

TriPlex
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Du hast 115 eigene Beiträge und "keine passende Rubrik gefunden"? Ausrüstung & Zubehör Reinigen - Pflegen - Konservieren - Basteln Kann ein Mod das bitte verschieben?! Kommt darauf an ... -welchen Pflegezustand Deine Waffen haben sollen -welche Munition Du verschießt (alte Surplus) -welche "Umweltbedingungen" auf Schießstand/Jagd und "im Schrank" herrschen (Temperatur, Feuchtigkeit) Ja, ja, die Mär von den "kaputt geputzten" Waffen ... Das ist m.E. das "Minimum". Wie oft man chemisch reinigt hängt von vielen Variablen ab: Kaliber, Geschossmaterial, Schusszahl, ... Manche Waffen schießen "endlos", ohne, dass die Streukreise (wesentlich) "aufgehen", andere "streuen" schon nach rel. geringer Schussbelastung.
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Aufbewahrungskontrolle PP Köln (NRW) mit Kripo zur Eigensicherung
TriPlex antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
Welche Angriffe? DU behauptest Du seist kein Duckmäuser, Deine sonstigen Äußerungen sagen aber genau das. (Zumindest nach meinem Empfinden.) Wer meint man müsse sich "von der Obrigkeit" "'alles' gefallen lassen", statt denen zu sagen, dass sie sich gefälligst zu mäßigen haben, ist Deiner Meinung nach was? Du darfst gerne der Meinung sein, dass Du kein "Duckmäuser" bist (Frage, völlig unabhängig von Deiner Person: "Würde ein Duckmäuser sich selbst als solcher bezeichnen oder das eher abstreiten?" Gilt für etliche andere negativ konnotierte Begriffe gleichermaßen), Du wirst aber nicht verhindern können, das andere Deine Äußerungen in einem öffentlichen Diskussionsforum ("öffentlich" oder "für sich") bewerten. Die einen werden Dir zustimmen, andere eben nicht - nennt sich Meinungsvielfalt/-freiheit. Wenn Du darin einen "persönlichen Angriff" siehst ... Ich sehe das anders. -
Aufbewahrungskontrolle PP Köln (NRW) mit Kripo zur Eigensicherung
TriPlex antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
Gegen eine "freundliche und respektvolle Behandlung" spricht nichts - solange das für beide Seiten gilt. Deine Formulierung "wenn man als "Bittsteller" auftritt" spricht aber schon Bände über Dein Staatsverständnis. Der Bürger ist nicht "Bittsteller", sondern der Souverän in einer Demokratie! Verwaltung hat dem zu dienen und - unter Beachtung von Rechtsstaatlichkeit, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit - umzusetzen. Da gibt es gleich mehrere Gründe: Je mehr Personen, desto teurer - das zahlst auch DU über Deine Steuern mit (oder es wird dem Betroffenen eine entsprechend (unnötig!) höhere Rechnung präsentiert). Wie viele Überstunden schiebt "die Polizei" so vor sich her? Wären die "woanders" nicht dringender nötig, als beim "in Schach halten" unbescholtener Bürger? (Es soll sogar "Gegenden" geben, in die sich "die Polizei" angeblich nicht traut - zu gefährlich, dann lieber unbescholtene Bürger ...) Das Auftreten "in massiver Überzahl" hat schon ein gewisses Einschüchterungspotential. - Ist DAS vielleicht der wahre Grund? Je mehr "Amtspersonen" die "Aussetzung des Rechts der Unverletzlichkeit der Wohnung" in Anspruch nehmen, desto mehr wird dieses eingeschränkt - Verhältnismäßigkeit? DU wirst das vermutlich als "digital" - "Null oder Eins" betrachten - also "völlig egal, ob da EINE Person, 2, 3, 5 oder gleich "eine Hundertschaft" in die Wohnung kommen", ICH sehe das anders: Die Einschränkung von Grundrechten hat GERINGSTMÖGLICH auszufallen, also auch "nur so viele Personen, wie ZWINGEND erforderlich". -
Aufbewahrungskontrolle PP Köln (NRW) mit Kripo zur Eigensicherung
TriPlex antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
Hätte auch nicht erwartet, dass Du ... Wenn DU mein Bestehen auf Rechtsstaatlichkeit und Einhaltung der FDGO so bezeichnest ... ICH glaube, dass DU, mit Deiner "Untertanen-Mentalität", überhaupt nicht in der Lage bist das zu beurteilen! -
Aufbewahrungskontrolle PP Köln (NRW) mit Kripo zur Eigensicherung
TriPlex antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
Du sagst also: Fügt sich ein Bürger nicht behördlichen Maßnahmen, dann ist er zu drangsalieren! UND Du gibst zu: DU SELBST bist auch so einer, der gerne Menschen drangsaliert, die sich nicht in ihren Rechten beschränken lassen?! Meine Oma pflegte zu sagen "Wenn 'Dreck' oben schwimmt, beißt er!" (Und die musste sich "damals" auch wehren, weil die "Sippe" nicht "konform" war.) Ersteres mag ja sein. Das rechtfertigt aber keine "verschärfte Behandlung"! Nicht "erstmal laut werden", sondern sich der Willkür eines immer übergriffiger werdenden Staates widersetzen. Sonst konditioniert man die nämlich im Sinne "Wir dürfen ALLES!" OH! Die sind also so blöd eine "unangemeldete Überprüfung" anzumelden. Was soll das? (Ist mir schon klar, dass das so einfacher ist und sie nicht x-mal "anklopfen" müssen, ob jemand zu Hause ist, führt aber den Zweck der Maßnahme ad absurdum.) Da werden dann also für die Überprüfung die Waffen in den Schrank gestellt und danach lässt man nach Jagd/Schießtraining die Waffen wieder an der Garderobe hängen ... Nein! (Kommt natürlich auf die Definition von "sehr früh morgens oder spät abends" an) M.W. gelten für diese Kontrollen dieselben zeitlichen Einschränkungen, wie für "normale" Durchsuchungen (außer "Gefahr im Verzug"). DAS ist ein weiteres Zeichen für den Zustand dieses Staates: Will sich ein Bürger wirklich wehren, dann wird ihm das finanziell so schwer gemacht, dass es für die meisten (jedenfalls "Normalverdiener") unmöglich ist. Ja! Man wird nur noch mehr drangsaliert. Nicht nur um demjenigen selbst, sondern "zur Abschreckung" gleich auch noch allen anderen, klar zu machen, dass "der Staat" sich DAS nicht gefallen lässt. DAS haben "die Väter des Grundgesetzes" SO bestimmt nicht gewollt! Die wussten noch sehr genau was ein Unrechtsstaat ist und WIE "so'was" anfängt - nämlich erst "scheibchenweise", "ein kleines bisschen" und mit "ist doch nicht so schlimm" - und dann immer mehr ... Das sollte allerdings dann auf Gegenseitigkeit beruhen! Was DU forderst ist Duckmäusertum gegenüber der Obrigkeit. Du hast es also gar nicht verstanden?! Dagegen, dass man einen gesetzestreuen und unbescholtenen Bürger wie einen "Schwerverbrecher" behandeln will. Zur Sinnhaftigkeit der "angemeldeten 'unangemeldeten Aufbewahrungskontrolle'" schrieb ich ja schon etwas. DAS Frage ich mich in dem Fall auch! -
Aufbewahrungskontrolle PP Köln (NRW) mit Kripo zur Eigensicherung
TriPlex antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
Ich finde das gar nicht zum Lachen! Wir bewegen uns seit einigen Jahren vom Bürgerstaat zurück zum Obrigkeitsstaat (z.B. Abschaffung des einfachen Widerspruchs, in vielen Ländern muss man nun gleich vor Gericht klagen. Vom GG eigentlich garantierte Grundrechte werden eingeschränkt. Beim "Verbrecher" gilt das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung - Zutritt nur mit Durchsuchungsbeschluss, beim zigfach überprüften, gesetzestreuen Waffenbesitzer nicht, ...). Die Obrigkeit weiß natürlich, dass das die meisten Bürger Untertanen scheuen und dann eben "klein bei geben". -
Aufbewahrungskontrolle PP Köln (NRW) mit Kripo zur Eigensicherung
TriPlex antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
SOLCHE Staatsbürger Untertanen und rückgratlosen Bücklinge wünscht sich die Obrigkeit! VORBILDLICH! Klingt für mich nach dem, was ich oben geschrieben habe! Du befürwortest also, den den Staatsbürger entrechtenden Willkürstaat?! Damit stehst Du nicht mehr auf dem Boden der FDGO, bist also ein Verfassungsgegner und damit unzuverlässig! Wann gibst Du Deine Waffen ab? -
Aufbewahrungskontrolle PP Köln (NRW) mit Kripo zur Eigensicherung
TriPlex antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
IIRC war genau dieser - rechtlich wirklich interessante Aspekt (Es geht ja immerhin um die Einschränkung eines der Grundrechte!) - damals, bei Aufkommen dieser Aufbewahrungskontrollen schon Thema. (Ich meine einer der Jagdverbände hätte das damals aufgebracht.) Ich erinnere mich aber gerade nicht mehr daran, wie das damals ausging. -
Aufbewahrungskontrolle PP Köln (NRW) mit Kripo zur Eigensicherung
TriPlex antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
Also prinzipiell bin ich ja bei Dir. "Der Staat" wird immer übergriffiger, macht selbst aber natürlich nie Fehler - egal, ob "handwerkliche Fehler" in der Gesetzgebung oder z.B. bei der Erteilung oder dem Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse (wie im Fall "Erfurt" oder "Hanau") ... Man sollte "dem Staat" also auch seine Schranken aufweisen - muss dann aber ggf. auch damit rechnen, dass er "nicht vergisst". Da gibt's schon Spezialisten bei den Waffenbesitzern ... Soll hier in der Gegend passiert sein: "Stellen Sie das ab! Das ist so nicht zulässig!" - Als "mündliche Verwarnung", OHNE irgendwelche Konsequenzen. Bei der "Nachkontrolle" - Wochen später - immer noch derselbe Zustand - "Pappe" weg. Naja ... Wie sollen die denn beim reinen "abzählen" erkennen, ob da nicht eine Leihwaffe (ganz "regulär", mit Leihschein, eine Deko, ...) dabei ist und Du Deine "Alltags-Waffe" neben der Kellertür stehen hast? Da bin ich wieder ganz bei Dir. -
Aufbewahrungskontrolle PP Köln (NRW) mit Kripo zur Eigensicherung
TriPlex antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
Die zahlst Du sowieso - entweder direkt über die entsprechenden Verwaltungsgebühren oder indirekt (natürlich nur anteilmäßig, dafür aber dann auch ALLE und nciht nur die, die mit Dir zu tun hatten) über die Deine Steuern. -
Aufbewahrungskontrolle PP Köln (NRW) mit Kripo zur Eigensicherung
TriPlex antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
Dass die "Waffen-Kontrolleure" üblicherweise zu zweit kommen - wohl damit nicht hinterher "Aussage gegen Aussage ..." - kann man ja vielleicht noch nachvollziehen. Das ist wohl auch einer der Hauptgründe, warum die Polizei immer (mindestens) zu zweit unterwegs ist. Wenn die aber "zum Eigenschutz" Polizei dabei haben, dann sollte das ja wohl "Zeuge genug" sein, also würde ein "Waffen-Kontrolleur" ausreichen. Dazu sollte dann auch EIN Polizist zum "Schutz" des "Waffen-Kontrolleurs" ausreichen. Wenn denn UNBEDINGT (mit welcher Begründung?) die Polizisten immer nur zu zweit unterwegs sein dürfen, dann eben ZWEI Polizisten und EIN Kontrolleur. -
Aufbewahrungskontrolle PP Köln (NRW) mit Kripo zur Eigensicherung
TriPlex antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
Da kann man Dir nur voll zustimmen, auch wenn Du es wahrscheinlich anders gemeint hast. 😉 Richtig problematisch wird's, wenn beides in EINER Person auftritt. "Dummheit und Stolz wachsen auf einem Holz." pflegte meine Oma immer zu sagen - und wenn dazu dann noch eine Uniform und/oder Amtsbezeichnung kommt ... -
Ja! Jahrzehntelang war das "Abwinken" OK, bis jetzt vor wenigen Jahren ... Da haben sich wohl irgendwelche Wettkampf-Fuzzies, deren größtes Problem im Leben zu sein scheint auf irgendwelchen Treppchen stehen zu müssen, beschwert, dass die Tauben nicht "richtig" geworfen wurden - zu früh, zu spät, ... zu FALSCH eben. (Habe ich lange genug miterlebt, als ich noch selbst "DJV" geschossen habe.) Also wurde beschlossen BEI WETTKÄMPFEN abzurufen. Dass diese Wettkampfschützen das dann im Training genauso machen, ist nicht nur OK, sondern nur folgerichtig: Train as you fight! Dass diese Wettkampfmimosen dann aber von allen anderen fordern, das genauso zu machen finde ich - gelinde gesagt - ZUM KOTZEN! BTW: Die behaupten auch gerne, dass das so in der DJV-Schießvorschrift stehen würde. Als ich das letzte mal nachgesehen habe stand es noch nicht drin. Wurde das geändert und welchen Stand hat die aktuelle DJV-Schießvorschrift?
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Wenn Du die "hinten, in der Mitte" leicht "anditschst", dann "explodieren" die.
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Das liegt mit Sicherheit NICHT an Deiner Tagesform, sondern die Flinte hat da einfach "einen schlechten Tag"! 😂
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Was ist denn so besonders an ihrer Anatomie, soo abweichend von der "normalen Bandbreite"? Ich glaube, sie verspricht sich davon zu viel, verbrennt nur Geld und ärgert sich hinterher (oder verteidigt es "mit Klauen und Zähnen", weil ja "nicht sein kann, was nicht sein darf"). Wieso wird das jedes mal eine andere sein, ist das jedes mal ein anderer Stand oder jedes mal ein anderer "zufälliger" "Verleiher"? Aber selbst wenn das jedes mal eine andere Flinte wäre - wie groß sind denn die Unterschiede bei den Standardschäften? Sie wird ja wohl nicht einmal die Maß-Flinte eines "Riesen" und das andere mal die eines "Zwerges" nehmen. Davon würde ICH ihr abraten. Sie soll erst mal die Prüfung bestehen - und das geht mit (nahezu) JEDER Flinte (es sollte aber schon nicht jedes mal eine völlig andere sein). Danach soll sie "ganz entspannt" ein paar Trainerstunden bei einem GUTEN Schießlehrer nehmen und sich von dem eine Flinte (notfalls sogar mit Maßschaft) empfehlen lassen. Kannst DU sie mit einer vorhandenen Flinte zum "treffen" bringen? Dann wäre das doch DER Weg. Davon kann ich auch ein Lied singen ... Wir schießen teilweise auf demselben Stand, wie mehrere Jagdschulen. Wenn der sog. "Schießausbilder" beim Laufenden Keiler "gelangweilt" hinter dem Schützen sitzt, vor sich auf den Boden starrt und auf Kommando "das Knöpfchen drückt" ... DAFÜR brauche ich keine Jagdschule! Aber Rechnungen können die schreiben ...
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Sinngemäß passt da auch "Wenn der Bauer nicht schwimmen kann, dann ist die Badehose schuld!"
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Und das hat natürlich an der nicht passenden Flinte gelegen ... Ich weiß! Hast Du gar nicht gefragt. Ich mache seit über 15 Jahren Jungjäger-Ausbildung, bin zwar keiner der Flinten-Trainer, bekomme das aber immer "live" mit. Komischerweise waren die "Problemfälle" beim Flintenschießen immer Frauen. Und glaub' mir - es lag dabei NIE an der Flinte! "Der Schaft passt nicht!" war bei einer immer der Grund, jede Vereinsflinte ausprobiert und noch etliche andere - und am Ende mit einer "stinknormalen" Vereinsflinte mit Standardschaft geschossen und getroffen - irgendwann ist "der Knoten eben geplatzt". Wenn der Schaft wirklich nicht passt, warum war es dann nur "bis auf eine Taube"? Das ist doch unlogisch! Ab und zu muss ich einem unserer Flinten-Trainer "vor's Schienbein treten", wenn er mal wieder erklärt "Ohne Maßschaft braucht man mit dem Flintenschießen eigentlich gar nicht anzufangen ..." DAS ist dann der Grund, warum viele nicht treffen: Self Fullfilling Prophecy. Auf meine Frage, ob er in seinem Auto auch einen "auf seinen Arsch angepassten Karbonfaser-Sitz" habe, weil die in der Formel 1 auch sagen "Ohne 'Maßschaft' braucht man mit dem Flintenschießen Autofahren eigentlich gar nicht anzufangen ..." kommt dann immer nichts mehr. Dass einige den Satz "... der Schaft trifft." zum "Heiligen Gral" erklären ändert nichts an der Tatsache, dass die überwiegende Mehrheit, die mit der Flinte nicht trifft dies NICHT einem unpassenden Schaft zu verdanken hat. Dass einige Waffenhändler einem gerne auch noch einen teuren Maßschaft aufschwätzen wollen macht es auch nicht wahrer. Ein Freund sieht das übrigens genau so - der arbeitet bei einem Schießlehrer, der sein Handwerk in GB erlernt hat. Ein anderer unserer Flinten-Trainer macht sich bei "Problem-Patienten" immer den Spaß seine "Spezial-Munition" mitzubringen - "Die ist 'anders', mit der trifft man immer!" Das ist "stinknormale" Trap-Munition, hat nur eben eine andere Farbe. Und der redet denen so lange ein, dass man "damit gar nicht 'nicht treffen' kann" - und komischerweise ist das dann auch so. Da ist mehr Psychologie in der Schießausbildung dabei, als man glaubt. JA! Es gibt die Möglichkeit vor der Jägerprüfung eine VORLÄUFIGE WBK zu bekommen, bei der einen UWB leichter, als bei der anderen. Wurde hier ja schon mehrfach geschrieben. Aber glaube nicht, dass das dann "automatisch" zum Erfolg führen würde - und wenn, dann nicht wegen der passenderen Flinte, sondern auch wieder wegen der "Psychologie": "MEINE Flinte mit endlich PASSENDEM Schaft!"
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THX! Genau den meinte ich. Leider:
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Wo sitzt denn Gibraltar Arms? Kein Impressum, kein Firmensitz, Kontakt nur über Web-Formular, ... Das sind eigentlich die Geschichten, vor denen immer gewarnt wird. Mag ja anders sein, aber so ... Bloß wegen ein paar "Hurra"-Beurteilungen ... Hat hier jemand eigene Erfahrungen mit denen?
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Wie hieß noch dieser ausgewanderte Deutsche, der das früher gemacht hat? IIRC hatte der doch seinen Laden dann verkauft und die betrieben das weiter. Ob das heute, mit diesen irren Bestimmungen und erforderlichen Genehmigungen, noch geht ... ???
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Schrank platzt. Noch einen Tresor oder Muni-Schrank oder beides?
TriPlex antwortete auf vaquero357's Thema in Allgemein
THX! Kennt jemand noch weitere Urteile zur Schlüsselaufbewahrung? In dem Text wird ja argumentiert, dass die Geldkassette (mind.) Sicherheitsstufe A entspräche ("Zwar sei zum Zeitpunkt der Herstellung der in Rede stehenden Geldkassette die im Waffengesetz definierte Sicherheitsstufe A noch nicht bekannt gewesen, bekanntlich würden aber Geldkassetten der Firma C. X. seit Jahrzehnten mit einer sehr hohen Widerstandsstufe gefertigt."), was man als "Schlüsselsafe hatte Sicherheitsstufe des Waffenschranks" interpretieren könnte, andererseits besaß der Kläger auch eine Kw, der Tresor muss also mindestens ein B-Innenfach gehabt haben, dann hätte ja die Geldkassette auch "B" sein müssen; wobei ICH eine allseitig doppelwandige "Geldkassette" nicht mehr als solche bezeichnen würde, sondern als Tresor, Wertschutzschrank, ... Das spricht m.E. dafür, dass der Schlüsseltresor zwar nicht der Stufe des Waffenschranks entsprechen muss, aber auch nicht zu "windig" sein darf. Bleibt der Satz "Vor Gericht, auf Hoher See - und bei der FDP ist man in Gottes Hand" Guido W. -
Schrank platzt. Noch einen Tresor oder Muni-Schrank oder beides?
TriPlex antwortete auf vaquero357's Thema in Allgemein
Naja, ... So ein Geldkassettenschlüsselchen lässt sich eher "am Mann" tragen oder besser verstecken, als diese Monstren von Tresorschlüssel. Außerdem gibt's diese Geldkassetten auch mit Zahlenschloss (wie "hochwertig" die dann sind ...) Hat bitte jemand von diesem Urteil Gericht und Aktenzeichen parat und könnte man das hier GANZ PROMINENT so anpinnen, dass nicht weiter "jede Woche" einer kommt, der meint ... -
Schrank platzt. Noch einen Tresor oder Muni-Schrank oder beides?
TriPlex antwortete auf vaquero357's Thema in Allgemein
Lass' uns 10.000 Iraker umbringen - und EINEN Zahnarzt. Warum einen Zahnarzt? Siehste! Schon fragt keiner mehr nach den Irakern. -
Schrank platzt. Noch einen Tresor oder Muni-Schrank oder beides?
TriPlex antwortete auf vaquero357's Thema in Allgemein
Nur, damit ich das richtig verstehe: Du meinst das Gericht hat entschieden, dass der Schlüssel in einem (mindestens) gleichwertigen Behältnis aufbewahrt werden muss? Hast Du dazu bitte Näheres?!: Welches Gericht und Aktenzeichen IIRC gab's dazu auch schon (mindestens) ein Urteil, dass das Gegenteil entschieden hat.