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Muck

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Alle Inhalte von Muck

  1. .458WinMag ist der einzige Fehler in meinem Leben. Und zwar dass ich keine kaufte als die noch günstig von Frankonia auf Mauserbasis hergestellt wurden. Eine sehr ausgewogene Patrone die sowohl Weicheier glücklich machen kann, als auch mit guten Laborierungen reichlich Leistung zur Verfügung stellt. Eine echte PH-Patrone. Relativ preiswert und es kann ein 98-er dafür recht einfach umgerüstet werden. Von den Afrikanern ist mir nur eine Ruger Nr.1 in .375H&H geblieben und deren Tage sind wohl gezählt, da mein 2.Geborener gerade den Jagdschein macht und einen Hang zu Klassikern hat. Die SR500 hat er mir auch schon genommen und eine 125VanVan dazu. Nun gut, sollte ich doch noch nach Afrika kommen, geht eben Otto Bock´s Patrone mit.
  2. Nachtrag. Die "Leihe" einer geborenen 4mm-Kanone durch einen WBK-Inhaber mit bestehendem Bedürfnis (Sportschütze, Jäger usw.), aber auch durch einen WBK-Inhaber mit ausschließlicher 4mm-Kanone halte ich für zulässig. Denn auch wenn hier kein Bedürfnis geprüft wird, kann durch die Erwerbsabsicht einer (weiteren) 4mm-Kanone ein tatsächliches Bedürfnis vorliegen. Die "Leihe" durch einen Erbwaffenbesitzer hingegen geht gar nicht. Hier ist das nicht zu prüfende Bedürfnis mit den Erbwaffen vollständig gedeckelt und abgeschlossen.
  3. Schön. Das ist etwas, da sind wir uns durchaus einig 😎.
  4. Ich habe auch nicht von einem Händler geschrieben. Ich schrieb ein fahrlässig Handelnder und damit meine ich keine Fahrlässigkeit im Sinne des Gesetzes. Ein guter Händler hingegen sollte keine Dinge propagieren die seinem weniger wissenden Kunden (und auch ihm selbst) Ärger bereiten können. Im Sinne dieses Gesetzes (WaffG) überlässt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber einem anderen einräumt. Die "Leihe" ist also ein Überlassen im Sinne des Gesetzes. Waffengesetz (WaffG) § 34 Überlassen von Waffen oder Munition, Prüfung der Erwerbsberechtigung, Anzeigepflicht (1) Waffen oder Munition dürfen nur berechtigten Personen überlassen werden. Die Berechtigung muss offensichtlich sein oder nachgewiesen werden. Der Händler kann die Berechtigung sogar durch die Behörde prüfen lassen. Ist aber kein Grundbedürfnis (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a WaffG) gegeben, liegt eben keine Berechtigung vor. Fehlt es also es am "für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit" (andere Tatbestände wie bloßer Transport usw. mal außen vor lassend) ist ein "Leihnehmer" eben nicht zum Erwerb und Besitz berechtigt. Die Prüfpflicht obliegt (muss offensichtlich sein oder nachgewiesen werden) dem Überlasser. Beim Erben mit Großkaliberpistole als Erbwaffe fällt das kaum auf, bei den 4mm-Kanonen als einzige Waffe in einer WBK springt es einem direkt an. Die Nichts-wissen-Ausrede funktioniert im Schadensfall vielleicht beim ersten Mal, dann stellt sich der Weg aber wie folgt dar: Waffengesetz (WaffG) § 5 Zuverlässigkeit (1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht, 2. bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie c) Waffen oder Munition Personen überlassen werden, die zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese Gegenstände nicht berechtigt sind. Wohlwissend, dass so etwas mangels Wissen vorkommt und weil es den Rechtskreis der Betroffenen nicht verlässt und deshalb kaum auffällt, wird es nicht besser. Wer so etwas weiß und trotzdem macht braucht sich über die Qualität des Waffengesetzes nicht zu beschweren, weil seine eigene Qualität dem nicht nachsteht.
  5. Es ist kein Totschlagargument auf die Zuverlässigkeit zu verweisen, wenn ein möglicherweise fahrlässig Handelnder den schwarzen Peter einfach weitergibt. Es sind übrigens immer die Gleichen bei denen es hier und dort nicht passt. Woran das wohl liegt? Es gibt weltweit kein Land in dem das Waffengesetz meinen Vorstellungen entspricht. Am ehesten dran ist wohl Tschechien oder Maryland. Damit müssen Menschen rund um den Globus leben.
  6. Nun denn, "unter den Voraussetzungen des Absatz 1". Es ist ein Hinweis da, wie weit das reicht ist wohl noch nicht vor Gericht gelandet. Der Rest deiner Aussage ist wie bei mir auch lediglich eine persönliche Meinung. Eine wirre Aneinanderreihung von tatsächlich definierten Begriffen. Die richtige und wichtige Kernaussage ist jedoch vorhanden. Der Gesetzgeber ist nicht verpflichtet Regeln mit einem nachvollziehbaren Sinn zu schaffen. Er schafft lediglich Regeln die einen Rahmen stecken. Mal mehr, mal weniger sinnvoll. Typisch Deutsch. Statt einfach im Rahmen der Regeln zu bleiben, wünscht man sich neue Regeln. Ein "Leihschein" braucht nicht fälschungssicher zu sein, weil alle erforderlichen Grundvoraussetzungen vorhanden sein müssen, ansonsten ist es eine Straftat. Und nochmals, man muss als Händler nicht jedem seine Wünsche erfüllen.
  7. Korrekt. Abs. 2 verweist auf die Grundbedingung des Abs. 1. Man kann vom "Leihgeber" der Waffe auch Munition erwerben und besitzen (vulgo verbrauchen - es ist eben keine Leihe sondern ein Erwerb und Besitz). Der Erwerb von Munition bei einem Dritten erfüllt möglicherweise nicht die Grundbedingung des Abs. 1. Hier könnte man trefflich streiten. Ich verstehe jeden Händler der hier nichts herausgibt. Ist der Händler jedoch der "Leihgeber" ist es definitiv kein Problem. Als Händler hat man gelegentlich "Kasper" in seinem Laden, ich weiß nicht ob man mit allen Geschäfte machen muss, ich würde sogar behaupten, dass ein seriöser Kunde einen Waffenhändler nicht in einen Zugzwang bringen sollte. Wie man sieht sind manche Regeln dieses Gesetzes interpretationsfähig/-bedürftig. Jeder der den Job lange machen will muss im sauberen Fahrwasser bleiben. Mir hat mein Händler bisher alles ausgehändigt was ich wollte, ich habe aber noch nie "Spezialwünsche" vorgetragen, sondern immer vollständige und ausreichende Erlaubnisse vorgelegt.
  8. Es ist ohne Belang was gemacht wird. Tatsächlich liegt kein "für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit" vor. Eine bedürfnisfrei erteilte WBK ist nicht geeignet als Nachweis des Bedürfnis zu dienen. Ein anderweitiges Bedürfnis kann rudimentär gegeben sein, der Nachweis ist jedoch nur schwer möglich. Das kann vor Gericht so oder so enden, vermutlich aber im Bereich "schwarz". Es hat nichts mit vorauseilenden Gehorsam zu tun, wenn man von anrüchigen Dingen die Finger lässt. Wer allerdings gerne Grenzen sucht muss immer aufpassen am Ende nicht auf der falschen Seite zu stehen. Fallen Grenzüberschreitungen unangenehm auf, werden die Grenzen eben enger gezogen. Darf ein Erbe eine Waffe nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a WaffG erwerben und besitzen. Nein, hier ist definitiv kein "für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit" gegeben. Beim Erben kann sogar eine großkalibrige Waffe in der WBK stehen. Welche Prüfung kann ein Händler hier vornehmen - keine. Verantwortlich für den Erwerb und Besitz im Rahmen der "Erlaubnisfreistellung mit Bedürfnis" ist immer der Erwerber/Besitzer. Hat dieser kein Bedürfnis darf er nicht erwerben. Erwerb ohne Erlaubnis, bzw. ohne Erlaubnisfreistellung nach § 12 WaffG ist sanktionsfähig gegenüber dem Erwerber/Besitzer. Der Sportschütze der seine Bedürfnisbescheinigung noch nicht hat und ebenso der verbandslose Sportschütze der sein Bedürfnis nicht abschließend nachgewiesen hat, wird sich vor Gericht sehr schwer tun zu begründen warum er doch ein Bedürfnis hatte, dass über das "ich wollte halt" hinausgeht. Der Händler hat es dabei leicht, er braucht und kann das Vorliegen eines Bedürfnisses nicht prüfen. Das ist wie bei einem Voreintrag, da steht in der WBK auch nur Art und Kaliber. Ob die durch den Käufer erworbene Waffe den der Erteilung des Voreintrages zu Grunde liegenden Bedingungen entspricht, ist für den Händler nicht nachvollziehbar. Eine Erwerbsberechtigung eines Sportschützen sieht nicht anders aus wie die für den Jäger, der 2"-Revolver ist jedoch für den einen unzulässig für den anderen nicht.
  9. Es sollte ihnen egal sein was sie hören. Sie sollten einfach ihre Parteiaussage leben. Freie Demokratische Partei - dann würden wohl auch die Meinungen über diese Partei wieder besser. Der einzig bekannte Politiker der FDP der deren Parteiaussage nach Außen hochhält ist Kubicki. Unklar bleibt ob er nicht nur eine Beruhigungspille darstellt. Der Buschmann jedenfalls hat mit den Gedanken "Freiheit", "FDGO" und "Grundrechte als Abwehrrechte gegen den Staat" so seine Probleme. Eine der vielen Fehlbesetzungen in dieser Regierung. Wie schaut es eigentlich mit den halbautomatischen Schusswaffen in Europa aus? Wieder ein deutscher Sonderweg?
  10. Und du hast noch nie mit einem dummen Troll zu tun gehabt.
  11. Das sind auch nicht die alten Trottel. Diejenigen die auf dem Stand die Arbeit machen, sind meistens auch an allen neuen Dingen interessiert. Die alten Trottel sind die vormals ehrgeizigen Sportler und rumsitzenden Langzeit-Funktionäre. Die arbeiten meistens nur mit dem Mund. Nachdem wir die alle kalt gestellt haben, ging es mit dem Verein wieder bergauf.
  12. Dann wären die 75 Jährigen ja auch schon 60 bis 65 gewesen. Nein die leben immer noch in der Welt von vor 40 Jahren und waren irgendwann einmal ein unbedeutender Lokalmeister in den Langweilerverbänden, während die anderen nur ballern. Natürlich hast du auch recht, in den letzten 2 Dekaden hat sich jede Menge getan.
  13. Gut wenn diese weg sind. Die alten Trottel sind die Plage des ganzen Schützenwesens und machen reihenweise Vereine kaputt. Der Schießsport heute hat in großen Bereichen nichts mehr mit dem Schießsport vor 40 Jahren zu tun. Wer dies nicht kapiert geht den Weg der Evolution. Man muss nicht allem Neuen hinterherhecheln, man darf aber auch nicht stehen bleiben.
  14. Gibt es eigentlich mehr Linksrepetierer als Rechtsrepetierer zu leihen. Mit Verlaub teile uns doch mit wie du heißt und wo du wohnst. 6 Beiträge und solcher Mist. Waffengesetz (WaffG) § 5 Zuverlässigkeit (1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht, 2. bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie b) mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen Da Legalwaffenbesitzer rechtstreu sind bitte ich eine Selbstanzeige bei der zuständigen Behörde zu machen. Wer so handelt ist unzuverlässig und es sollten Tipp´s die zur Verschleierung führen unterlassen werden.
  15. Mensch Triplex, meine Aussage war nicht mehr als Populismus. Natürlich geht so etwas nicht, aber ich hab es satt wenn unter jedem Stein ein A..chlo.h hervor gekrochen kommt und meint einen Anspruch gegen unser Land zu haben.
  16. Wenn ich jetzt schreibe was ich denke, ist das ein rassistisches Hassverbrechen. Deshalb schreibe ich, dass man sich doch besser benehmen sollte und die Regeln unseres Landes mehr beachten sollte. Nur weil es traurig ist, ist es nicht auch ein großer Schaden. Die Menschheit kommt auch so durch. Sollte der Tote gedealt haben, könnte man dem Bruder durchaus die Behandlungskosten für die durch seinen Bruder Geschädigten in Rechnung stellen. Der Ruf nach Hinterbliebenengeld sollte durchaus in diesem Sinn beantwortet werden und sauber verrechnet werden. Das ggf. fällige Schmerzensgeld für die Traumatisierung des Polizisten inklusive.
  17. Nö, er kann sogar sagen er hat das mit voller Absicht getan und ist trotzdem im Recht. Hier braucht nur überlegt werden welchen Orden man dem Mann gibt. Hoffentlich nicht das Bundesverdienstkreuz, dass sollte er wenn er Anstand hat ablehnen. Das haben schon zu viele fragwürdige Personen erhalten, mit denen will man nicht in einer Reihe genannt werden.
  18. Irrtum, es ist gerade zu des Bürgers Pflicht, Behörden und noch viel mehr die Politik auf den Pfad der Gesetzestreue zu bringen. Leider scheitert er wegen Dummheit wiederholt und kläglich und bleibt dann nur der Untertan der nicht erkennen kann es bedeutet Citoye zu sein.
  19. Doch, es ist völlig klar welches Kaliber gemeint ist. Wenn vom Kaliber der Waffe oder eines wesentlichen Teiles gesprochen wird (2.1 Wechsel- und Austauschläufe ......) sind die Maßgrenzen der Waffe oder des wesentlichen Teiles anzuwenden und nicht die Maße von Geschossen. .223Rem ist an der engsten Stelle (Feldprofil) größer als .22lr.
  20. Neusprech in seiner schönsten Form, würden wir jetzt gemeinsam bei einem Bier sitzen würde ich sagen "Depp". Das meine ich aber eher ironisch freundlich und nicht im Sinne einer Beleidigung. Und nein, es ist keine Alibifunktion. Ich halte von keiner Partei recht viel und finde es deshalb wichtig, dass gerade die schädlichen Parteien möglichst klein gemacht werden und zwangsläufig sollte man dann den größten Gegenspieler dieser Parteien stärken. Bis zur Jahrtausendwende konnte es einem nahezu egal sein wer regiert, im Großen und Ganzen lief es recht ordentlich. Das ist seit ca. 2010 vorbei und Schuld sind die von mir genannten Parteien die mich nur noch anwidern.
  21. Unser Land ist in einer schwierigen Lage und erstickt in Bürokratie und überbordenden Regelwerken. Ich habe nur die Schuldigen (Regierungsparteien der vergangenen Jahre) aufgezählt. Der Rest ist eine Interpretation deinerseits. Deutscher Bundestag - 47 Parteien nehmen an der Bundestagswahl am 26. September teil Es gibt also reichlich Auswahl an Parteien die man als "not guilty" bezeichnen kann. Lasse also "deine" Propaganda.
  22. Ich vergaß, in NRW vollzieht die Polizei das Waffengesetz, in anderen Bundesländern ist das eben anders. Ja das ist ein altes Problem der Polizei, alles speichern, auch wenn es nicht mehr gerechtfertigt ist.
  23. Der Deutsche ist perse ein Trottel. Geh nie zu deinem Fürsten, wenn du nicht gerufen wirst. Es gibt im deutschen Rechtsdschungel jede Menge Schlaumeier die etwas falsch machen und das dann, wenn sie erwischt werden, auf Unwissenheit schieben. Eigentlich ist es immer Dummheit und die ganz Dummen lösen in der Regel die negativen Verfahren selber aus, in dem sie einer Behörde Sachverhalte schildern die sie eigentlich besser wissen sollten. Das geschieht immer mit dem Wunsch nach Absolution und weckt erst den schlafenden Hund. Am schlimmsten sind diejenigen die das geschriebene Wort verwenden, dann kann nämlich niemand mehr einen Fehler übersehen. Das gilt für Steuerrecht, Fahrerlaubnisrecht, usw. usw. und natürlich auch für das Waffenrecht. Steht in einer Akte ein Sachverhalt der als unbedeutend bewertet wurde, ist dies eine Ent- und keine Belastung. Im Übrigen, solange die Polizei ihre Erkenntnisse zu Ermittlungsverfahren nicht löscht, können diese Erkenntnisse bei jeder neuen Abfrage der Behörde, wieder vollständig neu mitgeteilt werden. Der Deutsche kümmert sich um das letzte Glied in der Kette, statt dass er diejenigen, die an den Zuständen schuld sind davonjagt. Schön weiter CDSUSFDP+Grün wählen.
  24. Eher teilintegriert, ist aber völlig egal. Die Wanne ist voll und das ganze Gefährt soll auch einiges aushalten. Wuchtmunition, Heat usw.. Das ist wie mit der Knautschzone am Kfz. Die hast du oder nicht. Du hast Sie aber garantiert nicht, wenn es an der Raumtiefe mangelt. Der Gedanke einer innenliegenden Zitadelle als Kernschutz für die Besatzung ist schon schön, aber die Besatzung soll nicht nur überleben, sondern auch mit teilweise beschädigten Fahrzeug weiterkämpfen und ggf. zum eigenen rückwärtigen Bereich zurück kehren können. Die deutschen Panzer hatten in der Frühphase des 2. Weltkrieg senkrechte Wandungen. Für die potentielle Ablenkung der Geschosse des Gegners eher schlecht, für die Raumausnutzung jedoch besser. Damit einher ist immer eine bessere Kommunikationsausstattung und bessere taktische Führbarkeit gegangen, die sich auch in der geringeren körperliche Belastung und damit einer höheren Einsatzfähigkeit gespiegelt hat. Nach dem Panzer III hatten alle Panzer einen mitdrehenden Turmboden, bei den Russen war dies nicht so. Es werden bei einem Panzer immer, je nach Einsatzzweck und Doktrin, verschiedene, oft sich gegenseitig ausschließende Kriterien versucht in Einklang zu bringen. Der Tiger war in allen Varianten dem T34 eindeutig überlegen, aber wie Stalin so schön sagte, Quantität hat eine eigene Qualität. Man sieht ja derzeit wie die kleinen, minimierten Panzertürme umherliegen. Ein kleiner Zitadellenpanzer (eher kleiner besonders geschützter Kernbereich und automatisierter Turm) wird für eine große Besatzung sehr unkommod oder durch die ausgedünnte Besatzung sehr bedienerunfreundlich. An den Boxer-Modulen und deren hochaufragenden Silhouetten sieht man, wohin ein kommoder bedienerfreundlicher Panzerwagen führt. Solche Fahrzeuge hätten wir früher als Atomziele bezeichnet, mit tarnen ist da nicht mehr so viel los.
  25. Einfach mal schauen, was im Turm alles untergebracht ist. Irgendwo her muss der Platz kommen. Die Wanne ist ja bereits voll. Drohnen, Drohnenabwehr, loitering Munition, Bedienerplätze. Als Schwachpunkt würde ich eher die kleine Besatzung sehen. Fahrer, Richtschütze, Drohnenbediener/Funker/Wart usw. und Kommandant. Sonst überlädt man mit Aufgaben, dass ist dann schlecht wenn es unübersichtlich wird. Solange man mit Diesel fährt ist auch jede Hand die Tanken kann ein Gewinn.
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