Zum Inhalt springen

TriPlex

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    7.012
  • Benutzer seit

Alle Inhalte von TriPlex

  1. THX! Genau den meinte ich. Leider:
  2. Wo sitzt denn Gibraltar Arms? Kein Impressum, kein Firmensitz, Kontakt nur über Web-Formular, ... Das sind eigentlich die Geschichten, vor denen immer gewarnt wird. Mag ja anders sein, aber so ... Bloß wegen ein paar "Hurra"-Beurteilungen ... Hat hier jemand eigene Erfahrungen mit denen?
  3. Wie hieß noch dieser ausgewanderte Deutsche, der das früher gemacht hat? IIRC hatte der doch seinen Laden dann verkauft und die betrieben das weiter. Ob das heute, mit diesen irren Bestimmungen und erforderlichen Genehmigungen, noch geht ... ???
  4. THX! Kennt jemand noch weitere Urteile zur Schlüsselaufbewahrung? In dem Text wird ja argumentiert, dass die Geldkassette (mind.) Sicherheitsstufe A entspräche ("Zwar sei zum Zeitpunkt der Herstellung der in Rede stehenden Geldkassette die im Waffengesetz definierte Sicherheitsstufe A noch nicht bekannt gewesen, bekanntlich würden aber Geldkassetten der Firma C. X. seit Jahrzehnten mit einer sehr hohen Widerstandsstufe gefertigt."), was man als "Schlüsselsafe hatte Sicherheitsstufe des Waffenschranks" interpretieren könnte, andererseits besaß der Kläger auch eine Kw, der Tresor muss also mindestens ein B-Innenfach gehabt haben, dann hätte ja die Geldkassette auch "B" sein müssen; wobei ICH eine allseitig doppelwandige "Geldkassette" nicht mehr als solche bezeichnen würde, sondern als Tresor, Wertschutzschrank, ... Das spricht m.E. dafür, dass der Schlüsseltresor zwar nicht der Stufe des Waffenschranks entsprechen muss, aber auch nicht zu "windig" sein darf. Bleibt der Satz "Vor Gericht, auf Hoher See - und bei der FDP ist man in Gottes Hand" Guido W.
  5. Naja, ... So ein Geldkassettenschlüsselchen lässt sich eher "am Mann" tragen oder besser verstecken, als diese Monstren von Tresorschlüssel. Außerdem gibt's diese Geldkassetten auch mit Zahlenschloss (wie "hochwertig" die dann sind ...) Hat bitte jemand von diesem Urteil Gericht und Aktenzeichen parat und könnte man das hier GANZ PROMINENT so anpinnen, dass nicht weiter "jede Woche" einer kommt, der meint ...
  6. Lass' uns 10.000 Iraker umbringen - und EINEN Zahnarzt. Warum einen Zahnarzt? Siehste! Schon fragt keiner mehr nach den Irakern.
  7. Nur, damit ich das richtig verstehe: Du meinst das Gericht hat entschieden, dass der Schlüssel in einem (mindestens) gleichwertigen Behältnis aufbewahrt werden muss? Hast Du dazu bitte Näheres?!: Welches Gericht und Aktenzeichen IIRC gab's dazu auch schon (mindestens) ein Urteil, dass das Gegenteil entschieden hat.
  8. THX! Berichte doch bitte ab und zu mal, wie es sich so macht ... Nässe, Frost, wie oft muss der Akku (wo sitzt der eigentlich und wie winzig muss der sein?) geladen werden, ...
  9. Das mit dem Umbau auf Schwenkriegel stimmt natürlich. 🖕 Als "ewiger Nörgler" werfe ich aber jetzt ein: Ein Freund so'was gemacht, ist ein "Dreier-Spind", also wirklich "Spind", d.h. ca. 40 cm schmale Türen. Ja, geht und "einem geschenkten Gaul ...", aber "schön" ist anders (sowohl vom Aussehen, als auch von der Beladung). Was kosten die und wie zuverlässig funktionieren die - also selbst auf kriegen, "überlisten" durch "böse Buben" ist noch mal eine andere Geschichte. BTW: Billiges ELO für den Munschrank, Umbau von Schwenkriegel oder Stangenschloss (mit Buntbart, bzw. Schließzylinder) ... Vorschläge? "Schwenkriegel" auf (einfaches!) mech. Zahlenschloss kostet ab 10,- €, mit zusätzlichem! Schlüssel ab 20,- €
  10. Ich habe die Blechböden in meinen Schränken mit 20er Vierkantrohr unterfüttert - bei "einszwanzig" Breite empfehlenswert. Wer Bedenken hat, dass die Bodenträger nicht halten: Baumarkt, Leimholz (Fichte reicht, Ästheten können auch Buche o. Eiche nehmen), auf Regalbodenabstand schneiden (lassen) und links und rechts unter die Regalböden stellen.
  11. Hört dieser unsägliche Blödsinn denn niemals auf?! Du schreibst jetzt 100 mal, dass das nicht so ist - mit der Hand, OHNE "copy & paste"! Morgen ist Feiertag, da hast Du Zeit! Wer besucht ihn, um das zu kontrollieren? Rohrstock nicht vergessen!
  12. Besser geht's doch nicht! Womöglich noch ebenerdiger Eingang ... Wir haben mal bei einem Freund einen zweiflügeligen "Tresor" (besserer Aktenschrank einer Spedition - damals noch zulässig) umgezogen: Raus aus dem Altbau mit Podesttreppe - vier Mann "wie ein Schluck Wasser in der Kurve". Rein in das Hochhaus mit Aufzug - zwei billige Möbelroller und "Hüah!". Da bringst Du quasi alles rein, was nicht den Aufzug überfordert.
  13. Nein! Ein typischer "Spind" hat so einen Überfallriegel und ein Vorhängeschloss. Das ist lt. WaffG nicht zulässig (obwohl es scheinbar einzelne Behörden akzeptieren). "Schwenkriegelschloss" ist Minimum. Die saublöde Formulierung "oder vergleichbar" ist "Gummi", aus der Dir der nächste SB dann "einen Strick drehen" kann. Wenn der "Spind" aber auch ein Schwenkriegelschloss hat, dann ist er natürlich OK. Spinde haben aber meist ein "Kleiderabteil" "mit ohne Fachböden". Gebrauchte Stahl-Aktenschränke sind das "Mittel der Wahl". Meine beiden standen auf der Waffenkammer meines alten Bataillons und haben 5,- € gekostet - allerdings "pro Stück". Ich gebe aber zu, dass die nicht "mit hoher Packungsdichte" beladen sind.
  14. Was is'n das?
  15. Das haben die "Hartmänner" schon immer selbst erzählt, DAFÜR brauchen sie Dich nicht. Und DAS haben sie eben immer mit obigem rechtfertigen wollen.
  16. Woraus schließt Du das? Was macht sie denn besser, als die Tresore anderer Herst Händler? (Hersteller dürften häufig ganz andere sein, nicht nur bei Hartmann) Auf Messen (lange vor der Verschärfung und auch vor der Tresorpflicht) habe ich die "Hartmänner" immer als arrogant erlebt ("Unsere Tresore sind besser ... da steht zwar 'A' drauf, aber eigentlich ist das schon ein 'B'." manchmal noch ein "Seitenhieb" auf die "schlechtere" Konkurrenz) und teuer waren sie auch. Selbst auf ihren - wie nannten sie die "Ramsch-Aktionen" immer, "Aktionstage"? - "Räumungsaktionen" waren "Auslaufmodelle", "Aussteller", "Lackfehler" immer noch teurer, als andere regulär. Bin mal extra zu so einer Aktion gefahren - hätte ich mir sparen können. Mit einem Freund war ich mal bei Sagerer in Nürnberg - ganz andere Geschichte: Samstag Vormittag, netter Plausch mit dem Chef über Jagd und Waffen und einen günstigen B-Schrank gab's auch noch. Format, Melsmetall, Gümbel, ... alle freundlicher und günstiger, als die Fa. H - zumindest vor knapp 20 Jahren.
  17. Ich habe an der Hauswand (Betonsteine, Kellergeschoss) ein 70er Kantholz mit Bolzenankern (M8 o. M10) befestigt, unten steht der noch in einer Einschlaghülse. Daran so ein "Dichtzaun" 180x180, mit zwei Kloben und Ladenbändern besfestigt. Alles "bombenfest". Und dann kam diese blöde Kuh - "Friederike" hieß die, glaube ich ... Rat' mal, was die mit den beiden Bolzenankern gemacht hat! Nein, nicht ganz rausgezogen (vorher gaben "Tor" und Kantholz nach), aber ein gutes Stück. Deshalb glaube ich, dass man auch einen mit solchen Dübeln befestigten Tresor rel. einfach abhebelt, wenn man eine Brechstange ansetzen kann.
  18. "Wer ist dieser Rambo WO - Gott?" "Nein, Gott kennt Gnade."
  19. Du wohnst in einem neuen Bunker? Seit wann werden denn Wohnungswände aus Stahlbeton gebaut? Es gibt ja verschiedene "Mauersteine" (Kalksandstein, Porenbeton, "Gittersteine", ...), aber oberirdisch Stahlbeton ... Wie seht denn da die Isolierung aus?
  20. Das stimmt so pauschal aber auch nicht! So viel zum Thema Und wenn Du gelesen hättest, was bereits geschrieben wurde, dann hättest Du auch gelesen, dass da schon steht in welchem Sonderfall GENAU der Gesetzgeber eine Verankerung fordert. 😛
  21. DIR ist ja offensichtlich sogar die Frage zu "blödsinnig", um darauf zu antworten. Ganz schön frech, für jemanden, der um Hilfe bittet! Und am "blödsinnigsten" - um mal im selben Tonfall zu antworten - war es den (nicht nur) gefühlt Tausendsten Thread zu einer hier schon wie oft gestellten - und i.d.R. auch "erschöpfend" beantworteten - Frage zu eröffnen! Wenn man schon zu faul oder - auch wieder Dein Tonfall - zu blöd ist auch nur ein kleines bisschen im Forum zu suchen, dann sollte man nicht auch noch frech werden! Und wenn jemand, wie der Suerlänner, meint man müsse eine waffenrechtlich in den allermeisten Fällen gar nicht gestellte Forderung um das fünffache übertreffen, dann kann man ihm schon mal zeigen, wie ernst man ihn nimmt. Da darfst Du aber gerne anderer Meinung sein.
  22. Viel zu aufwändig! DEIN EIGENES Küchenmesser an der Kehle Deines Kindes - und dann? Schrank auf oder pokern, dass der/die das nicht macht?
  23. Warum eigentlich? Waffenrechtlich ist das nur im Ausnahmefall "alter" "B-Schrank < 200 Kg Eigengewicht UND > 5 Kw (bis max. 10)" gefordert. Wenn man nicht noch "Weibchens Preziosen", größere Schwarzgeldbeträge, ... darin aufbewahrt reicht die "unverankerte Versicherungshöhe" auch in den meisten Fällen aus. Bleibt der Fall "leichter Schrank mit schwerer Tür", der den Schrank ggf. bei geöffneter Tür nach vorne kippen lässt, aber dagegen reicht ein "Schräubchen", da braucht es nicht mal "Schrauben". Nur das fünffache des waffenrechtlich (im Ausnahmefall, s.o.) geforderten GESAMTgewichts (also Schrank PLUS Verankerung)? Meinst Du nicht, dass das ein bisschen arg wenig ist? Also so 10 bis 20 Tonnen sollten es schon sein - mindestens. Noch besser, Du hättest damals™, als sie die letzten "nicht mehr gebrauchten" Leopard 2 für "einen symbolischen €" nach Polen verschachert haben, einen gekauft und den Waffenschrank da dran geschweißt. So 60 Tonnen nimmt so schnell keiner mit. 🤣 Das sagst Du jetzt mal bitte dem Fischer. Bin gespannt, was der dazu sagt. Wie viel Kraft muss man denn an einem langen Hebel - vulgo: Brechstange - aufwenden, um auch "1000 Kg Abreißgewicht" zu überwinden? Doch! Man kommt mit einer Brechstange zwischen Wand und Tresor - das nötige Kleinwerkzeug gibt's in jedem Baumarkt für wenig Geld. Hydraulische Spreizer sind auch nicht so ungewöhnlich.
  24. Ist schon wieder eine Woche 'rum ...? Genau eine!: Frage zur Verankerungspflicht bei alten Tresoren vor 2017 Aktuell letzter Beitrag genau eine Woche her:
  25. Feigling! 😛 Und wofür sollte Dich jemand anzeigen? Für die Nennung eines Namens und einer Zeitschrift, in der vor Jahrzehnten mal etwas beschrieben war, was so in DE m.W. sowieso nicht funktioniert hat UND was heutzutage, im digitalen (IP-) Telefon-Netzwerk schon gar nicht mehr funktioniert. Oder hast Du Angst der Geist der so nicht mehr existenten AT&T würde Dir Alpträume bescheren? P.S.: Danke für den Link @all Richard Cheshire beschrieb in seiner Zeitschrift TAP "wie man in Connecticut kostenlos telefonieren kann": «Wir schreiben nur, was die Kids nicht tun sollen, und zwar ganz detailliert. Ihr sollt nicht einen a,4Kilo-Ohm-Widerstand parallel schalten mit einem o,3-Mikrofarad-Kondensator und es in dieser Form an die Datenleitung anschließen. Das wäre nicht erlaubt. »
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.