

ASE
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Und das willst du erreichen, in dem du bezüglich §14 Abs 3 (Threadstarter) oder §14 Abs 4/5 (die üblichen Verdächtigen, welche den Thread mal wieder entgleisen lassen haben) die beleidigte Leberwurst spielst? Klingt nach einem ganz toll durchdachten Plan.. Abgesehen davon, das ein Staat nicht empathisch sein kann. Er ist nämlich kein Wesen. Und warum ein "empathischer" Staat keine Nachweise für Behauptungen verlangen sollte, ist jetzt auch nicht klar. Man schüttelt hier nur noch den Kopf. Jemand fragt nach einem Detail in einem Antrag auf waffenrechtliche Erlaubnis, und statt dem Mann zu helfen und zu sagen, "Verbandsbescheinigung reicht, vermutlich nur Artefakt am Formular" gehts hier mal wieder über Trotzreaktionen bezüglich gar nicht in Rede stehender Nachweise (§14 Abs 4.. der Themenersteller hat nach dem Erwerb(Abs 3) gefragt, Hergottnochmal) ums Staatswesen als solches. Hattet ihre dereinst öfters mit dem Korrekturzeichen "Th" zu kämpfen, als ihr die Schulbank noch gedrückt habt? Würde mich nicht wundern. Oder es ist so eine art Therapie, hier jeden Thread auf "ich will aber kein Schießbuch"-Gemotze führen zu reduzieren?
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Sorry, da gehe ich nicht mit. Der GG hat vor zwei Jahren Behörden&Gerichte auf dem Gesetzgebungswege mit der Blutgrätsche gestoppt. 4 mal im Jahr mit 1-2 Waffen schiessen gehen, bei KW/LW an einem Termin beides absolvierbar und ihre Waffennummer notieren. Und das ist jetzt Ultrabürokratisch. Dir ist klar, das der GG stattdessen auch hätte sagen können, "och 12/18 pro Jahr mit jeder Waffe, Seriennummer schön dokumentieren, ist genau das gewollte" Wie wäre es wenn du statt Disziplin nur die Waffennummer bzw Indexnummer einträgst? Dann hast du weniger Schreibarbeit als vor 2020. Und bei manchen hier hat man die Vermutung, das sie nur deswegen so aufgescheucht sind, weil sie überhaupt mal wieder auf den Schießstand müssen, und die Zeit zum kraftmeiern auf WO fehlt...
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Naja, eine deutsche WBK kann nicht schaden, wenn man mit eigenen Waffen PRS schiessen möchte
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Nicht das ich dich jetzt damit meine, aber das ist in etwa das, was jeder Betrüger sich selber sagt. Kommt eh nicht raus. Bis es dann eben rauskommt. Im Falle des Falles werden Leute vom StA vernommen denen relativ schnell klar wird, das sie mit einer Falschaussage ihre eigene Zuverlässigkeit riskieren, während sie nicht wissen, was der StA schon weis. Also besser die Wahrheit. Weil der Gesetzgeber es nun in §14 Abs 4 und 5 verlangt? Das ist der ganze Irrsinn der Diskussion hier: Es steht im Gesetz. Und das verwenden der eigenen Waffe dokumentiert man nun mal mit der Waffennummer und nicht mit Leumundszeugen.
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Gegenfrage: Warum soll man Art, Kaliber oder Disziplin ins Schießbuch schreiben. Es genügt doch, das einer behauptet, es sei eine erlaubnispflichtige Waffe gewesen...
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Nein eben nicht. Man kann gegen das WaffG schelten und es unlogisch nennen, dann muss man aber auch anerkennen, wenn es bzw der GG gerade logische Schritte vollführt. a) Die Rechtsprechung vor 2020 hat den weg Vorgezeichenet: 12/18 für den Besitz mit jeder eigenen Waffe b) Der GG hat dies entschärft mit expliziten Regeln für den Besitz: 4/6 mit einer eigenen Waffe je Kategorie (KW/LW) Es macht nun wirklich keinen Sinn vor der Systematik des WaffG, das Bedürfnis für den Besitz eigener Waffen nicht genau von der Nutzung eben dieser abhängig zu machen. Wobei ja bereits ein pauschalisiertes Anerkenntnis des Waffenbesitzes qua Sportschützenstatus enthalten ist. Nur mit einer der vielen Waffen pro Kategorie muss noch geschossen werden, den Rest gibt es geschenkt. Der GG hätte auch 4 mal pro Jahr mir jeder vorschreiben können oder 12/18 mit jeder in Gesetzesform gießen. Dann wäre gähnende Leere in den meisten Waffenschränken. Die Regelung jetzt ist ein Kompromiss. Wo der unerfüllbar sein soll, versteht keiner. Man muss es ja schon mit Gewalt darauf anlegen, die Quartalsregel nicht erfüllen zu können... Jedes Gegenargument ist eigentlich ein verkappter Angriff auf die WaffG-Doktrin als solche und daher hier fehl am Platze, weil in diesem Kontext sinnlos.
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Lol, formolse Bescheinigung. Führerschein. Wo? Bei den Reichsbürgern mit Fantasieführerscheinen? Genau und wenn es dann heisst: es gilt nur noch das Vereinsschiesbuch wer wird dann der erste sein, der mit seinem pathologischen Behördenhass hier jeden Thread kapert und entgleisen lässt? Und Wettkampflisten nützen nur etwas wenn es um Überkontingent geht und eindeutig ist, welche Waffe verwendet wurde, weil keine andere passende im Bestand ist. Und selbst da sagt die Wettkampfliste nicht aus, ob du mit deiner eigenen Waffe teilgenommen hast. Eine absolut idiotische Argumentation, schon deswegen, weil du dein Schießbuch nicht selber führst. Du machst vllt. Eintragungen darin, die werden aber von der Aufsicht oder einer anderen Art Vereinsoffiziellen bestätigt. Aber vllt. ist ja gerade deine davon gegenwärtige Art dein Schießbuch selber™ zu führen der wahre Grund für deine Aufregung.... Was du immer noch nicht begriffen hast: Die Beweislast für die Glaubhaftmachung eines Bedürfnisses liegt bei dir, deinem Verein, deinem Verband.
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Die typische Annahme, man komme auf die Welt, habe ein waffenrechtliches Bedürfnis und das LRA schulde einem die WBK als bringleistung. Genau, das persönliche Schießbuch ist nirgends gefordert. Aber wie du dann dein Bedürfnis glaubhaft machen willst, oder präziser auf welche Grundlage der Verband das Bedürfnis bescheinigen soll behälst du natürlich wie immer für dich. Nur noch Vereinsschiessbuch?
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Was ich selber sag und tu, das traue ich auch anderen zu. Der Staat hat zu Zeiten des kalten Krieges massiv Handfeuerwaffen eingelagert, ma darf nicht glauben, die G3-Krücken in den Kasernen wäre alle gewesen was da vorrätig war. Konzepte der Guerilla-Bewaffnung für den Ernstfall dürften dabei auch eine Rolle gespielt haben. Zumindest hoffe ich das. Heute sieht das vermutlich anders aus, aber die Angst vor dem bewaffneten Bürger (wer den Besatzer aus dem Osten bedrängen kann, kann es auch mit der eigenen Regierung) ist geblieben. Die Kontingentsregeln für HA-LW kamen 2002 nicht ohne (wahren) Grund. Sicherheitspolitisch im Sinne des Einzelverbrechers sind die nämlich genau so sinnlos wie bei den KW und das wissen die cleveren Exemplare der "Gegenseite" auch genau so gut. Ein Großer Teil ist aber auch nur billiger Populismus. Erst wird den Leute vor privatem Waffenbesitz Angst gemacht, Statistiken dahingehend verfälscht, das mittlerweile(Nach IM Seehofer) nicht nur Verbrechen mit Staatswaffen sondern auch jene mit illegal besessenen eigentlich zu 100% dem privaten Legalwaffenbesitzer angehangen werden. Man baut sich einen Strohman auf, macht ein Gesetz und da schau her, wir haben was getan, in wahrheit bisweilen der öffentlichen Sicherheit geschadet. Beispiel VS/Staatschutz: Der hatte von Anbeginn Zugriff auf das NWR und auch vor dem NWR wusste ein Geheimdienst über die Freizeitaktivitäten seiner Kandidaten bescheid.. Aber jetzt soll er bei jeder Regelüberprüfung und jedem Antrag auf kleinen WS seine Daten preisgeben... Hauptsache die Politik konnte sich hinstellen und sagen: Da schau her! -
Falsch. Wann man mit den eigenen KW oder LW geschossen hat. Su kannst dein Schießbuch führen wie du willst. Aber stifte nicht andere zu der Dummheit an, die dann dazu führen wird, das sie 10m Luftpistole schiessen müssen.....
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Nein, Nein. Verrat, und sei es pragmatisches Denken, wird an der großen Sache wird hier nicht geduldet.
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@Proud NRA Member Wir können jetzt natürlich weiter darüber Diskutieren ob es die §§ 14 u. 15 überhaupt gibt, oder einfach akzeptieren, was die Pflichten des Vereines sind. Ich habe hier den Eindruck, das manche noch nicht mitbekommen haben das es vorbei ist mit "Schießbuch bei der Behörde" vorlegen. Eine Bescheinigung des Vereines (Urkunde) ab 2025 des Verbandes(Urkunde) ist erforderlich. Das Wesen einer Waffenrechtsänderung ist, das sich etwas ändert. Das wollen manche nicht akzeptieren.
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Guten Morgen. Wach? Dann mal 14/3/4/5 lesen. Es ist immer eine Bescheinigung des Vereins. Elektronisch erfassen wäre traumhaft, aber nur mit regelmässigem Papiebackup
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Magazinbegrenzung bei Selbstladeflinten für Jäger rechtlich notwendig?
ASE antwortete auf Hans117's Thema in Waffenrecht
Ey alder, isch bin viel Waffenbesitzkarterer als du -
Was du meinst, ist , das nicht jeder Wisch eine öffentliche Urkunde ist. Ein "Wisch" auf dessen Grundlage du eine Erlaubnis zu erlangen versuchst, ist eine Urkunde. Und dabei ist es noch nicht mal gesagt, das eine Bedürfnisbescheinigung keine öffentliche Urkunde sondern eine Privaturkunde darstellt. Denn Ihre Ausstellung erfolgt aufgrund gesetzlicher Vorschrift(§14 Abs 2/3/4/5) von einem definierten Personenkreis (Beauftragte eines nach §15 anerkannter Schießsportverband) zum Zwecke des Beweises von Erlaubnisvorraussetzungen im Verwaltungsrechts/Waffenrecht. Der Sachkundefälscher von Niedersachsen hat auch nicht schlecht gestaunt, als man ihm ausdekliniert hat, dass er wegen Bestechlichkeit im Amt & Urkundenfälschung 4.5 Jahre einfährt. Zwar stellen Bedürfnisbescheinigungen anders als Sachkundezeugnisse keine amtliche Bescheinigung, sondern nur ein Mittel der Glaubhaftmachung da, aber ihre höchstrichterlich bescheinigte grundsätzliche Anerkennung abseits offensichtlicher Streitfälle könnte einen motivierten Staatsanwalt dazu bringen, es mit besonderer Schwere des Falles aufgrund Mißbrauchs einer Quasi-Amtsstellung zu versuchen. Anbei bemerkt übrigens wieder amüsant, wie jene, die hier ständig Willkür!!ELF! rufen es jetzt für eine gute Idee halten, mit Bullshit-Schießbucheintragen Behörden& ggf Staatsanwaltschaft zu necken, gerade so, als ob man einen Grund schaffen möchte wieder "Willkür!!ELF" zu krakehlen. Würde man seine eigenen Rufe ernst nehmen, würde man gerade für akkurate Schießbucheintragungen plädieren, um der Gegenseite von vorneherein keinen Spielraum zu lassen. Aber darum geht es auch gar nicht. Es geht um 90% Kraftmeierei und 10% um den von der eigenen Kraftmeierei besoffenen, idiotischen Versuch seinen Kampf für ein 2nd-Amendment auf dem Schlachtfeld einer spezialgesetzlichen Norm für das sportliche Schießen auszutragen. In etwa so clever wie die verhinderte Merkel-Stürzerin Fridi, die letzteres absurderweise auf dem Wege der Kandidatur bei gefühlt jeder Bürgermeisterwahl in jedem 500-Seelenkaff Baden-Württembergs versucht hat, zuletzt erfolglos in Tübingen. Getreu dem Motto: Lass mal was komplett Sinnfreies machen... Und selbst wein dein Schießbüchlein keine Urkunde darstellen sollte und der StA damit nicht durchkommt: Die Bescheinigung , die bis 2025 dein Verein und danach der Verband auf dessen Grundlage ausstellt ist ohne Zweifel eine Urkunde. Aber ich schätze das beruhigt dich wieder ein bischen, denn dann kannst du hoffen, dass nur dein Vorstand in den Häfen fährt und künftig als waffenrechtlich unzuverlässig gilt und nicht du... https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/11-das-beweisrecht-a-der-begriff-der-urkunde_idesk_PI17574_HI12574150.html Ja ne is klar, ich schreibe mir irgendwelche Fantasiegeschichten ins Schießbuch und wenn man mich erwischt ist es nur Spaß gewesen. So funktiert das schon immer im WaffG und Widerrufe von WBKs haben seltenheitscharakter.. Und genau das hier ist das juristische Level, auf dem die Keyboard-Warriors fürs deutsche 2nd Amendmend unterwegs sind. Dürfns noch ein paar Spenden sein?
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Himmel hilf, auf dem Level diskutieren wir hier also... Eine Urkunde ist nicht so ein Ding wo immer "Urkunde" drauf steht. - Ein Schießbuch ist eine Urkunde. - Eine Bedürfnisbescheinigung ist eine Urkunde - Eine Bestätigung des Vereins, das mit eigenen Waffen geschossen wird ist eine Urkunde. [Teile des Beitrags entfernt, lass das bitte]
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Ja, genau das ist dann die Aufgabe des Vereins wenn er nach §15 Abs. 1 Nr 7 Buch führt oder wie es bei den meistens Verbänden der Fall ist im Zuge des 4-Augen-Prinzips bei der Bedürfnisbescheingigung gegenüber dem Verband durch Unterschrift bestätigt, dass die Schießtermine dem Gesetz entsprechend mit eigenen Waffen durchgeführt worden sind. Bis 2025 hängt die gesamte Verantwortung für diesen Vorgang (Lies: strafrechtliche und waffenrechtliche Haftbarkeit) beim Verein bzw. bei dessen Vorstand persönlich! --------------------------- Ich bin mit ziemlich sicher, das viele bei ihrer Kraftmeierei und Schattenboxen gegen die imaginierte Behörde diese Perspektive gar nicht haben, genau wie das Erhalten der Schießstände immer die Sache der Anderen™ ist: Was ihr von euren Vorständen verlangt ist eine Unterschrift aus der sich im Ernstfall maximale Konsequenzen für deren die waffenrechtliche Zuverlässigkeit, in der Regel auf Lebenszeit ergeben kann. Darüber hinaus ist Urkundenfälschung auch in anderen Bereichen des Lebens nicht gerade der Brüller für das curriculum vitae: Überall wo Verantwortung per Unterschrift übernommen wird, seid ihr dann raus, weil nicht mehr Vertauenswürdig. Und kommt mir jetzt nicht mit "ach was soll schon passieren", "kommt nie raus" Das sind die Sprüche die a) jeder der vor Gericht steht mindestens einmal abgelassen hat und b) grundsätzlich von denjenigen herumposaunt werden die sich in der Tiefe ihres Seins zu 100% sicher sind und sein können, das sie nicht belangt werden, weil ohnehin nicht verantwortlich. Wenn solche Krakehler-Kaliber dann im Zuge der vereinsinternen Palastrevolution die Trägheit der bewegten Massen unterschätzt haben und sich unverhofft im verantwortlichen Amt wiederfinden, läuft der Hase dann ganz schnell andersrum, weil sie auf einmal merken, das es jetzt ihr Arsch ist, der am höchsten WaffG-Galgen hochgezogen wird, wenn etwas nicht stimmt. Erspart's mir, ich weis aus Erfahrung wie das läuft... Es ist an Asozialität nicht zu überbieten zu erwarten, das jemand anderes für die eigene Faulheit oder Borniertheit den Kopf hinhalten soll. Wenn man Waffensammeln ohne Schießen machen möchte, gibt es dafür die rote WBK und bei Langwaffen den Jagdschein...
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Das ColtS-Urteil ist nach 2020 auch nur für die Überkontingentsfragen relevant. Die 12/18-mit-jeder-Waffe-Auslegung, die sich in den Behörden und Gerichten durchsezte wurde vom GG kassiert und darüber kann man froh sein. Gut manche nicht, weil ein Grund zum Bruddln weniger.. Nun ist es vollkommen logisch, wenn man Regeln für den Besitz von Waffen einführt, sich diese auf die besessenen, also die eigenen Waffen beziehen und deswegen wurde das explizit in §14 Abs 4 festgelegt. Auch hier gibt es wieder Leute die das für Willkür oder so halten... Der Kasus-Knacktus ist eben, wie man einen Nachweis führt, dass mit der eigenen Waffe geschossen wurde. Und das geht nun mal über die Waffennummer. Wo da jetzt das staatstragende Problem ist, entzieht sich meiner Einsicht. Ganze 4 mal im Jahr muss man die die vollständige Dokumentation durchführen, alles darüber hinaus ist freiwillige Mehrarbeit. Wer so clever ist, sich einen Index zu erstellen der muss dann tatsächlich eine Zahl extra eintragen.. Wer dafür keine Zeit mehr hat sollte sich mal ernsthafte Gedanken über seine Work-Life-Balance machen. Darüber hinaus ist der Verein ohnehin verpflichtet die Aktivitäten zu erheben. Und hier muss dann zwingen die Nummer etc notiert werden. Denn die erste Frage, die im Ernstfall bei der Überprüfung des Vereinsschießbuches gestellt werden wird ist: "Woher man wissen wolle, das es sich um die eigene Waffe des Schützen X gehandelt habe". Ein "weil ich das weis" ohne nachvollziehbare Dokumentation wird da ganz schnell als substanzlose Behauptung vom Tisch gewischt. @Kanne81 https://openjur.de/u/2260217.html https://openjur.de/u/2259783.html
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ColtS Urteil.... Da wurden auch Pauschal-Bescheinigungen vorgelegt die besagt haben, mit das mit den Waffen Wettkämpfe geschossen wurden. Dar VGH hat das Verrissen mit dem hinweis das nicht hervorgehen würde, mit welcher Waffe tatsächlich geschossen wurde. §14 Abs. 4: §15 Abs 1 Nr 7: Es ist unmittelbar aus dem Gesetzestext ersichtlich, das irgendwie der Nachweis erbracht werden muss und das der Verein darüber ebenfalls Buch zu führen hat, das es sich beim jeweiligen Schießtermin um die eigene Waffe handelt. Man kann das natürlich COLTS-BDMP-Style pauschal und auf Grundlage von "Isso" probieren. Davon rate ich ab, das geht schief. Siehe VGH-Urteil. Mit einer Dokumentation der Waffennummer/W-ID für die Schießtermine ist (durch die büroktratische Brille betrachtet) klar, das mit der eigenen Waffe geschossen wurde. Da das Prinzipiell auch in den Vereinsschießbüchern dokumentiert ist, gibt es eine Art waffenrechtlihe Doppelte Buchführung und im Ernstfall ist dann nicht nur eine Zuverlässigkeit beim Teufel. Schießbuchfälschungen sind Urkundenfälschungen und bei von der Aufsicht unterschriebenen Schießbüchern hängen die dann auch mit drin. Bei Überkontingent dürfte es selbstredend sein, daß die eigene Schusswaffe benutzt werden muss. Aber Reicht die Urkunde? Die sagt nur, dass die Disziplin geschossen wurde, nicht womit. Natürlich kann die Annahme billig sein das es sich dabei um die eigene Waffe gehandelt hat. Aber gerade die Generalopponenten hier sind doch immer der Ansicht, das alles zur Schikane genutzt würde. Das macht dann gerade das Argument für die Dokumentation. Definitiv Problematisch wird es bei Ersatzwaffen: in BW wollen die Behörden davon nichts wissen, dass die nur für den Fall der Fälle da ist, sondern verlangen, das die auch für Wettkämpfe genutzt werden muss. Hier muss natürlich belegt werden, das es dann auch die Ersatzwaffe war. Ähnliches gilt bei Nutzung eines Griffstückes mit WS. Beispiel: Ich besitze 2 CZ75B, stainless gleiches Beschussjahr. Äußerlich nicht zu unterscheiden, bis auf die Seriennummer (und die optik....). Eine wird demnächst durch Verkauf andere Kanonen ins Grundkontingent rutschen, die andere ist die neueste Anschaffung und ist ÜK. Ich nutze die CZs aber auch für KK-Disziplinen beim BDS und für DSB-Disziplinen, z.B. RWK Sportpistole, mit Kadet WS (demnächst mit Anteg ZenithS-L). Für die DSB-KK-Disziplinen nehme ich die ÜK-CZ mit WS. Damit mir jetzt keiner blöd kommen kann welche ich tatsächlich verwendet habe, wird natürlich die Dokumentation entsprechend W-ID/Seriennummer der ÜK-CZ enthalten.
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Hm, Bei Überkontingent kann eine Buchführung natürlich sinnvoll sein, wenn Art&Kalibergleiche Waffen eingesetzt werden, sonst ergibt es sich ja aus den Wettkampfdisziplinen. Bei 20 ÜK ist natürlich die Wahrscheinlichkeit groß, das kalibergleiche Waffen nur für verschiedene Disziplinen (offene Visierung, Optik etc etv) eingesetzt wurden. Da legt im Zweifelsfall natürlich ein Schießbuch mit W-Id oder Waffennummer Unterschrift&Stempel das tatsächlich die Waffe am Wettkampftag verwendet wurde mehr Gewicht in die Waagschale als die bloße Annahme. Spart genaugenommen Diskussionen, ob man dann nicht Waffe X ohne ZF verwendet hat etc. Ich werde es definitiv so machen, Wettkampfschießbücher zu führen, dann gibt es keine Diskussion. Bei der Verwendung von WS auch sinnvoll, wenn man eine ÜK-Waffe damit verwendet. +1 wettkampf mit der ÜK-Waffe. Aber wo das ein logistisches Problem sein soll? Entweder machst du dir ein eigenen Wettkampfbuch für jede ÜK-Waffe. Oder du machst einen Index vorne im Schießbuch, wo du die Daten der Waffe erfasst und ihr eine Nummer zuweist. Im Schießbuch musst du dann nur die Indexnummer reinschreiben, das geht schneller als Jedesmal die Waffendaten reinpinseln Oder du Reservierst ganze Seiten im Schießbuch für eine ÜK-Waffe und die Waffendaten werden z.B. oben am Rand erfasst.
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Vermutlich verpasse ich gerade die Ironie...
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Nicht gut... So lange keiner fragt egal. Und genau dann wenn, einer fragt, (Behörde welche Bescheinigung in Frage stellt, Gericht) werden solche Pauschaleintragungen mangels Beweiskraft gerne zurückgewiesen. Da kannst du gleich nichts eintragen, dann hast du wenigstens die Zeit gespart. Sehe auch nicht wo das Problem ist, sich ein Verzeichnis der Waffen ins Schießbuch zu schreiben und das zu referenzieren.
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Das ist Deutschland! Ein Land in dem es nicht nur Geburts- und Todesbescheinigungen, nein auch Lebendbescheinigungen gibt.... Vllt sollte man diesen Thread mal nicht politisch entgleisen lassen? Gefragt war nach praktischen Tipps für diejenigen, die ihre Dokumentation vereinfachen wollen. Du musst sie ja nicht machen.... ---------------------------------------------------------------------------- ich persönlich nutze bei allen Drucksachen "wirmachendruck.de" Überlege zur Zeit auch über die pragmatischte Dokumentation, Sowohl privat als auch für den Verein, der innerhalb der 10-Jahresfrist ja ebenfalls dokumentieren muss. Lezteres haben die Verbände&Vereine teilweise nicht auf dem Schirm... Für Privat wird es wohl am einfachsten sein, sich ein Büchlein zu erstellen, in dem vorne oder Hinten ein Schlüsselverzeichnis enthalten ist -> Waffe mit Nr. oder am besten W-ID eintragen und im eigentlichen Schießnachweis nur die Nr. vermerken, spart Schreibarbeit. Zudem für jedenTermin noch eine Box zum Ankreuzen ob Wettkampf damit man darin auch Wettkämpfe abhaken kann. Dies wird bei kalibergleichen Überkontingent-Ersatzwaffen nötig sein. Hat man sowas nicht, dürften die Wettkämpfe für sich selber sprechen. Aber andererseits: Wenn man eh Büchlein führt, kann man es auch gleich eintragen.
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Es gibt doch gute online-Angebote fürs Drucken, die vernünftige Qualität hinbekommen. Wenn mann abseits von Uni/Hochschulstädten wohnt meistens eh die einzige Möglichkeit.
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Nein und ist vermutlich einfach einem alten, nie aktualisierten Formular geschuldet. Das Mitglied soll seinen Antrag zusammen mit den Bedürfnisbescheinigung beim Amt einreichen.