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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Je mehr sie ihr initiales Anarcho-Libertäres Profil für den woken-Mainstream verraten gaben, desto weiter ging es bergab. Da musste das liberale WaffG auch über Bord. Piraten sind heute eine Splitterpartei, die sich für leistungsloses Grundeinkommen einsetzen, damit Typen wie sie Netflix glotzen und Online-Zocken können, während irgendjemand schon die Sklavenarbeit verrichtet welche ihnen ihr angenehmes Leben bezahlt. Libertäres Denken ist da mittlerweile der Erzfeind, mehr Staat die Devise. Waffenrechtlich sind die Geschichte. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Das was du schreibst nennt man "Moving the Goalposts" zu deutsch "Verschieben der Torpfosten", eine unlautere Diskussionsmethode. Deine Behauptung war EU=Gleichbehandlung und das ist nachweislich nicht der Fall. Und dein riesen Strohmann ist auch nicht zu übersehen: Wer glaubt ernsthaft das Franzosen, Dänen oder Schweizer das Problem wären und nicht die immergleichen nicht-EU-Ausländer.Und warum sollten Rechte für EU-Ausländer auch für Zeloten aus nicht-EU-Ländern gelten? Hinter diesem Strohmann steht noch eine weit größere Ungeheuerlichkeit deiner Einlassungen hier: Die pragmatische Lösung, den zugereisten ausländischen Störenfrieden den Waffenbesitz generell zu untersagen und ihnen die Tür zu weisen ist für dich irgendwie voll Nahdsie und so. Stattdessen mal wieder den rechtstreuen Bürger in seinen Freiheiten zu beschränken, weil ja die Zugereisten sonst die Rechte missbrauchen könnten,das ist voll ok und überhaupt nicht diskriminierend. Erhgo: Das Land in ein open-Air-Gefängniss verwandeln weil man in seiner bröckelndem Gutmenschenblase zu Feige ist zuzugeben das der Multi-Kulti-Traum in wahrheit eine albtraumhafte Manifestation des enzensbergerschen molekularen Bürgerkriegs ist. Hauptsache micht zugeben, was das Problem ist... Schreckschusswaffen waren vor diesen Zeloten im Land, stell dir blos mal vor, so ganz ohne kleinen Waffenschein und Firlefanz.. Es gab Jahrzehnte keine Probleme, bis man begann das Land mit Gesellschafts&Staatsfeinden zu fluten. Wer ist logischerweise das Problem und muss entweder aus dem Land oder zumindest keinen Zugriff auf Schreckschusswaffen haben? -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
D.h. du kaufst deine Kat. C Waffen erlaubnisfrei in D, ja? -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Die Schweiz ist also kein Rechstaat. Na das musste ja von einem EU-Gläubigen kommen... Na dann schau mal besser hin, bevor du hier Fake-News verbreitest: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2008/767/de#a12 Per Definition! So wie die DDR per definition auch ein denokratischer Rechtsstaat wae, nicht wahr? Nein müssen sie nicht, sofern man sich von dem wirren Gedanken trennt, das jeder dahergelaufene Nichtstaatsburger grundsätzlich auf alle Rechte jenseits der Grundrechte Anspruch hat. Erlaubnisse für dieses und jenes können auch nur für Inhaber der Staatsbügerschaft erteilt werden, wem es nicht passt: Abfahrt/Abflug -
Spanien war ja auch länger eine Diktatur....
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Der Revolver mit dem Knoten im Lauf. Fand diese Skulptur seit je her überraschend ehrlich. Keine ICBM, keine Haubitze, kein Maschinengewehr, kein Granatwerfer. Ein Revolver, die zivile Waffe schlechthin. Ein Schelm wer regierungsdelegitimierendes dabei denkt -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Und ich werbe genau für das Gegenteil. Die FDP hat zur zeit eine Wahlprognose bei der BT-Wahl von 6.9% . Das ist bezogen auf das letzte Wahlergebnis gerade mal 60% . Und es war der FDP im letzten Jahr völlig egal, sie hat nichts Unternommen. Ganz im Gegenteil, in BW wird gerade von der FDP laut nachgedacht, ob man die Schwarz-Grüne Regierung nicht stürzen un auch durch eine Ampel ersetzen sollte. Ja ne ist klar, die "Konservativen" aus der Regierung boxen, um eine Minderheitsregierung zu bilden, die dann 80% Anteil rot:grün beinhaltet, mit der FDP als Stützrädchen FDP= Machtgeilheit mit liberaler Maske. Die einzige Funktion der FDP ist es mitterweile, den Sozialismus für die Leichtgläubigen gelb anzustreichen. Aufbegehren gegen die linksgrüne Klimakirche, das Weltuntergangs-Overtonefenster, den Deindustrialisierungsfetisch? Fehlanzeige. Die gehen genau da hin wo ihre grüne Päpste sie haben wollen, nur etwas langsamer. Von echter Opposition einer Spur, dafür müsste man auch politische Überzeugungen haben, und die hat in den Führungsgremien der Parteien schon lang keiner mehr. Man kann noch nicht mal von "Macht um jeden Preis" sprechen, denn dazu müsste der Verrat an einem liberalen Gemeinwesen einen zu bezahlenden Preis bedeuten. In Wahrheit ist es aber nur Blendwerk, eine Maskerade, um die liberal gesinnten Wähler für den Machtgewinn abzugreifen. Die "Jetzt-Erst-Recht"-Wähler (sunken cost fallacy?!?) sind da jene, die es als letzes merken, das sie Statisten in einem Theaterstück namens "liberaler Politik der FDP" sind. Als letzte, oder nie... Das einzige was da noch helfen kann ist die Palastrevolution von innen gegen den Blender Lindner und seine Truppe, wenn die 5% Hürde wieder unterschritten wird. Gleiches gilt für die CDU, nachdem sich März als konservative Platzpatrone mit grünem Rauch entpuppt hat. Den Kurs einer Partei (lies: Parteispitze) ändert man nicht, indem man sie wählt. Das Gegenteil ist der Fall. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Korrigiere: Es ist die einzige, die behauptet, die Pläne einzubremsen. Das hat sie bei vielen andere Sachen auch so gesagt und dann doch dafür gestimmt, damit die Koalition nicht platzt. Sie wird umfallen. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Wenn es nach dir geht, soll man also fürderhin nur noch grün, rot oder gelb wählen, denn die Anderen sind ja nur Zuschauer, weil Opposition, ja? Wer schreibt hier, Pressestelle der Koalition? Das ergibt so natürlich keinen Sinn. Die FDP hat ihren Vertrauensvorschuss, den sie mit dem Wiedereinzug ins Parlament erhalten hat zu einem Gutteil verbraucht. Liberale Politik? Empörungstheater und dann doch für die Vorhaben des heimlichen Kanzler Habeck stimmen oder einfach der Abstimmung fernbleiben, soviel zu dem was die FDP vom Intellekt ihrer Wähler hält.... Ihre faktische Sperrminorität nutzt die FDP überhaupt nicht weil sie Angst hat, das sie nicht mehr mitregieren darf, das ist nämlich die einzige Motivation: Irgendwie an der Macht sein. Hätte sie das von Tag 1 an gemacht und erkennen lassen, das es keine Koalition gegen liberale Interessen gibt,, so wäre sie vermutlich noch zweistellig. Aber Minister und Staatssekretär sein ist einfach zu geil, scheiss auf liberale Positionen. Das die FDP jetzt als libealer Supermann Nancy aufhält, nachdem sie verbrecherischen Grundrechtseinschränkungen ohne irgendeine Datenbasis mitgetragen hat, ist für mich der Cope of the centrury. Es hat sich mittlerweile auf ein: Wählt uns, sonst regiert die AFD reduziert. -
Nancy Faeser: Halbautomatische nicht in Privatbesitz
ASE antwortete auf geissi's Thema in Waffenrecht
Da liegt auch der Hase im Pfeffer: Das Europäische Ausland redet da mittlerweile auch ein Wörtchen mit. Und seit sich die Waffenparanoiker in GB verabschiedet haben, ist es für die teutsche Ministerialbürokratie nicht mehr so einfach mit dem Durchregieren, ggf über die Bande EU, denn da steht man mittlerweile recht isoliert da mit seinen politischen Amokläufen. -
Hallo Miteinander, nachdem ich in der vergangenen drei Jahren mehr und mehr Richtung dynamisches Schiessen bewegt habe (Steel-Challenge, Mehrdistanz) habe ich im vergangenen Jahr endlich meine beiden SURTS erledigt und mit den IPSC-Matchschiessen begonnen. Würde gerne auch eine RO-Ausbildung machen für die ja mindestens 2 Matchteilnahmen vorgeschrieben sind. Die Frage ist nur: Nach wie vielen Matches macht es denn tatsächlich Sinn mit der RO-Ausbildung zu beginnen?
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Je mehr der Staat am privaten Waffenbesitz verdienen kann, desto weniger kleiner wird die Chance das er ihn ernsthaft abschafft
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Das ist auf der einen Seite zutreffend Auf der anderen Seite denken zu viele Menschen in linearen Mustern, weswegen sie regelmäßig exponentielle Entwicklungen verschlafen und sich am Anfang über die Mahner lustig machen, mit Worten, welchen ihnen von den "Guten", also der Regierung in den Mund gelegt werden. Beispiel:2020? Impfpflicht? Lockdown? Ausgangssperre? Maskenpflicht? Drangsalierung von Menschen, die auf pharmazeutische Standards bestehen? Jobverlust bei Impfweigerung? Nebenwirkungen? PAH! Aluhut!!!ELF! Faesers neobolschewistisch-faschistoide Gedankenwelt sieht wie folgt aus: Einführung eines Denunzianten-Systems gegen den Bürger - Hinweisgeberschutzgesetz: Anonyme Hinweise gegen echte und vermeintliche Rechtsverstöße und natürlich gegen die Verfassungstreue(TM), keine Verfolgbarkeit des Hinweisgebers, Behauptung genügt um Ermittlungsverfahren auszulösen. - Bevor jemand frohlockt: Der Staat bzw. die schwarzen Schafe dort werden geschützt: Was per Wink zur Verschlusssache erklärt wird, darf von Hinweisgebern nicht gepetzt werden, hier gibt es keinen Schutz und volle Strafbarkeit. Das Gesetz ist also 100% gegen den Bürger gerichtet. - Staatliche Belohnung von Hinweisgebern soll eruiert werden. Beweislastumkehr: -Hinweise wie oben genügen, um jemanden aus dem öffentlichen Dienst/Beamtenverhältnis zu entfernen, bei Beamten bedeutet das den vollständigen(!) Verlust der Altersvorsorge, nix mit anteilg oder so. Der Denunzierte soll dann seine Unschuld beweisen, was bereits aus Erkenntnistheoretischer Sicht völlig unmöglich ist: Man kann nicht beweisen, das man kein Nazi ist. - Einmal etabliert wird das ganz schnell ins Waffenrecht umschlagen. Beweis doch das du kein Verfassungsfeind bist. Bis dahin gibst du deine Waffen im Zuge der sofortigen Vollziehbarkeit aber erstmal ab. Demokratiefördergesetz: -Staatlicher Topf, um NGOs durchzufinantzieren, die o.g. Spiel dann in Masse Hauptberuflich betreiben können. Ach, du bist Sportschütze und im ÖD und bringst öffentlich zum Ausdruck, das dir ein Böllerverbot nicht passt? Na das wollen wir dochmal sehen. Eine Schwalbe macht keinen Sommer, aber wenn dann 50 "Hinweise" bei der Behörde eingehen, wollen wir doch mal sehen, wer demnächst sein Freches Mundwerk hält. Bei diesen Vorgängen bitte genau Überlegen, was sich da zusammenbraut. -
Eigentlich eher nicht. Wenn der Verband das Bedürfnis bescheinigt und die Behörde akzeptiert, alles gut. Eigentlich ist das aber so nicht vorgesehen. Man darf sich aber hier nicht vom "e.V." verwirren lassen: Die Bezeichnung "eigetragener Verein (e.V.)" dürfen Vereine führen, die in das Vereinsregister am zuständigen Gericht eingetragen sind, wodurch eine juristische Person entsteht. Mit der waffenrechtlichen Definition von schießsportlicher Verein hat das nichts zu tun. Vereine wie auch Verbände haben in der Regel die Rechtsform e.V., die Verbände auf jeden fall, aber nur weil der Verband ein e.V. ist, heisst das nicht, das er ein schießsportlicher Verein im eigentlichen sinne ist. Das Waffenrecht kennt "schießsportliche Vereine" und "anerkannte Schießsportverbände" in welchen sich Vereine überregional organisieren. Das war bei der Novelle des Waffenrechts 2002 einer der zentralen Punkte da es Klein- und Kleinstvereine gab die sich der Kontingentsfragen wegen und zur ad hoc Einführung neuer "Disziplinen" für neue Waffentypen als "Schießsportverband" deklariert hatten, basierend auf einer Reglungslücke, was denn wohl ein Schießsportverband ist. Durch die Einführung eines Anerkennungsverfahrens mit bestimmten Kriterien wurde dem ein Riegel vorgeschoben. Die direkte Ausstellung von Bedürfnisbescheinigungen wäre quasi genau das Wiederaufleben dieser Konstellation. §14 sieht nur vor, das ein Verband für das Mitglied eines ihm angeschlossenen Vereines bescheinigt. Also die Struktur Verband->Verein->Mitglied zugrunde liegt. Daher kann ein Verband eigentlich keine Bedürfnisbescheinigungen für Direktmitglieder auststellen, zumindest wenn man die Formulierung des §14 beachtet und hier die Ausübung einer Kontrollfunktion Verband->Verein bei Bedürfnisfragen umgesetzt sehen und o.g. Konstellation verhindern möchte. Vor dem Hintergrund hat sich die Zahl der Verbände, welche Direktmitgliedern Bescheinigungen ausstellen stark verringert, anfänglich gab es da nämlich mehrere die das gemacht haben. Einzelmitgliedschaften sind manchmal aus Vereinsrechtlichen Gründen notwendig(Funktionäre etc) oder schlicht ein Instrument um bei Mangel an örtlichen Vereinen (BDS, DSU etc) dennoch eine Teilnahme am Schießsport in diesem Verband zu ermöglichen. Die Waffen müssen dann eben über den Verband vor Ort (meist DSB) beantragt werden, was natürlich gewisse Einschränkungen mit sich bringt. Der LV1 scheint es anders zu sehen und so lange die Behörde da grün mit sind, warum nicht.
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Definitv nicht. Ich glaube nur der LV1 macht da noch so sachen... Per Definition ist ein Schießsportverband(überörtlicher Zusammenschluss) kein Verein(örtlich). Einige BDS-LV haben zwar die Einzelmitgliedschaft erhalten, aber der Bedürfnisnachweis geht nicht mehr. Der Text des §14 Abs 3/4 ist da eigentlich eindeutig.
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Na da hast du recht, das hatte ich überlesen. Inhaltlich bleibt es dennoch richtig: Die "freien" Sportschützen haben es mittlerweile so schwer, das eine Vereinsmitgliedschaft im Gegenwert von 4-5 Schachteln 9mm zu verkraften sein sollten um den Bedürfnis-Zinnober im 5-Jahrestakt auf eine Mitgliedsbescheinigung vom Verein zu reduzieren. Zudem: Üblicherweise wird keine Bedürfnisbescheinigung für den EFP verlangt, der Besitz als solches genügt:
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Ja nur ohne Bedürfnisnachweis. Die Bedürfnisbescheinigung ist immer auf Aktivität im Verein gegründet. Natürlichen Personen als Direktmitgliedern (Die es bei anderen Verbänden auch gibt) kann keine Bescheinigung erstellt werden. @Doggenrotti Dein Freund soll sich schleunigst(lies: sofort) einen Verein suchen. Die Bedürfnisprüfung kommt nämlich ohnehin und die laufen seit ein paar Monaten schon an, auch ohne dass man die Behörde mit einem Antrag auf EFP triggert. Vereinsmitgliedschaft ist die einzige Option seinen Waffenbesitz zu erhalten es sei denn er möchte gerne mit einem umfassenden Schießbuch für ALLE Waffen die Behörde von seiner Eigenschaft als "freier" Sportschütze überzeugen und zwar im 5 Jahrestakt bis ans Lebensende Und bevor ichs vergess: Der Versuchung die 12/18-Regel für jede Waffe anzuwenden könnte die Behörde auch erliegen, denn sowohl die 6/2 als auch die 10-Jahresregel gilt primär nur für Sportschützen in Vereinen, die einem Verband angehören, außer ein Verwaltungsgericht erbarmte sich seiner mit einem Gleichstellungsurteil, worauf ich keinen roten Heller setzen würde.
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Die "10-Jahres-Frist" (Nachweis Sportschützen-Bedürfniserhalt) gilt...
ASE antwortete auf Janzfan's Thema in Waffenrecht
Vorsicht mit der Überinterpretation der 10 Jahresregel. §4 legt fest das für eine Erlaubnis, also auch für die zum Besitz grundsätzlich ein Bedürfnis vorliegen muss und dass dieses alle 5 Jahre von der Behörde überprüft werden muss. §8 legt fest, das Sportschiessen zu einem Kreis von "Standard Bedürfnissen" gehört, deren Anerkennung nicht erst aufwendig begründet werden muss. Quasi Teil eine positiv Liste bei der die Hürde der grundsätzlichen Anerkennung schon Kraft Gesetzes genommen ist, keine Behörde kann das Bedürfnis "Sportschiessen" per se in Frage stellen §14 legt nun die konkreten Regeln für den Nachweis des Bedürfnisses fest, und da liegt der Hase im Pfeffer. §14 Abs 4 Satz 3 sagt nicht, das Schützen mit 10 Jahren Waffenbesitz unwiderlegbar ein Bedürfnis zum Besitz von Waffen haben, sondern das bei Sportschützen nach 2xmaliger Überprüfung der schießsportlichen Aktivität verminderte Kriterien für den Nachweis gelten sollen, d.h. durch den Verein zu bescheinigende Mitgliedschaft. Dem liegt eine Annahme zu Grunde, wie man dem Gesetzesentwurf( https://dserver.bundestag.de/btd/19/138/1913839.pdf Seite72) entnehmen kann: Die Annahme lautet: Wer 10 Jahre aktiv den Schießsport mit eigenen Waffen betrieben hat wird diese auch weiter aktiv betreiben. Wer durch Alter & Krankheit nicht mehr so häufig kann wie es §14 Abs 4 Satz 1 festlegt, soll nicht für sein Alter durch den Entzug seiner Waffen drangsaliert werden. §14 Abs 4 soll kein "Ersitzungsrecht" darstellen, so dass man mit dem Erreichen der 10-Jahresfrist jegliche Schießaktivität einstellen darf. Besitz um des Besitzes willen ist weiterhin und auch nach 10 Jahren Waffenbesitz kein Bedürfnisgrund, auch wenn es der Behörde natürlich massiv erschwert wird, das Bedürfnis in der Praxis in Frage zu stellen. Denn der erste Schritt ist ja immer die Prüfung nach §14 Abs 4 Satz 3 und die fällt ja erstmal anhand der dort genannten Kriterien erstmal positiv aus, und dagegen müsste die Behörde jetzt mit Tatsachen zu Felde ziehen. Die Tatsache, das jemand gar keine Waffe hat, mit dem ihm das Ausüben des Schießsports mit eigenen Waffen unterstellt werden kann, ist dann natürlich ein hartes Argument... In der Praxis wird bei kurzfristig unterbrochenem Waffenbesitz (bei weiterer Vereinsmitgliefschaft und Schießsportlicher Aktivität) unterhalb der 10 Jahre vor allem relvant sein, das im geprüften Zeitraum, rechnerisch die Jahre 4/5 und 9/10 des Waffenbesitzes die Forderunen des §14 Abs 4 Satz 1, also die 6/4 Termine mit eigenen Waffen erfüllt ist. Sind die das nicht, erlischt das Besitzbedürfnis -> Wideruf der betreffenden Erlaubnisse. Prinzipiell gilt das auch überhalb der 10 Jahre. Man behält immer einen Kracher auf einer WBK, dann stellt sich die Frage nicht. KK-Gewehre oder Pistolen gibt es billig. Oder besser: Man betreibt Schießsport... -
Die "10-Jahres-Frist" (Nachweis Sportschützen-Bedürfniserhalt) gilt...
ASE antwortete auf Janzfan's Thema in Waffenrecht
Obacht, hier ist immer von Austellung der WBK die Rede. Das ist nicht zutreffend: Wenn jemand 5 Jahre-lang eine leere gelbe WBK besitzt und erst dann eine Waffe eintragen lässt beginnt die 10-Jahresfrist erst ab dem Tag der Eintragung an zu laufen. Der §14 Abs 4 Satz 3 stellt implizit auf einen Regelfall ab: Durchgehender Waffenbesitz bis zum Erreichen des 10-Jahres-Privilegs. Verwaltungsrechtlich interessant wird es, wenn Sonderfälle auftreten: a) Aufgabe bzw. Unterbrechung des tatsächlichen Waffenbesitzes, durch Verkauf der letzten Waffe vor der 10 Jahresfrist, beibehalten der Erwerbserlaubnis (gelb) und Vereinsmitgliedschaft b) Aufgabe des tatsächlichen Waffenbesitzes, durch Verkauf der letzten Waffe a nach der 10 Jahresfrist, beibehalten der Erwerbserlaubnis (gelb) und Vereinsmitgliedschaft c) Wie a nur unter Aufgabe der Erlaubnis, austritt aus dem Verein d) Wie b nur unter Aufgabe der Erlaubnis, austritt aus dem Verein Meine waffenrechtliche Einschätzung: b: Hier ist ist fraglich, ob bzw. wann die Behörde nicht irgendwann den Wegfall des Bedürfnisses und damit des Privilegs annimmt a,c und d- Privileg & Fiktion: Hier würde ich davon ausgehen, dass man von vorne beginnt. Die Privilegierung der Ü10er beruht ja darauf das man mittels durchgehender schießsportlicher Aktivität, nachgewiesen durch die 5-Jahresüberprüfungen über 10 Jahre hinweg die Grundlage für eine sogenannte juristischen Fiktion schafft, welche besagt, dass das Besitzbedürfnis, also die schießsportlicher Aktivität bei fortgesetzter Vereinsmitgliedschaft weiter besteht und daher eine weitere Prüfung abseits jener der Vereinsmitgliedschaft nicht notwendig ist um das Besitzbedürfnis als gegeben zu betrachten. Kern dieser Fiktion ist es, das Kraft davon ausgegangen wird, das nach 10 Jahren nachgewiesener schießsportlicher Aktivität der Sportschütze auch weiterhin grundsätzlich schießsportlich aktiv ist wenn auch vllt im (noch weiter) verminderten Rahmen als §14 Abs 4 es sonst fordert, insbesondere bei sehr alten Semestern. Wenn man aber durch Tatsachen die Annahme rechtfertigt, das die Besitzbedürfnisfiktion nicht zutreffend ist, erlischt auch wieder das Privileg. Man widerlegt die o.g. Fiktion durch Tatsachen und man startet von neuem. Das geht übrigens auch durch Worte, also wer der Behörde als Ü10er auf die Nase bindet das grundsätzlich nicht mehr schießt, nicht mal gelegentlich, schafft damit die Voraussetzungen für einen Widerruf der Erlaubnis weil die Fiktion widerlegt ist. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Zumal als Company "Landtag NRW" eingetragen ist, also darauf vermutlich die Lizenz des PDF Creators lief. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ach, die PDF ist angeblich ausweislich des Eintrags in der PDF von einem "Schaary, Alexander (AFD)" verfasst worden. Besagter Herr ist Ratsherr in Duisburg, ob er aber tatsächlich der Autor dieses Machwerks ist und falls ja, wie der Ratsherr angeblich an die Informationen aus dem BMI gekommen sein will bleibt nebulös. Man kann ihn ja fragen. - -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Also zu dem Unsinn der gerade als angeblicher Entwurf kursiert.... a) Es wird darin folgende Formulierung verwendet: "Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. November 1990" Das ist schonmal grottenfalsch, denn es müsste Lauten "neugefasst durch B. v. 22.11.1990 BGBl. I S. 2506; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 127" b) Ers schwurbelt der Fake was von "Für Einstufungen kriegswaffenähnlicher Schusswaffen nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.1." Blöd nur, das die Kriegswaffen in Nummer 1.1 gelistet sind nicht in 1.2.1... c) Ferner werden die "kriegswaffenähnlichen" Waffen aber ganz wo anders einsortiert, nämlich in "Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 wird wie folgt geändert: a) Nach Nummer 1.6.3 wird folgende Nummer 1.7 eingefügt: „.1.7 1. kriegswaffenähnliche halbautomatische Feuerwaffen" . Eine Bezugnaheme zischen beiden Stellen gibt es aber nicht... so what? d) Vollends wird die Geduld dann durch folgendes strapaziert: - Jetzt sind die kriegswaffenähnlichen plötzlich wieder in Anlage 2 Nr., 1.2.1.3, nicht wie vorher vermeintlich in 1.2.1 und auch nicht in Anlage 1 1.7. - Und nun werte Damen und Herren, das Grande Finale des Bullshittens, die Kür des Trollens: Neonfarben. Mal einen Blick in Anlage 1 WaffG werfen: Der Troll will uns also weismachen, das nach dem Entwurf des BMI die Kennzeichnung als Spielzeugwaffe die Verbotseigenschaften beseitigen sollen. Try harder, bastard. Mein Urteil: 100% Fake oder gezielter Leak von Bullshit, ggf um Undichte stelle zu identifizieren. Geplante Änderungen Waffenrecht.pdf -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Impfpflicht. Infektionsschutzgesetz. Atomausstieg. Sondervermögen als neue form von gallopierenden Staatsschulden. Erbschaftssteuer. LPG-Schwachsinn.. soll ich weitermachen? Warum glaubst du, das die FDP in den Umfragen bei 50% ihres Wahlergebnisses und wieder gefährlich nahe an der 5% Hürde herumdümpelt. Weil sie es mal durchgezogen hat in dieser Koalition? Der einzige Zweck der FDP besteht seit einem Jahr darin, das Habek&Grüne in Wahrheit regieren können während Scholz halt offiziell Kanzler spielen darf. Nun, um die eigenen Wähler ein wenig zu blenden, zumindest die gutgläubigen? Ja und führenden FDP-Politiker haben sich bei den Abstimmungen dann auch außerhalb des Plenums positioniert.... Nicht dafür gestimmt aber auch nichts dagegen unternommen. Die Vorschusslorbeeren für die FDP sind lange verbraucht. Ab jetzt heißt es im politischen Vorkasse statt anschreiben lassen. Auf das Geschwätz ihrer FührungspersonInnen wette ich keinen roten Heller mehr. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Da gibt es einen Unterschied? -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Genau darauf bezog ich mich, das er zwar mit "Insiderwissen" prahlt, aber nichts Subtanzielles aufzuweisen hat. Jojo, nich so empfindlich. Wir sind alle im Stress wegen Nancy..