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Muck

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  1. Überfallen? Einen Behördentransport? Wozu, die fahren nur altes Gelumpe durch die Gegend, dass braucht kein Mensch. Sich über so etwas zu sorgen nennt man Angststörung. Die Statistik spricht hier ein eindeutige Sprache und im übrigen brauchen die SB keine waffenrechtliche Erlaubnis, da die Vollzugsbehörde in aller Regel vom WaffG befreit ist. Sonst könnten sie ja auch keine alten Waffen annehmen. Ja, die Gefahrgutverordnung ist ein Problem bei behördlichen Transport von Munition. Für schizophrene SB sollte es aber problemlos drin sein in ihrer Diensteigenschaft neben den Waffen auch bis zu 50kg Munition als Privatmann zur landesweiten Abgabestelle zu befördern.
  2. 50,- € hierfür und weitere 50,- € wenn eine Klage wegen der Erbenblockiersysteme angestrengt wird. Für konkrete Projekte gibt man eher (oder auch nicht) Geld aus als für ein stilles System der Geheimdiplomatie. FW hat hier viel kaputt gemacht.
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