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Schon wieder SEK-Einsatz weil, "Waffen von Außen gesehen"
cartridgemaster antwortete auf rüdiger400's Thema in Allgemein
Vielleicht hat die Frau Oberkommissar ja auch nur versehentlich ihr Handtäschchen liegenlassen. Sind aber auch saugefährlich, diese typischen Damenaccessoires. Aber très chique ... CM -
Links auf dem Lauf und auf dem Rahmen unter dem Trommelkran. CM
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
cartridgemaster antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Die Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) soll einen einheitlichen Vollzug des Waffengesetzes durch alle Ordnungsbehörden sicherstellen, sie gilt also bundesweit. Aber Verwaltungsvorschriften interessieren die Verwaltungsbehörden bekanntlich immer nur dann, wenn deren Inhalt repressiv gegen den Bürger angewandt werden kann. Ansonsten betrachtet man sie bestenfalls als "Empfehlung" ohne Bindungscharakter. Immer getreu dem Motto: "Jeder macht was er will, keiner macht was er soll, aber alle machen mit." CM -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
cartridgemaster antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Was ich vehement bestreite, da bereits die WaffVwV dazu ausführt, dass die anlasslosen Kontrollen auf der Grundlage des § 36 (3) WaffG im öffentlichen Interesse liegen und daher für den Betroffenen kostenfrei bleiben sollen. "Sollen" bedeutet im Rechtsdeutsch "Muss, wenn kann" und selbstverständlich kann die Kontrollbehörde auf die Erhebung einer Zwangsgebühr verzichten, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Kontrollen in den regelmäßigen Aufgabenbereich der Ordnungsbehörden fallen, also keinen besonderen oder zusätzlichen Verwaltungsaufwand darstellen. CM -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
cartridgemaster antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die EU, und hier explizit die Kommission, überhaupt keine Regelungskompetenz hat, soweit deren "Richtlinien" in die nationalstaatlichen Gesetze zur inneren Sicherheit eingreifen und das WaffG ist ein solches Gesetz. Dummerweise ist die Bundesregierung dermaßen EU-hörig, dass sie sich von den EU-Funktionären willfährig zum Büttel machen lässt, anstatt, wie einige wirklich souveräne EU-Staaten, der Brüsseler Bande in aller Deutlichkeit den Stinkefinger zu zeigen. Man hätte bereits zu Beginn dieses unsäglichen Verfahrens mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof die Kommission in ihre Schranken weisen müssen. CM -
Ein kompletter neuer Durchgang, d.h. neuer Fachkundelehrgang etc. wird i.d.R. erst dann verlangt, wenn nach Ablauf der bestehenden Erlaubnis nach § 27 SprengG die Tätigkeit des Wiederladens für die Dauer von mehr als 5 Jahren nicht ausgeübt wurde. Ist der Zeitraum kürzer, so behält der erworbene Fachkundenachweis seine Gültigkeit, nur die Wiedererteilung der Erlaubnis ist mit den hohen Kosten wie bei der erstmaligen Erteilung verbunden. CM
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Wenn Du die Nachricht anonymisierst und textlich auf die wesentliche Kerninformation reduzierst, dann sollte das eigentlich kein Problem sein, zumal eine solche Auskunft u.U. auch für andere von allgemeinem Interesse sein könnte. CM
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
cartridgemaster antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Für 'ne Kiste Bier unterschreibt der jeden Cheyz. CM -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
cartridgemaster antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Die entsprechende Bundesratsinitiative zur Verschärfung der Aufbewahrungsrichtlinien wurde zurückgezogen, damit schließe ich mich der Einschätzung des ProLegal-Vertreters an, wonach die Sache zunächst/erst einmal vom Tisch ist. Aber B90/Die Grünen fordern ja auch mit schönster Regelmäßigkeit im 6-Monats-Rhythmus eine Verschärfung des Waffenrechts, insofern kann nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden, dass irgend jemand das Ding mal wieder ausgräbt. So funktioniert eben Politik: wenn mir nichts Neues einfällt, dann hole ich eine alte Kamelle wieder raus, immer getreu dem Motto "Steter Tropfen höhlt den Stein". CM -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
cartridgemaster antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Man sagte schon vor einer Woche, dass die Sache nach Einschreiten seitens der CSU endgültig vom Tisch sei. https://forum.waffen-online.de/topic/444703-newsticker-eu-waffenrechtsverschärfung/?do=findComment&comment=2395368 http://www.fwr.de/was-gibt-es-neues/newsdetails/waffenschraenke-der-sicherheitsstufen-a-und-b-erhalten-bestandsschutz/ CM -
Newsticker-EU Waffenrechtsverschärfung
cartridgemaster antwortete auf Paddy85's Thema in Waffenlobby
Das ist fester Bestandteil der gesamten EU-Politik. Das hat man hinter verschlossenenTüren schon längst getan. Sie haben es uns nur noch nicht gesagt. CM -
Ja, nennt sich "small block". CM
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
cartridgemaster antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Man sollte sich geflissentlich auch mal ansehen, was man uns mit der Novellierung des BJagdG und des Waldwirtschaftsgesetzes gleich mit unterwuchten möchte (VmA): - bundeseinheitliches Verbot der Verwendung bleihaltiger Büchsenmunition bei der Jagdausübung, - Verschärfung der Prüfungsbestimmungen für Jagdscheinbewerber, - verpflichtender jährlicher Schießnachweis zur Teilnahme an Bewegungsjagden, - nur noch persönliches Erscheinen auf der Behörde zur Verlängerung des JJ, damit sich das Amt von der geistigen und körperlichen Eignung (§ 7 WaffG) des Jagdscheininhabers überzeugen kann, - staatliche Zwangsbewirtschaftung von Privatwald, etc. etc. http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2016/0401-0500/455-1-16.pdf?__blob=publicationFile&v=1 CM -
Waffenrechtliche Frage zu einer Frage im Test der Waffensachkunde
cartridgemaster antwortete auf Tomsax's Thema in Waffenrecht
Mensch, prima, vielen Dank! Jetzt habe ich das auch endlich verstanden. Wenn also der zu Fuß mit einem Reisepass aus IS-Land eingereiste Mohamad Abd'el Iraqui bei einem Besuch seines Freundes Ali Kilicz in Koniec/Bosnia aus dessen Sammlung ein schönes, gut erhaltenes AK-47 aus ehemaligem Militärbesitz mit etwas Zubehör geschenkt bekommt, dann darf er damit nicht bei einem Konzert in Paris spielen, weil das gute Stück ja keine CE-Kennzeichnung hat und er sonst gegen die EU-Spielzeugrichtlinie verstoßen würde und DAS geht natürlich gar nicht. Also ich finde es gut, dass das alles so klar geregelt ist. CM -
Hessen: Waffenbesitzer sollen 4,9 Mio € pro Jahr mehr zahlen
cartridgemaster antwortete auf 6/373's Thema in Waffenrecht
"In Deutschland kann es keine Revolution geben, weil man dazu den Rasen betreten müßte." Das Zitat wird allgemein Iosseb Bessarionis dse Dschughaschwili, ab 1912 dann unter dem Namen Josef Wissarionowitsch Stalin zugeschrieben. Sollte es tatsächlich von ihm stammen, dann hätte er zumindest im Kern recht. CM -
Waffenrechtliche Frage zu einer Frage im Test der Waffensachkunde
cartridgemaster antwortete auf Tomsax's Thema in Waffenrecht
Brennecke, einfach nur Jürgen Brennecke, ohne Doktor, Ministerialrat a.D. und seinerzeit zuständiger Referatsleiter im BMI für die Neufassung des WaffG. Nach dem skandalösen Flop des ersten Entwurfs, wir erinnern uns: war B. Schilys Bauernopfer und wurde von ihm vorzeitig in den Ruhestand geschickt. Die eigentlichen "Macher" des Gesetzes (die Herren haben diese Bezeichnung für sich selbst gewählt!) sind Achim-Volker König und Christian Papsthart. Sie waren im Referat federführend an der Entstehung und Umsetzung des neuen Gesetzes beteiligt (Zitat vom Buchrücken "Das neue Waffenrecht", Verfasser eben jene Genannten, 1. Auflage 2004, NOMOS Verlagsges., ISBN 3-7890-8313-5). Allein der Umstand, dass sich diese Herren bereits kurz nach Inkrafttreten des Gesetzes bemüßigt fühlten ein 413-seitiges "Erklärungsbuch" zu ihrem Gesetzes-Machwerk auf den Markt zu werfen, lässt für mich schon tief blicken. Ich erinnere mich dunkel irgendwann irgendwo mal gelesen zu haben, dass ein jedes Gesetz in seinem Text so einfach und verständlich zu verfassen sei, dass es auch dem Bürger niederer Bildung möglich wäre es zu verstehen und sich den Ausführungen gemäß gesetzeskonform zu verhalten. Das galt aber wohl für ein anderes Land. CM -
Bei dem Titelbild bekommt der Begriff "Die Waffen einer Frau" eine völlig neue Bedeutung. CM
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Mit der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ist i.d.R. auch die Zahlung von Lohn-/Einkommensteuer verbunden, zumindest bei denen, die in einem abhängigen Arbeitsverhältnis stehen. So wars gemeint. CM
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Die Bezüge der im öffentlichen Dienst Beschäftigten werden aus Steuermitteln finanziert, d.h. sie wurden bereits vom sozialversicherungspflichtig beschäftigten Teil der Bevölkerung dieses Staates erwirtschaftet. Es besteht daher kein Grund, diese nochmals über eine Gebührenerhebung zu bezahlen. CM
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Beamte und Verwaltungsangestellte arbeiten nicht. Nach Ansicht des Users @Sachbearbeiter werden diese öffentlich Bediensteten vom Steuerzahler ausschließlich für ihre bloße Anwesenheit bezahlt, quasi dafür, dass die Verwaltung sich selbst verwaltet. Jede vom lästigen und in jeder Hinsicht störenden Bürger veranlasste geistige oder am Ende sogar körperliche Tätigkeit wie z.B. das Aufnehmen des akurat im rechten Winkel zur Schreibunterlage abgelegten Kugelscheibers oder das Öffnen eines Stempelkissendeckels oder das Entnehmen eines Stempels aus dem Stempelkarussel oder die mit dem Einsatz von Körperkraft verbundene Betätigung einer PC-Tastatur stellen demzufolge Aktivitäten des Behördenmitarbeiters dar, welche durch die monatlich erfolgende Lohn-/Gehaltszahlung des öffentlichen Arbeitgebers nicht abgedeckt sind. Deshalb muss jede solcher außerplanmäßigen Aktivitäten, welche durch den Bürger verursacht werden, als "zusätzlicher Verwaltungsaufwand" (gem. @Sachbearbeiter) durch die Erhebung einer "angemessenen Verwaltungsgebühr" gegenfinanziert werden. Ist doch jetzt wirklich nicht schwer zu verstehen, oder? CM
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Falsch. Du bezahlst für die Dienstleistung einer Behörde/eines Behördenmitarbeiters, der für seine dienstliche Tätigkeit bereits aus öffentlichen Mitteln, also aus den von Dir gezahlten Steuern alimentiert wird. Der Arbeitsaufwand, welcher zur regulären Tätigkeit einer Verwaltungsbehörde gehört, wird also durch die Erhebung von sog. "Verwaltungsgebühren" faktisch zweimal bezahlt. CM
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Waffenrechtliche Frage zu einer Frage im Test der Waffensachkunde
cartridgemaster antwortete auf Tomsax's Thema in Waffenrecht
Hätten "Rechtsexperten" das WaffG und seine ganzen Zusätze (AWaffV, WaffVwV) verfasst, wären uns die heutigen Diskussionen und Unsicherheiten erspart geblieben. Das WaffG wurde aber von Verwaltungsbürokraten geschrieben und nun haben wir den Salat. CM -
Hmm, echt jetzt? Wollte man Deiner Logik folgen, dann müsstest Du, wenn Du im Autohaus Krause die Reparaturrechnung für Dein Auto an der Kasse bezahlt hast, anschließend noch mal in die Werkstatthalle gehen und dem Gesellen, der 2 Stunden an Deinem Auto rumgeschraubt hat, 40,00 EUR für seine Arbeitsleistung in die Hand drücken. Irgendwie kann ich das nicht so richtig nachvollziehen. CM
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Die nächste Schikane: Waffenaufbewahrung
cartridgemaster antwortete auf NottooLate's Thema in Waffenlobby
Wird eine gestohlene registrierte Waffe bei einer Durchsuchung, Razzia o.ä sichergestellt, dann erhält der ursprüngliche Eigentümer nach Verfahrensabschluss diese zurück. Ist die entwendete Waffe Tatmittel bei einer Straftat, wird sie zum Beweismittel und in der Folge entschädigungslos eingezogen. CM -
Die nächste Schikane: Waffenaufbewahrung
cartridgemaster antwortete auf NottooLate's Thema in Waffenlobby
Mir sind aus den vergangenen 10 Jahren nur drei Fälle bekannt, in denen Schützenhäuser in z.T. mehrtägiger Arbeit leergeräumt wurden. Von aufgebrochenen oder komplett entwendeten Waffenschränken aus Privatwohnungen habe ich nie etwas gehört. btw: der einzige Unterschied zwischen einem A- und einem 1er-Schrank besteht im Wesentlichen darin, dass es beim 1er-Schrank nur etwas länger dauert ihn zu öffnen, was aber keinen nennenswerten Zugewinn an Sicherheit darstellt. CM