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TriPlex

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  1. schiiter hat es genau richtig dargestellt, aber ... Nach WaffG dürfen Jäger "auf Jagdschein" alle Langwaffen erwerben, die nicht nach BJG verboten sind und das BJG kennt keine Verbotenen Waffen, nur "Sachliche Verbote" (da steht u.a. diese "Max. 2 Schuss im Magazin"-Regel). Leider steht (nach Aussage eines diesbezüglich erfahrenen Anwalts) in irgendeinem Kommentar zum WaffG der sich (nach Meinung vieler nicht hoplophober Juristen) so nicht aus dem Gesetzestext ergebende Schluss "Da es im BJG dieses Verbot (Schuss auf Wild damit) gibt dürfen Jäger keine Selbstladewaffen erwerben, die mehr Patronen im Magazin aufnehmen können." Und richtig blöderweise ist das wohl DER Kommentar zum WaffG - aus dem sich alle anderen dann ihre Meinung bilden. Glücklicherweise ist in D die Jagd mit Kw verboten - sonst würden diese Typen auch noch verlangen, dass die Pistolenmagazine auch nur max. 2 Patronen im Magazin haben dürften. Und für den Fangschuss immer schön ein "kurzes" Pistolenmagazin mitführen ...
  2. Wird daran liegen, dass der Händler glaubt der Kasseler sei nicht so geizig, wie die berühmte schwäbische Hausfrau ... Wie waren denn die Kontroll-Orgien des Kasseler Ordnungsamtes diesmal?
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  4. Mein letzter Besuch ist schon etwas länger her. Da gab es wohl an der Kasse noch einen entsprechenden Zettel zusätzlich zur Eintrittskarte. Keine Ahnung, warum ich keinen bekommen habe, aber selbst wenn muss man den ja nicht zwangsweise lesen. EBEN! Aber der Wachfuzzi nötigte mich zu bleiben bis der Mitarbeiter des Ordnungsamtes sich bequemte zu erscheinen, als ich der Taschenkontrolle widersprach. Da ich allein, die Wachfuzzies aber zu zweit waren habe ich halt auf den gewartet, bei zwei Aussagen gegen eine hat man vor Gericht meist die schlechteren Karten. Warum sollte der Veranstalter das tun? Ist etwa das Ordnungsamt der Veranstalter der WBK? Deine Unverschämtheiten solltest Du Dir abgewöhnen!!! Was bitte ist daran "Ober-Hampelmamn", wenn man sich seine Grundrechte nicht nehmen lässt und denjenigen, die gegen geltendes Recht verstoßen, obwohl sie in ihrem Diensteid geschworen haben sich an alle geltenden Gesetze zu halten, ihre Grenzen aufzeigen will? DU lässt Dir offenbar auch noch gerne Deine Rechte so lange widerstandslos beschneiden, bis Du keine mehr hast! Das spricht sicherlich dafür, dass Du ein mündiger Staatsbürger bist ...
  5. Ach! DIR ist es also egal, wenn man DIR Deine Rechte nimmt? Wenn DU Dir Deine Grundrechte so einschränken lässt, ohne auch nur ein bisschen zu widersprechen, dann darfst Du Dich nicht wundern, wenn man Dir demnächst auch das Recht auf Waffenbesitz wegnimmt! Da wirst Du dann bestimmt genau so brav stillhalten - und genau darauf verlassen die sich! Nur in gewissen Grenzen! Oder glaubst Du Du dürftest dann z.B. auch Videoüberwachung in den Umkleidekabinen installieren oder neben Taschenkontrollen auch Leibesvisitationen durchführen? Und wer sich nicht an die Gesetze hält, der sollte das entsprechend "beigebogen" kriegen - egal, ob Ladendieb, Supermarktbetreiber oder eben auch größenwahnsinniger Behördenvertreter!
  6. Wo steht das und wer will kontrollieren, dass ich das beim Betreten überhaupt wahrgenommen habe (war vielleicht gerade abgelenkt)? Ist es überhaupt zulässig mit so einem dämlichen Aushang / Text auf der Eintrittskarte o. ä. Bürgerrechte einzuschränken? M. W. ist das Schild im Supermarkt, dass man mit Betreten mit Taschenkontrollen einverstanden ist keine verbindliche Einverständniserklärung. Mit welcher Begründung sollte das der letzte Besuch gewesen sein und wie wollen die kontrollieren, dass man nicht bei der nächsten WBK wieder kommt? Vielmehr verstoßen die dort gegen geltendes Recht! "Natürlich ist eine anlasslose Durchsuchung unzulässig!" meinte ein Bekannter dazu, als ich ihm das erzählte - aber der hat bestimmt keine Ahnung - so als Richter ... Als ich die Durchsuchung meines Rucksacks beim Verlassen verweigerte rief der unqualifizierte Wachfuzzi den Mitarbeiter des Ordnungsamtes, der mit völlig blödsinnigen Vergleichen ("Auf dem Flughafen werden Sie doch auch kontrolliert ...") kam, etwas von einem Diebstahl in der Messehalle faselte und immer noch meinen Rucksack durchsuchen wollte. Als ich ihm dann das HSOG um die Ohren gehauen habe ("... wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen ...") konnte er mir natürlich keine "Tatsachen" nennen und nach ein paar dämlichen "Rückzugsgefechten" durfte ich dann OHNE Durchsuchung gehen. Vielleicht sollte mal die richtige Mannschaft die WBK besuchen und dem Herrn richtig "Feuer unterm Hintern" machen - so mit Nötigung, Freiheitsberaubung, Verfolgung Unschuldiger oder was noch so relevant sein könnte. Wär' das nix für unseren Carcano? Könnte natürlich sein, dass man damit die Waffenbörse aus Kassel vertreibt.
  7. Gibt's diese US-Dokumente auch irgendwo "richtig digitalisiert", also nicht als riesig große Fotos/Scans, sondern als Text (natürlich mit Abbildungen als Bilder)?
  8. Es gibt doch auch genug Jäger (in D), die meinen eine Beschränkung der Langwaffenanzahl wäre ihnen egal - getreu dem Motto "Was ICH nicht will das braucht auch kein anderer!"
  9. TriPlex

    Brownells Deutschland

    Wenn man einfach strukturiert ist, könnte man glauben, dass sich diese "Schlupflöcher" so einfach schließen lassen. Sind die Amis sonst nicht immer so für Freiheit, freien Handel usw.?
  10. TriPlex

    Brownells Deutschland

    Gibt's nicht so Firmen dort drüben über die man bestellt und die es dann "forwarden"?
  11. TriPlex

    Brownells Deutschland

    Ach! Skoda gehört auch zu(m) VW(-Konzern). Gilt deshalb alles was für VW gilt auch für Skoda?
  12. TriPlex

    Brownells Deutschland

    Hab's mal korrigiert. Habe zwar noch nicht nachgesehen, aber wieso sollte der das bei Brownells anders machen, als damals bei Midway? Ich hoffe nur, dass er sich nicht auch noch Sinclair geschnappt hat!
  13. Da hätte ich aber mal ganz fix schriftlich um eine ebenso schriftlich geäußerte Rechtsgrundlage gebeten.Wo kommen wir denn hin, wenn sich jeder Verwaltungsmensch irgendwas aus den Fingern saugen kann - ohne eine entsprechende Rechtsgrundlage?!
  14. Welchen Vorteil soll ein 1er gegenüber einem 0er haben (Waffenrecht, Versicherung, ...)? Hohes Gewicht macht jeden Transport aufwändiger. Wer weiß heute schon wo er nächstes Jahr arbeitet.Statt höherem Schrankgewicht würde ich das Gesamtgewicht eher durch zusätzlich eingebrachtes Gewicht (Beton- o. sogar Bleiplatten) beschweren, falls das überhaupt notwendig ist. Waffenrechtlich sollte doch ab 0 (bzw. N) alles getan sein. Versicherungsrechtlich sieht's etwas anders aus, da kommt's auf den weiteren Inhalt (Schmuck, Münzen, etc.) an. Einen zusätzlichen "Stützsockel" halte ich für übertrieben (dann lieber gleich einen richtigen Waffenraum bauen), zumal der Vorschlag "und vorne" nicht nur den Abtransport, sondern auch den berechtigten Zugang stark erschweren dürfte. ???Ein Schrankhersteller wies mich mal darauf hin, dass manche Sportschützen gern den ganzen Waffenkoffer in den Schrank stellen würden, als ggf. auf ausreichende Tiefe achten.
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