

Muck
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Diese Zahl hat eher etwas mit der Bereinigung der Daten durch das NWR zu tun als mit tatsächlichen Verlusten. Das Abhanden kommen wurde nur in diesem Zeitraum festgestellt, die Waffen sind meistens schon länger weg. Das hat viel mit den 73er-Waffenbesitzkarten zu tun die auf 5 Jahre befristet waren. Deren Besitzer stellten in den 80ern oft fest, dass die WBK scheinbar nicht mehr gilt (war jedoch nicht so) und entledigten sich still und leise der Waffen. War ein Anmelder 1973 38 Jahre alt wäre er jetzt 85 und in solch einem Alter ist man statistisch gesehen bereits abgetreten. In diesem Zusammenhang werden oft Fehlbestände festgestellt. Bei der Konsolidierung der Waffendaten in der Zeit 2013 bis 2016 sind viele solche Fälle aufgekocht und wurden dann eben als wie auch immer geartete Verluste verbucht. Statistik von seiner besten Seite.
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Ich kann mich nicht entscheiden. K98k, Jagdgewehr auf Basis Argentino, Gewehr98, alle in 8x57JS sowie eine Kurzwaffe in 9mmLuger (92Brigadier) und ein gleichkalibrige Selbstladebüchse (PC9) oder Jagdgewehr (M77) in .308Win mit SD und großem ZF, Jagdgewehr (M77) in .308Win mit SD und Drückjagd-ZF, Selbstlader in .308Win, VRF und BDF in 12/76 oder Jagdgewehr (M98) in 9,3x62, Jagdgewehr (VZ24) in .300WinMag, Repetierbüchse (M77) in .223Rem und Revolver (S&W) in .357Mag (19) und .44RemMag (29) oder obwohl noch etwas rumliegt nicht weiter darüber nachdenken und den Schrank wieder zumachen und einfach zum nächsten Schrank gehen. So ist das eben, wenn ein Sportler auf einen Jäger trifft.
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Waffennummer, Beschriftung wesentlicher Teile
Muck antwortete auf Commerzgandalf's Thema in Waffenrecht
Nummer des Lower (unter der ist die Waffe wohl eingetragen) von einem Büchserer auf dem Upper aufbringen lassen, fertig. Ist an der richtigen Stelle angebracht nicht mehr als eine Bohrung für die Zielfernrohrmontage anzubringen, so dass ein Beschuss nicht erforderlich ist. Die Kennzeichnung gibt es schon sehr sehr lange, die wesentlichen Teile stehen auch schon sehr sehr lange fest und trotzdem waren nicht immer und überall die vorgeschriebenen Nummern vollständig drauf. Früher hatte man Gewehre, da reichte eine Nummer irgendwo, heute hat man Legobauteile, da braucht es mehrere Stellen um die Waffe identifizierbar zu halten. Der Lower eines AR15 ist bis dato kein wesentliches Teil (kommt aber bald) hat aber zum Zeitpunkt der Registrierung als nummeriertes Teil allen zuständigen Stellen für die Identifizierung gereicht. Habe kurz eine Explosionszeichnung des AR15 überflogen. Derzeit wesentliche Teile sind Verschluss, Lauf, Upper und Barrel-Extension. Die letzten drei sind verschraubt und unterliegen nach dem Zusammenschrauben als Einheit und dem eingeführten Verschluss dem Beschuss (hab kein AR15, deshalb Irrtum vorbehalten). Die Sache mit dem Büchserer ist auch nur deshalb, damit es nicht heißt man hat Metallbearbeitung an einem wesentlichen Teil ohne Erlaubnis gemacht. Du erfindest also keine neue Sache, sondern lässt die Reste der alten Sache nur nachvollziehbar kennzeichnen. Gib den alten Lower beim Büchserer zum Vernichten ab, so bist du nicht mehr mit Teilen belastet die überflüssig sind. Der Büchserer hat dadurch den Nachweis, dass er nichts anrüchiges macht. P.S. Wenn man schon gravieren lässt (mehr ist eine solche Nummer technisch gesehen einfach nicht), kann man doch gleich dumme Sprüche anbringen lassen wie "Gott mit uns (oder wem auch immer)" oder "Deus Vult". Achtung es handelt sich hier um boshafte Satire. -
In die Nähe eines Supermarktes ziehen, Hartz IV einreichen, einfach zu Hause bleiben und den Götz von Berlichingen machen. Wenn das genügend Steuerzahler machen, ist die Sache schnell vorüber.
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Linksterroristen in D nutzen spezielle Jagdmunition zum Schocktod
Muck antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Wann man angefangen hat am sogenannte 73er Gesetz zu arbeiten ist bedeutungslos. Alle Waffengesetze sind letztlich immer Gesetze gegen den Bürger (Untertan wäre der bessere Ausdruck) und bevorzugen die sogenannten Führungsschichten, siehe 38er WaffG https://de.wikisource.org/wiki/Waffengesetz_(1938)#§_11. Im Übrigen habe ich von "als Kampf gegen den Terrorismus verkauft" geschrieben. Solche "Verkaufsargumente" sind die üblichen Lügen der Herrschenden. -
Linksterroristen in D nutzen spezielle Jagdmunition zum Schocktod
Muck antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Vor der RAF brauchte sich nur der Bürger fürchten, der meinte sich im Abglanz der sogenannten Elite sonnen zu müssen. Auch das 73er WaffG wurde als "Kampf gegen den Terrorismus" verkauft, war jedoch wie schon immer nur ein Gesetz zur Kontrolle des gewöhnlichen Bürgers und verhinderte keine einzige Terrortat. Waffengesetze richteten sich zu allen Zeiten gegen Untertanen. So z. B. beim Verbot der Armbrust im zweiten lateranischen Konzil, die den Ritter in seiner Rüstung einfach wehrlos machte. Gegen äußere Gegner durfte man damit jedoch bedenkenlos töten. Waffengesetze gingen nie gegen "echte Gegner", sondern immer nur gegen Untertanen. -
erfreuliches Urteil zur Schlüsselaufbewahrung
Muck antwortete auf 2nd_Amendment's Thema in Waffenrecht
Der Schlüssel geht, außer den Eigentümer/Besitzer desselben, niemanden etwas an. Ungeachtet des Urteils ist eine Geldkassette als Schlüsselletzbehältnis eher eine Einladung als eine Sicherung. Eine schlanke gut versteckte Kassette ist ein völlig anderer Ansatz (z. B. https://www.tresoro.de/rohrtresor-schluesselsafe?gclid=EAIaIQobChMI-q2LuOTT5QIV1uJ3Ch2NwQWcEAQYFiABEgIxGvD_BwE). Das geht eben mit gewöhnlichen Geldkassetten nicht so einfach. Diese Entscheidung gilt nur für diesen Fall, mit allen den in diesem Fall vorkommenden Tatsachenverhältnissen. Ein gewöhnlicher Einbrecher der ggf. unter Zeitnot steckt versucht nicht zwingend den Waffenschrank zu öffen, sicherlich jedoch eine in den üblichen Orten "versteckte" (Wohnzimmerschrank, Schlafzimmerschrank, Schreibtisch, Küchenschrank, Speise usw.) Geldkassette. lst die Geldkassette offen ist der Waffenschrank offen. Werden dann Kurzwaffen gefunden sind diese weg, der Drilling und der Flobert bleiben stehen. My two cents. -
Ein Staat der nur zu Teilen als Rechtsstaat bezeichnet werden kann ist eben kein Rechtsstaat. Es fehlt an der vollständigen Gewaltenteilung https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/deutsche-staatsanwaelte-duerfen-keine-eu-haftbefehle-ausstellen,RRgsTZL. Erst wenn dieser Geburtsfehler unserer Republik behoben wird, werden die in den letzten Jahren nicht mehr beachteten Gesetze wieder vollständig Geltung erlangen. https://www.gewaltenteilung.de/staatsanwaltschaft-und-gewaltenteilung/ Im Übrigen hat sogar die EU die Behebung dieses Mangels bereits seit ca. 2009/2010 angemahnt.
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Wer Zeit hat kann klagen. Revolvergewehre will man nicht (kein Sinn, kein Verstand, aber politischer Wille). Ausschlaggeben war glaube ich eine Revolverflinte. Hier hilft aber langfristig auch anders wählen. Geht vielleicht sogar schneller als die Klage.
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Der DSB hat noch nie etwas verschlafen, genau so wenig wie der DJV. Der DSB wäre ohne das Bedürfnis so überflüssig wie jeder andere Verband und der DJV hat auch so seine Leichen im Keller mit Verschärfungen aus Neidgründen die er den Jägern eingebrockt hat. Kein einziger Verband war jemals auf der Seite seiner Mitglieder um einen freiheitlichen Ansatz umzusetzen. Nahezu alle Verbände (Verbandsführungen/Präsidien) waren nur auf der Seite ihrer Funktionäre.
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Ungeachtet der Vergleiche mit dem 3. Reich und ob diese angemessen sind. Keine einzige Diktatur der jüngeren Geschichte wurde ohne Mithilfe der Polizei geschaffen. Es liegt dabei in der Natur der Sache. Die Polizei ist ständig mit den Gegner der Gesellschaft (den Verbrechern) beschäftigt. Sobald der Kreis der Verbrecher erweitert wird und auch sogenannte Staatsfeinde dazu erklärt werden, wird auch dieser Teil bekämpft. Kommt dann noch hinzu, dass man jahrelang mit zurückgebundenen Händen kämpfen musste und jetzt auf einmal freie Hand bekommt, ist die Sxxxxxe komplett. Schön zu beobachten beim Umgang mit den Gelbwesten in Frankreich. Der kleine Polizist vor Ort, der hält sich seinen Kopf für eine freiheitliche Grundordnung durchaus meistens frei, aber eben nur meistens. Es gibt hier, so wie in jedem Teil der Gesellschaft immer Personen die drauf stehen endlich einmal die Sau rauslassen zu können. Die politische Polizeischiene und da gehören gerade die obersten Führungsschichten dazu, ist hier aus Karierregründen im System soweit vernetzt, dass hier keine Trennung zur politischen Agenda einer Regierung existiert. Haldenwang exekutiert das gerade wunderbar vor. Da sich diese Personenkreise nicht selbst beschmutzen, sondern über Weisungen machen lassen glauben diese keine Schuld auf sich zu nehmen. Der Spruch "Ich gehorchte nur meinen Befehlen" gilt seit Nürnberg 1945 jedoch nicht mehr. Wer die Polizei kennt vertraut allenfalls dem einzelnen Polizisten, nie der Gesamtorganisation.
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Overnite ist nicht gleich Overnite. Teile des Transportweges übernehmen oft örtliche Lieferanten. Sollte es hier zu Unklarheiten kommen einfach melden, da hat auch Overnite kein Interesse daran. Ich hab wohl mittlerweile ein Dutzend Lieferungen machen lassen. Die Übergabe erfolgte immer persönlich und der bei uns tätige Versender rief immer vorher an und war dabei terminlich so flexibel, dass es in keinem einzigen Fall Trouble gab. Kostet etwas mehr als die Post, funktioniert aber bei uns so wie es soll.
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Deshalb gibt man Dinge die man schätzt zeitig in die Hände von Personen die man ebenfalls schätzt. Von meinen fünf Motorräder ist eines schon weg (Sohn Nr. 1 ist 19 und hat eine gleichalte Maschine) und die anderen sind schon an die anderen Kinder verteilt, auch wenn ich diese noch nutzen darf. Als der Sohn Nr. 1 vor drei Jahren den Jagdschein bestanden hat, machte ich meinen Waffenschrank auf und sagte "nimm dir was dir gefällt". War/ist ein sehr schönes Gewehr, 98er Argentino als Custombau, Schaft mit sauberer Maßerung und quer dazu verlaufender Bänderung, Büffelhornabschluss, gravierte Schrauben und stählernes Pistolengriffkäppchen usw. usw., vorne dran ein SD und obendrauf ein zeitgenössisches ZF. Freue mich jedesmal, wenn ich den Waffenschrank aufmache und sehe was meinem Sohn gehört.
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Der Verkauf für Dritte, in Form von Hilfe für Bekannte, ist kein Handel sein. Es fehlt die Gewerbsmäßigkeit. https://www.iurastudent.de/definition/gewerbsmäßigkeit Der Verkauf für einen wirklich guten Freund fällt dabei sicher nicht darunter, insbesondere wenn dabei nur Aufwand betrieben wird und kein Gewinn erzielt wird. Auch das Vermächtnis ist schwerlich als Gewinn zu werten, wenn es sich nachweisbar um einen Personenkreis handelt zu dem man in einer nahen Beziehung steht. Trotzdem gilt, verkaufe jeder seinen Plunder selber und belästige keinen damit, den man tatsächlich mag. Die Jagd nach dem Mamon sollte nie, vor allem am Ende des Weges, eine Rolle spielen.
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Ich hab öfter mit so etwas zu tun. Er soll den Plunder selber verticken und nicht andere Leute damit belästigen. Idealistische Vorstellungen ist freundlich umschrieben für völlig hirnrissige Preiseinschätzungen. Alte Zielfernrohre sind für Sammler, alte Jagdwaffen nur für alte Jäger. Jegliches Bemühen ist Zeitverschwendung, da muss man jemanden schon sehr mögen um sich mit so etwas zu beschäftigen. Egun oder vergleichbare Plattformen sind in Bezug auf die Marktpreise realistisch, Händler zahlen weniger. Fabrikwaffen der 60er und 70er, meistens auch der 80er Jahre sind Altmetall ohne Ersatzteilversorgung. Alte 98er kann man, so diese noch gut beieinander und nicht verbastelt sind, wieder aufarbeiten. Hier hat man möglicherweise eine gesunde Basis für ein Customgewehr. Alte Flinten kann man meistens um den Baum haun, dass entspricht dem echten Marktwert. Ehrlich zu sein tut manchmal weh, dafür hat man seine Ruhe. Sag einfach deine Frau, so vorhanden, will nicht noch mehr Gewehre zu Hause haben, ist genauso gelogen wie "ich will dir was schenken" (wenn du dafür meinen alten Krücken für teuer Geld verkaufst). P.S. Schenkung ist in der Regel kein Bedürfnis, Erbe, sprich in deinem Fall testamentarische Bedenkung (handschriftlich, Ort, Datum, Unterschrift) bedarf keines Bedürfnisses erfordert jedoch den Todesfall.
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Wenn es vernünftig läuft wird es passieren. Wer mit 2 Atü Auto fährt hat ein anderes Problem als einen fehlenden Jagdschein.
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Der Putzlappen beseitigt die abwaschbaren Reste und alles mit festerer Konsistenz kommt in die Transportkiste oder bei späteren auffinden auf den Luderplatz. Das Loch in der Wand wird selbst verputzt und die Wände gehören schon längst gestrichen. Wer bereit ist seine häuslichen Probleme selbst zu lösen sollte auch hier nicht mimimi machen.
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Was glaubst du den habe ich unter Jägern schon alles gesehen. Die Vernünftigen waren immer bereit dazu zu lernen. Die Unvernüftigen landen meisten kurzfristig wo anders, oder hörten über kurz oder lang wieder auf, mangels Jagdkameraden oder gar wegen behördlichen Eingreifens. Trotzdem sind Jagdunfälle eher selten. Es steht nichts gegen eine Ausbildung, man sollte dabei nur nicht übertreiben. Wir reden hier nicht von der GSG-9, sondern vom potentiellen Selbstschutz. Auch Autolenker sind oft überfordert. Die meisten fahren entsprechend ihrer Möglichkeiten und bleiben dadurch unfalltechnisch unauffällig. Die "besonders" Guten bauen meistens die schweren Unfälle. Das mit dem Verderben im Schießstand kann man so sehen, aber Fehler sind nun einmal da um gemacht zu werden. Wer noch keinen gemacht hat, macht nichts. Habt doch mehr Vertrauen in eure Mitmenschen, im allgemeinen ist der Mensch ein durchaus verträgliches Tier.
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Es ist ohne Bedeutung was wir von uns denken. Ich führe regelmäßig Waffen und setzte dies auch ein, während sich andere Personen in meinem potentiellen Wirkungskreis bewegen. Darüber hinaus kann mein Verhalten durchaus über meine Vita abgeleitet werden, die mich als rechtstreu kenntlich macht. Der Ruf nach Erlaubniskriterien die meistens völlig überzogen sind ist eine typisch deutsche Denke. Selbstverständlich sollen Personen denen man Rechte nicht verweigert über die notwendigen Eigenschaften verfügen, so dass erwartet werden kann, dass diese den nicht verweigerten Rechten gerecht werden. Ein mehrtägiger (3-4 Tage), einmaliger Lehrgang mit Schießausbildung wäre mehr als ausreichend. Tatsächlich würde aber auch die gewöhnliche Sachkunde reichen, schließlich ziehen wir Sportschießer auch nicht morden und brandschatzend um die Häuser. Auch werden wir regelmäßig überprüft und unsere Vita bestätigt unser durchaus gesellschaftsverträgliches Verhalten. Bei demjenigen wo hier Defizite vorliegen, wird doch der Waffenbesitz sowieso beendet. Warum existiert nur soviel Angst vor anständigen Mitbürgern? Oder wird hier nur um ein Privileg gefürchtet, dass man nicht mehr hätte, wenn jeder dürfte? "The German Angst" ist schon sehr real. Wer an Angststörungen leidet ist übrigens gefährdet im Sinne des § 6 WaffG. Der gewöhnliche sachkundige Waffenbesitzer will nicht auf Dritte schießen. Er versteht nur nicht warum ein Polizist, der nahezu immer zu spät kommt, verteidigungsfähig ist, während er nur die Opferrolle zugewiesen bekommen soll. So zu denken ist auch eine Abart der Menschenverachtung.
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Wenn es unruhiger wird findet die Bewaffnung der Bevölkerung statt ohne dass die staatlichen Stellen dazu befragt werden. Gäbe es die Möglichkeit einen Waffenschein ohne übersteigerte Anforderungen zu besitzen, hätte ich einen. Die von mir ausgehende Gefahr für meine Mitmenschen wäre genauso nicht vorhanden, wie es jetzt schon ist. Das ein regelmäßiges nutzen dieser Möglichkeit stattfinden würde, glaube ich allerdings nicht. Für die Kriminellen Elemente einer Gesellschaft würde der bewaffnete Bürger jedoch eine erhebliche Einschränkung der Aktivitätsmöglichkeiten bedeuten, da man sich nie sicher sein kann wer einem gegenüber steht.
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Nimm doch einfach die Grenze der echten Volljährigkeit - 21. Wer früher will mit Gutachten zur Reife. https://www.gesetze-im-internet.de/sprengg_1976/__8.html https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__14.html https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__10.html
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Sportschützen, welch hässliches Wort. Das Unwort der letzten 50 Jahre. Diese Sportler schützen niemanden, sie verursachen nur Schaden und tragen zur Wehrlosigkeit der Bevölkerung bei. Will man nur sporteln oder will man schützen oder will man nur sportlich schützen. Genau das ist das Problem. Ich habe erst gestern wieder auf der Weihnachtsfeier mit jemanden gesprochen der eine GSP hat und für die gleiche Disziplin aber eine S&W Modell 17 will. Jedoch nur aus Spaß an der Freude, also nicht zum bestreiten von Wettkämpfen. Diese Person will nichts anderes sondern nur diese beiden KK-Waffen, war aber was den Waffenbesitz betrifft gefangen und fixiert in der Argumentation, dass sie so etwas ja wegen ihres sportlichen Bedürfnisses besitzt. Eventuell freiere Formen des Besitzes wollte diese Person nicht haben, sie ist ja Sportschießer und traut keinem andern einen sachgerechten Umgang zu und zweifelt teilweise sogar an sich selbst. Die privilegierten Sportschießer und ihre enge Denkweise, dass es sich ja um beim Besitz von Waffen um Sport handeln muss steht in D einem freieren Umgang mit Waffen konträr entgegen. Die Sportschießer sind der größte Feind des freien Waffenbesitzes. Waffen wurden primär zum töten entwickelt, können aber auch der persönlichen sportlichen Erbauung oder dem Sammeln technischen Fortschritts dienen. Das potentielle Eigenschaft einer Waffe töten zu können ist kein Selbstzweck sondern dient dem Schutz von Leib und Leben oder der Nahrungsbeschaffung. Alle anderen Formen sind dem Bereich der Kriminalität zurechenbar, die ja bekanntlich immer bereit ist jede Form gesetzlicher Regelung zu missachten. Der verbohrte Sportschießer hat das gleiche Ziel wie der Kriminelle, er will das Privileg Waffen zu besitzen nur für sich.
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Und? Wie ist die Auslegung einer Sollvorschrift denn zu bewerten, wenn diese ausnahmslos entgegen des Inhalts der Sollbestimmung angewandt wird?
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Nicht wirklich. In Bayern wird sich lediglich an die WaffVwV gehalten. 36.7 der WaffVwV - auszugsweise: Die verdachtsunabhängigen Kontrollen liegen im öffentlichen Interesse, es sollten deswegen keine Gebühren erhoben werden. Es gibt einfach eine Reihe von Bundesländer die sich nicht an die Vereinbarungen der WaffVwV halten.