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  1. Von welcher "verfassungswidrigen Vereinigung" sprichst Du? Wäre diese Partei verfassungswidrig, dann müsste sie doch verboten sein. Sie ist aber (noch) nicht verboten ("man" versucht es seit Jahren, ist aber vor dem BVerfG gescheitert), also haben ihre Mitglieder dieselben Rechte zu haben, wie jeder andere auch! Zu 1.) siehe oben Zu 2.) Ach! Wegen der Mitgliedschaft in einer missliebigen (aber eben nicht verbotenen!) Partei bezüglich des Waffenrechts schlechter gestellt zu werden, als Mitglieder anderer Parteien ist keine Beschneidung der Rechte? Jetzt wird's aber albern!
  2. Edit: Ist komischerweise in den Beitrag weiter oben gerutscht. Deshalb gelöscht.
  3. Da muss man aber fragen dürfen, ob das wirklich im Sinne des GG ist (Damit ist nicht die derzeit als "politisch korrekt" angesehene Interpretation, auch durch höchste Staatsdiener, gemeint). Wie oben schon geschrieben: Entweder sie sind verfassungswidrig, dann gehört die Partei verboten oder eben nicht, dann dürfen auch sonst keine Einschränkungen gemacht werden. Ein bisschen schwanger geht eben nicht. Ansonsten hat carcano ja schon etwas dazu gesagt. Und schau Dir mal die Fußzeile unter BBFs Beiträgen an! Edit: Ab hier war das ein neuer Beitrag. Keine Ahnung, warum das zusammen erscheint. Erkläre das doch mal bitte! Wieso werden deren Rechte nicht beschnitten, wenn sie bezüglich des Waffenrechts "schlechter" behandelt werden?
  4. Ich sprach ja nicht nur von einzelnen Beamten, sondern auch von Gesetzen! Z. B. die frühere Feuerwehrabgabe und die Wehrpflicht. Beides traf nur Männer, obwohl lt. GG niemand wegen seines Geschlechts benachteiligt werden darf. Eine Frau hat sich mit dieser Begründung in die Kampftruppe geklagt (und die Bw dann sehr schnell wieder verlassen), als sich ein junger Mann mit derselben Begründung aus der Wehrpflicht "rausklagen" wollte ist er nicht nur vor dem BVerfG, sondern auch noch vor dem EUGh gescheitert. Waren es wirklich nur einzelne Beamte, die deutsche Staatsbürger und auch Firmen ausspioniert haben und die Ergebnisse den Amis zur Verfügung stellten? Durfte der BND überhaupt im Inland tätig werden? Wer in der Politik wusste davon? Es geht nicht um Unschuldslamm oder nicht, es geht darum Mitglieder einer nicht verbotenen Partei zu schikanieren! Welche Partei trifft es dann als nächste? Entweder eine Partei steht zu weit außerhalb des GG, dann gehört sie verboten oder sie tut es nicht, dann dürfen auch ihre Mitglieder und Wähler nicht anders behandelt werden als die der anderen Parteien! Ist eine Demokratie, die für ihren Erhalt zu undemokratischen Mitteln greift überhaupt noch eine solche? Und wo soll das anfangen und wo aufhören? "Nur" keine Schusswaffen oder auch keinen Führerschein (Pardon! Fahrerlaubnis, Führerschein könnte falsch verstanden werden.), ...? Wenn man sie schon wegen ihrer politischen Einstellung schikaniert, dann doch richtig oder? Und nicht nur beim Waffenbesitz. Eben! Die NPD ist nicht verboten und darf gewählt werden! Und wieso findest Du es dann richtig, dass man die Rechte ihrer Mitglieder/Wähler beschneidet? Das ist undemokratisch und widerspricht dem Gedanken des Grundgesetzes. Da DU das befürwortest stehst Du also diesbezüglich außerhalb des GG. Da solltest DU aber keine Waffen besitzen dürfen (außer den von Dir oben explizit genannten)! Sehr schön! Das sagen die Waffengegner über die legalen Waffenbesitzer schon lange! Wenn Du kein Jäger bist, der "richtige" Schusswaffen braucht, dann kannst Du doch auch auf alles andere verzichten. 1A Eigentor! Im Gegensatz zu Dir (s. u. a. vorletztes Zitat) habe ICH das getan. Dass DU das nicht verstanden hast liegt nicht an mir.
  5. Bleibt die Frage, ob es "der Staat" ist, der abgelehnt wird oder "nur" gewisse "Auswüchse", die zwar tlw. von Gesetzen gedeckt werden; ob diese Gesetze sich mit den Ideen des Grundgesetzes oder auch nur seiner derzeitigen Interpretation decken ist eine andere Frage. Es gibt ja einige Beispiele für Gesetze, die offensichtlich im Widerspruch zum GG standen, aber erst nach Jahrzehnten "gekippt" oder sonstwie "abgeschafft" wurden. So wie es Beispiele gibt, dass Staatsdiener offensichtlich (und mit Wissen der Vorgesetzten) massiv gegen geltende Gesetze verstoßen haben, OHNE dass sie (und natürlich die "Anstifter") dafür in irgendeiner Weise zur Rechenschaft gezogen wurden. Aber wenn diese "Ablehner" Deiner Meinung nach keine WBK brauchen, dann brauchen sie ja vielleicht auch noch ein paar andere Dinge nicht: Führerschein, Arbeitsplatz, Freiheit, ... Schauen wir doch mal, wie das in anderen Ländern geregelt ist: Russland, Saudi Arabien, Ägypten, ... Wenn jemand "seinen" Staat ablehnt, dann kann man ihm ja Deiner Meinung nach offensichtlich m.o.w. alle Rechte nehmen - oder habe ich Dich da falsch verstanden?
  6. Polizisten? Man muss bestimmte Parteien nicht mögen, aber solange die nicht (nach einem ordnungsgemäßen, rechtsstaatlichen Verfahren) verboten sind kann man m. E. deren Mitglieder auch nicht so schurigeln, wie das manche Behörden tun - und wie es offensichtlich einige hier gut finden. Da muss man sich schon fragen, warum Menschen, die das Grundgesetz in einigen Punkten (z. B. Mitgliedschaft in bestimmten Parteien, ASYLRECHT!, ...) ablehnen Waffen besitzen dürfen. Merkt Ihr 'was?!
  7. Danke! M.W. hat aber die Sauer 202 diese Quernute in der Hülsenbrücke nicht von Hause aus, muss also erst noch gefräst werden (was dann die höheren Montagekosten erklärt). Wie wird dann die Oberfläche in der Quernute behandelt, ist doch (meistens) Alu bei der 202? Eine einfache "Kante", wie beim 98er oder Systemen, die oben ähnlich weit offen sind ist da natürlich einfacher.
  8. Gefunden. Dann ist die wohl wieder günstiger geworden. Dann finde ich die Differenz zwischen Frankonia- u. Mayerl-Preis beachtlich - 150,- € für die Montage einer Pica-Schiene Weiß jemand wie das mit dem Rückstoßlager bei der S202 gelöst ist?
  9. Die 295,- (inkl. Montage) habe ich aus der Preisliste 10/2014 vom Mayerl. Bei der Frankonia-Schiene (Art.-Nr.: 162673-65) für 149,- steht weder etwas von Styria-Ox, noch konnte ich auf der Abbildung einen Rückstoßstollen erkennen, was bei dem kleinen Auswurffenster der 202 auch schwierig sein dürfte. Es ist also zumindest fraglich, ob diese Schiene wirklich von Styria-Arms ist (früher stand das im Katalog explizit dabei). Im aktuellen Katalog habe ich diese Schiene auf die Schnelle nicht gefunden und im Online-Shop steht nicht mal, ob sie aus Alu o. Stahl ist.
  10. Die Styria / Frankonia kostet lt. Preisliste 10/2014 295,- (inkl. Montage). IIRC kostet Recknagel Alu ca. 60,-, EAW Stahl ca. 100,-. Ist die Styria diesen Mehrpreis wirklich wert und ggf. warum? IIRC hat der Preis bei Frankonia vor ein paar Jahren mal "Kapriolen" gemacht: Die Montage sollte 100,- € kosten, die Schiene ca. 150,- €. Da das festschrauben (ggf. mit zus. Kleber) der Schiene auf einer CNC-gefertigten Waffe nun weder eine Kunst ist, noch länger als 5-10 Minuten dauern dürfte erschien diese Preisgestaltung wohl einigen etwas "seltsam". Im nächsten Jahr kostete das Montieren nur noch 50,- €, aber die Schiene plötzlich 200,- €. Nagelt mich nicht auf die genauen Zahlen fest, aber die Größenordnung stimmt so etwa. BTW: Gibt's mittlerweile in D eine Firma, die GasOx (= Styria-Ox, Mannox) anbietet?
  11. Nicht Hörensagen, sondern lesen - und zwar in der von ihm vertriebenen Online-Gazette (in einer der frühen Ausgaben, IIRC). Ob er mittlerweile seine Meinung geändert hat, das nicht mehr "laut sagt", ... weiß ich nicht.
  12. Ich habe nirgends behauptet, dass er ein "Vertreter" von Blackwater sei, aber er vertritt (oder vertrat zumindest mal) die Meinung, dass diese "privaten Sicherheitsdienstleister" "Dinge zu leisten in der Lage sind, die 'reguläre/normale' Soldaten so nicht leisten können". Fragt sich nur was genau und auf welcher Rechtsgrundlage. Bloß weil sich die US of A das Recht so verbogen haben, wie es ihnen gerade passt (und die "lieben, kleinen Verbündeten" sich nicht trauen dem zu widersprechen) heißt das ja noch lange nicht, dass das wirklich rechtmäßig ist.
  13. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass (in D) HH, der dem modernen Söldnertum - Pardon! "privaten Sicherheitsdienstleistern" à la Blackwater - das Wort redet, "gute Geschäfte" mit den tacticoolen Wanabes macht, indem er solche Lehrgänge anbietet. Wenn natürlich ein US-Major so etwas schreibt, dann muss das ja stimmen ... Wofür waren noch mal die DMR, lMG, ... in der Infanterie-Gruppe? Auch diese Vorgehensweise ist mir bekannt. Wie weit geht noch mal das Kurvenvisier des K98k? Wann wurde der eingeführt? Und zu dieser Zeit gab es noch keine MGs? Im Ggs. zu Dir kenne ich zwar nicht die Schießleistungen jedes Infanteristen, aber ich kenne doch "ein paar" - und "einige", die schon mit 300 m Schwierigkeiten haben. Aber vielleicht kannst Du mir ja mit einer ungeschönten Statistik über die Schießleistungen des "Durchschnitts-Infanteristen" aushelfen. Nun würde ich weder die Marines als das Maß aller Dinge bezeichnen, noch habe ich jemanden, oder gar alle, als Idioten bezeichnet. Wieder im Ggs. zu Dir habe ich nicht jedes Sturmgewehr-Modell weltweit ausprobiert oder auch nur verlässliche Informationen darüber welche Präzision diese Modelle kalt/warm/heiß geschossen haben - wohlgemerkt "beliebig" aus der Waffenkammer genommene Waffen, keine speziell für Präzisionstests vom Hersteller gelieferte und schon gar nicht zivile, speziell getunte Sportwaffen. Ohne die Diskussion über die "G36-Affäre" hier weiter ausbreiten zu wollen ... Das G36 ist kein "Müll"! Es erfüllt die damals im Lastenheft stehenden Anforderungen, HK lieferte was gefordert war und komischerweise scheinen außer der Bw keine anderen militärischen o. zivilen Verwender diese Problem zu haben. Selbst aus der Bw gibt es ja Stimmen, die sagen, dass diese Probleme im Einsatz nicht aufgetreten seien. Was wirklich hinter diesem "Skandal" steckt werden wir vielleicht in einigen Jahr(zehnt)en erfahren.
  14. Ja! Der wird gerne von einer "Ein Mann Armee" verwendet (wie mal jemand über den gespöttelt hat), die auch entsprechende Lehrgänge vermarktet. Du hast aber meine Frage nach der entsprechenden Fundstelle nicht beantwortet. Nein! Eine gravierte Strichplatte ist keine ZDv. Wenn der "infanteristische Halbkilometer" eine Anforderung an die Standardwaffe ist, dann müsste das ja auch irgendwo in den Einsatzgrundsätzen der Infanterie stehen. Was sagt denn die aktuelle "Wild Strich West" dazu? Überschäumender Optimismus oder "Tradition"? IIRC ging das Kurvenvisier mancher 98er-Varianten bis 2000 m, andere zumindest bis 1200 m. Mit V-Kimme und Dachkorn! LOL Warum wurden noch mal ca. Mitte der 40er die sog. Mittelpatronen eingeführt? IIRC sollten die österr. Scharfschützen ein Mannziel bis 800 m bekämpfen können - gut ausgebildete Scharfschützen, mit ausgesuchten Präzisionswaffen, einem speziell dafür gebauten ZF (6x42, ob das entsprechende 10x42 auch beim Bundesheer eingeführt wurde weiß ich nicht) und spezieller Scharfschützen-Munition. Und das soll dann der Durchschnitts-Soldat mit einem Sturmgewehr mit deutlich geringerer Vergrößerung der Billigst-Optik auch schaffen?
  15. Wo steht denn die Anforderung der Kampfentfernung "bis 500m" für ein Sturmgewehr? ZDv, Lastenheft, ...
  16. Sind nicht schon Frauen vergewaltigt worden? Welches rein prophylaktsche Vorgehen schlägst Du dafür vor?
  17. Ja genau! Am Besten TOTALE KONTROLLE!: Festnetz- u. Mobiltelefon, EMails, Bewegungsprofile über Handy (GPS-Log, ersatzweise Funkzelle) und Fahrzeuge (Nummernschilder scannen oder, noch viel besser, über die demnächst eingeführte Pflicht eines fest installierten "Notrufsystems"). Und natürlich auch in DEINER Wohnung - nicht, dass Du da etwas verbotenes tust. Wie war das noch?!: Der britische GCHQ machte sich beim Ausspähen unbescholtener Bürger über die WebCam im TV-Gerät Gedanken darüber, ob es einigen seiner Mitarbeiter vielleicht Probleme bereiten würden, wenn sie dabei "Live-Pornos" sehen würden - sie solten sich dann an einen Vorgesetzten wenden, damit der das von einem weniger prüden Kollegen erledigen lassen kann. Darüber, dass man völlig unbescholtene Bürger gesetzeswidrig überwacht machte man sich keine Gedanken! Ist ja alles nur zum Besten Aller! Habt ihr euch mal überlegt was passiert, wenn ... Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.
  18. schiiter hat es genau richtig dargestellt, aber ... Nach WaffG dürfen Jäger "auf Jagdschein" alle Langwaffen erwerben, die nicht nach BJG verboten sind und das BJG kennt keine Verbotenen Waffen, nur "Sachliche Verbote" (da steht u.a. diese "Max. 2 Schuss im Magazin"-Regel). Leider steht (nach Aussage eines diesbezüglich erfahrenen Anwalts) in irgendeinem Kommentar zum WaffG der sich (nach Meinung vieler nicht hoplophober Juristen) so nicht aus dem Gesetzestext ergebende Schluss "Da es im BJG dieses Verbot (Schuss auf Wild damit) gibt dürfen Jäger keine Selbstladewaffen erwerben, die mehr Patronen im Magazin aufnehmen können." Und richtig blöderweise ist das wohl DER Kommentar zum WaffG - aus dem sich alle anderen dann ihre Meinung bilden. Glücklicherweise ist in D die Jagd mit Kw verboten - sonst würden diese Typen auch noch verlangen, dass die Pistolenmagazine auch nur max. 2 Patronen im Magazin haben dürften. Und für den Fangschuss immer schön ein "kurzes" Pistolenmagazin mitführen ...
  19. Wird daran liegen, dass der Händler glaubt der Kasseler sei nicht so geizig, wie die berühmte schwäbische Hausfrau ... Wie waren denn die Kontroll-Orgien des Kasseler Ordnungsamtes diesmal?
  20. -
  21. Mein letzter Besuch ist schon etwas länger her. Da gab es wohl an der Kasse noch einen entsprechenden Zettel zusätzlich zur Eintrittskarte. Keine Ahnung, warum ich keinen bekommen habe, aber selbst wenn muss man den ja nicht zwangsweise lesen. EBEN! Aber der Wachfuzzi nötigte mich zu bleiben bis der Mitarbeiter des Ordnungsamtes sich bequemte zu erscheinen, als ich der Taschenkontrolle widersprach. Da ich allein, die Wachfuzzies aber zu zweit waren habe ich halt auf den gewartet, bei zwei Aussagen gegen eine hat man vor Gericht meist die schlechteren Karten. Warum sollte der Veranstalter das tun? Ist etwa das Ordnungsamt der Veranstalter der WBK? Deine Unverschämtheiten solltest Du Dir abgewöhnen!!! Was bitte ist daran "Ober-Hampelmamn", wenn man sich seine Grundrechte nicht nehmen lässt und denjenigen, die gegen geltendes Recht verstoßen, obwohl sie in ihrem Diensteid geschworen haben sich an alle geltenden Gesetze zu halten, ihre Grenzen aufzeigen will? DU lässt Dir offenbar auch noch gerne Deine Rechte so lange widerstandslos beschneiden, bis Du keine mehr hast! Das spricht sicherlich dafür, dass Du ein mündiger Staatsbürger bist ...
  22. Ach! DIR ist es also egal, wenn man DIR Deine Rechte nimmt? Wenn DU Dir Deine Grundrechte so einschränken lässt, ohne auch nur ein bisschen zu widersprechen, dann darfst Du Dich nicht wundern, wenn man Dir demnächst auch das Recht auf Waffenbesitz wegnimmt! Da wirst Du dann bestimmt genau so brav stillhalten - und genau darauf verlassen die sich! Nur in gewissen Grenzen! Oder glaubst Du Du dürftest dann z.B. auch Videoüberwachung in den Umkleidekabinen installieren oder neben Taschenkontrollen auch Leibesvisitationen durchführen? Und wer sich nicht an die Gesetze hält, der sollte das entsprechend "beigebogen" kriegen - egal, ob Ladendieb, Supermarktbetreiber oder eben auch größenwahnsinniger Behördenvertreter!
  23. Wo steht das und wer will kontrollieren, dass ich das beim Betreten überhaupt wahrgenommen habe (war vielleicht gerade abgelenkt)? Ist es überhaupt zulässig mit so einem dämlichen Aushang / Text auf der Eintrittskarte o. ä. Bürgerrechte einzuschränken? M. W. ist das Schild im Supermarkt, dass man mit Betreten mit Taschenkontrollen einverstanden ist keine verbindliche Einverständniserklärung. Mit welcher Begründung sollte das der letzte Besuch gewesen sein und wie wollen die kontrollieren, dass man nicht bei der nächsten WBK wieder kommt? Vielmehr verstoßen die dort gegen geltendes Recht! "Natürlich ist eine anlasslose Durchsuchung unzulässig!" meinte ein Bekannter dazu, als ich ihm das erzählte - aber der hat bestimmt keine Ahnung - so als Richter ... Als ich die Durchsuchung meines Rucksacks beim Verlassen verweigerte rief der unqualifizierte Wachfuzzi den Mitarbeiter des Ordnungsamtes, der mit völlig blödsinnigen Vergleichen ("Auf dem Flughafen werden Sie doch auch kontrolliert ...") kam, etwas von einem Diebstahl in der Messehalle faselte und immer noch meinen Rucksack durchsuchen wollte. Als ich ihm dann das HSOG um die Ohren gehauen habe ("... wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen ...") konnte er mir natürlich keine "Tatsachen" nennen und nach ein paar dämlichen "Rückzugsgefechten" durfte ich dann OHNE Durchsuchung gehen. Vielleicht sollte mal die richtige Mannschaft die WBK besuchen und dem Herrn richtig "Feuer unterm Hintern" machen - so mit Nötigung, Freiheitsberaubung, Verfolgung Unschuldiger oder was noch so relevant sein könnte. Wär' das nix für unseren Carcano? Könnte natürlich sein, dass man damit die Waffenbörse aus Kassel vertreibt.
  24. Gibt's diese US-Dokumente auch irgendwo "richtig digitalisiert", also nicht als riesig große Fotos/Scans, sondern als Text (natürlich mit Abbildungen als Bilder)?
  25. Es gibt doch auch genug Jäger (in D), die meinen eine Beschränkung der Langwaffenanzahl wäre ihnen egal - getreu dem Motto "Was ICH nicht will das braucht auch kein anderer!"
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