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Muck

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  1. Überfallen? Einen Behördentransport? Wozu, die fahren nur altes Gelumpe durch die Gegend, dass braucht kein Mensch. Sich über so etwas zu sorgen nennt man Angststörung. Die Statistik spricht hier ein eindeutige Sprache und im übrigen brauchen die SB keine waffenrechtliche Erlaubnis, da die Vollzugsbehörde in aller Regel vom WaffG befreit ist. Sonst könnten sie ja auch keine alten Waffen annehmen. Ja, die Gefahrgutverordnung ist ein Problem bei behördlichen Transport von Munition. Für schizophrene SB sollte es aber problemlos drin sein in ihrer Diensteigenschaft neben den Waffen auch bis zu 50kg Munition als Privatmann zur landesweiten Abgabestelle zu befördern.
  2. Für den Sportschützen gilt "lex specialis derogat legi generali". Solange der Sportschütze sich auf deutsche Sportordnungen beruft sind diese vorrangig. Kann der Sportschütze ein darüber hinausgehendes Einzelfallbedürfnis geltend machen um ggf. außerhalb Deutschlands an einer sportlichen Veranstaltung mitwirken zu können ist evtl. auch diese "Traumwaffe" möglich. Wir sprechen hierbei aber eher über Theorie und nicht über Praxis. Die Praxis kommt hier nur zur Geltung wenn man jemanden kennt oder sich das "Recht" erklagt.
  3. Es war kein Abhanden kommen, weshalb der § 12 nicht in Frage kommt. Der § 8 ist die Lösung. Es handelt sich um Eigentum, der vormalige Besitzer ist wieder zuverlässig und besitzt mittlerweile als Sportschütze wieder Waffen. Sein persönliches Interesse an den Waffen ist der erneute Besitz seines Eigentums vor allem in Verbindung mit dem Umstand, dass er aus anderen Gründen selbständig erlaubnispflichtige Waffen und Munition besitzen darf. Wenn der SB nicht will bleibt nur die Klage. Der § 20 kommt nicht mehr in Betracht, der wurde bereits vollständig abgearbeitet.
  4. Bei echter Gefahr und mehreren Gegner hilft nur eine KW. Der Ausbildungsstand muss dabei nicht dem eines Professionellem entsprechen. Nach diesem Motto arbeitet auch die Polizei. Die Masse der eingesetzten Polizisten verfügt in der bewaffneten Verteidigung nur über ein Grundwissen ohne besonderen Übungshintergrund.
  5. Jede Stimme für eine Partei die bereit ist mit den Grünen ins Bett zu steigen ist eine Stimme für die Gun-Grabber. Was bleibt dann über?
  6. Die aus dem Missbrauch resultierende Tat war aber sicherlich ebenfalls verboten und wenn nicht, so stellt sich noch mehr die Frage, was soll das? Erbwaffensicherung mit Laufstöpsel ist statistisch nachweisbar reine Schikane. Ich wünsche jedem Befürworter einer solchen Schikane die Krätze.
  7. @Daytripper Das Innerste ich kennt keine Rücksicht. Sag deiner Alten sie soll sich daran gewöhnen, dass Waffen im Haus sind oder das Haus verlassen. Wenn es ihr Haus ist braucht sie nicht gehen, dann bleibt ihr als Alternative nur das daran gewöhnen. Es gibt hier nichts, aber auch gar nichts zu diskutieren oder zu besprechen.
  8. Wenn es egal ist ob der Lauf glatt oder gezogen ist und es lediglich darauf ankommt ob Flintenkaliber verschossen werden oder nicht schön. Wo ist denn der Begriff Flintenkaliber definiert? Als Beispiel bitte am Kaliber 4 abarbeiten. Spaß beiseite. Die Absicht des Gesetzgebers war eigentlich eindeutig. Er wollte VFR nicht auf die Gelbe haben, egal ob mit oder ohne gezogenen Lauf. Der ganze Aufstand um die "PumpGun" zeigt doch nur wie dämlich Gesetze gemacht werden. Zuerst der Pistolengriff, dann die Lauflänge und jetzt wieder das zurückrudern um eine lange geübte Praxis "Vorderschaft"-Repetier-Langwaffen mit gezogenem Läufen als nicht auf die Gelbe gehörend anzusehen. Wer beim LKA hat was gesagt, bitte Namen und Dienstgrad veröffentlichen und den Gesetzgeber fragen ob der mehr zu sagen hat als der Bundestag. Wenn der Gesetzgeber eine Änderung machen will, auch kein Problem, dann bitte darauf hinweisen, dass VFR über eine Bedürfnisbescheinigung auch auf die Grüne erwerbbar sind, diese in den vergangenen Jahren Jahren vielfach eingetragen wurden und es keinen wie auch immer gearteten Hinweis auf eine gesteigerte Deliktrelevanz gibt, woraus der Anspruch abzuleiten sei, dass im § 14 Abs. 4 WaffG die Worte "mit gezogenen Läufen" gestrichen werden können.
  9. Wo im Gesetz kann man diese Definition den nachlesen?
  10. 50,- € hierfür und weitere 50,- € wenn eine Klage wegen der Erbenblockiersysteme angestrengt wird. Für konkrete Projekte gibt man eher (oder auch nicht) Geld aus als für ein stilles System der Geheimdiplomatie. FW hat hier viel kaputt gemacht.
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