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TriPlex

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  1. Was ändert denn das NWR daran? Dann müsste das ja bei allen wesentlichen Teilen (im Fall Pistole also Lauf, Verschluss, Griffstück) auch so sein. Mal angenommen man tauscht nur den Lauf aus ("ausgeschossen", "vergammelt", Aufbauchung, ...), dann wäre das doch hinterher immer noch (waffenrechtlich) dieselbe Waffe. Wenn man nur das Griffstück tauscht, dann wäre das doch genau so (wobei es m.E. waffenrechtlich völlig unerheblich ist, ob man dann gleichzeitig auch die (ja frei erwerbbaren) "Innereien" (Abzug, Schlittenfanghebel, ggf. Hahn inkl. aller Federn) gleich mit austauscht - es bleibt dieselbe Waffe. Tauscht man nur den Verschluss sieht es genau so aus. Jede dieser einzeln - sagen wir im Abstand jeweils eines Jahres - durchgeführten drei Reparaturen (bei der das jeweilige Teil natürlich wieder dieselbe Waffen-Nr. des alten Teils bekommen hat) kann vorkommen und es wird danach keine Eintragung in der WBK, "auf dem Amt" oder im NWR gemacht. Was ändert sich daran, wenn diese drei Reparaturen zeitlich "sehr nah beieinander" und OHNE die Waffe zwischenzeitlich wieder zum Eigentümer zu schicken gemacht wird?
  2. TriPlex

    Verschlussabstand .308

    Wie Hephaistos schon schrieb bist DU es doch, der sich gerade aus diesem Thread stiehlt UND dafür sorgt, dass dieser Thread nicht fachlich endet. Wofür? Um diejenigen, die es nicht wissen an Deinem Wissen teilhaben zu lassen. DAVON lebt ein Forum!
  3. TriPlex

    Verschlussabstand .308

    An welcher Stelle soll ich denn geschrieben haben diese Lehren nicht zu verwenden? Ich kenne die "normalen" "Go"- u. "NoGo"-Lehren und wie man das bei einem Zylinderverschluss macht weiß ich auch (oder glaube es zumindest), mit "abgestuften" Lehren kann ich auch noch etwas anfangen. Es gibt aber neben "einfachen" Zylinderverschlüssen noch ein paar andere Konstruktionen, bei denen das eben nicht mehr so einfach geht - das fängt schon bei R93 o. SR30 an. Wie geht das bei einer Remington 7600, einer Browning BLR, einer Winchester 94, einer Merkel Helix (da kann man zwar sehr schön Lauf und Verriegelungskopf ausbauen, aber an welcher Stelle misst man dann da den VA?), einer BAR (mit ihrem sehr engen, nicht geteilten Gehäuse), einem FAL, einem StGw 44 (bzw. dem zivilen Nachbau)? Und wie genau machst Du das dann z.B. bei einem AR? WO und WIE genau stellst Du fest, ob der Verschlusskopf mit einer bestimmten Lehre gerade noch oder gerade nicht mehr vollständig verriegelt? An welcher Stelle genau misst Du da was, womit und wie? Was genau spricht denn dagegen, dass sich Hersteller und Büchsenmacher "irgendwelche Konstruktionen" basteln fertigen, z.B. um bestimmte Bauteile einspannen und so besser vermessen zu können?
  4. "Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene 'Paar Schuhe'!" heißt es oft. Welche meiner "nachträglichen Interpretationen der damaligen Vorgänge" denn genau? Du glaubst also wirklich, dass man damals Missstände beim Militär (oder ganz allgemein beim Staat) "offen und ehrlich" aufgeklärt hätte - und zwar so, dass es auch die Öffentlichkeit mitbekommt? Warum wurde nochmal zeitweise die Öffentlichkeit vom Prozess ausgeschlossen? Da man damals damit rechnete, dass "der Franzose" auf Rache für 70/71 sann konnte man ja schlecht offen zugeben, wie es um das Gewehr 88 stand, noch dazu, wo die Prüf-Offiziere des damals "heiligen" Militärs dabei auch schlecht weggekommen wären. Die Sache mit den aufgebrochenen Kisten und doppelten Scheiben ist z.B. bei H.D. Götz nachzulesen. Ist das auch "eigentlich nur peinlich"? Dann sage ihm das bitte selbst!
  5. TriPlex

    Verschlussabstand .308

    Könntest Du das bitte etwas näher begründen?! Wie würdest DU das denn machen?
  6. TriPlex

    Verschlussabstand .308

    Welche Selbstladefunktion hat man denn mit den Lehren? Oder meinst Du "den Verschluss nicht mittels Schließfeder schließen"? "Zuschlagen" lassen würde ich den Verschluss auch nicht, ganz besonders nicht bei eingeführter NoGo-Lehre aus Stahl. Die Schließfeder hätte den Vorteil immer mit gleichem Druck auf den Verschluss zu wirken, aber wie/wo misst man dann den VA? Mit dem "Gefühl" ist das so eine Sache - die Einen haben mehr davon, die Anderen weniger (gerne auch als "Grobmotoriker" bezeichnet 😉). "Mit Gefühl" entspricht etwa dem halten der Schieblehre neben das Geschoss, die beiden Messschenkel "ungefähr genau" an Geschossspitze und -boden, statt das Geschoss mit etwas Druck zwischen ihnen zu messen. Dazu kommt, wie schon geschrieben, dass es in diesem Bereich eines SLB-Gehäuses meist ziemlich eng hergeht, also den Verschlusskopf hinten "zwischen Daumen und Zeigefinger" fassen und "mit Gefühl" in die Verriegelungsbuchse drehen ist schwierig. Selbst wenn das funktioniert glaube ich nicht, dass man so auf 1/10mm genaue Ergebnisse bekommt. Also: WO und WIE kann man das mit der erforderlichen Genauigkeit messen? Für die Messung der max. L6 (Geschoss sitzt an den Feldern) nehme ich einen Messingstab mit zwei Stellringen. Der "obere" wird festgestellt, wenn der Messstab auf dem Stoßboden sitzt, der "untere", wenn der Stab auf der Geschossspitze sitzt. Das könnte man ggf. anpassen; gerade beim AR, mit seinem geteilten Gehäuse: Man braucht: Messingstab, zwei Stellringe, ein "Blech" mit einem Loch im Durchmesser des Messingstabes (ggf. mit ein paar "Rasten", damit das Loch mittig über der Seelenachse ist). Man führt den Verschlusskopf bei leerem Lager ein, legt das "Lochblech" hinten auf den Upper stellt den Messingstab mit beiden Stellringen von hinten auf den Verschlusskopf. Der obere Stellring wird mit beliebigem Abstand über dem Blech fixiert und bleibt dort festgestellt. Der untere Stellring liegt auf dem Blech auf und wird dort festgestellt. Nun misst man den Abstand zwischen den beiden Stellringen. Jetzt kommt die erste Lehre ins Patronenlager, Stab wieder einführen, unteren Stellring lösen und auf dem Blech wieder feststellen. Nun misst man wieder den Abstand zwischen den beiden Stellringen. Sobald der Verschlusskopf nicht mehr ganz verriegelt steht seine Hinterkante etwas höher im Gehäuse, ebenso der Messingstab, der untere Stellring sitzt dann etwas tiefer auf dem Stab und der Abstand zwischen den beiden Stellringen ist um genau den Betrag größer, um den der Verschlusskopf höher in der Verriegelungsbuchse sitzt. Bei einer BAR o.ä. geht das wegen der Gehäuseform leider nicht so einfach. Ich hoffe, das ist einigermaßen verständlich erklärt. Was haltet Ihr von dem Verfahren?
  7. TriPlex

    Verschlussabstand .308

    Mal ganz praktisch gefragt: Wie macht man das genau bei einer SLB? Bei einem Zylinderverschluss lässt sich relativ einfach erkennen, ob man den Kammerstängel ganz bis zum Endpunkt drücken kann, bei einer SLB ist das m.E. wesentlich schwieriger: Selbst bei einem vergleichsweise gut zugänglichen System, wie den ARs sitzt der Verschlusskopf in einem engen und weit hinter die Verriegelungsbuchse zurück reichenden Gehäuse, bei einer BAR ist das noch viel blöder. Wir reden hier ja nicht von "Verschluss steht einen cm weiter hinten im Auswurffenster", sondern wir bewegen uns im Sub/10-mm-Bereich. Und woran genau erkenne ich, dass der Verschluss bei der dritten Lehre "noch gerade so" VOLLSTÄNDIG schließt und bei der vierten "gerade so nicht mehr"?
  8. TriPlex

    Verschlussabstand .308

    Das trifft es m.E. aber auch nicht so ganz: IIRC ist doch genau deswegen Patrone-max < Lager-min, d.h. auch die größt-zulässige Patrone muss in das kleinst-zulässige Lager passen.
  9. Das 88er ist zwar keine Mauser-Konstruktion, sondern eine Idee der GPK, aber wo überall wurde es gefertigt? Seit wann waren die Mausers nicht mehr "Herr im eigenen Hause"?
  10. Kann leider oben nicht mehr editieren. Bei Deinem Zitat "Im Jahr 1892 kommt es zum 'Judenflinten'-Skandal, ..." fehlt übrigens die Quelle. Könntest Du die bitte nachreichen?! Googlen nach dem Text bringt eine Fundstelle bei Zeit online, allerdings erst hinter einer Tracking- und dann hinter einer Anmeldeschranke. Eine andere Fundstelle ist Deutsches-Blankwaffenforum und dort findet sich dieser Link: http://www.zeno.org/Kulturgeschichte/M/Friedländer,+Hugo/Interessante+Kriminalprozesse/Der+Judenflinten-Prozeß Da steht dann u.a. "Die von Ahlwardt vorgeschlagenen Zeugen, sämtlich ehemalige Arbeiter der Löweschen Fabrik, waren zum Teil wegen Urkundenfälschung, Betrugs und Diebstahls vorbestraft. Sie berichteten über erhebliche Unregelmäßgkeiten, Falschstempelungen, Verwendung minderwertigen Materials und bekundeten, daß die zur Abnahme der Gewehre kommandierten Offiziere arg betrogen würden. Sachverständiger Major Hannig vom Kriegsministerium bezeichnete diese Behauptungen als unwahr. Er sei von seiner vorgesetzten Behörde mit der Überwachung und Kontrolle der Löweschen Gewehrfabrikation betraut gewesen." Natürlich weist ein damaliger Prüf-Offizier zurück, dass man ihn betrügen könnte! "Im weiteren Verlauf der Verhandlung überreichte der Angeklagte dem Ersten Staatsanwalt eine Anzahl Aktenstücke. Aus diesem Anlaß wurde auf einige Zeit »im Interesse der Staatssicherheit« die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Am folgenden Tage teilte der Vorsitzende zende mit: Er könne mit: Genehmigung des Kriegsministers mitteilen: Aus den in der nichtöffentlichen Sitzung zur Verlesung gelangten Schriftstücken ging hervor, daß bei dem 57. Landwehrregiment in Wesel während einer zwölftägigen Übung von 939 Löweschen Gewehren 520 reparaturbedürftig geworden seien. Bei 69 Kammern waren die Einsätze abgesprungen, 21 Schloßteile waren teils defekt geworden, teils ganz gesprungen, 45 Abzugsfedern wurden defekt. Oberstleutnant v. Gössnitz: Die erwähnten Schäden seien durchaus normale." Wenn das Ansehen des Staates und seiner Beamten Schaden nehmen könnte, dann wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen ... Kommt mir irgendwie seltsam aktuell vor - Abgas-Skandal, NSU-Untersuchungsausschuss, ... "von 939 Löweschen Gewehren 520 reparaturbedürftig geworden" "Die erwähnten Schäden seien durchaus normale." Bei einer zwölftägigen Übung (bei der ja wohl nicht so häufig geschossen wird, wie in einer Schlacht) weisen 55% der neuen Waffen Schäden auf (wenn die einzeln aufgeführten Defekte noch dazu kommen, dann wären es sogar 70%) - und das wurde als "normal" bezeichnet ... Das fällt wohl eher unter "..., dass nicht sein kann, was nicht sein darf.".
  11. Was genau soll mein Ernst sein? Im Zuge der "Judenflinten-Affäre" kam u.a. heraus, dass ... z.B. beim Schießen der Schussbilder mehrere Scheiben übereinander gehängt wurden, um gute Schussbilder übrig zu haben, für Waffen, die die geforderte Schussleistung nicht hatten "bei Nacht und Nebel" bereits abgenommene und verpackte Waffen gegen solche ausgetauscht wurden, die die Abnahme nicht geschafft hatten (IIRC inkl. gefälschter Abnahmestempel) ... Genauere Details müsste ich nachlesen. Natürlich war Ahlwardt Antisemit, aber er nutzte eben aus, dass tatsächlich "etwas faul war im Staate Dänemark" und da die Loewes Juden waren passte ihm das natürlich gut ins Konzept.
  12. IIRC war auch das ein Ausfluss der bösen EU (auf die hier so gerne geschimpft wird) und ihrer EU-Wettbewerbsbestimmungen: Wenn ich schon hoheitliche Aufgaben einem privaten "Verein" übertrage, dann muss ich als Staat auch Konkurrenz zulassen. „achtzehnhundertungerade“ war übrigens 1866: "Dampfkessel-Revisions-Verein" - gegründet, weil es damals häufiger zu schweren Unfällen mit Dampfkesseln kam, aber Arbeiter gab's ja zur Genüge und billig (und so ganz ohne Sozialversicherungskosten), da war vielen "Fabrikanten" der Zustand ihrer Dampfkessel offenbar ziemlich egal - irgendwann griff dann der Staat ein. Und wie das so geht mit "quasi-staatlichen" "Behörden", die dehnen ihre Befugnisse immer weiter aus und prüfen nicht nur Dampfkessel (die es ja in einigen Bereichen immer noch gibt) und Kraftfahrzeuge (die Hauptuntersuchung heißt ja umgangssprachlich nicht umsonst "TÜV"), sondern "zertifizieren" mittlerweile alles mögliche (z.B. diese ganzen "ISO 8000 ff"-Geschichten) - und wenn's "schiefgeht", wie z.B. bei den französischen? Brust-Implantaten mit billigem Industrie-Silikon, dann konnten sie davon natürlich nichts wissen und werden von jeglicher Verantwortung freigesprochen. M.W. ist das übrigens beim "TÜV" genau so: Wenn der TÜV-Prüfer einem nicht verkehrssicheren Fahrzeug die Verkehrssicherheit bescheinigt und es passiert etwas, dann ist der nicht in der Haftung, verantwortlich ist ausschließlich der KFZ-Halter. Wird bei o.g. Waffe wahrscheinlich genau so sein: Wenn eine Neuwaffe (in der Außenstelle?) einen Prüfstempel bekam, obwohl sie eigentlich keinen hätte bekommen dürfen, dann haftet nicht das BA oder gar der jeweilige Prüfer, sondern der Besitzer hat den Schwarzen Peter.
  13. Würde eher sagen "Endlich mal!". Seit der sog. "Judenflinten-Affäre" hat es doch in Oberndorf immer mal wieder Skandale gegeben - und NIE hatte das wirkliche Konsequenzen für die Hersteller. In einem anderen Forum wurde mal folgendes berichtet: Waffe aus "renommiertem Haus" (in 8x57 IS - IIRC) bekommt nachträglich Mündungsgewinde und muss deswegen zum I-Beschuss. Beschussamt lehnt Beschuss ab, weil Lager nicht maßhaltig - Übergang zu kurz. WIE hat diese Waffe jemals einen (Erst-) Beschuss bekommen können?
  14. M.W. gibt es seit einiger Zeit eine "Außenstelle" des BA in Isny. Seit wann genau kann ich aber nicht sagen.
  15. Bei welchen Modellen welcher Hersteller? Bei Blaser, mit Beschussamt im Haus, dürfte das anders sein, als bei einer US-Waffe, die schon wer weiß wie lange beim Hersteller im Lager lag (weil irgend ein Sondermodell o. -kaliber) und die Hofmann dann auf Einzelbestellung im nächsten Container hat mitkommen lassen und die dann erst in Mellrichstadt beschossen wird. Was ist der Hintergrund Deiner Frage?
  16. Was macht dieses "Kleinteil" so teuer? Z.B. im Vergleich zu einem "ganzen" Magpul PRS.
  17. TriPlex

    DWJ

    Ich habe mal mit einer Frau auf dem DWJ-Stand gesprochen, die sagte sie sei die stellvertretende Chefredakteurin - keine Ahnung, ob sie das wirklich war. Ist aber schon länger her, k.A., ob das eher 8-10 oder gar 12-15 Jahre her ist. War irgend so ein "Eisenstahl" oder jemand, der so manchen Artikel total verklupste. Einer von den beiden hatte geschrieben, dass man Freiflug durch heraussetzen des Geschosses reduzieren könne.
  18. TriPlex

    DWJ

    Ende 80er, IIRC: 1987 o. 1988.
  19. TriPlex

    DWJ

    War die vorher Stellvertreterin? Dann habe ich mit der mal kurz auf einer Messe gesprochen - über einen Schreiberling (über den ich in diesem Thread schon gelästert habe) und dass man diesen m.M.n. im DWJ nicht schreiben lassen sollte. Sie war "not amused" ...
  20. So eine große und sündteure Anlage nur für die Olympiade zu bauen und dann stillzulegen wäre aber auch massive Verschwendung. Dann hätte man ja konsequenterweise auch das Olympia-Stadion, die Ruderstrecke UND auch die für oder wegen der Olympiade gebauten (U-) Bahnstrecken stilllegen müssen.
  21. Du meinst "sehenden Auges" in Schießstandnähe ziehen (oder bauen) und sich DANACH dann beschweren, dass es so laut ist? Müsste man denjenigen nicht besser mal auf seine "geistige Frische" untersuchen? Komischerweise spielt der Lärm bei Flughäfen keine Rolle, da werden munter weitere Start- u. Landebahnen gebaut und die Lusthansa weigert(e) sich beharrlich weniger Lärm verursachende Anflugverfahren zu verwenden. Nach der Olympiade '72 durfte in München Hochbrück jahrzehntelang kein Großkaliber (außer Schrot) mehr geschossen werden - wegen der Lärmbelästigung. Dass unmittelbar daneben auf dem Standortübungsplatz die Marder mit der 20 mm schossen (nur Manöver-Munition) macht den ganzen Irrsinn deutlich.
  22. Bei wie vielen von uns steht der Waffenschrank im Keller? Und wieso überhaupt "Wohnung"? Nochmal für Dich, auch wenn ich mich (bzw. Fyodor) wiederhole: Genau genommen geht es um "nicht dauerhaft bewohnte GEBÄUDE" von WOHNUNG ist da keine Rede! Jetzt kann man sich natürlich fragen, ob diese Vorschrift "wortwörtlich" oder "teleologisch" ("Was will der Gesetzgeber damit erreichen?") zu sehen ist. In beiden Fällen ist m. E. die Aufbewahrung der Waffen (natürlich im zulässigen Behältnis - bevor wieder so ein Spitzklicker kommt) dort zulässig: Die Vorschrift nennt "nicht dauerhaft bewohnte GEBÄUDE" - das Gebäude hat aber mehrere Wohneinheiten (also noch "dauerhafter bewohnt", als ein Einfamilienhaus, weil wohl kaum alle Bewohner gleichzeitig im Urlaub sind). Der Gesetzgeber will erreichen, dass keine nicht zu viele Waffen in besonders einbruchgefährdeten (weil nicht dauerhaft bewohnt und Einbrüche/Einbruchsgeräusche dort eher nicht bemerkt werden) Gebäuden aufbewahrt werden. Das trifft im konkreten Fall aber nicht zu, weil unmittelbar über dem Gebäudeteil "ständig bewohnt" zutrifft und Einbruchgeräusche genau so zu hören wären, wie in anderen (reinen Wohn-) Gebäuden auch. Was ist daran gefährdeter, als das typische "Waffenschrank im Keller, Schlafzimmer im Obergeschoss"? Da liegt zwischen Waffenaufbewahrung eine ganze (zumindest zeitweise = nachts) "unbewohnte" Etage. Hätte der Gesetzgeber also "Gewerbeeinheit unter Wohnungen" wegen Sicherheitsbedenken ausschließen wollen, dann hätte er das konsequenterweise auch für "Waffenschrank im Keller" tun müssen. Hat er aber nicht. Auch eine Ferienwohnung halte ich nicht für per se von "nicht dauerhaft bewohnte Gebäude" betroffen. Ferienwohnung bedeutet ja eine Wohnung neben anderen im selben Gebäude (sonst wäre es ja ein Ferienhaus). Handelt es sich bei der "Ferienwohnung" um eine sog. "Einliegerwohnung" o. "Dachwohnung" in einem ansonsten ständig bewohnten Gebäude (bei weiter weg wohnenden Jagdpächtern o. Jagderlaubnisschein-Inhabern keine so seltene Variante), dann wäre m. E. eine "normale" Aufbewahrung dort zulässig. Handelt es sich um eine Ferienwohnung in einem "Mehrparteien-Ferienwohnungs-Appartment-Haus", das m.o.w. während der ganzen Woche unbewohnt ist, dann gilt m.E. dort die "verschärfte" Aufbewahrung. Edit: Hat sich mit Thomas St. und Fyodor überschnitten - vielleicht sollte ich mich kürzer fassen. 😉
  23. Das wird dort, wo es "üblich" ist deutlich günstiger sein, als dort, wo es üblicherweise nicht gemacht wird. Hast Du mal Preis-Beispiele?
  24. Um es mit Rüdiger Hofmann zu sagen: "Schlafende Hunde kann man wecken, muss man aber nicht ..."
  25. Das steht so wo? Man kann ja durchaus darüber streiten, ob "unbewohntes Gebäude" auch z.B. die Garage / das Nebengebäude unmittelbar neben einem ständig bewohnten Gebäude meint oder nur z.B. die alleinstehende Jagdhütte / das alleinstehende Wochenendhaus, aber eine "Gewerbeeinheit" im selben Gebäude ist doch auch nichts anderes, als der Keller im Wohnhaus. Sinn der Bestimmung ist doch, dass in ein unbewohntes (allein stehendes) Gebäude "gefahrloser" / ungestörter eingebrochen werden kann und diese Gebäude deshalb gefährdeter sind, als ständig bewohnte. Das trifft aber m.E. auf eine Gewerbefläche IN einem bewohnten Gebäude nicht zu - was natürlich nicht heißt, dass nicht irgendein SB das anders sieht. "Einmieten" halte ich für eine gute Idee: Zweitwohnsitz dort anmelden. Selbst wenn das ein anderer Landkreis wäre, wäre dann immer noch die UWB Deines Erstwohnsitzes zuständig. Dass "Dritte" (Dein "Vermieter"/Kumpel) einen "Wohnungsschlüssel" haben dürfte auch keine Rolle spielen - Deine Freundin darf ja auch einen Wohnungsschlüssel haben, auch wenn sie keine waffenrechtliche Erlaubnis hat.
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