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ASE

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Alle Inhalte von ASE

  1. Weiter oben schwurbelt man sich das zurecht: Ansonsten: Wettkämpfe mit jeder ÜK-Waffe, aber positiv für die Schützen:
  2. Nein hat er nicht. Weil es keine positiv-Norm für Grundkontingent gibt. Das Wort findet sich nicht einmal im Waffengesetz. Vielmehr ist Grundkontingent das, was aus den Regelungen zum Bedürfnisnachweis folgt. Und da haben viele, einschließlich mancher Verbandsvertreter Schwierigkeiten mit dem Verständnis: Bei einer Prüfung des Fortbestehen des Bedürfnisses ("..zum Besitz") ist immer §14 Abs. 4 Anzuwenden. §14 Abs. 5 ist zusätzlich anzuwenden, sobald die Voraussetzungen (>3 HA-LW, >2 KW) hier greifen. Wer Überkontingent hat, benötigt eine Bescheingigung nach §14 Abs 4 und §14 Abs. 5 Da schlingert jetzt dem IM-BW, weil es das VGH Urteil überinterpretiert auf die neue Rechtslage. Bei 10-Jahren Waffenbesitz ist §14 Abs 4 auf einen reinen Mitgliedsnachweis reduziert und für ÜK muss eben noch die Wettkampfnachweise geführt werden.
  3. Nachträglich? Bedürfnisgrundsatz §8 WaffG gibt es seit 2002 und hatte im Waffg 1976 seine Entsprechung Ausdrückliche Wettkampfpflicht nach §14 Abs 3 a.F gab es seit 2008 Aus der Tatsache, das nicht geprüft wurde, weil die Behörden keine Lust hatten, folgt nicht, das die Rechtslage so war oder ist wie sie manche gerne hätten: Überkontingent ohne Wettkampf. Das gegenteil ist und war spätestens seit 2008 der Fall
  4. Doch. Genau so steht es nun in den Vollzugshinweisen. Du kannst natürlich den Richter zu überzeugen versuchen, warum gerade die zu letzt erworbenen Waffen oder gleich jene, die am wenigsten benutzt werden das GK darstellen sollen. Darf ich dir eine Prognose geben, wie das ausgehen wird?
  5. Lol ich bin gerade hochgradig amüsiert, denn jetzt treten Verweisungsfehler-Anhänger gegen Verweisungsfehler-Anhänger an: Die Verbände(ohne WSV) so: "Im Gesetz ist ein Redaktioneller Fehler! §14 Abs 4 soll auch für Überkontingent gelten! Hier, dem Seehofer sein Ministerium hats geschrieben!" Kontinuität der Unbelehrbarkeit, wieder wird "der Wille des Gesetzgebers" verwechselt mit dem Geschreibsel aus dem BMI. Es ist nur noch peinlich. Verbände wissen nicht, das der Gesetzgeber der Bundestag ist und versuchen nun "Unterstützung auf Landesebene" zu bekommen, was bedeutet, das sie das IM-BW auffordern geltendes Recht zu ignorieren. Das IM-BW: Hier wird zum Warmlaufen freihand das Überkontingent erweitert auf alle Waffen die auf Grün gehen, nicht nur die explizit in §14 Abs. 5 genannten. Dann legt man richtig los: ""Im Gesetz ist ein Redaktioneller Fehler! §14 Abs 3 soll auch für den Besitz von Überkontingent gelten! Der Gesetzgeber hat den Verweis auf §14 Abs 2 in §14 Abs 5 (Abs 3 a.F.) nur versehentlich beibehalten. Deswegen muss §14 Abs 2 a.F. angewendet werden, d.h. 12/18 Schießnachweise für jede Überkontingentswaffe zusätzlich zu den Wettkampfnachweisen." Es ist nur noch peinlich. Das IM weis genau wie die Verbände nicht, dass der Gesetzgeber der Bundestag ist und phantasiert sich nun eine alte Rechtslage herbei, die schlicht nicht existiert, weil man glaubt zu wissen was der Gesetzgeber habe eigentlich schreiben wollen. Das das Gesetz Verweisungsfehler hatte, diese vom GG erkannt wurden und noch im 3. WaffRÄndG geändert worden sind, bevor sie ins eigentliche Gesetz gelangt sind und weitere Verweisungsfehler folglich schlichte Phantastereo sind, wird einfach ignoriert. Das IM-BW weist die Behörden gerade an, geltendes Recht zu ignorieren. §14 Abs 2 a.f. wurde aufgesplittet in §14 Abs 2, 3 und 4. Und in Absatz 5 ist eben nur der Bezug auf Absatz 2 explizit erwähnt. Daneben ergibt die neue Systematik eben das Absatz 3(beim Erwerb) und 4(beim Besitz) zusätzlich zu Absatz 5 angewendet werden müssen. Das passt jetzt dem IM-BW und den paar Verbänden nicht und die absurde Argumentation beiderseits läuft nicht mal mehr darauf hinaus, was der Wille des Gesetzgebers sei, sondern wo der Gesetzgeber einen Fehler gemacht hat, den zu korrigieren man sich eigenmächtig anmaßt. Es wird immer Absurder. Tja, das kommt davon wenn man als Verband vollkommen sinnlos auf die "Redaktioneller-Fehler-Pauke" haut: Die Gegenseite stimmt dann im Takt ein. Und auf die nunmehr wiederaufkeimende 12/18-Angelegenheit geht man gar nicht ein, was mir zeigt, wie "genau" die Experten da die Vollzugshinweise überhaupt gelesen haben. Ach ja: Wenn man das Logo des DSB verwendet, sollte man auch die Freigabe des DSB haben, vom DSB-Präsidium hat da nämlich keiner unterschrieben....
  6. ASE

    Waffensprengung

    Nichts passiert außer Cabrio-Revolver. Über Büma verschrotten lassen, fertig.
  7. ASE

    Waffensprengung

    @1913 Wieviel 10tsd Schuss?
  8. ASE

    Waffensprengung

    kann ich bestätigen, habe die gleiche Ladung eine Zeitlang geschossen und mal ausprobiert, ob die Doppelladung reinpasst mit Geschosssetzen. Natürlich danach wieder delaboriert. Progressiv lade ich KW nur noch mit Lockout-Die, das schont meine Nerven. Beim Haarriss bringt das halt auch nichts...
  9. ASE

    Waffensprengung

    Ne, N340 ist eine typische Sportladung, die Mindestimpuls noch hält. wäre anders bei langsambrennenden wie N110 oder speziell H110 Bei einem Haarriss ist natürlich klar das es irgendwann kracht
  10. ASE

    Waffensprengung

    Woran kann man den Haarriss erkennen? Bild&Erklärung wäre nett
  11. Ein Satz, der grammatikalisch so richtig, wie inhaltlich absurd ist
  12. Nun, das ist so der Tarif beim TÜV für GK-MPU mit 21
  13. Der Mann entzieht sich ja stark dem Social-Media aber auf Abgeordnetenwatch ist er zu finden: Ich habe ihm folgende Frage gestellt, das könntet Ihr auch tun: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/oliver-hildenbrand
  14. Nö, F3 ist ja gerade Consumerfeuerwerk, d.h. keine Verladeartikel für die es besonderer Fachkunde bedürfte. Abgesehen davon haben viele einen F3/F2 Schein und kaufen eher F2 auch mal unterjährig. Ich habe mir F4(FK-Salut)/F3/F2 eintragen lassen. Ist wieder so ein typisch Grünes Ding: Die Leute holen sich eine Erlaubnis, wie es im Gesetz vorgeschrieben ist, worüber unsere Europäischen Nachbarn in Punkto Waffen und Feuerwerk wahlweise ohnehin lachen oder den Kopf schütteln. Erlaubnisschein für ne Zink 905? In Österreich? LOL. DAS die Leute das dann machen ist dann "problematisch", was nichts anderes ist als grüne Wichtigtuer-Blähsprache. Sofort auf Social-Media nachhaken: - WARUM ist es problematisch, wenn gesetzestreue Bürger eine Erlaubnis einholen, die nach der EU-Richtlinie eigentlich gar nicht geben sollte? - Welches konkrete Problem geht von der genannten Zahl an Erlaubnisinhabern aus? - Welche Anzahl an Erlaubnisinhabern wäre denn nun unproblematisch? - WARUM ist es im Ausland nicht problematisch?
  15. Aus Sicht des LWB-Besitzers gerade richtig. Absicherung gegen Rechtsfolgen.
  16. Nope. G1 ist nicht relevant, sondern das Laufprofil und da ist .22lfb mit einem Zugkaliber von 5.58 wesentlich kleiner als .223 mit einem Zugkaliber von 5.69, stauchbarer Bleigeschoss machts möglich
  17. ASE

    HK Waffenladen.com

    Machnmal sind es auch Rechtecke
  18. ASE

    HK Waffenladen.com

    Domain ist in den USA Registriert: https://www.whois.com/whois/hkwaffenladen.com An der Registrierungs-Email hängt auch noch eine andere mutmaßliche Scam-Seite: https://czgunshop.com/ Würde ja lachen wen demnächst eine öffentlich-rechtliche aufrührerische Reportage erscheinen würde, wie einfach man doch online an Waffen käme und das Nancy ja das WaffG verschärfen wollte aber wegen der blöden FDP und der Waffenlobby..
  19. ASE

    HK Waffenladen.com

    Truppenfarbe der Sarkastiker ist hier GRÜN!
  20. ASE

    HK Waffenladen.com

    Mit unserem ultimativen Fachwissen waren wir leider nicht in der Lage, Fachbegriffe wie Stock, Rate of Twist, Barrel oder Muzzle in korrekte deutsche Fachbegriffe zu übersetzen. Machts doch besser wenn ihr glaubt ihr könnts....
  21. ASE

    HK Waffenladen.com

    Deswegen auch besser kein Impressum, nicht das noch einer die Verbindung herstellt....
  22. Hä? Die Regelung war in den vorhergehenden Entwürfen nicht enthalten (=Blockierpflicht für alle) und wurde erst in der Beschlussempfehlung des Innenausschusses hinzugefügt. Was da steht ist wortwörtlich: ' Du darfst mit deinen Erbwaffen nicht schießen, auch wenn du sie nicht blockieren musst, weil du anderweitig Legalwaffenbesitzer bist, sonst ist die Zuverlässigkeit weg. Ich weis natürlich, das diese 15 Jahre alte Erkenntnis nicht jedem schmeckt der 10 Knarren geerbt hat und damit schiessen geht.... Abgesehen davon wie soll jemand, der der Blockierpflicht unterliegt mit der blockierten Waffe schiessen, merkst du selber, das da was nicht stimmen kann.
  23. ASE

    The Duke

    § 21a WaffG?
  24. ASE

    The Duke

    Kann "gefälscht" in diesem Zusammenhang etwas anderes bedeuten, als die Vernichtung der Waffe vorzutäuschen?
  25. Bzw werden dann einen Nahdzi geziehen, wenn sie durchsuchen, wer durchsucht werden sollte
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