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Muck

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  1. Wenn es egal ist ob der Lauf glatt oder gezogen ist und es lediglich darauf ankommt ob Flintenkaliber verschossen werden oder nicht schön. Wo ist denn der Begriff Flintenkaliber definiert? Als Beispiel bitte am Kaliber 4 abarbeiten. Spaß beiseite. Die Absicht des Gesetzgebers war eigentlich eindeutig. Er wollte VFR nicht auf die Gelbe haben, egal ob mit oder ohne gezogenen Lauf. Der ganze Aufstand um die "PumpGun" zeigt doch nur wie dämlich Gesetze gemacht werden. Zuerst der Pistolengriff, dann die Lauflänge und jetzt wieder das zurückrudern um eine lange geübte Praxis "Vorderschaft"-Repetier-Langwaffen mit gezogenem Läufen als nicht auf die Gelbe gehörend anzusehen. Wer beim LKA hat was gesagt, bitte Namen und Dienstgrad veröffentlichen und den Gesetzgeber fragen ob der mehr zu sagen hat als der Bundestag. Wenn der Gesetzgeber eine Änderung machen will, auch kein Problem, dann bitte darauf hinweisen, dass VFR über eine Bedürfnisbescheinigung auch auf die Grüne erwerbbar sind, diese in den vergangenen Jahren Jahren vielfach eingetragen wurden und es keinen wie auch immer gearteten Hinweis auf eine gesteigerte Deliktrelevanz gibt, woraus der Anspruch abzuleiten sei, dass im § 14 Abs. 4 WaffG die Worte "mit gezogenen Läufen" gestrichen werden können.
  2. Die Justiz, was ist das? Jede Institution wird von Menschen vertreten. Menschen bewerten Sachverhalte einfach unterschiedlich. Deshalb sollten Gesetze und normierende Vorgaben möglichst eindeutig sein, um den Rahmen innerhalb dessen der "Mensch" wertet so zu gestalten, dass keine konträren Gegensätze herauskommen. Im Großen und Ganzen funktioniert dies auch, für die anderen Fälle gibt es Rechtsmittel.
  3. @disa42 Deine Lieblingswaffe ist eine Walther Lever Action. So etwas ist sicherlich keine Gebrauchswaffe im Sinne Waffen tragender Personen. Mit was du sonst schießt weiß ich nicht, aber der Waffeneinsatz gegen Menschen unterliegt regelmäßig vorhergegangenen Stresssituationen und ist mit dem Scheibenlochen nicht einmal im Ansatz zu vergleichen. Bei echten Schießereien, ob im Krieg, im Polizeieinsatz oder im Verbrecher-shoot-out fliegen immer jede Menge Geschosse durch die Luft und treffen meistens alles außer das Gewünschte. In deinem zweiten Satz bist du ja schon auf dem richtigen Weg und dabei solltest du es belassen. Man kann zu allem eine Meinung haben, aber es ist nicht immer erforderlich dass man diese äußert.
  4. Wo im Gesetz kann man diese Definition den nachlesen?
  5. Zu 1. Die drei Handgriffregel ist für´n Arsch und sorgt nur dafür dass man ruck-zuck zum Straftäter wird. Zu 2. Wer spricht hier immer von jedem. In Tschechien gibt es den Waffenschein auch für das normale Volk und die Tschechen geben auch nicht jedem einen Waffenschein, sondern fordern eine ausreichende Ausbildung und ein straffreies Leben als Voraussetzung. Zu 3. Wo ist denn der Unterschied zu jetzt? Der Gewalttäter sorgt immer dafür, dass sein Opfer wehrlos ist. Heutzutage braucht er sich dazu halt nicht besonders anstrengen. Zu 4. Blödsinn. Auch bei einer Erleichterung würde nicht jeder Clochard zum Waffenscheinträger. Der Durchschnittsbürger nutzt jeden Tag tödlich wirkende Gegenstände ohne dass das Abendland in Gefahr ist. Durchschnitt ist die Mitte und nicht unten. Zu 5. Gegen Gewalttäter hilft eine SRS-Waffe nur bedingt. Die Hauptursache liegt unter anderem darin, dass dieser Personenkreis völlig unausgebildet agiert. Zu 6. Kein gesteigertes Bedürfnis sondern eine gesteigerte Ausbildung ist das Maß der Dinge. Bedürfnisprüfungen und eine freiheitliche Gesellschaft widersprechen sich. Es entscheiden andere über dass was du für dich als nötig erachtest. Zu 7. Nimm noch die persönliche Eignung dazu und dann sind wir einer Meinung.
  6. Wir sind nicht beim Staats/Systembashing. Die Masse der Streifenhörnchen sind ok, Ausnahmen bestätigen die Regel. Diese Streifenhörnchen müssen oft einiges machen dass ihnen widerstrebt. Aus welcher Richtung kommen denn die Vorgaben, von oben oder von unten? Sobald die Dienststellung die Streifenhörnchen übersteigt, steht es in etwa 50/50 zwischen Karrieristen die alles machen was sie weiter bringt und Leuten die nach wie vor ihren eigenen Verstand benutzen. Diese Karrieristen handen oft politisch und behaupten dass wäre der Sicherheitslage geschuldet. Für diese Leute ist jeder der sein Recht selber schützen kann oder will in erster Linie ein Konkurrent und das wird nicht geduldet. Siehe die Diskussionen über die Bürgerwachen in NRW. Wie war das mit dem Türsteher und dem Einhandmesser? Das war ein Kriminaldirektor der in der Anhörung vortrug, also alles andere als ein Streifenhörnchen. Munition außer Haus, gefordert vom ehemaligen Vorsitzenden des BDK; usw. usw. usw.. Wer jetzt glaubt das sind nur Einzelpersonen, Karrieristen stellen sich nur selten auf eine scharfe Mine, wenn sie nicht die Rückendeckung ihrer Führungsoffiziere, äh, wollte schreiben ihrer Führungsetage haben. Da bleibt nur der Schluss, die Polizeien sind der Feind, dies ist nicht zu verwechseln mit den Polizisten denen man im Alltag begegnet. Die schlimmen Täter sitzen immer hinter Schreibtischen. Jeder der hier den Chorgeist pflegt, weil er selbst in öffentlichen Diensten steht oder stand, unterstützt damit die Lügner in den Chefetagen. @uwewittenburg Selbstverständlich darf man keine Pauschalurteile fällen und über die meisten Dinge weis man nur dann Bescheid, wenn man selbst dabei war. Aber sogar da bekommt man nicht alles mit. Mein Vorhalt, dass sich Polizeivertreter in unsachlicher oder gar lügnerischer Art und Weise gegen die Rechte des Bürgers aussprechen, kann aber an Personen festgemacht werden und sind dadurch kein Pauschalurteil. Es sind immer die krummen Hunde die die durchaus löbliche Arbeit der Anständigen diskreditieren.
  7. Den ersten Satz könnte man durchaus als herabwürdigende Beleidigung verstehen. Macht nichts, ich sage auch gerne dass das Tragen von Kappen scheinbar die Sauerstoffversorgung des Gehirns abschnürt und Personen die den ganzen Tag eine Kappe tragen beim Denken eingeschränkt sind . Dabei bin ich mir aber bewusst, dass es immer Solche und Andere gibt. Und weist du was, den zweiten Satz glaube ich dir sogar . Das waren halt andere Zeiten, dort war auch Schluss wenn einer am Boden lag. Leider habe ich zur Stellung der Polizeien in diesem Land trotzdem Recht, vor allem bei deren Führungsetagen.
  8. Wenn du mit "denn die für Sicherheit sorgen sollen sind zu teuer" deine alten Kollegen (die Polizei) meinst, hast du das System "Leben" nicht verstanden. Die Polizei schützt dich nur selten bis gar nicht. Sie ist nie da wenn du sie brauchst. Ihre Hauptaufgabe liegt im Allgemeinen darin, dass sie dich rächt und dass schafft sie oft nur sehr unzulänglich. Jeder hat nur den Schutz für den er selbst sorgt oder für den er durch Dritte, wie z. B. ein privates Sicherheitsunternehmen, sorgen lässt. Der Schutz der Polizei kann allenfalls ein indirekter sein. Der Täter weis, dass es die Polizei und die Strafverfolgung gibt und unterlässt deshalb sein Tun. In den klassischen Lebenslagen - Schläger in der U-Bahn oder geplanter Überfall - ist dieser indirekte Schutz jedoch nachweislich nicht gegeben. Genau genommen ist die Polizei sogar dein Feind, denn sie unterlässt zu keinem Zeitpunkt ihre Bemühungen dafür zu sorgen (negative Stellungnahmen gegenüber der Politik), dass der Privatmann wehrlos ist und bleibt. Ebenso ist noch keine einzige Diktatur in den Sattel gekommen, ohne sich nicht zuvor der Polizei durch Zuwendungen rückzuversichern. Die schlimmsten Verbrecher handelten immer im Auftrag des Staates und wurden dabei regelmäßig von der Polizei unterstützt. Gedacht ist der Auftrag der Büttel immer anders, man muss aber genau hinschauen um nachhaltig zu verhindern, dass sich die Polizei in einem Staat verselbständigt.
  9. M.E. wird man ohne konkreten Auftrag, der auch noch die Prüfung der Gefährdung besteht, derzeit bei allen Behörden scheitern, halte dies aber für rechtswidrig.
  10. Nur, dass bei der von Dir zitierten Passage nicht der rot markierte Teil der Entscheidende ist, sondern der Halbsatz, der danach kommt. Irrtum, der rote Satzteil regelt das "wer und weshalb" und der darauffolgende Halbsatz regelt das "warum und was". Die Glaubhaftmachung aus dem ersten Satzteil bedeutet nicht, dass der Bewacher beweisen muss, dass er sein Geschäft nachhaltig betreibt. Es beutet, dass es für einen objektiven Dritten wahrscheinlich erscheint, dass dies so ist. Die Wörter "werden und werden sollen" beschreiben den Umstand "hat Aufträge oder bemüht sich um Aufträge". "Werden sollen" bedeutet also, dass das "warum und was" zu diesem Zeitpunkt noch nicht konkretisiert sein müssen um ein Bedürfnis anerkannt zu bekommen. Der Beamte der die Worte "werden sollen" nicht ausreichend würdigt handelt fehlerhaft, egal ob er dies mit Absicht oder aus Unkenntnis tut. Wer als ministerieller Beamter Weisungen nach unten gibt alles abzulehnen kratzt am § 339 StGB.
  11. Nur zur Erinnerung, die Voraussetzungen sind nach wie vor auch Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und Sachkunde. Genauso wie beim Sportschützen, nur etwas mehr. Wenn ich sehe zu welchen Geistesleistungen Sportschützen fähig sind, würde ich mich auf den Straße nicht mehr sicher fühlen...... wenn nicht die Statistik eine eindeutige Sprache pro Sportschütze sprechen würde. Mit unseren Voraussetzungen als Sportschützen oder Jäger bekommt man in Tschechien einen Waffenschein. Auch dort spricht die Statistik eine eindeutige Sprache pro Waffenscheinbesitzer. Der legale Waffenbesitzer ist im allgemeinen über die Maßen rechtstreu und schwarze (legale) Schafe werden nicht nur in D sondern weltweit aussortiert. Die momentane Vorgehensweise bei Bewachern entspricht eigentlich einem Berufsverbot. Waffenschein gibts nur, wenn ein Auftrag objektiv nachprüfbar (durch Polizei, also eigentlich nie, da nicht gewünscht) eine Gefährdung ergibt, den Auftrag gibts aber nur wenn man bereits einen Waffenschein hat, denn ein Auftraggeber der mit den Worten begrüßt wird "im Prinzip schon, aber da muss ich erst meine Behörde fragen, unterschreiben Sie bitte hier und melden sich in einer Woche wieder" wird kein Auftraggeber werden. Hier können also nur bereits situierte Unternehmen, die bereits laufende Aufträge aus Geldtransporten usw. haben, zum Zuge kommen, der Anfänger hat kaum eine Chance. Das Gesetz fordert hingegen nur: Ein Bedürfnis zum Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen wird bei einem Bewachungsunternehmer (§ 34a der Gewerbeordnung) anerkannt, wenn er glaubhaft macht, dass Bewachungsaufträge wahrgenommen werden oder werden sollen, die aus Gründen der Sicherung einer gefährdeten Person im Sinne des § 19 oder eines gefährdeten Objektes Schusswaffen erfordern. Satz 1 gilt entsprechend für Wachdienste als Teil wirtschaftlicher Unternehmungen. Ein nach den Sätzen 1 und 2 glaubhaft gemachtes Bedürfnis umfasst auch den Erwerb und Besitz der für die dort genannten Schusswaffen bestimmten Munition. Das Gesetz fordert also die Glaubhaftmachung. Wir haben jemanden der die Vorausetzung nach der GewO erfüllt, eine Reihe von Vorleistungen erbracht hat, ohne waffenrechtlichen Makel ist (Zuverlässigkeit und Eignung) und durch seine Gewerbeanmeldung, ggf. verbunden mit der Schaffung eines Geschäftsbetriebs (Büro usw.) seinen Willen dokumentiert eine Gewerbe zu betreiben und damit seine Absicht mehr als glaubhaft macht und lassen zu, dass die Behörde entgegen des Gesetzes einfach nein sagt, weil die Ministerialbürokratie dies so will. Es stünde nichts dagegen, wenn ein Bewacher über Jahre keine adäquaten Aufträge hat diesem die Erlaubnisse mangels Bedürfnis wieder zu entziehen. Das nicht "starten lassen" stellt jedoch ein faktisches Berufsverbot dar.
  12. 50,- € hierfür und weitere 50,- € wenn eine Klage wegen der Erbenblockiersysteme angestrengt wird. Für konkrete Projekte gibt man eher (oder auch nicht) Geld aus als für ein stilles System der Geheimdiplomatie. FW hat hier viel kaputt gemacht.
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