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TriPlex

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  1. TriPlex

    Neues Buch

    Unter einer "Buchvorstellung" verstehe ich schon ein bisschen mehr: Wie viele Seiten? Wie viele Waffenmodelle werden beschrieben? Wie viele Abbildungen (Farbe o. S/W)? Preis!!! Ggf. noch das Inhaltsverzeichnis und mind. eine "Probeseite". Den Titel finde ich irreführend, mal abgesehen davon was bei Amazon unter dem Titel noch so erscheint. Unter dem Titel hätte ich ein Buch über die Ausbildung und Tätigkeiten von Waffenmeistern in der Wehrmacht, die Entwicklung vom 14. Jhdt. bis heute o.ä. erwartet, aber nicht "Meine Waffentwicklungen u. -patente". Der Link auf Amazon.de ist auch "unglücklich". Wieso verlinkst Du nicht direkt auf Dein Buch?
  2. Dass DU hier der einzige mit Wissen gesegnete bist wissen wir doch, das musst Du nicht jedes mal betonen. Na ja, nicht ganz - gibt noch ein paar so Gestalten ...
  3. Ist es schon - und wurde auch betrieben. Es ist kein Zufall, dass sich manche, formal der Haager Landkriegsordnung entsprechende, Geschosse im Ziel überschlagen und so deutlich mehr Schaden anrichten, als ein gerade "durchflitzendes" VM. Dass sich durch solche Konstruktionen an anderer Stelle Nachteile ergeben ... Das sahen andere offensichtlich anders, sonst hätte es die Versuche mit den größeren Kalibern nicht gegeben. Neben der "Mannstoppwirkung" geht es aber auch darum (leichte) Deckungen (z.B. Lehmwände) zu durchschießen. Gewollt schon, aber eben nicht "gedurft". Bei bestimmten "Unternehmungen" soll angeblich schon mal davon abgewichen werden ... War da nicht mal was mit BTHP in der .300 WinMag bei Scharfschützen?
  4. Ach! Nicht? Ich schrieb ja, dass er als Mun-Schrank ausreicht, aber hier wird versucht über den Begriff "Tresor" eine Qualität zu suggerieren, die nicht vorhanden ist. Das Ding wird ja nicht als "dem AffG genügender Munitionsschrank" angeboten.
  5. Die Hersteller lieben solche Kunden! Formal reicht das Ding als Munitionsschrank aus. Aber so etwas als "Tresor" zu bezeichnen ist doch 'ne Lachnummer! Diesen komischen Schlüssel kann man doch recht einfach mit einer feinen Spitzzange o.ä. "überlisten" und ich gehe davon aus, dass Ganoven solcherart "Tresore" kennen. Bietet weder Schutz bei Brand, noch vernünftig vor Einbruch, lediglich als günstiger "honey-pot" könnte es dienen.
  6. Und leider Vollmantel - sind auf so manchen (Jagd-) Schießständen und Schießkinos nicht zugelassen. Die günstigsten .308 Win mit TM gab's mal für 23 ct, die umlaborierte von SM für ca. 30 ct.
  7. Wo denn bitte? Surplus / VM o. TM?
  8. Na ja, Schrot braucht viel Platz und bei einigen Herstellern von Büchsen-/Kw-Muntion fragt man sich, ob die die Schachteln mit so viel Luft bauen, damit sie im Händlerregal mehr in's Auge stechen, als die der Konkurrenz. Cineshot hat riesige Packungen, verglichen mit anderen "20ern", von "Schüttpackung" oder z.B. den 50ern der Geco Target ganz zu schweigen. Gemäß der alten Regel "Wenn's Brei regnet braucht man einen Löffel!" wird auch mal "kräftig zugeschlagen", damit sich der Weg zum entfernteren Händler auch lohnt. Im Nachhinein ärgert man sich sowieso immer wieder nur so wenig gekauft zu haben (z.B. .308 Win, Magtech, die 20er-Schachtel für 9,- € - da hätte ich den Kofferraum "vollrammeln" sollen). Wenn man die Regalböden mit Vierkant-Stahlrohr "unterfüttert", dann halten die schon 'was aus und der Schrank sollte auch nicht unbedingt auf dem Dachboden stehen.
  9. Hobbes hat's genau erfasst! Man braucht auch für eine Langwaffe nicht unbedingt einen zertifizierten Schrank: "... die zuständige Behörde kann auf Antrag von Anforderungen an die Sicherheitsbehältnisse nach § 36 Abs. 1 und 2 des Waffengesetzes oder nach den Absätzen 1 bis 3 ... absehen, wenn ihre Einhaltung unter Berücksichtigung der Art und der Anzahl der Waffen und der Munition und ihrer Gefährlichkeit für die öffentliche Sicherheit und Ordnung eine besondere Härte darstellen würde." "Härtefälle im Sinne des § 13 Absatz 8 AWaffV können z. B. in folgenden Fällen gegeben sein: – für den Besitz nur einer üblichen Einzellader- oder Repetier-Langwaffe bei Biathleten oder Traditions- und Gebirgsschützen, reicht ein festes verschlossenes Behältnis aus;" Und? Kennt jemand einen solchen Fall (von Gebirgsschützen, deren Ehrenvorsitzender der Ministerpräsident eines gewissen Bundeslandes ist vielleicht mal abgesehen)? Die Behörde "kann" (in anderen Fällen (z.B. Erbwaffensicherung) steht da z.B. "hat auf Antrag"), muss also nicht. Was ist ein "festes verschlossenes Behältnis"? Das ist doch GUMMI. Was die Behörde "durchwinkt" sollte man sich auf jeden Fall schriftlich geben lassen, nicht dass der Nachfolger im Amte dann einen Aufstand probt oder derselbe plötzlich an Amnesie leidet ... 140 ist nicht hoch genug und 80 nicht breit genug, die Tiefe ist OK. Mehr als "passabel" geht da wirklich nicht rein. 190x120x40 - geht gerade so, wenn man "optimiert" lagert; der Hülsenvorrat (und noch etwas "atypischer Kram") lagert in dem zweiten daneben. Aber den "im Dunstkreis" des verlinkten abgebildeten mit "2 Ordnerhöhen, Schublade, 2 Ordnerhöhen" finde ich interessant, wenn der Munitionsvorrat nicht ganz so groß sein muss, dann kann man unten die Munition lagern, in den Schubladen z.B. das Putzzeug und oben sonstiges "Gerödel" lagern.
  10. Nein! Eben nicht! Das Schwenkriegelschloss ist vorgeschrieben (im Entwurf war sogar "mit Stangenverriegelung" vorgesehen), ein Vorhängeschloss reicht nicht. Damit scheiden z.B. viele Blechspinde mit einer sog. "Überwurffalle" aus (oder man baut ein Schwenkriegelschloss ein). Dass man so manches Schwenkriegelschloss mit einem kräftigen Schraubenzieher leichter auf bekommt, als ein (gutes) Vorhängeschloss mit einem Bolzenschneider - geschenkt. War nicht sogar ein hoher Preis für denjenigen ausgelobt, der als erster im Affengesetz Logik findet?
  11. Mal abgesehen davon, dass der sich auf eine ältere Rechtslage beruft (2009 war ja auch gerade erst): Kurzfassung des Waffengesetzes 2002 § 36 und der Allgemeinen Waffenverordnung Stand 01.04.2006. ist da vieles sehr verkürzt dargestellt. Das Waffengesetz wurde unserer Meinung nach nicht mit den Versicherungsrechtlinen des Einbruchschutzes in Einklang gebracht, denn die VDMA 24992 Sicherheitsstufen „A“ und „B“ waren nur noch bis 31.12.2003 gültig. Danach können Stahlschränke der Sicherheitsstufe „A“ und „B“, die nach den Richtwerten der VDMA 24992 hergestellt werden, nur noch als Stahlschränke ohne die bisherigen Sicherheitseinstufungen verkauft werden. Das bedeutet nach dem Waffengesetz bewahren Sie die Waffen richtig auf wenn Sie ein Waffenschrank der Stufe "A" oder "B" wählen. Also "A" u. "B" können nur noch als "Stahlschränke" (also nicht als Waffentresore) verkauft werden, man bewahrt in ihnen aber trotzdem richtig auf ... Aber wo steht das mit Munitionsschrank verankern? M.W. muss doch nur verankert werden, wenn in einem "B"- o. "0"-Schrank unter 200 Kg Gewicht mehr als 5 (bis 10) Kw aufbewahrt werden sollen.
  12. Mir fällt da noch einer ein: Kunde steht daneben und fragt bei jedem Handgriff "Was machen Sie da jetzt gerade?" Hält von der Arbeit ab, stört die Konzentration, ... Und was sagt eigentlich die UVV, wenn "Unbeteiligte" in "gefährlichen Bereichen" (Drehmaschine, Fräse, Hebebühne, ...) rumlatschen (und ggf. die Flossen nicht bei sich behalten können)? Und dann gibt's da noch die Schlauberger, die meinen, wenn sie 2x zugesehen hätten, dann könnten sie das ja auch selbst. (Ja! Es gibt auch einfachere Arbeiten, die man selbst erledigen kann. Ob man da aber als BüMa jeden "schlau machen" sollte?)
  13. Diese Argumentation halte ich für falsch! Hätte man "von Anfang an Besseres" beschafft, dann wäre jetzt keine teure Ersatzbeschaffung (inkl. Schulung der Anwender, Waffen-Inst, ...) nötig. Das ist bei anderen Waffen doch genau so: Das G3-ZF als "Scharfschützengewehr der Bw im Kalten Krieg" musste sicher wegen "Neues Heer für neue Aufgaben" durch eine präzisere Waffe mit höherer Reichweite ersetzt werden, aber was soll das G29 besser können als das G22? Das Kaliber?! Die AWM gibt's auch in.338 LaMa und man hätte sie (mit etwas Weitblick) auch gleich in diesem Kaliber beschaffen können. Der Wechsel auf die MP7, ohne den Kaliberwechsel auch bei der Pistole zu vollziehen? IIRC wechselte die finnische Polizei von der Glock zu Heckler & Koch. Was sollte dieser Wechsel bringen? Waren die Glocks etwa ausgeschossen? Hier, und nicht nur hier, liegt doch der Verdacht der "Beschaffung um des Beschaffens willens" (man muss ja seine Existenz rechtfertigen) nahe, von noch bösartigeren Vermutungen mal ganz abgesehen.
  14. Sind das (Stand 11.09.2016) die aktuellen Versionen?: 31.08.2015 - WaffG (Änderungen 2016 betreffen nur neue Vorschriften für Deko-Waffen?) 17.12.2012 - AWaffV 05.03.2012 - WaffVwV
  15. Ich hole den mal nach oben, weil ich indirekt betroffen bin. Mein Nachbar hat von seinem Vater 1992 eine Waffe geerbt, auf Aufforderung der Behörde nach 2003 einen Waffenschrank gekauft und nun die Aufforderung bekommen die Waffe zu blockieren. Die Waffe ist eine Büchsflinte einfachster Machart ("LUX") in den Kalibern .22 lfB und 9 mm Flobert. M.W. gibt es für 9 mm Flobert aber gar kein Sperrelement. So wie ich das verstanden habe verlangt die Behörde jetzt die Blockierung des einen Laufes. Mal abgesehen davon, dass es wohl wenig sinnvoll ist eine Waffe nur teilweise zu blockieren sehe ich auch keine Rechtsgrundlage dafür; s. obige Diskussion "Nach § 20 Abs. 7 WaffG muss er erst blockieren, wenn für ALLE Kaliber zertifizierte Blockiersysteme verfügbar sind." und hier geht es ja nicht darum ob man KEINE Waffe mehr blockieren muss, wenn es nur für eine im Bestand keine Sperrelemente gibt, sondern um EINE einzige Waffe. Hat da jemand "Futter" für mich in Form von aktuellen Urteilen o.ä.?
  16. Stimmt! Anrufer: ..., ich glaube der ist tot. Rettungsleitstelle: Zuerst müssen wir sicher sein, dass er wirklich tot ist. BUMM Anrufer: OK! Und jetzt?
  17. Zu o.g. Bild habe ich mal 'ne nette Story gehört (natürlich aus dem Land der unbegrenzten Unmöglichkeiten): Rechtsanwalt zum Mediziner: Sind sie sicher, dass das Opfer tot war? Nun, sein Gehirn lag in einem Gefäß auf dem Nachbartisch. Könnte er nicht trotzdem noch gelebt haben? Nun, jetzt wo Sie mich das fragen - er könnte in diesem Zustand tatsächlich noch leben und irgendwo als Rechtsanwalt tätig sein ... Die vom Richter dafür verhängte Geldstrafe soll der Mediziner mit einem Grinsen beglichen haben.
  18. Wie ich schon schrieb ist auch das eine Leistung, aber eben mehr "Show" als Survival, eben weil die von mir genannten Attribute fehlen. Und heutzutage würde bestimmt ein Shitstorm losbrechen, weil er der armen Schlange den Frosch weggenommen hat. Dieselbe Entfernung durch das Kongo- o. Amazonasbecken ist ja wohl eine ganz andere Nummer - oder siehst Du das anders? Auch der Iron-Man ist eine Leistung, von dem "drei mal hintereinander" ganz zu schweigen, aber eben nicht vergleichbar mit der gleichen Strecke mit anderen "Nebenbedingungen": allein, womöglich unvorbereitet und ohne Unterstützungs- o. Kamerateam sieht das noch mal ganz anders aus.
  19. Du hast da eine Kleinigkeit überlesen: "Letzterer" ist Hans-Otto Meissner ... Um den ging es in diesem Absatz - und der war vor dem Krieg im Diplomatischen Dienst (s. Wikipedia).
  20. An wen erinnert man sich? An den der am meisten "getrommelt" hat? Er hat sicherlich seine Verdienste (bes. was bedrohte Völker, Umwelt, ... angeht), aber er hat auch immer dafür gesorgt, dass er selbst gut dasteht (wohl auch inkl. "Kohle", was ja auch nicht verwerflich ist, wenn man es nicht übertreibt). Stimmt! Ein "Survival-Marsch" durch D, mit all den gefährlichen Raubtieren, Giftschlangen, kriegerischen Einheimischen und tropischen Krankheiten ist ziemlich einzigartig ... Natürlich ist das auch eine "Leistung", man sollte sie aber auch nicht allzu sehr überhöhen. Dann schon eher "Blauer Nil" und Amazonas-Becken. Ja, mit ihm (und seiner "Öffentlichkeitsarbeit") setzte ein gewisser Survival-Hype ein; dass man vorher als Nazi galt, wenn man z.B. von Hans-Otto Meissners "Überlistete Wildnis" o.ä. schwärmte ist mir nie passiert und davon habe ich auch bisher nichts gehört. Letzterer hat mit seinen Büchern sicherlich auch nicht schlecht verdient, neben seiner bestimmt auch "anständigen" Pension als ehemaliger Diplomat.
  21. Wohl eher nicht. Selbst wenn man Leute wie MacKenzie* ausklammert gab es schon vor Nehberg Survivalisten (auch wenn die damals - zumindest in D - noch nicht so hießen). Hans-Otto Meissner war einer davon, dann gab es ca. Ende der 60er noch einen, der immer ohne Schusswaffe unterwegs war, auf dessen Namen ich aber nicht mehr komme. Angeblich habe MacKenzie vor seinen Expeditionen immer die Ausrüstungsliste auf 3 Blätter geschrieben: 1.) was ich mitnehmen will 2.) was ich mitnehmen muss 3.) das zum Überleben absolut notwendige 1 u. 2 habe er anschließend weggeworfen und auf 3 vermerkt "Und davon die Hälfte". Er sei immer angekommen und habe nie einen Mann verloren.
  22. TriPlex

    IPSC Timer DIY

    Nochmals Danke für Deine Antworten! ICH habe kein Problem mit der englischen Sprache, habe "ein paar" Jahre Systemtechnik auf dem Buckel und war auch schon mehrmals "allein und fern der Heimat" in englischsprachigen Ländern unterwegs. Nur, ... ob der Vierzehnjährige so begeistert ist, wenn er erst mal sein englisch aufpolieren muss, um in der Elektronik voranzukommen. Das kann ein Ansporn sein, aber leider auch genau das Gegenteil bewirken.
  23. TriPlex

    IPSC Timer DIY

    Danke schon mal für die Antwort. Wofür braucht man den Leonardo zusätzlich? 1.) Was hältst Du davon: http://www.amazon.de/Anf%C3%A4ngerset-UNO-f%C3%BCr-Arduino-Mikrocontroller/dp/B00CR1FAS2 Besonders interessant dabei finde ich: "DEUTSCHE ANLEITUNGEN zu den im Set enthaltenen Bauteilen: www,arduino-anleitung.de" 2.) Das dürfte in etwa Deinem Vorschlag entsprechen: http://www.amazon.de/dp/B00P0UME7M?psc=1#productDetails 3.) Da scheinen leider die Anleitungen nur auf englisch zu sein, könnte sich als "Hürde" erweisen: http://www.amazon.de/dp/B00D9NQDAG?psc=1#productDetails Ggf. kann man ja später noch mal "nachlegen", sei es in weitere Bauteile oder in Bücher (aber die sind ja so was von retro - WWW ist doch viel cooler ... ).
  24. TriPlex

    IPSC Timer DIY

    Da hier ja ein paar Spezialisten unterwegs sind ... Welches Einsteiger-Set für Arduino o.ä. könnt Ihr denn für einen 14jährigen empfehlen? Der Junior eines Bekannten interessiert sich z. Zt. dafür. Da noch nicht so richtig abzusehen ist wie ernsthaft sich das entwickelt sollte es nicht zu teuer, aber auch kein Murks sein. THX und Sorry for OffTopic
  25. Wird nicht sogar bei jedem m.o.w. auf frischer Tat ertapptem Täter so lange vom "vermutlichen" gesprochen, bis er von einem ordentlichen Gericht verurteilt wurde? Und bei einer nicht erwünschten Parteimitgliedschaft oder Gesinnung soll das nicht gelten? bei Überschreitung einer VORHER festgelegten Grenze in einem ordentlichen Gerichtsverfahren dafür bestraft werden. Alles andere wäre Willkür - das hatten wir in D lange genug. Ist das zwangsläufig so? Jemand, der sich verbal nicht beherrscht, wird das beim Waffengebrauch auch nicht tun?! Deine Argumentation ist seeehr zweischneidig (besser: DU lieferst unseren Gegnern Argumente!): Was ist, wenn jemand mit der "Schutzfunktion" gegenüber der Bevölkerung argumentiert? Nicht jeder, dem Du unterstellst, dass er nicht "den Finger am Abzug 'im Griff'" hat wird sich ja zwangsweise vorher entsprechend (verbal) zu erkennen geben. Da gibt's dann nur eine Möglichkeit zum Schutz der Bevölkerung: Das F im Fünfeck. Spricht nichts dagegen - so lange das in einem ordentlichen Verfahren geschieht und nicht als Willkürentscheidung. Das Beispiel mit dem schwarzen Polizisten, der den KKK-Aufmarsch beschützt trifft den Anspruch an einen Rechtsstaat m. E. sehr gut.
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