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TriPlex

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  1. Ob Du aber nach dem ganzen "Zores" noch dasselbe Ergebnis im Wettkampf erzielst ... Erkennst Du sie jetzt?
  2. Es scheint aber eben auch andere zu geben. Offenbar können manche mit der "Macht" nicht umgehen und wollen andere dann schurigeln. Bevor das wieder zu unnötigen Diskussionen führt: Ich meine NICHT, dass die (fast) ALLE so sind und ich habe größte Hochachtung vor denjenigen, die sich dafür "hergeben" und nicht nur selbst schießen (und möglichst auf dem Treppchen stehen) wollen. Lange her und DSB: Wettkampfrichter sagt zu einem Teilnehmer "Wenn Ihnen etwas nicht passt, dann können Sie ja gehen! ICH Brauch Sie hier nicht!"
  3. Wenn man den Kabelbinder eben nicht "bis zum Anschlag" zu zieht, sondern nur "gerade eben so", dann bildet der eine elastische Schlaufe, die man zusammendrücken und so ins Patronenlager schieben kann. Das rutscht dann auch bei solchen Waffen nicht heraus, bei denen keine Schließfeder den Verschluss automatisch dagegen drückt.
  4. BTW: Beim Wildhandel werden z.T. "knallgelbe" Wildmarken eingesetzt, die ca. 30 cm lang sind und eine große Fläche mit der Markennummer haben.
  5. Was soll das genau heißen? Eine farbige Pufferpatrone (z.B. diese aus rot eloxiertem Alu) mit einem am Boden angebrachten Band wäre unzulässig. Ebenso diese gelbe Sicherheitsfahne, wenn der vordere Teil das Patronenlager ganz ausfüllen würde (und also die Form einer Patrone/Hülse hätte). Ein Freund erzählte vor längerem, dass er einfach an einem Dübel hinten ein rotes Stoffband angebracht hätte (DSB und KK). Wäre das zulässig oder ähnelt ein Dübel zu sehr einer Patrone? Wäre ein grauer Fischer-Dübel unzulässig, weil nicht "grell-farbig", ein roter TOX-Dübel aber schon oder reicht es, wenn nur der herausschauende Teil grell-farbig ist?
  6. TriPlex

    DWJ

    Kostenlos - JA Alternative - ??? Z.B. in dem "Grundlagen-Artikel" über Zielfernrohre stand - neben Allgemeinplätzen - viel Unsinn. Bei dem Test einer Bullpub (IIRC) stand, dass sie mit der benutzten Munitionssorte jede Menge Störungen hatte, eine andere Munitionssorte war nicht dabei (in dem extrem seltenen Kaliber .308 Win ja auch nicht so einfach zu beschaffen) und für einen weiteren Schießstandbesuch war keine Zeit ... Wer bitte fährt für einen Waffentest auf den Schießstand und hat nur eine Munitionssorte dabei?
  7. TriPlex

    DWJ

    Wo ist der Artikel denn noch erschienen und wer ist der Verfasser? Die beiden "Vielschreiber" Klups und Zeitler veröffentlichen ihre "Testberichte" doch auch in mehreren Zeitschriften. Und wenn man viel schreibt, dann kann es bei Copy&Paste schon mal passieren, dass bei der Sauer 202 die Magazinsicherung der Mauser M03 beschrieben wird - oder war es umgekehrt?
  8. TriPlex

    DWJ

    IIRC sagte/schrieb Mark Twain "unabkömmlicher", denn "unersetzlich" ist irgendwie (fast) jeder - zumindest für die nächsten Angehörigen. Er spielte damit m.W. auf diejenigen an, die glaubten sie seien für die Firma, die Behörde, ... soo wichtig.
  9. Kannst Du das mal bitte näher erläutern?! Wie sieht die "Waffensachkundeprüfung" in Tschechien aus für Sportschützen Jäger "Selbstverteidiger" Bzw. was muss der bereits waffenbesitzende Sportschütze/Jäger zusätzlich machen. Gibt's z.B. die Pflicht eine entsprechende Versicherung abzuschließen, für den Fall, dass man anderen mit der Waffe einen Schaden zugefügt hat?
  10. Von Zeit zu Zeit "hört" man das schon, nur ist leider "die breite Masse" zu träge entsprechende Konsequenzen zu fordern. Du scheinst wirklich so ziemlich alles zu verpennen! Wie viele Gesetze hat das Bundesverfassungsgericht in den letzten Jahren "kassiert", bzw. in etlichen Punkten eine Nachbesserung gefordert? Dort ist bestimmt alles "Gold, was glänzt". Wieso bist Du eigentlich noch hier? Nix wie hin! Auch wenn Dir "Europa" "ein Dorn im Auge ist", so hat es immerhin für "Freizügigkeit" gesorgt: JEDER EU-Bürger darf sich frei in der EU bewegen und wohnen und arbeiten "wo es ihm gefällt". Also nochmal: Was machst Du noch hier? Nix wie hin! Oder sollte es etwa so sein, dass es auch dort "Schattenseiten" gibt? Leider ist unser Grundgesetz ein "zahnloser Tiger", weshalb der GröVaZ - der Größte Verfassungsbrecher aller Zeiten (mehrfach von BVerfG bestätigt) - sagen konnte, dass es "nicht schlimm sei" die Verfassung zu brechen, das sei ja nicht einmal strafbewehrt. Leider kennt das StGB zwar "Straftaten im Amt", aber keine "Straftaten im Politischen Amt". Aber ist das in Tschechien anders? Wird dort die Missachtung der Verfassung durch Politiker strafrechtlich geahndet? Wie viel "anders" weht denn dort der Wind?
  11. Liegt wohl an der jahrelangen Erfahrung, dass der Waffenbesitz immer mehr eingeschränkt wird. Viele der uns "plötzlich und unerwartet" 2003 (übrigens von einer "links-grün-versifften" Regierung (wie diese Richtung hier gerne tituliert wird) und nicht etwa von den Konservatien und der ach so liberalen FDP) gewährten Dinge werden peu à peu wieder eingeschränkt, manches sogar rückwirkend (vor 2003 brauchte man das Bedürfnis nur zum Erwerb, mittlerweile auch zum Besitz - AUCH für vor 2003 erworbene Waffen). Aber was hast DU denn getan? "Nicht gejammert" - und sonst? Das fabulierst Du Dir irgendwie zusammen! Nochmal: Es wurde lediglich geschrieben (und mit Beispielen belegt), dass das keine "Garantie auf ewig" ist! WER soll das WO getan haben? Belege doch mal, dass es in Tschechien unmöglich ist einzelne Punkte aus der Verfassung auch wieder zu streichen! Jetzt holst Du mal gaaanz tief Luft und schaust im Geschichtsbuch nach, ... Welche Rechte den Tschechen, die "zwischen den Kriegen" übrigens die Nr. 5 der Weltwirtschaft waren (IIRC), erst von den Nazis und dann von den Kommunisten so weggenommen wurden. Wenn Du damit fertig bist nimmst Du Dir mal die Tschechische Verfassung vor und überprüfst wie viele Punkte seit der Trennung von der Slowakei 1993 (die paar Jahre zwischen der Samtenen Revolution und der Teilung der Tschechoslowakei vergessen wir dabei mal) dort geändert wurden. Wenn Du zu dem Ergebnis kommst, dass seitdem die Bürgerrechte immer nur erweitert und NIE (direkt o. "indirekt", durch Erweiterung der Rechte des Staates gegenüber dem Bürger) eingeschränkt wurden, dann leiste ich Dir Abbitte.
  12. Du redest von Dir? Die Tatsache, dass es "hereinzubekommen" war zeigt doch, dass eine Verfassung geändert werden kann. Woraus schließt Du, dass das nur in eine Richtung gehen kann? Sind die Hürden in die andere Richtung höher, also ist es einfacher etwas zusätzlich in die Verfassung aufzunehmen, als es wieder zu streichen? So in dem Sinne: "rein" einfache Mehrheit, "raus" 2/3-Mehrheit. Dazu gleich mehrere Anmerkungen: In D gibt es kein Volksbegehren/Volksentscheid auf Bundesebene; Versuche das GG dahingehend zu ändern wurden bisher immer von einer politischen Richtung eingebracht und IMMER von einer anderen verhindert - auch nach dem unten zitierten. "Herr Dr. K, was halten Sie vom Volksentscheid auf Bundesebene?" "Die Politik wird in Bonn gemacht! Wo kommen wir denn hin, wenn der Pöbel zu entscheiden hat." Genau so wie die Tschechen eine Unterschriftensammlung PRO Waffenbesitz starten konnten (mit der Folge einer Verfassungsänderung), könnten sie auch eine DAGEGEN starten, z.B. nach mehreren sog. Amok-Taten mit legalen Schusswaffen. Nun mag die tschechische Mentalität eine andere, als z.B. die deutsche sein, aber undenkbar ist es eben nicht. WER hat das bitte WO geschrieben? Es wurde lediglich geschrieben, dass das "keine Garantie auf 'ewig'" ist, wie man an mehreren Beispielen sehen kann. Und davon, dass hier jemand hofft, dass dieses Recht den Tschechen bald wieder genommen wird hat hier überhaupt keiner geschrieben - das hast ausschließlich DU Dir zusammenfabuliert.
  13. Erlaubter Waffenbesitz muss aber nicht zwangsweise Schusswaffe heißen. Wie weit der Begriff mittlerweile gefasst wird erleben wir ja nicht nur bei Jagdmessern, sogar ein Teppichmesser mit versenkbarer Klinge oder so ein "Billigding mit Abbrechklinge" sind Verbotene Waffen. Angeblich soll in einzelnen Städten sogar ein "grundlos" mitgeführter Latthammer zu Ärger für den Bürger führen (und damit ist nicht "auf dem Weg zur Demo" o.ä. gemeint). Es gibt (oder gab zumindest mal) die Meinung, dass sich das Recht auf Waffenbesitz aus dem Grundgesetz ergibt: Da wurde argumentiert, dass dieser Widerstand, gegen diejenigen die "diese Ordnung beseitigen" ja wohl dann nur mit Schusswaffen möglich sei und demzufolge dem Bürger der Waffenbesitz gestattet sein müsse. Eine Meinung, der sich die meisten Juristen NICHT anschlossen (und die Politiker schon gar nicht). Interessant auch, dass diese Ergänzung erst 1968 (im Zusammenhang mit der Notstandsverfassung) ins GG aufgenommen wurde.
  14. Du hast offensichtlich NICHT begriffen was ich geschrieben habe! WAS genau an "So schnell, wie's reingeschrieben wurde kann's auch wieder gestrichen werden." hast Du nicht verstanden und WAS hat das mit angeblicher "EU-Show" zu tun? Und was genau ist an "So schnell, wie's reingeschrieben wurde kann's auch wieder gestrichen werden." oder dem Beispiel mit dem Bannwald "grober Senf"? Es gibt genug Beispiele dafür dass einmal "gewährte" Rechte wieder einkassiert wurden und wie schnell und z.T. "umfassend" das passieren kann zeigen im Bereich Shusswaffen u.a. die ach so EU-kritischen Briten, Australien, Neuseeland - und das obwohl die beiden letzteren gar nicht in der EU sind. Als ich 2000 in Neuseeland war standen da ein AR15, ein AK47, ein StGw 57 und ein FN FAL "friedlich vereint" im Ständer eines Waffengeschäftes. Versuche dort heute mal an so eine Waffe zu kommen ... Sogar im "land of the free and home of the brave" wurde das "right to keep and bear arms" in einigen Staaten/Counties/Städten MASSIV eingeschränkt. Was genau hat "So schnell, wie's reingeschrieben wurde kann's auch wieder gestrichen werden." mit einem angeblichen "EU-Allmachtsanspruch" zu tun? Ach ... Und doch gibt es genug Beispiele dafür oder glaubst Du Deutschland wäre das einzige Land in dem die Verfassung gelegentlich in einzelnen Punkten geändert wird? Und wenn sie geändert wird, dann nur, um die Rechte der Bürger auszuweiten und nie, um sie einzuschränken? K.A. wann genau z.B. New York das "right to keep and bear arms" MASSIV eingeschränkt hat und wie viel davon z.T. wieder zurück genommen wurde, und das OBWOHL das Recht Waffen zu besitzen in USA VERFASSUNGSRANG hat. DAS ist doch der besten Gegenbeweis Deiner Theorie, dass so etwas nur in DE möglich wäre. Du willst doch nicht ernsthaft behaupten, dass es in den Ostblock-Staaten vor 1989 eine freie Presse und unabhängige Gerichte gegeben hätte? Ach, ich vergaß ... Das Neue Deutschland und die Prawda überboten sich gegenseitig regelrecht darin die Missstände im "real existierenden Sozialismus" und Sowjetkommunismus offen zu kritisieren und wenn diese Unrechtsstaaten ihre Bürger drangsalierten, am Reisen, der freien Meinungsäußerung, ... hinderten, dann konnten die sich jederzeit an die unabhängigen Gerichte wenden und die haben "die Obrigkeit" dann in ihre Schranken gewiesen ... Es mag ja sein, das "im Westen" der eine o. andere Richterspruch auch "politisch gefärbt" ist und "der Journalismus" auch nicht mehr so kritisch, wie er mal war, das ist aber noch weit von dem entfernt, was da in einigen Staaten im Osten der EU gerade passiert. Meinst Du allen Ernstes die dortigen Regierungschefs sollten die EU-Milliarden unkontrolliert ihren Freunden zuschustern können, Richter nach Belieben absetzen, wenn sie nicht willfährig genug sind, ...? Wenn denen die "Vereinssatzung" der EU nicht passt, dann sollen sie gefälligst draußen bleiben. Das hat aber nichts mit dem Thema "Rechte können auch wieder entzogen werden!" zu tun - ein einfacher Satz (später sogar mit Beispielen untermauert) den Du offensichtlich nicht in der Lage bist zu verstehen!
  15. Ihr beiden begreift es offenbar nicht! Einfach mal mit offenen Augen durchs Leben gehen und nicht alles Unangenehme verdrängen! Dann bemerkt Ihr vielleicht was ich meine und wie Recht ich damit habe! Wer erinnert sich noch an die Demos und Ausschreitungen wegen der "Startbahn West" am Frankfurter Flughafen? Um "die Gemüter zu beruhigen", v.a. diejenigen die damals schon sagten "Und das geht so weiter!", wurde der nicht für die neue Startbahn abgeholzte Wald zum "Bannwald" erklärt. "Das ist die höchste Schutzstufe! NIEMAND wird jemals für irgend ein Projekt diesen Wald roden lassen können!" - so zumindest die damaligen Politiker. Und? "Aktueller Anlass ist die Rodung von knapp zehn Hektar Bannwald für die Erweiterung der Kiesgrube Mitteldorf ..." "Die Stadt Kelsterbach verkauft und übereignet den zum Bau der Landebahn Nordwest notwendigen Bannwald an den Betreiber des Frankfurter Flughafens, Fraport." Was ist jetzt aus dem "geschriebenen" geworden? Wenn man sich dann noch ansieht was in ein paar "jüngeren" EU-Staaten gerade mit der 1989ff erkämpften Pressefreiheit und den unabhängigen Gerichten geschieht ...
  16. Eben nicht! Ich, als zigfach überprüfter legaler Waffenbesitzer, werde in diesem Grundrecht eindeutig beschnitten, während es bei jedem, z.T. auch noch einschlägig vorbestraften, Verdächtigen eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses bedarf in dieses Grundrecht einzugreifen. Und wenn ich mich auf dieses Grundrecht berufe und die Kontrollettis nicht reinlasse, dann Und was, meinst Du habe ich dann noch von meinem Grundrecht? JA! Das GG sagt, dass in die Grundrechte nur "durch oder auf Grund" ein(es) Gesetz(es) eingegriffen werden darf. Das ist prinzipiell ja auch richtig, da sonst z.B. überhaupt keine Hausdurchsuchungen stattfinden könnten, aber man kann es eben auch wunderbar dazu missbrauchen die Grundrechte immer mehr einzuschränken.
  17. So schnell, wie's reingeschrieben wurde kann's auch wieder gestrichen werden oder man definiert eben "ist unter den gesetzlichen Bedingungen garantiert" um. Was ist denn bei uns passiert, als man wegen der unangemeldeten Waffenaufbewahrungskontrollen "Insofern muss das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung zurückstehen." gesagt hat? Wir haben uns ob der Einschränkung unseres Grundrechtes aufgeregt, die wenigsten sind deswegen aktiv geworden und so geht es weiter ...
  18. Hausrat schützt aber nur vor "Hausratschäden" (also Diebstahl, Feuer, ...), eine Jagdwaffenversicherung schützt aber auch vor anderen Schäden, z.B. Jäger rutscht aus und stürzt auf Waffe, Waffe rutscht beim Besteigen des Hochsitzes von der Schulter oder fällt vom Hochsitz, ... Jedenfalls war das so, als ich mich vor etlichen Jahren mal dafür interessierte.
  19. Das dürfte so ziemlich jedem hier klar sein. Die Frage ist halt "WANN GENAU" im Produktionsprozess werden diese Teile-IDs vergeben! Kann ein Hersteller IM WERK wesentliche Teile austauschen, OHNE dass das irgendwie im NWR eingetragen wird?
  20. So war brav! 😉 Er muss zumindest ausreichend Platz für eine Treppe bieten - aus dem Keller nach UNTEN. 😉 Da gab's doch diesen verrückten Ami, der sich im Kalten Krieg einen Bunker unter das Haus (oder die Garage) gebaut hat - und dann noch einen "hinten dran" und noch einen, mit einer "blinden Wand" und hinter DER war dann erst der eigentliche Bunker für die Familie. Einfach in einer aufgegebenen Bundeswehr-Kaserne einen Kompanie-Block kaufen: Bietet Platz für eine Großfamilie, in der jeder gleich mehrere Hobby-Räume haben kann, der Keller ist "geräumig" genug für einen Waffenraum (oder auch zwei) - und über Mauerstärke und -festigkeit braucht man sich da auch keine Sorgen machen ... BTW: Weiß jemand wie teuer die Kompanie-Blocks verhökert wurden (war sicher "im Nirwana" billiger, als in der Großstadt)?
  21. Wie war das noch ...? "Pictures Or it did not happen!" Gerne auch mit "Bestuhlung". 😉
  22. Wo steht denn auf einer Waffe im "Alt-Besitz" eine T-ID des NWR? Es wurde auch mehrfach! geschrieben, dass es um "Reparatur" beim Hersteller geht. OK! im konkreten Fall geht es um eine S&W, da wird das mit "beim Hersteller" schwierig. Die Amis werden aber "zu Hause" auch keine T-Id für unser NWR anbringen, da wird der Importeur das erledigen müssen und da KÖNNTE es Probleme geben, wenn der weniger T-IDs vergibt, als er Teile importiert hat.
  23. Was unterscheidet denn "eine komplette neue Waffe" von einer aus neuen Einzelteilen zusammengesetzten? Woher bekommt der Händler eine "komplett neue Waffe" mit einer "alten" Serien-Nr.? Das ist doch eine Frage wie man "das Kind" nennt. Wenn man natürlich "Neuwaffe" dazu sagt, dann wird das nichts, das muss schon eine (wenn auch "umfassende") Reparatur sein. Ein Sammler wird das vermutlich anders sehen: "Wir haben da irgendwo in einem Depot noch ein paar Kisten mit ORIGINALEN Colt SAA Ersatz-/Einzelteilen gefunden und sie zu Komplettwaffen zusammengesetzt." Das wird ein Sammler vermutlich nicht als "Original" betrachten, bei einer "Gebrauchswaffe" ist's egal. Aber hier geht's ja um Waffenrecht. Steht da irgendwo welcher Anteil an Teilen max. ausgetauscht werden darf, damit es keine "neue" Waffe wird? Wir hatten hier kürzlich die Frage WANN der Hersteller eine Waffe im NWR registriert. Da vermutete jemand "Erst nach dem Beschuss.", denn sonst müssten ja Waffen die den Beschuss nicht "überstanden" haben anschließend im NWR wieder gelöscht werden. Aber wir werden da hier "auf die Schnelle" nicht weiter kommen, wenn sich nicht ein Hersteller/Händler dazu äußert.
  24. @Bounty Wenn das beim BüMa passiert, dann könnte das anders sein: BEVOR es den Hersteller verlässt muss der m.W. die NWR-Id für wesentliche Teile haben und es gibt (zumindest vorübergehend) zwei mal "dasselbe" Teil mit identischer Nummer. Wenn der Hersteller das alte Teil vernichtet, bevor er auf dem "gerade gefertigten" Ersatzteil dieselbe Nummer anbringt, dann ist das ja nicht so. Ist aber nur "Gedankenspiel", definitiv weiß ich es nicht.
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