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TriPlex

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  1. Das mit dem "der sich eine neue Waffe gekauft hat ein paar Patronen laden" steht aber m.W. auch nirgendwo. Das geht natürlich auch für dessen "alte" Waffen und ist m.W. auch nicht mengenmäßig beschränkt. Man dürfte also auch den Bedarf seines IPSC-Kumpels laden (wenn man denn so viel Zeit hat 😉) und nicht nur "die paar Murmeln" zum testen der C96 auf dessen Sammler-WBK - oder irre ich da?
  2. Das steht so wo genau? M.W. darfst Du auch für "Mitglieder derselben jagdlichen o. schießsportlichen Vereinigung" wiederladen - solange KEINE Gewinnerzielungsabsicht dahinter steht.
  3. Da ging die Diskussion seit Jahren "hin und her" - mal hieß es "Bei Stöpseln wird das Gehör über die Übertragung des sonst von den Kapseln mit geschützten Knochen geschädigt.", dann wieder "Die Dämpfung des Schädelknochens ist höher, als bei einem Kapselgehörschutz." K.A. ob das jetzt der "letzte Stand" ist: Quelle: https://www.sonicshop.de/gehoerschutz-ratgeber/grundlagen/laerm/wieviel-laerm-kann-ich-mit-gehoerschutz-maximal-abhalten.html
  4. THX! Nach "Der lautlose Schlag" dürfte das eins der geringsten Probleme darstellen. Die Herren Truppenfachlehrer waren 1983 stark beeindruckt, dass ein UA dieses Buch kannte ... 😉 Nicht nur die billigen, so man denn ein Kaba-Mauer als "nicht biiligst" bezeichnen möchte.
  5. Irgendwann stellst Du fest, dass der zu klein wird und willst EINEN größeren haben (und nicht einen zweiten daneben stellen). Dann hättest Du den zu klein gewordenen jemandem verkaufen können, der mit dieser Größe auskommt. Geht aber seit der Änderung eben nicht mehr. Stell' Dir einfach vor jemand im Schützenverein will seinen alten B-Schrank "günstig" verkaufen, ein Vereinskamerad denkt sich "Ich kriege meine WBK zwar erst in einem Jahr, aber das ist DIE Gelegenheit ..." und kauft sich schon mal "vorauseilend" einen Waffenschrank. Verschärfung sei Dank, hätte er jetzt eben Pech gehabt. Wenn diese einfachen Beispiele für Dich schon problematisch sind, was machst Du dann erst bei "richtigen" Problemen? Und ja! Ich kenne solche Fälle aus dem Bekanntenkreis.
  6. Bei "Altbesitz" gibt's ja kein Problem, nur verkaufen kann man die Dinger praktisch nicht mehr (jedenfalls nicht als Waffenschrank). Selbst wer den schon VOR Stichtag besaß (z.B. weil er eine "günstige Gelegenheit" nutzen wollte), aber noch keine Waffen darin aufbewahrte darf ihn nicht als Waffenschrank nutzen. Genau das vermute ich auch.
  7. Hat ja bei denen, die damals "sicherheitshalber" gleich einen B-Schrank (statt des meist auch ausreichenden A-Schrankes) gekauft haben auch super funktioniert ... ICH weissage mal (Achtung: Verschwörungstheorie!): Diejenigen, die bei der letzten Verschärfung dafür gesorgt haben, dass auch die "sicherheitshalber gleich gekauften B-Schränke" nicht mehr ausreichen werden auch bei der nächsten Verschärfung wieder dafür sorgen, dass dann auch "WG 1" nicht mehr ausreicht.
  8. Wo genau liegt eigentlich der Unterschied zwischen "WG 0" u. "WG 1", wenn beide Tresore genau dasselbe wiegen?: Bei gerade mal 10,- € Preisdifferenz kann der Unterschied ja nicht so groß sein.
  9. Wie heißt denn dieses Schloss und wer bietet es an?
  10. Es geht dabei auch nicht nur um Produkt-Infos, der ganze Bereich "Bench-Talk" (Bownells), bzw. die anderen, früher selbstständigen Bereiche, wie z.B. "Guntech" (Sinclair International), die jede Menge Informationen bieten UND damit auch zu BESTELLUNGEN (ver-) führen sind nicht mehr (ohne "Gefrickel") erreichbar. So ein Spruch von wegen "To make the shopping experience with Brownells better, we have a number of representatives in Europe." bringt da auch nichts, damit wird auch keine "Einkaufs-Erfahrung" besser gemacht! Brownells USA macht sich Gedanken um die EU DSGVO? ? Machen ja alle US-Firmen. Seit die DSGVO gilt kommt man ja auf quasi keine einzige US-Seite mehr, weil die alle so viel Respekt vor dem Ding haben ... Hier übrigens das Gerät, mit dem ich mir jeden Morgen die Hose zumache: Könnt Ihr diese Info-Bereiche nicht über Eure Seite anbieten?
  11. Was meinst Du mit "ernsthaft betrieben" bei Jägern? Dass man als DJV-Leistungsschütze ggf. eine Reservewaffe zugestanden bekommt kann ich mir auch vorstellen. Und wie würdest Du das begründen? Jagdschutz, Fangschuss auf starkes Wild, Fallenjagd, DJV-Wettkampf + Reservewaffe Die Fangschusswaffe ist für den Jagdschutz zu schwer, auffällig, ...; die Jagdschutzwaffe für den Fangschuss nicht stark genug, die Wettkampfwaffe für die Fallenjagd zu empfindlich, die Fallenjagdwaffe nicht wettkampftauglich. Trifft es das oder habe ich etwas übersehen?
  12. Was meinst Du mit "Bayern"? Auch da soll es ja z.T. deutliche Unterschiede geben: Aus eigener Erfahrung war eine UWB in Oberfranken sehr "kulant" und hilfsbereit, in München soll es da deutlich anders zugehen, sowohl bei privaten Waffenbesitzern und Wiederladern, als auch besonders im gewerblichen Bereich. Ja, natürlich. Wir sind ja im Bereich Waffenrecht und nicht -technik.
  13. Das ist soweit richtig: Einmal Bedürfnis nachweisen und "lebenslang" besitzen, Wegfall des Bedürfnisses, weil kein Jagdschein mehr gelöst oder kein aktiver Sportschütze mehr gab's damals nicht. Und weil das scheinbar zu viele so gemacht haben - so lange im Training bis eigene Waffe vorhanden und dann "nie wieder gesehen" - wurde die "Besitzvoraussetzung" eingeführt. Einige UWB haben das aber genau so gehandhabt, u.a. auf Grund der weiter oben genannten "Verwaltungsanweisung". Auch vor 2003 gab es schon z.T. deutlich unterschiedliche Handhabung in den verschiedenen Bundesländern.
  14. Jäger oder Sportschütze?
  15. Aus dieser Antwort kann man auch ja seine Schlüsse ziehen ...
  16. Würdest Du auch verraten was das für verschiedene Einzelbedürfnisse waren, die fünf verschiedene Kw erfordern?
  17. Da haben die Jäger in beiden Fällen mal Glück gehabt, dass es nicht anders ausgegangen ist. Mir auch, wie wohl den meisten hier, nur ... wer garantiert uns das? Bei der allgemeinen Waffen-Hysterie kann das ganz schnell auch wieder anders laufen.
  18. Das war auch vor 2003 schon so! Auch damals gab es die Auffassung, dass man als Jäger ja eine der beiden vorhandenen Kw verkaufen könne, bzw. sogar müsse (auch dazu gab es damals Urteile und auch "verwaltungsinterne Anweisungen"). Dass das ggf. nicht jede UWB so "scharf" handhabte war auch damals schon so. Für meine Sportwaffen musste ich auch vor 2003 schon begründen, warum die beiden "jagdlichen" für das sportliche Schießen nicht geeignet wären. Wie viele Kurzwaffen hast Du denn als Jäger? Während sich die dritte noch ganz gut begründen lässt (DJV-Wettkampf o. Fallenjagd) dürfte es spätestens ab der vierten sehr "zäh" werden. Womit willst Du denn das Bedürfnis für "die vierte und fünfte" nachweisen? Wie viele Jäger kennst Du die rein auf "Bedürfnis Jagd" mehr als drei Kw haben und in welchem Bundesland spielt sich das ab? "Altbestand" von vor 1973 schließen wir mal aus, m.W. gab es damals noch keine Beschränkung für Jäger.
  19. Jein! Klar! Sportschütze werden und dann auf dieses Bedürfnis die weitere Waffe erwerben ginge genau so gut, aaaaber es gibt Waffenbehörden, die legen "für den vom Bedürfnis umfassten Zweck" extrem eng aus (nämlich auf die einzelne Waffe) und sind der Meinung, dass ein Jäger und Sportschütze seine Sportwaffen nicht bei der Jagd führen dürfe (und umgekehrt). Diese Ansicht halte ich zwar für Nonsens, aber dafür was da im Zweifel vor Gericht herauskommt würde ICH meine Hand nicht ins Feuer legen - siehe die Urteile zu "Selbstlade(lang-)waffen, in die Magazine mit mehr als zwei Schuss eingeführt werden könnten sind für Jäger verboten" und "Jäger haben keinen Anspruch auf Nutzung von Schalldämpfern für Jagdwaffen". Die will er ja m.o.w. regelmäßig jagdlich führen (im Ggs. zur PP(K), die er lediglich aus sentimentalen Gründen behalten will). Soll er sich dann jedes mal von seinem Vater einen Leihschein ausfüllen lassen?
  20. Was bedeutet "Großvater gekauft, mein Vater verwendet"? Opa hat die Waffe wie erworben (Jäger, Sportschütze, ...)? Stand die jemals auf einer WBK Deines Vaters und wozu hat er sie verwendet? Welche Erwerbsberechtigung hatte ggf. Dein Vater, wenn sie auf seiner WBK stand? Ist Dein Vater Jäger und hat der noch "Platz" auf der WBK? Dann könntest Du die Waffe Deinem Vater verkaufen und irgendwann kommt sie dann wieder zu Dir. "Notfalls" Sportschütze in einem Verband werden, in dem Wettkämpfe mit solchen Waffen geschossen werden.
  21. TriPlex

    1000m-Bahn bald in D?

    Gibt's eigentlich 'was neues von der "langen Bahn"? Wie ist denn der aktuelle Stand der Bauarbeiten.
  22. Früher schrieb man da immer rein "Gem. den jew. geltenden Vorschriften des WaffG" und die Behörde war's zufrieden. Wahrscheinlich wird man in Juristenkreisen trefflich streiten können, ob "die" = "alle" (inkl. nachträglicher Änderungen) bedeutet oder nicht. Wir werden's wohl nicht lösen, v.a. nicht jede Interpretation einer der vielen UWBen widerlegen können.
  23. IIRC gab es vor dem WaffG 2003 keine konkrete Aufbewahrungsvorschrift, lediglich "..., dass Unbefugte nicht ..." Wo steht das mit "alle" und v.a. wo steht das mit dem Nachweis der Munitionsverwahrung? Es steht zwar im Gesetz WIE Munition aufzubewahren ist, aber Nachweis ...
  24. Jede Behörde scheint das unterschiedlich zu interpretieren, scheinbar auch oft "jenseits" der Gesetzestexte. Wie oft haben wir hier schon diskutiert wie der Nachweis der konformen Aufbewahrung zu erfolgen hat? Den "erstmaligen" Nachweis kann man als Bringschuld des "Alt-Waffenbesitzers" (vor 2003) interpretieren; wer erstmals NACH 2003 eine Waffe angemeldet (bzw. sich einen Voreintrag geholt hat) musste sowieso einen entsprechenden Nachweis bringen. Ob man JEDEN Waffenschrank "anmelden" muss wird unterschiedlich gesehen. Wenn z.B. ein Jäger einen großen B-Schrank der Behörde gemeldet hatte (in den auch alle seine Waffen passen würden), der aber "ungünstig" steht und dann die häufig genutzten in einem weiteren, kleinen Schrank z.B. neben den Hintereingang gestellt hat, musste er dann diesen Schrank auch der Behörde melden und, wenn er dies nicht getan hat, darf er den jetzt weiter verwenden (er wurde ja vor Stichtag schon als solcher genutzt, nur der Behörde nicht gemeldet)? DARAN scheiden sich doch die Geister. Das tust DU doch auch: "zumindest bei meiner behörde!!!" ist doch auch eine Verallgemeinerung.
  25. "Nachweisen" oder "glaubhaft machen" (Zeugen o.ä.)? Sehe ich genau so! Bei Sagerer gibt's einen Fragebogen zu deren Waffenschränken, Fotos dazu (IIRC) und die stellen für rel. wenig Geld (ca. 30,- €, IIRC) eine Bescheinigung aus, dass der Waffenschrank der Sicherheitsstufe A o. B entspricht. Warum die in diesen Schränken keinen Aufkleber angebracht haben ... ??? WER hat das gemacht und wie teuer war das?
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