

Muck
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Frage zum "Beleg über den vor. Verleih einer Waffe" §38 WaffG
Muck antwortete auf hobbes_am_stand's Thema in Waffenrecht
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Frage zum "Beleg über den vor. Verleih einer Waffe" §38 WaffG
Muck antwortete auf hobbes_am_stand's Thema in Waffenrecht
Richtig, was beweist, Bier macht glücklich verwirrt aber gelegentlich die Sinne.😇 -
Frage zum "Beleg über den vor. Verleih einer Waffe" §38 WaffG
Muck antwortete auf hobbes_am_stand's Thema in Waffenrecht
Es gibt keine Leihe im Sinne des WaffG. Man erwirbt im Rahmen einer Erlaubnisfreistellung die an bestimmte Vorbedingungen geknüpft ist. Dabei wird vermutlich für die Waffe in aller Regel auch eine Leihe im Sinne des BGB (§ 598 ff.) stattfinden, für die Munition nicht, sonst müsste man diese wohl unbeschadet zurückgeben. Die Grundlagen des Erwerbs, als das wer, das was und das wie lange, ist im § 12 WaffG geregelt und wie der Nachweis hierüber auszusehen hat ist im § 38 geregelt. Und ja in diesem Gesetz hat sich regelmäßig etwas geändert, weshalb die schönen Vordrucke oft Makulatur sind. Einfachste Form ist eine Kopie der WBK auf der die Pflichtangaben des § 38 [(aktuell Abs. 1 Nr. 1 lit. f - wer ist überlassender Besitzer und wer ist vorübergehender Besitzer nebst Datum des Übergangs (wegen Festlegung des Beginns der Monatsfrist des § 12 WaffG)] vermerkt werden. Die gegenständliche Waffe muss natürlich auch bezeichnet (Verweis auf die Lfd. Nr. der WBK) oder in der Kopie gekennzeichnet werden und Fleißige können noch auf § 12 Abs. 1 Nr. 2 Ziffer 1 WaffG verweisen wenn Munition mitgegeben wird. Vordrucke ändern sich nie so schnell wie Gesetze, beim WaffG schon gar nicht. Jeder behördliche Vordruckersteller der den Begriff der Leihe im Zusammenhang mit dem WaffG verwendet ist ein Ahnungsloser. -
Das hab ich schon anders erlebt. Es endete mit Rückzahlung des Artikels, incl. Zahlung sämtlicher Verfahrenskosten zu Lasten des Verkäufers, plus ein kleiner Obolus damit die Einstellung nach § 153a StPO erfolgen konnte. Eingestellt wurde das Verfahren, aber eben nicht sang- und klanglos. Wie gesagt. Konditionalsatz. Was wurde wirklich beschrieben.
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Konditionalsatz: Wenn es keine "HK ZF Montage für G3 und MP5" sondern eine "Tokyo Marui" Montage ist, und dies nicht so angegeben wurde, würde ich die Montage zurücksenden (Beleg aufheben) und das Geld zurück verlangen. Erfolgt dies nicht nach einer angemessenen und gesetzten Frist, würde ich Strafanzeige wegen versuchtem Betrug erstatten. Der Verkäufer kann dies dann unter Lehrgeld verbuchen und hat selbst in der Hand wie hoch dieses ausfällt. Entscheidend ist was tatsächlich genau beschrieben wurde, deshalb Konditionalsatz - Wenn, dann. P.S.: Es gibt bei den Softair-Artikeln viele Dinge die als Zubehör auch an echten Waffen Verwendung finden können, obwohl diese hauptsächlich auf Softair verbaut werden. Das ist meistens preiswerte Fernostware die nicht unbedingt in der Qualität ausschließlich für Softair passen sondern so billig sind, dass man sie eben in diesem Segment auch anbietet. Handschutz für Rail´s bspw.. Einfache Alumontagen für Picatinny (geht bei .22 Wechselsystemen/Waffen oft problemlos) usw. usw.
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Gelbe WBK - Begrenzung auch für "alte" Gelbe nach 2003?
Muck antwortete auf MarkF's Thema in Waffenrecht
Eher auf die Unfähigkeit der Politik. Wenn ständig die Vorgaben geändert werden ist eine Nachpflege alter Datenbestände aus tatsächlichen Gründen nicht mehr möglich. Für den Betroffen selbst ist das jedoch völlig egal, dient nur der Statistik für Schwachmatten. -
Gelbe WBK - Begrenzung auch für "alte" Gelbe nach 2003?
Muck antwortete auf MarkF's Thema in Waffenrecht
Richtig. Anschließend geht er zur Behörde und will einen Nagant mit Bedürfnis im Einzelfall. Du weißt wie das ausgeht und ja, jeder hat das Recht dumm zu sein. Es sind halt leider diese Trottel die es langfristig den anderen schwer machen. Ein Sachbearbeiter der sich auskennt kann einen solchen Dummkopf aber schnell den Riegel vorschieben und nachher wird geklagt warum man kein Waffenbesitzer mehr ist. Sammeln mit gelber WBK ist nicht vom Bedürfnis des Sportschützen gedeckt. Versuch dir doch selbst zu erklären warum 10 K98k erforderlich sind. Ich will es dir nicht unterstellen und gehe eher davon aus, dass du nur der Advocatus Diaboli sein willst, aber deine Argumentation ist genau diejenige, die von den Trotteln benutzt wird. P.S.: Nur um das auch klarzustellen. Das "Bedürfnis / braucht der das?" ist einer freiheitlich demokratischen Grundordnung unwürdig. Man könnte auch eine generelle Zahlenschwelle machen, dass könnte man mit "Ordnung und Sicherheit" durchaus begründen. Mir wäre eine vernünftige Zahl, wie z. B. 25-30 Waffen und dafür kauf dir was du willst und dir gefällt, lieber, als diese Bücklingsregel des Bedürfnisses. Die üblichen Waffenbesitzer würden diese Zahl meistens nicht ausnutzen und das Gewese um die Sachen die uns gefallen wäre nicht so aufwändig. Das wollen aber die Verbände nicht, denn dann werden sie in weiten Teilen überflüssig. Erkenne deinen Feind. -
Gelbe WBK - Begrenzung auch für "alte" Gelbe nach 2003?
Muck antwortete auf MarkF's Thema in Waffenrecht
Man könnte auch einfach mal den alten 14/4 lesen. Der begünstigende Verwaltungsakt bleibt auch nach dem neuen Recht vollständig erhalten. (4) Sportschützen, die dem Schießsport in einem Schießsportverband nach § 15 Abs. 1 als gemeldetes Mitglied nachgehen, wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 unter Beachtung des Absatzes 2 Satz 2 Nr. 1 und Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt. Unbefristet jedoch nicht unbegrenzt. Auch vorher war die Grenze das Bedürfnis. Der Bedürfnisumfang ist nunmehr nur zahlenmäßig abschließend geregelt und die Behörden brauchen nicht mehr mit Leuten herumkaspern die den 88 K98k brauchen um ihre Schießleistungen zu verbessern. -
Waffengeile Mainstreampresse! Bald Sturmgewehrpflicht für Sportschützen?
Muck antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Nein das ist kein Streitpunkt. Wer mehr will muss sich halt darum bemühen. Genau hierfür wurde eine neue Pipeline gebaut. So könnte das Geschäft für beide Seiten günstiger ablaufen, aber man will sich ja lieber ins Knie schießen. -
Waffengeile Mainstreampresse! Bald Sturmgewehrpflicht für Sportschützen?
Muck antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Du bist deutscher als du glaubst. Nur weil du deine Heimat nicht frank und frei liebst glaubst du dass andere Völker das genauso sehen. https://www.derstandard.de/story/2000130975410/gazprom-liefert-wegen-europas-gaskrise-mehr-als-pflichtmenge Ist eine österreichische Sozialistenzeitung nun auch schon Westfernsehen? Für den Rest gelten einfach die Gesetze des Marktes, aber in D will man keine Versorgungssicherheit sondern grüne Politik. -
Waffengeile Mainstreampresse! Bald Sturmgewehrpflicht für Sportschützen?
Muck antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Nö, war in Afghanistan auch so. -
Waffengeile Mainstreampresse! Bald Sturmgewehrpflicht für Sportschützen?
Muck antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Es wird nur ein Vasall destabilisiert. Deutschland mit seiner realitätslosen Regierung. -
Waffengeile Mainstreampresse! Bald Sturmgewehrpflicht für Sportschützen?
Muck antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Die Sanktionen werden wirken und zwar zu Gunsten der Macht am westlichen Ende des Atlantiks. Wer glaubt sich von Russland unabhängig machen zu müssen macht sich in erster Linie abhängig von Anderen. Darunter leiden wird ein großer wirtschaftlicher Konkurrent, und vor allem dessen Bewohner, am östlichen Rand des Atlantiks. Wenn es geht soll Russland zur Gänze zerschlagen werden, auch dass ist ein alter amerikanischer Traum, schließlich lagern dort immense Bodenschätze. Das war nicht erst in den 1990er das Ziel und hat nur teilweise funktioniert. Und nein, ich bin kein Antiamerikaner, ebenso wenig wie ich ein Antirusse bin. Bei Politik geht es nie um den Bürger, Demokratie oder sonst irgendwas, es geht immer ausschließlich um Interessen von Staaten oder Personen. Die Bolschewisten haben im russischen Bürgerkrieg die Ukrainer und die Weißrussen als eigenständige Völker anerkannt um den Kriegsgegner zu schwächen und die Separatisten auf ihre Seite zu ziehen. Kommt einem bekannt vor, oder? Ja wir brauchen einen Great Reset, aber nicht so wie es sich die Politiker/Fürsten/Wirtschaftsmagnaten oder die die sich dafür halten wünschen. Geschichtliches zu Russland und dem vormaligen sowjetischen Verwaltungssprengel Ukraine. -
Meistens sind nicht die Restriktionen übertrieben, sondern das Mangelwissen der Begehrer. Jemand der Sammeln will und sich dafür ein Gutachten durch einen Dritten schreiben lassen muss ist in etwa genauso ernst zu nehmen wie ein Führerscheinaspirant der sich durch einen EX-Formel1-Fahrer bestätigen lässt, dass dieser Auto fahren kann. Beim Sammeln haben Behörden unbestritten Defizite, wenn man aber so manchen (Traum-)Sammler/Häufler zuhört sind dort die Defizite nicht geringer. P.S. Persönlich wäre bei mir das Sammeln nur durch Sachkunde, Zuverlässigkeit/Eignung und die Verwahrmöglichkeiten begrenzt. Ob gesammelt oder gehäufelt wird wäre dabei egal. Nieder mit dem Bedürfnisprinzip, eine Schande für jede freiheitlich demokratische Grundordnung. In einem freiheitlichen Staat hat niemand das Recht zu fragen "braucht der das". Zur Gefährlichkeit von Waffen die da immer angeführt wird, eine Waffe ist, solange Sie kein Täter in Händen hält, völlig inert zur Umwelt. Waffenlagerung (Diebstahlschutz) ist nicht mit einem Gefahrgutlager zu verwechseln wo die bloße Existenz auch bei regulären Betrieb die Gefahr darstellt.
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Waffengeile Mainstreampresse! Bald Sturmgewehrpflicht für Sportschützen?
Muck antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Das Geld das bei uns den Bach runter geht wird aber nicht von Putin verbrannt sondern von unserer eigenen Regierung zum Nachteil des deutschen Volkes und derer die wirklich gerne hier leben. -
Widerruf der WBK grün+gelb , Folgen beim weiteren Schießen im Verein?
Muck antwortete auf Maverick0707's Thema in Waffenrecht
Der Vorstand kann jederzeit die Behörde anschreiben und mitteilen, dass Mister X in seinem Verein schießen will und bittet um Mitteilung sofern dies aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Wenn man bis DATUM nichts mitgeteilt bekommen hat, geht man davon aus, dass keine Bedenken bestehen. Und schon ist die Katze vom Baum. -
Widerruf der WBK grün+gelb , Folgen beim weiteren Schießen im Verein?
Muck antwortete auf Maverick0707's Thema in Waffenrecht
Das war die Antwort, sonst hätte er gesagt, dass er jederzeit schießen darf. -
Widerruf der WBK grün+gelb , Folgen beim weiteren Schießen im Verein?
Muck antwortete auf Maverick0707's Thema in Waffenrecht
Die Ausgangslage war ein Sturm im Wasserglas. Ein waffenrechtlich Unzuverlässiger gegen den kein Waffenbesitzverbot erlassen wurde, darf auf dem Schießstand alles was auch ein waffenrechtlich nicht Überprüfter darf. Die Zuverlässigkeit entscheidet über den selbständigen uneingeschränkten Umgang/Zugang (via WBK) mit erlaubnispflichtigen Waffen und Munition, also zu Hause, auf dem Weg zum Stand, zum Händler usw.. Ein Unzuverlässiger darf jedoch nach wie vor erlaubnisfreie Waffen selbstständig besitzen und benutzen. Ein Waffenbesitzverbot hingegen erstreckt sich je nach Verbotsumfang auf die jeweilige Waffengruppe (erlaubnisfrei oder erlaubnispflichtig) ohne Ausnahme in jeder Lebenslage. Hier gibt es keine wie auch immer geartete Freistellung nach § 12 WaffG. Der Vorstand kann vom Unzuverlässigen durchaus Auskunft verlangen warum und auf welcher Basis er seine Waffenbesitzkarte verlor. War dies ein Widerruf so kann/muss (Vereinssatzung beachten) er ihm die Teilnahme am Vereinsleben wie einer Person ohne WBK jederzeit ermöglichen. -
Widerruf der WBK grün+gelb , Folgen beim weiteren Schießen im Verein?
Muck antwortete auf Maverick0707's Thema in Waffenrecht
Gilt natürlich je nach Verbotsumfang auch bereits für erlaubnisfreie Waffen. -
Widerruf der WBK grün+gelb , Folgen beim weiteren Schießen im Verein?
Muck antwortete auf Maverick0707's Thema in Waffenrecht
Diejenigen mit massiven Mängeln in der Sachkunde sollen doch einfach noch einmal bei Pulvernase nachlesen. Er hat bereits alles angeführt was hier einschlägig ist. Einzig die Sache mit dem Aufpasser ist grenzwertig. Der Aufpasser kann dann ausreichen wenn eine Tätigkeit stattfindet in der der auf den aufgepasst wird lediglich der verlängerte Arm eines Berechtigten ist, z. B. beim Transport von mehreren ordnungsgemäß verpackten Waffen vom Auto in die Schießstätte. Hier findet keine selbständige Handlung durch den "Träger" und damit kein Erwerb statt. Rennt der Träger mit der Waffe davon, ist dies Erwerb und Überlassen, dann wir die Luft bereits wieder dünn. Wer eine geladene Waffe auf dem Schießstand in Händen hält ist regelmäßig Erwerber und Besitzer derselben, da hier die Einflussnahme einer Aufsicht zu gering ist um den Willen des Tätigen zu steuern. Die Erlaubnisfreistellung auf der Schießstätte hat dabei nichts mit dem Erwerbs- und Besitzgeschehen zu tun. Im Sinne dieses Gesetzes (WaffG) 1. erwirbt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber erlangt, 2. besitzt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt, § 12 Abs. 1 Nr. 5 und § 12 Abs. 2 Nr. 2 WaffG spricht explizit von "erwirbt". Im Klartext ist damit das Schießen von Leuten mit einem Waffenbesitzverbot für erlaubnispflichte Waffen oder Munition für denjenigen für den das Verbot ausgesprochen wurde eine Straftat. Weiß der überlassende Waffenbesitzer um den Sachverhalt sollte er einmal in den § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c WaffG schauen. -
WELT: "Im toten Winkel des deutschen Waffenrechts"
Muck antwortete auf Sgt.Tackleberry's Thema in Allgemein
Das ist insoweit völlig richtig. Wenn die Behörden jedoch durch eine Drecks-, Verbrecher-, Korruptions-Regierung/Kamarilla/Buntentag mit einer Vielzahl unnötiger Maßnahmen auf allen Verwaltungsebenen überlastet werden ist es müßig den Behörden die Schuld zu geben. Der Fisch fängt am Kopf zu stinken an und der deutsche Kopf stinkt zu Himmel wie kaum wo anders. Bei einem bereinigten Waffengesetz, dass von Unsinnigkeiten wie Magazinanmeldungen und Dekowaffen befreit wird ist auch Verwaltungskraft für wirklich Wichtiges vorhanden. Daran kranken heute Behörden flächendeckend. Der Strom, der Strom, verträgt kein Ohm. Heil Blackout, heil Energiewende, heil Zivilisationsende (ein weiteres Beispiel einer versagenden Führung). -
Waffe, die man nicht hat und nicht will, in WBK eintragen.
Muck antwortete auf JägermitHut's Thema in Waffenrecht
Wenn du die Waffe erworben hast um diese dauerhaft zu besitzen musst du sie eintragen lassen und ggf. wenn die Nachbesserung erfolglos blieb und wieder zurück gegeben wird auch austragen lassen. Wurde diese nur zur Ansicht gesandt läuft das unter § 12 Abs. 1 WaffG - kein Eintrag. Die Waffenhistorie hat hiermit sehr wenig zu tun. Der Händler kann nur melden was wirklich geschah bzw. vereinbart war - siehe auch § 37e Abs. 3 WaffG. Ein Händler hat eine ggf. fehlerhafte Meldung zu korrigieren. -
25.000 Mitbenutzungserlaubnisse im NWR eingetragen
Muck antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Waffenrecht
Nö, ist da auch nicht erforderlich. Dafür gibt es mehrere Urkunden. Z. B. die Waffenbesitzkarte für Sportschützen (Mun. für eingetragene Waffen inkl., § 14 Abs. 1 Satz 1 WaffG), die Waffenbesitzkarte allgemeiner Art durch Munitionsstempel oder Eintrag (§ 10 Abs. 3 Satz 1 WaffG). Für den Jagdscheininhaber den Jagdschein (§ 13 Abs. 5 WaffG). Stammdatenblätter enthalten NWR-ID´s zu den Waffen, den Erlaubnissen und zum Besitzer. P.S. Natürlich braucht der Händler nur die NWR-ID´s für die Waffe (die er z. B. entgegen nehmen soll), die Erlaubnis und die Person. Deren Übermittlung kann auch anders erfolgen. Z. B. durch mündliche Mitteilung durch den Besitzer nachdem dieser die NWR-ID´s auswendig gelernt hat. 😎 Die Personen-ID und die Erlaubnis-ID werden mittlerweile auch in die Waffenbesitzkarten gedruckt. Dann braucht man bei einem Neuerwerb auch kein Stammdatenblatt weil alle Auskünfte vorliegen. Wenn ein Händler die Erwerbsberechtigung prüft sieht er übrigens auch welche Waffen schon eingetragen sind, bzw. waren. Seid doch nicht immer so kompliziert, das ist das wAffengesetz schon von ganz alleine. -
25.000 Mitbenutzungserlaubnisse im NWR eingetragen
Muck antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Waffenrecht
Danke für den Hinweis. Habe ich wohl übersehen. -
25.000 Mitbenutzungserlaubnisse im NWR eingetragen
Muck antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Waffenrecht
@chapman Nennt sich Stammdatenblatt und braucht der Händler wenn er eine Waffe überlasst oder entgegennimmt um seine Meldung ans NWR abzusetzen. Das kann der Waffenbesitzer bei seiner Behörde anfordern. @Schwarzwälder Lange Magazine (KW>20, LW>10) sind verbotene Gegenstände. Hier wird lediglich das Verbot gegenüber dem Anzeigenden nicht wirksam. Magazine werden nur durch eine Anzeigebescheinigung bestätigt. Ein Besitzstatut für Mitbenutzer ist nicht vorgesehen. Wenn man genügend Magazine hat erstellt einfach jeder Beteiligte eine Anzeige nach § 58 Abs. 17 WaffG. @Elo Verpflichtungsklage wenn bei Vorliegen eines Bedürfnisses kein Eintrag als Mitbenutzer stattfindet.