Wenn es egal ist ob der Lauf glatt oder gezogen ist und es lediglich darauf ankommt ob Flintenkaliber verschossen werden oder nicht schön. Wo ist denn der Begriff Flintenkaliber definiert? Als Beispiel bitte am Kaliber 4 abarbeiten.
Spaß beiseite. Die Absicht des Gesetzgebers war eigentlich eindeutig. Er wollte VFR nicht auf die Gelbe haben, egal ob mit oder ohne gezogenen Lauf. Der ganze Aufstand um die "PumpGun" zeigt doch nur wie dämlich Gesetze gemacht werden. Zuerst der Pistolengriff, dann die Lauflänge und jetzt wieder das zurückrudern um eine lange geübte Praxis "Vorderschaft"-Repetier-Langwaffen mit gezogenem Läufen als nicht auf die Gelbe gehörend anzusehen. Wer beim LKA hat was gesagt, bitte Namen und Dienstgrad veröffentlichen und den Gesetzgeber fragen ob der mehr zu sagen hat als der Bundestag. Wenn der Gesetzgeber eine Änderung machen will, auch kein Problem, dann bitte darauf hinweisen, dass VFR über eine Bedürfnisbescheinigung auch auf die Grüne erwerbbar sind, diese in den vergangenen Jahren Jahren vielfach eingetragen wurden und es keinen wie auch immer gearteten Hinweis auf eine gesteigerte Deliktrelevanz gibt, woraus der Anspruch abzuleiten sei, dass im § 14 Abs. 4 WaffG die Worte "mit gezogenen Läufen" gestrichen werden können.