ASE
Mitglieder-
Gesamte Inhalte
4.627 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle Inhalte von ASE
-
500 Schuss Test Eine Zeit lan gab es ja einen gewissen politischen negativ-Hype um den 3D Druck von Waffen, wie immer wenn Politiker ein neues Buzzword hören und sich davon etwas versprechen. Durch klassische Zerspanung geht es einfach schneller. Und spätestens seit Shinzo Abes unfreiwilligem Ableben zeigt sich wie wirksam Totalverbote sind, wenn jemand eine Mission und Klebeband hat...
-
Was du beschreibst ist die Rücknahme der Besitzerlaubnis nach §45 Abs 1. Die Behörde kann aber die Eintragung direkt nach dem Erwerb versagen, wenn kein Bedürfnis glaubhaft gemacht ist. Natürlich könntest du den Lauf auch dann wieder an den Büchser überlassen und den wieder erwerben, nochmals vergeblich Gebühr für die Versagung von Erlaubnissen bezahlen, die aus pädagogischen Gründen meist wesentlich höher ist als jene für die Erteilung Ad Infinitum? Vllt. nur solange bis deine Behörde §9 WaffG aus dem Hut zaubert und deine WBKs mit der Beschränkung versieht das du nur Wechselläufe erwerben darfst, für die ein Bedürfnis nachgewiesen werden kann. Das gilt dann so lange bis du u.U die Klage gegen die Beschränkung gewonnen hast, oder auch nicht, dann gilt es für immer. Das Problem ist hier grundsätzlich: Das freie Erwerben beliebig vieler Wechselläufe und System dürfte aus politischen Gründen mit einem Verfallsdatum versehen sein. Bei der gelben WBK gab es ja eigentlich gar kein Problem: Die absolute Mehrheit der Waffenbesitzer war des Waffenhortens völlig unverdächtig, das NWR ergab für Sportschützen ~2.4 Waffen pro Erlaubnisinhaber, die sich ja obendrein noch auf gelb und grün verteilen. Und das wenige Fälle des Hortens überhaupt bekannt geworden sind, lag ja nun gerade daran, dass die Behörde die Bremse nach §8 betätigt hat und das ganze dann vor Gericht ging mit: Mit anderen Worten: es konnte eben nicht gehortet werden ohne Aufzufallen, das System funktionierte ja. Nun wollte die ideologisch so verblendete wie verzweifelte SPD aber irgendwie auch mal einen politischen Sieg feiern und hat kurz vor spät im Gesetzgebungsverfahren 2020 das "Waffenhorten" zum Problem hochgejazzt, zu Irritation aller sonstogen Beteiligten. Das Waffenhorten sei ein Problem, dass es dringend mit einem Deckel auf die Gelbe zu bekämpfen gelte, wobei die 10 auf Gelb dann bei herauskam, was für die meisten Sportschützen dann statistisch eine Vervierfachung des Bestandes bedeuten würde, wenn man wahrheitswidrig unterstellt, das die vorhandenen 2,4 Knarren alle auf gelb laufen. Kompletter Irrsinn. Demgemäß wird aber irgendeine genauso ideologisch verblendet wie verzweifelte Nancy einen Erfolg brauchen und da wird dann nach tief hängenden Früchten gesucht werden. Da guckt man wieviele AR-Wechselsysteme es geben wird und konstatiert: " "Ja dürfns des?!?" Freiheit ist ein fossiler Rohstoff, an dem aus politischen Gründen Raubbau betrieben wird. Insofern ist es aus politischer Sicht völlig egal, wie viele WL/WS jemand erwirbt, das Ergebnis wird das gleiche sein, wie wenn man sich an selbst auferlegte Zahlen hält, denn die Ideologen werden so oder so ein "Problem" lösen, dessen Existenz sie sich vorher aus heißer Luft konstruiert haben.
-
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Interessant wird es, was passiert, wenn Nancy erwartungsgemäß die Hessen Wahl verliert. Bisher will sie ja zweigleisig fahren, also ihr Ministeramt, anders als Armin Laschet nicht riskieren durch Aufgabe desselben vor der Wahl, obwohl die politischen Messerstecher schon bereitstehen um sie loszuwerden. Dementsprechend viel Druck "Erfolge" vorweisen zu können um sich im Ministeramt halten zu können wird sie haben. Nach der Klatsche im ersten Anlauf ist ohnehin eine Scharte auszuwetzen. Bemerkenwert nach Hamburg war, das die übliche mediale Maschinerie nicht so richtig anlaufen konnte, zu viele kritische Stimmen auch im Mainstream. Der Faktor Sektenmitglied mordet Sektenmitglieder war einfach zu stark. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Für sich genommen Richtig. Nur steht in der EN-1143-1: 50kn also schon 5to. Das hält ein handelsüblicher Schwerlastanker aber locker. Ob der Schrank wirklich mit 50kn gesichert war, weis man im Einzelfall erst wenn er abgerissen wird. Aber auf eine geforderte Maßnahme ganz zu verzichten, weil ggf die 50kn nicht erreicht werden können jeweiligen Mauerwerk wird im Ernstfall keine Figur machen. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Du hast gelesen, das selbst er davon schreibt, das leichte Tresore zu sichern sind? Sachkunde 2016. Was genau war 2017? Da war doch was, mit §36 WaffG und §13 AWaffV. undinsbesondere mit der Strafvorschrift des §52 Ab.s 3 Nr. 7a die es vorher nicht gab. Welche Sinn ergibt es, anno 2023 mit einem Buch von 2016 zu argumentieren, abgesehen davon das er sich nur auf A/B-Schränke bezieht und sein Meinungsheft vor dem Strafgericht nicht beachtlich ist, wenn es um die Frage geht, ob du das Verschwinden deines 101kg Waffenschrankes zu verschulden hast, weil nicht verankert. Darüber hinaus: Dein Busche nimmt jetzt völlig aus der Luft gegriffen 100kg. Quelle dafür abseits seines Kaffesatzes? Keine? Ich habe dir eine technische Norm zitiert, auf die sich der GG bezieht und auch der StA beziehen wird. Und die sagt: <1000kg -> verankern. Was glaubst du, wird einen Richter eher überzeugen? -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Andere Staatsministerien wiederum meinten und verbreiteten, man dürfe ein als Altbesitzer ein 30er Magazin in der Küchenschublade aufbewahren, deshalb Vorsicht mit dem, was Staatsministerien so verbreiten, dessen Qualität folgt dem allgemeinen Trend der letzten Jahre... Zudem schreiben selbst die was von "Verankerung empfehlen", offenbar sind sie sich ihrer Sache dann doch nicht so sicher, als dass sie nicht diese Klausel wählen um hinterher nicht verantwortlich zu sein. Ja und wo wäre da der Widerspruch? Der Hersteller wird verpflichtet in seinen Anleitungen darauf hinzuweisen, das bei einem Gewicht von unter 1000kg der Schrank ordnungsgemäß zu installieren ist -> Verankerung "is required" bedeutet im Englischen nicht "wird empfohlen" sondern "ist erforderlich", "wird verlangt" Ob im Ernstfall 50kn wirklich erreicht wurden wird sich u.U. nicht so einfach nachweisen oder widerlegen lassen, außer natürlich, der Schrank wurde überhaupt nicht verankert und dadurch die Wegnahme und damit das Abhandenkommen der Waffen ermöglicht. Es ist wirklich faszinierend, wie hier der Erwerb &Installation eines 10€ Schwerlastankers zur existenziellen Freiheitsfrage im Waffenrecht hochgejazzt wird.... Der Normalbürger fasst sich bei sowas an den Kopf und hat garantiert keine Sympathien für ein paar eingebildete Tea-Party-Revoluzzer, denen der Waffenschrank einfach aus dem Haus getragen wird weil sie es partout nicht ertragen konnten, ihren Waffenschrank durch die dafür vorgesehenen Öffnung anzuschrauben. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Da steht drin, was getestet werden muss, damit der Schrank das Zertifikat gemäß EN-143-1 erhalten darf. Warum glaubst du, dass dort die 1000kg Grenze angegeben ist? Weil auch nur das Schutzniveau "0" durch einen Schrank unter 1000kg nicht erreicht werden kann, wenn er mit weniger als 50kn abegerissen werden kann. Das gehört zum Gesamtkonzept der Euronorm für Tresore: Stufenspezifische Mindestzeiten für Teilzugriff und Vollzugriff mit verschiedenen Angriffsmethoden sollen den schnellen Zugriff verhinderen. Das nützt aber nur dann etwas, wenn nicht der gesamte Schrank einfach entwendet werden kann und dann in Ruhe geöffnet werden kann. Die Waffen sind dann ohnehin bereits abhanden gekommen. -------------------------------------------------------------------------- An dieser Stelle noch mal den Ursprung dieser Seitendiskussion in Erinnerung gerufen: - in diesem Thread geht es um die Nancy-Verschärfung - ggf. zu propagandistischen Zwecken wurde Ergebnisse der Waffenkontrollen in Meck-Pomm veröffentlicht - Teil der Ergebnisse waren Beanstandungen wegen nicht verankerter Waffenschränke - Statistisch dürften hier sowohl A/B in Altbestand und 0/1 betroffen sein. - Nun regte sich hier Widerspruch nach der Art "Die haben ja keine Ahnung", und "Waffenschränke müssen verankert nicht sein". - Das Nichtverankern hat für manchen hier irgendwie den freiheitlichen Stellenwert wie ein napoleonfreies Tirol für Andreas Hofer. Wer verankert, paktiert mit dem französischen Wolf, oder so ähnlich. - Ich habe darauf hin dargelegt, dass a) das WaffG zwischen Zugriff Unbefugter und Abhandenkommen der Waffe unterscheidet b) Das sowohl unbefugter Zugriff als auch das Abhandenkommen verhindert werden muss c) Das die Zuwiderhandlung bereits nur bei der Gefahr unbefugten Zugriffs oder des Abhandenkommens mit Gefängnisstrafe bis zu 3 Jahren bedroht ist. d) Das bei EN-1143-1 die Verankerung Teil der Zertifizierungstests ist und damit eine eindeutige Richtschnur existiert, wann ein Waffenschrank entsprechend dieser Norm gegen das Abhandenkommen gesichert gilt. e) Es nicht zu erwarten ist, das Sicherung gegen das Abhandenkommen bei A/B-Altbestand anders als "verankert" ausgelegt werden wird. Der Hinweis auf "macht mein Behörde anders" ist schön, aber uninteressant. Im Ernstfall wird die Sache von einem Staatsanwalt gegen euch vorangetrieben. Und da ist es, solange kein eindeutiger Genehmigungsbescheid der Behörde für eine abweichende Aufbewahrung vorliegt, vollkommen egal, was die, oder die meist nebenberuflich beschäftigten Waffenkontrolleure zu euch gesagt haben sollen. Glaubt hier jemand ernsthaft, das eine im Strafverfahren beigeladene Behörde sich vor euch stellen wird und sagen wird, "ja, wir haben das Verbockt, wir haben gesagt der muss nicht angeschraubt sein" . Wird nicht passieren... Selbst wenn, Erlaubnisinhaber sind selbst verantwortlich und "die Behörde hat mir gesagt" existiert in D nur wenn es schriftlich per Anordnung oder Genehmigung erfolgt ist. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Bzw direkt die EN-1143-1 -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Hält man sich an die Norm ist alles kraft Gesetzes ok, weicht man davon ab, kommt es eben darauf an. Wenn die B-Schränke aber schon der Dimension wegen nicht mehr durch die Tür gehen.... -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ist ja auch noch keine mit dem Schrank abhandengekommen. Ich würde sie verankern.... -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Guten morgen , genau das habe ich oben dargelegt: AwaffV fordert Einhaltung der Norm EN-1143-1, diese fordert die Verankerung unter 1000k. Sonst hat das Behältnis nicht die Schutzstufe. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Und genau das ist das Szenario, welches es zu vermeiden gilt. Da ist aber im Ernstfall das Problem, daß eine Abweichende Regelung eines Antrages bedarf: Nur müsste so ein Antrag aktenkundig sein. Wenn der Ernstfall auftritt und der StA auf den Plan gerufen wird, wer glaubt das sich die Behörde an ihr mündliches "ok" noch erinnern kann, vor allem dann wenn gar kein Antrag vorliegt. Das Vernünftigste ist eben verankern, denn dann hat man die Norm und das WaffG hinter und nicht gegen sich. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Doch, denn das muss sie auch gar nicht. Der Verordnungsgeber der AWaffV legt fest das und bedient sich dabei einer technischen Norm: Es ist klar wie Klosbrühe: Waffen müssen mindestens in Behältnissen dieser Norm aufbewahrt werden, und Behältnisse, welche dieser Norm entsprechen sollen müssen nach dieser Norm unter 1000kg eine Verankerung entsprechend Tabelle aufweisen um den Schutzgrad zu erreichen. Spielt keine Rolle. Die Norm fordert sogar noch stärkere Verankerungen für schwerere Behältnisse höherer Schutzstufen. wo das Steht ist aus Sicht der Norm egal. Ja, und? Das ist jetzt wieder so ein bisschen die WO-Ambivalenz: Die Waffenbehörde hat stets gar keine Ahnung und alle Ahnung, je nachdem wonach man fragt. Habe dir oben das Handout des LKA BW verlinkt, da wird es klar gefordert: unter 1000kg ist zu verankern. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
https://praevention.polizei-bw.de/wp-content/uploads/sites/20/2016/10/BROSCHUERE-Sichere_Aufbewahrung_von_Waffen_und_Munition.pdf Eigentlich ist das keine Empfehlung mehr und in der Norm auf die Bezug genommen wird, ist klar die Verankerung festgelegt, nach "Clause 8" auch getestet wird für die Zertifizierung nach EN-1143-1. Und damit ist die Diskussion beendet. Waffenschränke nach EN-1143-1 sind zu verankern, denn sonst erreichen sie das Schutztniveau nicht. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ich selber auch nicht, aber das LKA BW z.B. sieht 1000kg als Untergrenze an. Ehrlich gesagt wär mir eine klare Regelung lieber, denn momentan ist es so das du dann hinterher gesagt bekommst, was du nicht hättest du dürfen oder hättest machen sollen. Ist nur schwierig, hier alle Sonderfälle abzudecken, speziell bei Wohnungen mit fragwürdigen Wänden... -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
§52 Abs. 3 Nr. 7a bezieht sich nur auf §36 WaffG und nicht auf das unterlassen bestimmter Behörden. Anders wäre es, wenn die Behörde angeordnet hätte, das du deinen Waffenschrank nicht verankern sollst. Dann wärst du schuldlos. Das ist ja gerade die Gefahr: Eine Behörde bezieht sich nur auf das Verwaltungsrecht, deswegen kann sie die Nichtverankerung ja auch nicht beanstanden, es sei denn sie legt "Gefahr verursachen" sehr abstrakt und grundsätzlich aus, einen Stiefel, den sich viele Behörden aus pragmatischen Gründen nicht anziehen. Verschwindet der Schrank, liegen dann aber auf einmal Tatsachen vor, vorbei ist es mit der Abstraktheit der Gefahr, und frei nach einem Zitat Adenauers wird die Nichtverankerung dann neu bewertet werden. Um so schlimmer dann, wenn das jeweilige LKA und die Behörde eine Verankerung empfohlen hat. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Man muss sich klarmachen, das Verwaltungsrecht(Waffg, AwaffV) und Strafrecht(StGb) zwei verschiedene Sachen sind. Vergleiche den Fall des Jägers der Fundwaffen ohne §12 Abs 3 zu beachten zur Behörde geführt hat. Strafrechtlich wegen geringer Schuld eingestellt, Zuverlässigkeit dennoch weg. Waffenrechtlich kannst du dich wesentlich einfacher auf die Vorgaben der AwaffV berufen, wenn es sich nur um Beanstandungen bei der Kontrolle handelt. Viele Behörde empfehlen auch ausdrücklich die Verankerung. Strafrechtlich wird der Dreh und Angelpunkt hingegen sein, ab wann du die Gefahr des Abhandenkommen verursacht hast. Wenn der Schrank allerdings weg ist, weil er einfach wegzutragen war, wird sich diese Diskussion nicht stellen, besonders dann, wenn die Behörde als ggf Beigeladene o.g. Empfehlung berichtet. -
Ja, und es ist die analoge Konstellation wie bei der Gelben ohne expliziten Deckel. Wenn du eine große Anzahl, insbesondere kalibergleicher, Wechselläufen hast, kann das Bedürfnis zum Besitz, das nun mal bei Eintrag zu prüfen ist, verneint werden und die Erteilung der Besitzerlaubnis versagt werden. Die Erlaubnisfreiheit für den Erwerb ist nicht gleichbedeutend mit der Freistellung von der Bedürfnisprüfung für den Besitz. Die Annahme war eben, das Wechselläufe nicht um des Hortens willen erworben werden, genau wie Waffen auf die gelbe.
-
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
LKA BW empfiehlt bei unter 1000kg. Das ist natürlich schon eine Hausnummer und würde bis auf Ausnahmen fast alle LWB-Tresore erfassen. Andererseits: Man muss sich nur die Frage stellen, wie der Schrank an seinen Aufstellort gelangt ist. Wenn die Antwort "2 Mann + Sackkarren" oder weniger lautet, ist verankern angesagt. Da liegt auch des Pudels Kern: in Ermangelung konkreter Angaben wie Abhandenkommen zu verhindern ist, sollte man sich (und auch eine Waffenlobby...) im Voraus überlegen wie einem im Ernstfall ein Strick gedreht werden könnte. Für mache ist das halt nicht mit dem Ego vereinbar, denn in den Fantasiedebatten unter der Dusche wird man es dem StA dann mal so richtig zeigen. Andere wiederum überlegen sich, das zumindest der Wille erkennbar sein sollte, je nach örtlichen/baulichen Gegebenheiten. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Genau so viel wie - Nach 10 Jahren ist Schluss mit der Bedürfnisprüfung -> Glatte Lüge, in Wahrheit wird alle 5 Jahre wird überprüft. - Regelungen zu großen Magazinen richtet sich nur gegen Terroristen und soll möglichst schonend für LWB sein --> Glatte Lüge, in Wahrheit Straffreistellung für Terroristen, du aber bist deine Zuverlässigkeit los... - Große Magazine dürfen in A/B-Schränke --> Glatte Lüge: in den 1er, sonst nirgends dürfen sie rein. Merkste selber, nicht wahr.. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ja, nichts anderes habe ich von der neuesten "Waffenlobby" die hier auf WO eingesickert ist erwartet. Spendenaufruf wann? Trotzreaktionen auf Penälerniveau. Sachkunde. 100 Waffenschrank 1000€ Waffen, Munition, Mitgliedsbeiträge et etc diverse 1000er Aber bei einem scheiß Schwerlastanker für 10€ aus dem Baumarkt das ist dann Boston-Tea-Party, Alamo, Pearl Habor und 1848, ja? Um dir deinen Mindset-Dung mal direkt zurückzugeben: Nancy und die Antiwaffenlobby hat genau so ein Mindset, die wollen das möglichst viele Schränke einfach so davongetragen werden. Da kann man die Waffenbesiter wieder als verantwortunglose Idioten hinstellen, die so blöd und renitent sind, ihre Waffenschränke nicht mal an die Wand zu schrauben. Eine Waffenlobby, die sich ihren Namen verdient hat, und nicht nur irgendwelche Cringe-Bildchen produziert würde sich genau überlegen, wo die einfachen Angriffsflächen, die tief hängenden Früchte für die Antiwaffenlobby sind. Du kannst es der Bevölkerung und eigentlich niemandem rational vermitteln, warum man einen Waffenschrank, wie jeden Tresor, nicht irgendwie festschrauben sollte um es den Gangstern möglichs schwer zu machen. Glaubst du irgendjemand wird dir applaudieren, wenn du mit "steht aber nicht in der AwaffV" Getöse mit dem Fuß aufstampst? Dann las mal hören, Beschlüsse, Urteile, Gesetze, Entwürfe. Momentan hälst du dich an das, was du glaubst sei das Gesetz. Muss wohl auch so einen Mindset sache sein: Wenn es nicht explizit für Dummies dasteht, steht es nicht drin. Wer statt einem Mindset dem Nachdenken, ja vllt sogar dem Vorrausdenken über die Wörter "erforderlich" und "abhandenkommen" fröhnt, könnte darauf kommen den Entwaffern hier bewusst eine Falle aufgespannt wurde. Aber wenns schon am eigenen Ego kratzt, 10€ zu investieren, damit irgendein reudiger Gangster sich für die Waffen wenigstens Handwerklich anstrengen muss.... -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Typischer Strohmann: a) Behaupte nur bei 5kn Verankerung sei das abhandenkommen unmöglich. Quelle für die 5kn? LKA BW empfiehlt, aus kriminalistischer Sicht, unter 1000kg zu verankern b) weil das ja nicht erreicht werden könne, müsse man gar nicht mehr sichern. Damit muss man sich dann auch nicht mehr mit Nuancen beschäftigen, wie bestmögliche, zumutbare und technisch erreichbare Sicherung und wenn es nur die Verankerung des Schrankes gegen einfache Wegnahme durch iergeneinen Junkie ist. Deine Argumentation bzw. die eines Anwaltes im Strafprozess nachdem ein Einbrecher deinen 30kg Tresor unter den Arm geklemmt und einfach fortgetragen hat, das die erforderlichen Maßnahmen getroffen wurden, dass Abhandenkommen der Waffe zu verhindern, obwohl die Waffe durch simples mitnehmen abhandengekommen ist. Guter Start... Du willst dann ernsthaft argumentieren, das selbst ein simples Verdübeln an der Wand, um das zu erschweren, unzumutbar ist und Das dir wer schreibt? Und wenn du einen findest, dann muss der Richter darauf hören, weil...ja genau weil eben, äh ja...?!? -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Dann belege anhand von Beschlüssen, Urteilen, Gesetz und Entwürfen. Hier Dicke Backen machen ersetzt keine juristischen Verstand. Und das Wort Mindset ist Krebs. -
Änderung? Das ist schon lange Gesetz. Wie immer aus der Verwaltungspraxis, dass alles eingetragen wird, abgeleitet, das ein Recht darauf bestünde. Vergleiche gelbe WBK