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cartridgemaster

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  1. Dazu muss man aber auch feststellen, dass nicht jedes "wesentliche Teil einer Schusswaffe" automatisch auch ein erlaubnispflichtiges Waffenteil ist. Bei der P210 ist das Schlößchen der Auslösemechanismus und aufgenommen wird dieser vom Griffstück. OMG! Deiner Logik folgend hätten sich dann über die Jahre hinweg vermutlich tausende braver GSP-Treiber (und natürlich auch die Verkäufer!) strafbar gemacht, weil sie sich einfach ohne Voreintrag einen Linbrunner- oder anderen Nachrüstabzug (z.B. Druckpunktabzug) einfach so beim Händler ihres geringsten Mißtrauens gekauft haben. Als Angehöriger dieser Gruppe wäre ich sogar ein Mehrfachstraftäter, quasi ein Intensivstraftäter. Ich habe gerade mal die Fa. Schäfer&Schäfer GmbH darauf aufmerksam gemacht, dass sie hier http://www.egun.de/market/item.php?id=6263420 ein wesentliches Waffenteil zum Kauf anbieten, ohne dafür die Vorlage einer waffenrechtlichen Erlaubnis zu verlangen und dass das nicht in Ordnung sei. Aber ich bin einfach nur zu dumm, um das zu verstehen. Ich verstehe auch nicht, warum man einen AR15-Lower einfach so erlaubnisfrei erwerben kann, aber so'n AR ist eben keine Kurzwaffe, obwohl ich mir da bei einigen Varianten auch nicht so ganz sicher bin. Wenn so eine "short"-Ausführung nach den Bestimmungen unseres Waffengesetztes aufgrund seiner Gesamtlänge als "Kurzwaffe" eingestuft wird, dann müsste der Lower ja auch wieder erlaubnispflichtig werden, da er ja zur Aufnahme des Auslösemechanismus bestimmt ist. Die Unterschiede wird mir ja dann sicher demnächst ein Richter erklären. CM ... mal ganz ehrlich: ich werde langsam zu alt für diesen chey$.
  2. Und Leute, die keine Ahnung haben, glauben man bräuchte dafür eine waffenrechtliche Erlaubnis. CM
  3. Taschengeldparagraph - § 110 BGB Zu finden ist der Taschengeldparagraph in § 110 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Der Taschengeldparagraph besagt, dass ein von Kindern getätigter Kauf auch ohne Zustimmung des Erziehungsberechtigten rechtswirksam ist, solange das Kind den Kaufpreis mit Mitteln, die ihm zur freien Verfügung von den Erziehungsberechtigten überlassen wurden, bezahlen kann. In diesem Zusammenhang erlangen Kinder, die das siebente Lebensjahr vollendet haben, eine beschränkte Geschäftsfähigkeit. CM
  4. Ein ausreichend gefülltes Portemonnaie. Da das Schlößchen waffenrechtlich kein erlaubnispflichtiges Waffenteil ist, kann es auch der kleine Kevin Krause von seinem Taschengeld kaufen, und das sogar ohne die Erlaubnis seiner Eltern. CM
  5. https://www.iwa.info/de/messeinfo Du musst nur noch jemanden finden, der Dich als Fachbesucher mitnimmt. CM
  6. Diese "Idee" ist auch völlig korrekt. Sie berücksichtigt allerdings nicht die Tatsache, das rd. 90% der illegal kursierenden Tatwaffen, insbesondere solche, die bei terroristischen Anschlägen zum Einsatz kommen, ursprünglich aus staatlichen Beständen stammen. CM
  7. Okay, für 'nen Euro nehme ich auch eine. CM
  8. Bei grober Fahrlässigkeit oder pflichtwidrigem Verstoß gegen bestehende Vorschriften, und davon ist hier auszugehen, zahlt keine Diensthaftpflichtversicherung und die private sowieso nicht. CM
  9. Na, ich weiß nicht. Bei einem sehr großen Teil der mit Stichwaffen verübten Tötungsdelikte kommen handelsübliche Küchenmesser zum Einsatz, insbesondere bei den sog. Beziehungstaten und in den zahlreichen Fällen von häuslicher Gewalt. Dagegen muss man doch was tun! CM
  10. Fällt so 'ne Hacke eigentlich auch unter den Waffenbegriff? CM
  11. Also ich finde das ziemlich doof, dass ich den Messerblock aus der Küche nach jedem Gebrauch wegschließen soll. CM
  12. Brauchst Du nicht. Die kommen sowieso alle aus Polen, egal was da für ein Etikett dran klebt. CM
  13. Wenn der Sprecher in diesem Clip auch gleichzeitig der Macher/Verfasser dieses Videos ist, dann kann das nur der User @valium sein. CM
  14. Ich kann im Sozialgesetzbuch I-XII (§ 126 Einkommensanrechnung) irgendwie keinen Bezug zum geschilderten Fall finden. Was mache ich falsch? CM
  15. Da auch das verlinkte *.pdf-Dokument sehr unübersichtlich ist, hier auszugsweise die entsprechende Textpassage: CM
  16. Ich habe das mal schnell korrigiert, denn Du hast ja eine SportgeräteBesitzKarte. Dazu muss er nicht nach China gehen, auch in Deutschland ist der private Waffenbesitz grundsätzlich verboten. http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2016/0301-0400/357-16(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1 Zum Thema: Wenn der berufliche Wechsel ins Ausland voraussichtlich nur von begrenzter Dauer ist und die Mitnahme der eigenen Waffen möglich ist - mitnehmen. In Deutschland bestehende Vereinsmitgliedschaften aufrecht erhalten, die Situation mit dem Vereinsvorstand besprechen. Wenn die Mitnahme der Waffen an den neuen Aufenthaltsort problematisch oder gar nicht möglich ist - in DE einlagern. Wenn sich die berufliche Veränderung als dauerhaft erweist - Waffen, soweit möglich, nachholen. Wem der damit zwangsläufig verbundene verwaltungstechnische Aufwand zu groß ist - Waffen veräußern und neues Hobby suchen. Bei einer möglichen Rückkehr nach Deutschland in ferner Zukunft - zur Wiederaufnahme des Schießsports bei Null anfangen. CM
  17. Der Rebers ist trotz seiner lockeren Art des Vortrags oftmals mit seiner hintergründigen politischen Kritik sehr pointiert bis hin zum bissigen Spott. Ich finde es sehr schade, dass er sich weitgehend von der Bühne zurück gezogen hat. CM
  18. Ich teile Deine offensichtliche Erheiterung allerdings gar nicht und betrachte Deinen Abwiegelungsversuch als brandgefährlich, insbesondere Deine verfälschende Darstellung, wonach in der Bundesrepublik Deutschland der Besitz von Schusswaffen für Privatpersonen erlaubt sei. Ich verweise noch mal auf den nachstehend verlinkten Beitrag und in diesem wiederum auf den Link zur aktuellen Bundesratsinitiative: https://forum.waffen-online.de/topic/447814-reichsbürger-schießt-auf-polizei/?do=findComment&comment=2417809 Es genügt, sich den ersten Textabschnitt in diesem hochoffiziellen Regierungsdokument durch zu lesen, um Klarheit über die Intention des Gesetzgebers zu erlangen. CM
  19. Als "freie Waffen" bezeichnet man i.d.R. solche, für deren Erwerb und Besitz es außer einer möglichen Altersbeschränkung keiner weiteren Erlaubnis bedarf. CM
  20. Der Gesetzgeber hat Deinen Vorschlag gehört und erarbeitet derzeit eine drastisch verkürzte und wesentlich vereinfachte Neufassung des Waffengesetzes. Ein erster Entwurf des BMI dazu liegt mit bereits vor. Hier schon mal die Volltext-Version: "Privatpersonen ist der Besitz von Schusswaffen verboten." " ... from my cold, dead hands!" (Dem aufmerksamen Betrachter fällt natürlich sofort auf: der Mann hält ein besonders gefährliches AK47-Sturmgewehr mit 30 Schuss-Magazin in der Hand!) CM
  21. ... schulljung, Du bist versehentlich mit rein gerutscht. Der Fehler wurde korrigiert. CM
  22. Und genau das ist rechtswidrig. Den BPA zur Identitätsfeststellung einsehen ist okay, alles weiter ist nicht zulässig. WBK-Kontrolle: Ich fahre mit einer geliehenen Waffe auf einen Schießstand, um diese dort Probe zu schießen. Die Original-WBK, in welcher diese Waffe eingetragen ist, verbleibt natürlich beim Eigentümer der Waffe, Leihschein liegt aber vor. Wie verhält sich eine befugte Aufsichtsperson auf dem Schießstand, wenn keine zur Waffe passende WBK vorgelegt wird? Vorläufige Festnahme nach § 127 StPO? Festhalten bis die Polizei kommt? CM
  23. Hier: http://prolegal.de/?page_id=355 CM
  24. Aber man hat ewas schriftliches in der Hand (wenn mans ausdruckt!) und oben steht sogar ewas mit "Bundes" und "Amt". Typisch deutsches Absicherungsdenken in Reinkultur. CM
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