

TriPlex
Mitglieder-
Gesamte Inhalte
6.917 -
Benutzer seit
Alle Inhalte von TriPlex
-
Wo ist der Artikel denn noch erschienen und wer ist der Verfasser? Die beiden "Vielschreiber" Klups und Zeitler veröffentlichen ihre "Testberichte" doch auch in mehreren Zeitschriften. Und wenn man viel schreibt, dann kann es bei Copy&Paste schon mal passieren, dass bei der Sauer 202 die Magazinsicherung der Mauser M03 beschrieben wird - oder war es umgekehrt?
-
IIRC sagte/schrieb Mark Twain "unabkömmlicher", denn "unersetzlich" ist irgendwie (fast) jeder - zumindest für die nächsten Angehörigen. Er spielte damit m.W. auf diejenigen an, die glaubten sie seien für die Firma, die Behörde, ... soo wichtig.
-
Kannst Du das mal bitte näher erläutern?! Wie sieht die "Waffensachkundeprüfung" in Tschechien aus für Sportschützen Jäger "Selbstverteidiger" Bzw. was muss der bereits waffenbesitzende Sportschütze/Jäger zusätzlich machen. Gibt's z.B. die Pflicht eine entsprechende Versicherung abzuschließen, für den Fall, dass man anderen mit der Waffe einen Schaden zugefügt hat?
-
Von Zeit zu Zeit "hört" man das schon, nur ist leider "die breite Masse" zu träge entsprechende Konsequenzen zu fordern. Du scheinst wirklich so ziemlich alles zu verpennen! Wie viele Gesetze hat das Bundesverfassungsgericht in den letzten Jahren "kassiert", bzw. in etlichen Punkten eine Nachbesserung gefordert? Dort ist bestimmt alles "Gold, was glänzt". Wieso bist Du eigentlich noch hier? Nix wie hin! Auch wenn Dir "Europa" "ein Dorn im Auge ist", so hat es immerhin für "Freizügigkeit" gesorgt: JEDER EU-Bürger darf sich frei in der EU bewegen und wohnen und arbeiten "wo es ihm gefällt". Also nochmal: Was machst Du noch hier? Nix wie hin! Oder sollte es etwa so sein, dass es auch dort "Schattenseiten" gibt? Leider ist unser Grundgesetz ein "zahnloser Tiger", weshalb der GröVaZ - der Größte Verfassungsbrecher aller Zeiten (mehrfach von BVerfG bestätigt) - sagen konnte, dass es "nicht schlimm sei" die Verfassung zu brechen, das sei ja nicht einmal strafbewehrt. Leider kennt das StGB zwar "Straftaten im Amt", aber keine "Straftaten im Politischen Amt". Aber ist das in Tschechien anders? Wird dort die Missachtung der Verfassung durch Politiker strafrechtlich geahndet? Wie viel "anders" weht denn dort der Wind?
-
Liegt wohl an der jahrelangen Erfahrung, dass der Waffenbesitz immer mehr eingeschränkt wird. Viele der uns "plötzlich und unerwartet" 2003 (übrigens von einer "links-grün-versifften" Regierung (wie diese Richtung hier gerne tituliert wird) und nicht etwa von den Konservatien und der ach so liberalen FDP) gewährten Dinge werden peu à peu wieder eingeschränkt, manches sogar rückwirkend (vor 2003 brauchte man das Bedürfnis nur zum Erwerb, mittlerweile auch zum Besitz - AUCH für vor 2003 erworbene Waffen). Aber was hast DU denn getan? "Nicht gejammert" - und sonst? Das fabulierst Du Dir irgendwie zusammen! Nochmal: Es wurde lediglich geschrieben (und mit Beispielen belegt), dass das keine "Garantie auf ewig" ist! WER soll das WO getan haben? Belege doch mal, dass es in Tschechien unmöglich ist einzelne Punkte aus der Verfassung auch wieder zu streichen! Jetzt holst Du mal gaaanz tief Luft und schaust im Geschichtsbuch nach, ... Welche Rechte den Tschechen, die "zwischen den Kriegen" übrigens die Nr. 5 der Weltwirtschaft waren (IIRC), erst von den Nazis und dann von den Kommunisten so weggenommen wurden. Wenn Du damit fertig bist nimmst Du Dir mal die Tschechische Verfassung vor und überprüfst wie viele Punkte seit der Trennung von der Slowakei 1993 (die paar Jahre zwischen der Samtenen Revolution und der Teilung der Tschechoslowakei vergessen wir dabei mal) dort geändert wurden. Wenn Du zu dem Ergebnis kommst, dass seitdem die Bürgerrechte immer nur erweitert und NIE (direkt o. "indirekt", durch Erweiterung der Rechte des Staates gegenüber dem Bürger) eingeschränkt wurden, dann leiste ich Dir Abbitte.
-
Du redest von Dir? Die Tatsache, dass es "hereinzubekommen" war zeigt doch, dass eine Verfassung geändert werden kann. Woraus schließt Du, dass das nur in eine Richtung gehen kann? Sind die Hürden in die andere Richtung höher, also ist es einfacher etwas zusätzlich in die Verfassung aufzunehmen, als es wieder zu streichen? So in dem Sinne: "rein" einfache Mehrheit, "raus" 2/3-Mehrheit. Dazu gleich mehrere Anmerkungen: In D gibt es kein Volksbegehren/Volksentscheid auf Bundesebene; Versuche das GG dahingehend zu ändern wurden bisher immer von einer politischen Richtung eingebracht und IMMER von einer anderen verhindert - auch nach dem unten zitierten. "Herr Dr. K, was halten Sie vom Volksentscheid auf Bundesebene?" "Die Politik wird in Bonn gemacht! Wo kommen wir denn hin, wenn der Pöbel zu entscheiden hat." Genau so wie die Tschechen eine Unterschriftensammlung PRO Waffenbesitz starten konnten (mit der Folge einer Verfassungsänderung), könnten sie auch eine DAGEGEN starten, z.B. nach mehreren sog. Amok-Taten mit legalen Schusswaffen. Nun mag die tschechische Mentalität eine andere, als z.B. die deutsche sein, aber undenkbar ist es eben nicht. WER hat das bitte WO geschrieben? Es wurde lediglich geschrieben, dass das "keine Garantie auf 'ewig'" ist, wie man an mehreren Beispielen sehen kann. Und davon, dass hier jemand hofft, dass dieses Recht den Tschechen bald wieder genommen wird hat hier überhaupt keiner geschrieben - das hast ausschließlich DU Dir zusammenfabuliert.
-
Erlaubter Waffenbesitz muss aber nicht zwangsweise Schusswaffe heißen. Wie weit der Begriff mittlerweile gefasst wird erleben wir ja nicht nur bei Jagdmessern, sogar ein Teppichmesser mit versenkbarer Klinge oder so ein "Billigding mit Abbrechklinge" sind Verbotene Waffen. Angeblich soll in einzelnen Städten sogar ein "grundlos" mitgeführter Latthammer zu Ärger für den Bürger führen (und damit ist nicht "auf dem Weg zur Demo" o.ä. gemeint). Es gibt (oder gab zumindest mal) die Meinung, dass sich das Recht auf Waffenbesitz aus dem Grundgesetz ergibt: Da wurde argumentiert, dass dieser Widerstand, gegen diejenigen die "diese Ordnung beseitigen" ja wohl dann nur mit Schusswaffen möglich sei und demzufolge dem Bürger der Waffenbesitz gestattet sein müsse. Eine Meinung, der sich die meisten Juristen NICHT anschlossen (und die Politiker schon gar nicht). Interessant auch, dass diese Ergänzung erst 1968 (im Zusammenhang mit der Notstandsverfassung) ins GG aufgenommen wurde.
-
Du hast offensichtlich NICHT begriffen was ich geschrieben habe! WAS genau an "So schnell, wie's reingeschrieben wurde kann's auch wieder gestrichen werden." hast Du nicht verstanden und WAS hat das mit angeblicher "EU-Show" zu tun? Und was genau ist an "So schnell, wie's reingeschrieben wurde kann's auch wieder gestrichen werden." oder dem Beispiel mit dem Bannwald "grober Senf"? Es gibt genug Beispiele dafür dass einmal "gewährte" Rechte wieder einkassiert wurden und wie schnell und z.T. "umfassend" das passieren kann zeigen im Bereich Shusswaffen u.a. die ach so EU-kritischen Briten, Australien, Neuseeland - und das obwohl die beiden letzteren gar nicht in der EU sind. Als ich 2000 in Neuseeland war standen da ein AR15, ein AK47, ein StGw 57 und ein FN FAL "friedlich vereint" im Ständer eines Waffengeschäftes. Versuche dort heute mal an so eine Waffe zu kommen ... Sogar im "land of the free and home of the brave" wurde das "right to keep and bear arms" in einigen Staaten/Counties/Städten MASSIV eingeschränkt. Was genau hat "So schnell, wie's reingeschrieben wurde kann's auch wieder gestrichen werden." mit einem angeblichen "EU-Allmachtsanspruch" zu tun? Ach ... Und doch gibt es genug Beispiele dafür oder glaubst Du Deutschland wäre das einzige Land in dem die Verfassung gelegentlich in einzelnen Punkten geändert wird? Und wenn sie geändert wird, dann nur, um die Rechte der Bürger auszuweiten und nie, um sie einzuschränken? K.A. wann genau z.B. New York das "right to keep and bear arms" MASSIV eingeschränkt hat und wie viel davon z.T. wieder zurück genommen wurde, und das OBWOHL das Recht Waffen zu besitzen in USA VERFASSUNGSRANG hat. DAS ist doch der besten Gegenbeweis Deiner Theorie, dass so etwas nur in DE möglich wäre. Du willst doch nicht ernsthaft behaupten, dass es in den Ostblock-Staaten vor 1989 eine freie Presse und unabhängige Gerichte gegeben hätte? Ach, ich vergaß ... Das Neue Deutschland und die Prawda überboten sich gegenseitig regelrecht darin die Missstände im "real existierenden Sozialismus" und Sowjetkommunismus offen zu kritisieren und wenn diese Unrechtsstaaten ihre Bürger drangsalierten, am Reisen, der freien Meinungsäußerung, ... hinderten, dann konnten die sich jederzeit an die unabhängigen Gerichte wenden und die haben "die Obrigkeit" dann in ihre Schranken gewiesen ... Es mag ja sein, das "im Westen" der eine o. andere Richterspruch auch "politisch gefärbt" ist und "der Journalismus" auch nicht mehr so kritisch, wie er mal war, das ist aber noch weit von dem entfernt, was da in einigen Staaten im Osten der EU gerade passiert. Meinst Du allen Ernstes die dortigen Regierungschefs sollten die EU-Milliarden unkontrolliert ihren Freunden zuschustern können, Richter nach Belieben absetzen, wenn sie nicht willfährig genug sind, ...? Wenn denen die "Vereinssatzung" der EU nicht passt, dann sollen sie gefälligst draußen bleiben. Das hat aber nichts mit dem Thema "Rechte können auch wieder entzogen werden!" zu tun - ein einfacher Satz (später sogar mit Beispielen untermauert) den Du offensichtlich nicht in der Lage bist zu verstehen!
-
Ihr beiden begreift es offenbar nicht! Einfach mal mit offenen Augen durchs Leben gehen und nicht alles Unangenehme verdrängen! Dann bemerkt Ihr vielleicht was ich meine und wie Recht ich damit habe! Wer erinnert sich noch an die Demos und Ausschreitungen wegen der "Startbahn West" am Frankfurter Flughafen? Um "die Gemüter zu beruhigen", v.a. diejenigen die damals schon sagten "Und das geht so weiter!", wurde der nicht für die neue Startbahn abgeholzte Wald zum "Bannwald" erklärt. "Das ist die höchste Schutzstufe! NIEMAND wird jemals für irgend ein Projekt diesen Wald roden lassen können!" - so zumindest die damaligen Politiker. Und? "Aktueller Anlass ist die Rodung von knapp zehn Hektar Bannwald für die Erweiterung der Kiesgrube Mitteldorf ..." "Die Stadt Kelsterbach verkauft und übereignet den zum Bau der Landebahn Nordwest notwendigen Bannwald an den Betreiber des Frankfurter Flughafens, Fraport." Was ist jetzt aus dem "geschriebenen" geworden? Wenn man sich dann noch ansieht was in ein paar "jüngeren" EU-Staaten gerade mit der 1989ff erkämpften Pressefreiheit und den unabhängigen Gerichten geschieht ...
-
Eben nicht! Ich, als zigfach überprüfter legaler Waffenbesitzer, werde in diesem Grundrecht eindeutig beschnitten, während es bei jedem, z.T. auch noch einschlägig vorbestraften, Verdächtigen eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses bedarf in dieses Grundrecht einzugreifen. Und wenn ich mich auf dieses Grundrecht berufe und die Kontrollettis nicht reinlasse, dann Und was, meinst Du habe ich dann noch von meinem Grundrecht? JA! Das GG sagt, dass in die Grundrechte nur "durch oder auf Grund" ein(es) Gesetz(es) eingegriffen werden darf. Das ist prinzipiell ja auch richtig, da sonst z.B. überhaupt keine Hausdurchsuchungen stattfinden könnten, aber man kann es eben auch wunderbar dazu missbrauchen die Grundrechte immer mehr einzuschränken.
-
So schnell, wie's reingeschrieben wurde kann's auch wieder gestrichen werden oder man definiert eben "ist unter den gesetzlichen Bedingungen garantiert" um. Was ist denn bei uns passiert, als man wegen der unangemeldeten Waffenaufbewahrungskontrollen "Insofern muss das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung zurückstehen." gesagt hat? Wir haben uns ob der Einschränkung unseres Grundrechtes aufgeregt, die wenigsten sind deswegen aktiv geworden und so geht es weiter ...
-
Waffe gleichen Kalibers gegen eine andere tauschen - geht nicht.
TriPlex antwortete auf Sentinel's Thema in Waffenrecht
Das ist der treffende 😉 Vergleich! -
Waffe gleichen Kalibers gegen eine andere tauschen - geht nicht.
TriPlex antwortete auf Sentinel's Thema in Waffenrecht
Hausrat schützt aber nur vor "Hausratschäden" (also Diebstahl, Feuer, ...), eine Jagdwaffenversicherung schützt aber auch vor anderen Schäden, z.B. Jäger rutscht aus und stürzt auf Waffe, Waffe rutscht beim Besteigen des Hochsitzes von der Schulter oder fällt vom Hochsitz, ... Jedenfalls war das so, als ich mich vor etlichen Jahren mal dafür interessierte. -
Waffe gleichen Kalibers gegen eine andere tauschen - geht nicht.
TriPlex antwortete auf Sentinel's Thema in Waffenrecht
Das dürfte so ziemlich jedem hier klar sein. Die Frage ist halt "WANN GENAU" im Produktionsprozess werden diese Teile-IDs vergeben! Kann ein Hersteller IM WERK wesentliche Teile austauschen, OHNE dass das irgendwie im NWR eingetragen wird? -
Erfahrungsbericht Errichtung Waffenraum in Bayern
TriPlex antwortete auf switty's Thema in Waffenrecht
So war brav! 😉 Er muss zumindest ausreichend Platz für eine Treppe bieten - aus dem Keller nach UNTEN. 😉 Da gab's doch diesen verrückten Ami, der sich im Kalten Krieg einen Bunker unter das Haus (oder die Garage) gebaut hat - und dann noch einen "hinten dran" und noch einen, mit einer "blinden Wand" und hinter DER war dann erst der eigentliche Bunker für die Familie. Einfach in einer aufgegebenen Bundeswehr-Kaserne einen Kompanie-Block kaufen: Bietet Platz für eine Großfamilie, in der jeder gleich mehrere Hobby-Räume haben kann, der Keller ist "geräumig" genug für einen Waffenraum (oder auch zwei) - und über Mauerstärke und -festigkeit braucht man sich da auch keine Sorgen machen ... BTW: Weiß jemand wie teuer die Kompanie-Blocks verhökert wurden (war sicher "im Nirwana" billiger, als in der Großstadt)? -
Erfahrungsbericht Errichtung Waffenraum in Bayern
TriPlex antwortete auf switty's Thema in Waffenrecht
Wie war das noch ...? "Pictures Or it did not happen!" Gerne auch mit "Bestuhlung". 😉 -
Waffe gleichen Kalibers gegen eine andere tauschen - geht nicht.
TriPlex antwortete auf Sentinel's Thema in Waffenrecht
Wo steht denn auf einer Waffe im "Alt-Besitz" eine T-ID des NWR? Es wurde auch mehrfach! geschrieben, dass es um "Reparatur" beim Hersteller geht. OK! im konkreten Fall geht es um eine S&W, da wird das mit "beim Hersteller" schwierig. Die Amis werden aber "zu Hause" auch keine T-Id für unser NWR anbringen, da wird der Importeur das erledigen müssen und da KÖNNTE es Probleme geben, wenn der weniger T-IDs vergibt, als er Teile importiert hat. -
Waffe gleichen Kalibers gegen eine andere tauschen - geht nicht.
TriPlex antwortete auf Sentinel's Thema in Waffenrecht
Was unterscheidet denn "eine komplette neue Waffe" von einer aus neuen Einzelteilen zusammengesetzten? Woher bekommt der Händler eine "komplett neue Waffe" mit einer "alten" Serien-Nr.? Das ist doch eine Frage wie man "das Kind" nennt. Wenn man natürlich "Neuwaffe" dazu sagt, dann wird das nichts, das muss schon eine (wenn auch "umfassende") Reparatur sein. Ein Sammler wird das vermutlich anders sehen: "Wir haben da irgendwo in einem Depot noch ein paar Kisten mit ORIGINALEN Colt SAA Ersatz-/Einzelteilen gefunden und sie zu Komplettwaffen zusammengesetzt." Das wird ein Sammler vermutlich nicht als "Original" betrachten, bei einer "Gebrauchswaffe" ist's egal. Aber hier geht's ja um Waffenrecht. Steht da irgendwo welcher Anteil an Teilen max. ausgetauscht werden darf, damit es keine "neue" Waffe wird? Wir hatten hier kürzlich die Frage WANN der Hersteller eine Waffe im NWR registriert. Da vermutete jemand "Erst nach dem Beschuss.", denn sonst müssten ja Waffen die den Beschuss nicht "überstanden" haben anschließend im NWR wieder gelöscht werden. Aber wir werden da hier "auf die Schnelle" nicht weiter kommen, wenn sich nicht ein Hersteller/Händler dazu äußert. -
Waffe gleichen Kalibers gegen eine andere tauschen - geht nicht.
TriPlex antwortete auf Sentinel's Thema in Waffenrecht
@Bounty Wenn das beim BüMa passiert, dann könnte das anders sein: BEVOR es den Hersteller verlässt muss der m.W. die NWR-Id für wesentliche Teile haben und es gibt (zumindest vorübergehend) zwei mal "dasselbe" Teil mit identischer Nummer. Wenn der Hersteller das alte Teil vernichtet, bevor er auf dem "gerade gefertigten" Ersatzteil dieselbe Nummer anbringt, dann ist das ja nicht so. Ist aber nur "Gedankenspiel", definitiv weiß ich es nicht. -
Waffe gleichen Kalibers gegen eine andere tauschen - geht nicht.
TriPlex antwortete auf Sentinel's Thema in Waffenrecht
Was ändert denn das NWR daran? Dann müsste das ja bei allen wesentlichen Teilen (im Fall Pistole also Lauf, Verschluss, Griffstück) auch so sein. Mal angenommen man tauscht nur den Lauf aus ("ausgeschossen", "vergammelt", Aufbauchung, ...), dann wäre das doch hinterher immer noch (waffenrechtlich) dieselbe Waffe. Wenn man nur das Griffstück tauscht, dann wäre das doch genau so (wobei es m.E. waffenrechtlich völlig unerheblich ist, ob man dann gleichzeitig auch die (ja frei erwerbbaren) "Innereien" (Abzug, Schlittenfanghebel, ggf. Hahn inkl. aller Federn) gleich mit austauscht - es bleibt dieselbe Waffe. Tauscht man nur den Verschluss sieht es genau so aus. Jede dieser einzeln - sagen wir im Abstand jeweils eines Jahres - durchgeführten drei Reparaturen (bei der das jeweilige Teil natürlich wieder dieselbe Waffen-Nr. des alten Teils bekommen hat) kann vorkommen und es wird danach keine Eintragung in der WBK, "auf dem Amt" oder im NWR gemacht. Was ändert sich daran, wenn diese drei Reparaturen zeitlich "sehr nah beieinander" und OHNE die Waffe zwischenzeitlich wieder zum Eigentümer zu schicken gemacht wird? -
Wie Hephaistos schon schrieb bist DU es doch, der sich gerade aus diesem Thread stiehlt UND dafür sorgt, dass dieser Thread nicht fachlich endet. Wofür? Um diejenigen, die es nicht wissen an Deinem Wissen teilhaben zu lassen. DAVON lebt ein Forum!
-
An welcher Stelle soll ich denn geschrieben haben diese Lehren nicht zu verwenden? Ich kenne die "normalen" "Go"- u. "NoGo"-Lehren und wie man das bei einem Zylinderverschluss macht weiß ich auch (oder glaube es zumindest), mit "abgestuften" Lehren kann ich auch noch etwas anfangen. Es gibt aber neben "einfachen" Zylinderverschlüssen noch ein paar andere Konstruktionen, bei denen das eben nicht mehr so einfach geht - das fängt schon bei R93 o. SR30 an. Wie geht das bei einer Remington 7600, einer Browning BLR, einer Winchester 94, einer Merkel Helix (da kann man zwar sehr schön Lauf und Verriegelungskopf ausbauen, aber an welcher Stelle misst man dann da den VA?), einer BAR (mit ihrem sehr engen, nicht geteilten Gehäuse), einem FAL, einem StGw 44 (bzw. dem zivilen Nachbau)? Und wie genau machst Du das dann z.B. bei einem AR? WO und WIE genau stellst Du fest, ob der Verschlusskopf mit einer bestimmten Lehre gerade noch oder gerade nicht mehr vollständig verriegelt? An welcher Stelle genau misst Du da was, womit und wie? Was genau spricht denn dagegen, dass sich Hersteller und Büchsenmacher "irgendwelche Konstruktionen" basteln fertigen, z.B. um bestimmte Bauteile einspannen und so besser vermessen zu können?
-
"Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene 'Paar Schuhe'!" heißt es oft. Welche meiner "nachträglichen Interpretationen der damaligen Vorgänge" denn genau? Du glaubst also wirklich, dass man damals Missstände beim Militär (oder ganz allgemein beim Staat) "offen und ehrlich" aufgeklärt hätte - und zwar so, dass es auch die Öffentlichkeit mitbekommt? Warum wurde nochmal zeitweise die Öffentlichkeit vom Prozess ausgeschlossen? Da man damals damit rechnete, dass "der Franzose" auf Rache für 70/71 sann konnte man ja schlecht offen zugeben, wie es um das Gewehr 88 stand, noch dazu, wo die Prüf-Offiziere des damals "heiligen" Militärs dabei auch schlecht weggekommen wären. Die Sache mit den aufgebrochenen Kisten und doppelten Scheiben ist z.B. bei H.D. Götz nachzulesen. Ist das auch "eigentlich nur peinlich"? Dann sage ihm das bitte selbst!
-
Könntest Du das bitte etwas näher begründen?! Wie würdest DU das denn machen?
-
Welche Selbstladefunktion hat man denn mit den Lehren? Oder meinst Du "den Verschluss nicht mittels Schließfeder schließen"? "Zuschlagen" lassen würde ich den Verschluss auch nicht, ganz besonders nicht bei eingeführter NoGo-Lehre aus Stahl. Die Schließfeder hätte den Vorteil immer mit gleichem Druck auf den Verschluss zu wirken, aber wie/wo misst man dann den VA? Mit dem "Gefühl" ist das so eine Sache - die Einen haben mehr davon, die Anderen weniger (gerne auch als "Grobmotoriker" bezeichnet 😉). "Mit Gefühl" entspricht etwa dem halten der Schieblehre neben das Geschoss, die beiden Messschenkel "ungefähr genau" an Geschossspitze und -boden, statt das Geschoss mit etwas Druck zwischen ihnen zu messen. Dazu kommt, wie schon geschrieben, dass es in diesem Bereich eines SLB-Gehäuses meist ziemlich eng hergeht, also den Verschlusskopf hinten "zwischen Daumen und Zeigefinger" fassen und "mit Gefühl" in die Verriegelungsbuchse drehen ist schwierig. Selbst wenn das funktioniert glaube ich nicht, dass man so auf 1/10mm genaue Ergebnisse bekommt. Also: WO und WIE kann man das mit der erforderlichen Genauigkeit messen? Für die Messung der max. L6 (Geschoss sitzt an den Feldern) nehme ich einen Messingstab mit zwei Stellringen. Der "obere" wird festgestellt, wenn der Messstab auf dem Stoßboden sitzt, der "untere", wenn der Stab auf der Geschossspitze sitzt. Das könnte man ggf. anpassen; gerade beim AR, mit seinem geteilten Gehäuse: Man braucht: Messingstab, zwei Stellringe, ein "Blech" mit einem Loch im Durchmesser des Messingstabes (ggf. mit ein paar "Rasten", damit das Loch mittig über der Seelenachse ist). Man führt den Verschlusskopf bei leerem Lager ein, legt das "Lochblech" hinten auf den Upper stellt den Messingstab mit beiden Stellringen von hinten auf den Verschlusskopf. Der obere Stellring wird mit beliebigem Abstand über dem Blech fixiert und bleibt dort festgestellt. Der untere Stellring liegt auf dem Blech auf und wird dort festgestellt. Nun misst man den Abstand zwischen den beiden Stellringen. Jetzt kommt die erste Lehre ins Patronenlager, Stab wieder einführen, unteren Stellring lösen und auf dem Blech wieder feststellen. Nun misst man wieder den Abstand zwischen den beiden Stellringen. Sobald der Verschlusskopf nicht mehr ganz verriegelt steht seine Hinterkante etwas höher im Gehäuse, ebenso der Messingstab, der untere Stellring sitzt dann etwas tiefer auf dem Stab und der Abstand zwischen den beiden Stellringen ist um genau den Betrag größer, um den der Verschlusskopf höher in der Verriegelungsbuchse sitzt. Bei einer BAR o.ä. geht das wegen der Gehäuseform leider nicht so einfach. Ich hoffe, das ist einigermaßen verständlich erklärt. Was haltet Ihr von dem Verfahren?