dass dieses Recht den Tschechen bald wieder genommen wird hat hier überhaupt keiner geschrieben - das hast ausschließlich DU Dir zusammenfabuliert.
  21. Erlaubter Waffenbesitz muss aber nicht zwangsweise Schusswaffe heißen. Wie weit der Begriff mittlerweile gefasst wird erleben wir ja nicht nur bei Jagdmessern, sogar ein Teppichmesser mit versenkbarer Klinge oder so ein "Billigding mit Abbrechklinge" sind Verbotene Waffen. Angeblich soll in einzelnen Städten sogar ein "grundlos" mitgeführter Latthammer zu Ärger für den Bürger führen (und damit ist nicht "auf dem Weg zur Demo" o.ä. gemeint). Es gibt (oder gab zumindest mal) die Meinung, dass sich das Recht auf Waffenbesitz aus dem Grundgesetz ergibt: Da wurde argumentiert, dass dieser Widerstand, gegen diejenigen die "diese Ordnung beseitigen" ja wohl dann nur mit Schusswaffen möglich sei und demzufolge dem Bürger der Waffenbesitz gestattet sein müsse. Eine Meinung, der sich die meisten Juristen NICHT anschlossen (und die Politiker schon gar nicht). Interessant auch, dass diese Ergänzung erst 1968 (im Zusammenhang mit der Notstandsverfassung) ins GG aufgenommen wurde.
  22. Du hast offensichtlich NICHT begriffen was ich geschrieben habe! WAS genau an "So schnell, wie's reingeschrieben wurde kann's auch wieder gestrichen werden." hast Du nicht verstanden und WAS hat das mit angeblicher "EU-Show" zu tun? Und was genau ist an "So schnell, wie's reingeschrieben wurde kann's auch wieder gestrichen werden." oder dem Beispiel mit dem Bannwald "grober Senf"? Es gibt genug Beispiele dafür dass einmal "gewährte" Rechte wieder einkassiert wurden und wie schnell und z.T. "umfassend" das passieren kann zeigen im Bereich Shusswaffen u.a. die ach so EU-kritischen Briten, Australien, Neuseeland - und das obwohl die beiden letzteren gar nicht in der EU sind. Als ich 2000 in Neuseeland war standen da ein AR15, ein AK47, ein StGw 57 und ein FN FAL "friedlich vereint" im Ständer eines Waffengeschäftes. Versuche dort heute mal an so eine Waffe zu kommen ... Sogar im "land of the free and home of the brave" wurde das "right to keep and bear arms" in einigen Staaten/Counties/Städten MASSIV eingeschränkt. Was genau hat "So schnell, wie's reingeschrieben wurde kann's auch wieder gestrichen werden." mit einem angeblichen "EU-Allmachtsanspruch" zu tun? Ach ... Und doch gibt es genug Beispiele dafür oder glaubst Du Deutschland wäre das einzige Land in dem die Verfassung gelegentlich in einzelnen Punkten geändert wird? Und wenn sie geändert wird, dann nur, um die Rechte der Bürger auszuweiten und nie, um sie einzuschränken? K.A. wann genau z.B. New York das "right to keep and bear arms" MASSIV eingeschränkt hat und wie viel davon z.T. wieder zurück genommen wurde, und das OBWOHL das Recht Waffen zu besitzen in USA VERFASSUNGSRANG hat. DAS ist doch der besten Gegenbeweis Deiner Theorie, dass so etwas nur in DE möglich wäre. Du willst doch nicht ernsthaft behaupten, dass es in den Ostblock-Staaten vor 1989 eine freie Presse und unabhängige Gerichte gegeben hätte? Ach, ich vergaß ... Das Neue Deutschland und die Prawda überboten sich gegenseitig regelrecht darin die Missstände im "real existierenden Sozialismus" und Sowjetkommunismus offen zu kritisieren und wenn diese Unrechtsstaaten ihre Bürger drangsalierten, am Reisen, der freien Meinungsäußerung, ... hinderten, dann konnten die sich jederzeit an die unabhängigen Gerichte wenden und die haben "die Obrigkeit" dann in ihre Schranken gewiesen ... Es mag ja sein, das "im Westen" der eine o. andere Richterspruch auch "politisch gefärbt" ist und "der Journalismus" auch nicht mehr so kritisch, wie er mal war, das ist aber noch weit von dem entfernt, was da in einigen Staaten im Osten der EU gerade passiert. Meinst Du allen Ernstes die dortigen Regierungschefs sollten die EU-Milliarden unkontrolliert ihren Freunden zuschustern können, Richter nach Belieben absetzen, wenn sie nicht willfährig genug sind, ...? Wenn denen die "Vereinssatzung" der EU nicht passt, dann sollen sie gefälligst draußen bleiben. Das hat aber nichts mit dem Thema "Rechte können auch wieder entzogen werden!" zu tun - ein einfacher Satz (später sogar mit Beispielen untermauert) den Du offensichtlich nicht in der Lage bist zu verstehen!
  23. Ihr beiden begreift es offenbar nicht! Einfach mal mit offenen Augen durchs Leben gehen und nicht alles Unangenehme verdrängen! Dann bemerkt Ihr vielleicht was ich meine und wie Recht ich damit habe! Wer erinnert sich noch an die Demos und Ausschreitungen wegen der "Startbahn West" am Frankfurter Flughafen? Um "die Gemüter zu beruhigen", v.a. diejenigen die damals schon sagten "Und das geht so weiter!", wurde der nicht für die neue Startbahn abgeholzte Wald zum "Bannwald" erklärt. "Das ist die höchste Schutzstufe! NIEMAND wird jemals für irgend ein Projekt diesen Wald roden lassen können!" - so zumindest die damaligen Politiker. Und? "Aktueller Anlass ist die Rodung von knapp zehn Hektar Bannwald für die Erweiterung der Kiesgrube Mitteldorf ..." "Die Stadt Kelsterbach verkauft und übereignet den zum Bau der Landebahn Nordwest notwendigen Bannwald an den Betreiber des Frankfurter Flughafens, Fraport." Was ist jetzt aus dem "geschriebenen" geworden? Wenn man sich dann noch ansieht was in ein paar "jüngeren" EU-Staaten gerade mit der 1989ff erkämpften Pressefreiheit und den unabhängigen Gerichten geschieht ...
  24. Eben nicht! Ich, als zigfach überprüfter legaler Waffenbesitzer, werde in diesem Grundrecht eindeutig beschnitten, während es bei jedem, z.T. auch noch einschlägig vorbestraften, Verdächtigen eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses bedarf in dieses Grundrecht einzugreifen. Und wenn ich mich auf dieses Grundrecht berufe und die Kontrollettis nicht reinlasse, dann Und was, meinst Du habe ich dann noch von meinem Grundrecht? JA! Das GG sagt, dass in die Grundrechte nur "durch oder auf Grund" ein(es) Gesetz(es) eingegriffen werden darf. Das ist prinzipiell ja auch richtig, da sonst z.B. überhaupt keine Hausdurchsuchungen stattfinden könnten, aber man kann es eben auch wunderbar dazu missbrauchen die Grundrechte immer mehr einzuschränken.
  25. So schnell, wie's reingeschrieben wurde kann's auch wieder gestrichen werden oder man definiert eben "ist unter den gesetzlichen Bedingungen garantiert" um. Was ist denn bei uns passiert, als man wegen der unangemeldeten Waffenaufbewahrungskontrollen "Insofern muss das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung zurückstehen." gesagt hat? Wir haben uns ob der Einschränkung unseres Grundrechtes aufgeregt, die wenigsten sind deswegen aktiv geworden und so geht es weiter ...
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