ASE
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Eigentlich eher nicht. Wenn der Verband das Bedürfnis bescheinigt und die Behörde akzeptiert, alles gut. Eigentlich ist das aber so nicht vorgesehen. Man darf sich aber hier nicht vom "e.V." verwirren lassen: Die Bezeichnung "eigetragener Verein (e.V.)" dürfen Vereine führen, die in das Vereinsregister am zuständigen Gericht eingetragen sind, wodurch eine juristische Person entsteht. Mit der waffenrechtlichen Definition von schießsportlicher Verein hat das nichts zu tun. Vereine wie auch Verbände haben in der Regel die Rechtsform e.V., die Verbände auf jeden fall, aber nur weil der Verband ein e.V. ist, heisst das nicht, das er ein schießsportlicher Verein im eigentlichen sinne ist. Das Waffenrecht kennt "schießsportliche Vereine" und "anerkannte Schießsportverbände" in welchen sich Vereine überregional organisieren. Das war bei der Novelle des Waffenrechts 2002 einer der zentralen Punkte da es Klein- und Kleinstvereine gab die sich der Kontingentsfragen wegen und zur ad hoc Einführung neuer "Disziplinen" für neue Waffentypen als "Schießsportverband" deklariert hatten, basierend auf einer Reglungslücke, was denn wohl ein Schießsportverband ist. Durch die Einführung eines Anerkennungsverfahrens mit bestimmten Kriterien wurde dem ein Riegel vorgeschoben. Die direkte Ausstellung von Bedürfnisbescheinigungen wäre quasi genau das Wiederaufleben dieser Konstellation. §14 sieht nur vor, das ein Verband für das Mitglied eines ihm angeschlossenen Vereines bescheinigt. Also die Struktur Verband->Verein->Mitglied zugrunde liegt. Daher kann ein Verband eigentlich keine Bedürfnisbescheinigungen für Direktmitglieder auststellen, zumindest wenn man die Formulierung des §14 beachtet und hier die Ausübung einer Kontrollfunktion Verband->Verein bei Bedürfnisfragen umgesetzt sehen und o.g. Konstellation verhindern möchte. Vor dem Hintergrund hat sich die Zahl der Verbände, welche Direktmitgliedern Bescheinigungen ausstellen stark verringert, anfänglich gab es da nämlich mehrere die das gemacht haben. Einzelmitgliedschaften sind manchmal aus Vereinsrechtlichen Gründen notwendig(Funktionäre etc) oder schlicht ein Instrument um bei Mangel an örtlichen Vereinen (BDS, DSU etc) dennoch eine Teilnahme am Schießsport in diesem Verband zu ermöglichen. Die Waffen müssen dann eben über den Verband vor Ort (meist DSB) beantragt werden, was natürlich gewisse Einschränkungen mit sich bringt. Der LV1 scheint es anders zu sehen und so lange die Behörde da grün mit sind, warum nicht.
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Definitv nicht. Ich glaube nur der LV1 macht da noch so sachen... Per Definition ist ein Schießsportverband(überörtlicher Zusammenschluss) kein Verein(örtlich). Einige BDS-LV haben zwar die Einzelmitgliedschaft erhalten, aber der Bedürfnisnachweis geht nicht mehr. Der Text des §14 Abs 3/4 ist da eigentlich eindeutig.
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Na da hast du recht, das hatte ich überlesen. Inhaltlich bleibt es dennoch richtig: Die "freien" Sportschützen haben es mittlerweile so schwer, das eine Vereinsmitgliedschaft im Gegenwert von 4-5 Schachteln 9mm zu verkraften sein sollten um den Bedürfnis-Zinnober im 5-Jahrestakt auf eine Mitgliedsbescheinigung vom Verein zu reduzieren. Zudem: Üblicherweise wird keine Bedürfnisbescheinigung für den EFP verlangt, der Besitz als solches genügt:
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Ja nur ohne Bedürfnisnachweis. Die Bedürfnisbescheinigung ist immer auf Aktivität im Verein gegründet. Natürlichen Personen als Direktmitgliedern (Die es bei anderen Verbänden auch gibt) kann keine Bescheinigung erstellt werden. @Doggenrotti Dein Freund soll sich schleunigst(lies: sofort) einen Verein suchen. Die Bedürfnisprüfung kommt nämlich ohnehin und die laufen seit ein paar Monaten schon an, auch ohne dass man die Behörde mit einem Antrag auf EFP triggert. Vereinsmitgliedschaft ist die einzige Option seinen Waffenbesitz zu erhalten es sei denn er möchte gerne mit einem umfassenden Schießbuch für ALLE Waffen die Behörde von seiner Eigenschaft als "freier" Sportschütze überzeugen und zwar im 5 Jahrestakt bis ans Lebensende Und bevor ichs vergess: Der Versuchung die 12/18-Regel für jede Waffe anzuwenden könnte die Behörde auch erliegen, denn sowohl die 6/2 als auch die 10-Jahresregel gilt primär nur für Sportschützen in Vereinen, die einem Verband angehören, außer ein Verwaltungsgericht erbarmte sich seiner mit einem Gleichstellungsurteil, worauf ich keinen roten Heller setzen würde.
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Die "10-Jahres-Frist" (Nachweis Sportschützen-Bedürfniserhalt) gilt...
ASE antwortete auf Janzfan's Thema in Waffenrecht
Vorsicht mit der Überinterpretation der 10 Jahresregel. §4 legt fest das für eine Erlaubnis, also auch für die zum Besitz grundsätzlich ein Bedürfnis vorliegen muss und dass dieses alle 5 Jahre von der Behörde überprüft werden muss. §8 legt fest, das Sportschiessen zu einem Kreis von "Standard Bedürfnissen" gehört, deren Anerkennung nicht erst aufwendig begründet werden muss. Quasi Teil eine positiv Liste bei der die Hürde der grundsätzlichen Anerkennung schon Kraft Gesetzes genommen ist, keine Behörde kann das Bedürfnis "Sportschiessen" per se in Frage stellen §14 legt nun die konkreten Regeln für den Nachweis des Bedürfnisses fest, und da liegt der Hase im Pfeffer. §14 Abs 4 Satz 3 sagt nicht, das Schützen mit 10 Jahren Waffenbesitz unwiderlegbar ein Bedürfnis zum Besitz von Waffen haben, sondern das bei Sportschützen nach 2xmaliger Überprüfung der schießsportlichen Aktivität verminderte Kriterien für den Nachweis gelten sollen, d.h. durch den Verein zu bescheinigende Mitgliedschaft. Dem liegt eine Annahme zu Grunde, wie man dem Gesetzesentwurf( https://dserver.bundestag.de/btd/19/138/1913839.pdf Seite72) entnehmen kann: Die Annahme lautet: Wer 10 Jahre aktiv den Schießsport mit eigenen Waffen betrieben hat wird diese auch weiter aktiv betreiben. Wer durch Alter & Krankheit nicht mehr so häufig kann wie es §14 Abs 4 Satz 1 festlegt, soll nicht für sein Alter durch den Entzug seiner Waffen drangsaliert werden. §14 Abs 4 soll kein "Ersitzungsrecht" darstellen, so dass man mit dem Erreichen der 10-Jahresfrist jegliche Schießaktivität einstellen darf. Besitz um des Besitzes willen ist weiterhin und auch nach 10 Jahren Waffenbesitz kein Bedürfnisgrund, auch wenn es der Behörde natürlich massiv erschwert wird, das Bedürfnis in der Praxis in Frage zu stellen. Denn der erste Schritt ist ja immer die Prüfung nach §14 Abs 4 Satz 3 und die fällt ja erstmal anhand der dort genannten Kriterien erstmal positiv aus, und dagegen müsste die Behörde jetzt mit Tatsachen zu Felde ziehen. Die Tatsache, das jemand gar keine Waffe hat, mit dem ihm das Ausüben des Schießsports mit eigenen Waffen unterstellt werden kann, ist dann natürlich ein hartes Argument... In der Praxis wird bei kurzfristig unterbrochenem Waffenbesitz (bei weiterer Vereinsmitgliefschaft und Schießsportlicher Aktivität) unterhalb der 10 Jahre vor allem relvant sein, das im geprüften Zeitraum, rechnerisch die Jahre 4/5 und 9/10 des Waffenbesitzes die Forderunen des §14 Abs 4 Satz 1, also die 6/4 Termine mit eigenen Waffen erfüllt ist. Sind die das nicht, erlischt das Besitzbedürfnis -> Wideruf der betreffenden Erlaubnisse. Prinzipiell gilt das auch überhalb der 10 Jahre. Man behält immer einen Kracher auf einer WBK, dann stellt sich die Frage nicht. KK-Gewehre oder Pistolen gibt es billig. Oder besser: Man betreibt Schießsport... -
Die "10-Jahres-Frist" (Nachweis Sportschützen-Bedürfniserhalt) gilt...
ASE antwortete auf Janzfan's Thema in Waffenrecht
Obacht, hier ist immer von Austellung der WBK die Rede. Das ist nicht zutreffend: Wenn jemand 5 Jahre-lang eine leere gelbe WBK besitzt und erst dann eine Waffe eintragen lässt beginnt die 10-Jahresfrist erst ab dem Tag der Eintragung an zu laufen. Der §14 Abs 4 Satz 3 stellt implizit auf einen Regelfall ab: Durchgehender Waffenbesitz bis zum Erreichen des 10-Jahres-Privilegs. Verwaltungsrechtlich interessant wird es, wenn Sonderfälle auftreten: a) Aufgabe bzw. Unterbrechung des tatsächlichen Waffenbesitzes, durch Verkauf der letzten Waffe vor der 10 Jahresfrist, beibehalten der Erwerbserlaubnis (gelb) und Vereinsmitgliedschaft b) Aufgabe des tatsächlichen Waffenbesitzes, durch Verkauf der letzten Waffe a nach der 10 Jahresfrist, beibehalten der Erwerbserlaubnis (gelb) und Vereinsmitgliedschaft c) Wie a nur unter Aufgabe der Erlaubnis, austritt aus dem Verein d) Wie b nur unter Aufgabe der Erlaubnis, austritt aus dem Verein Meine waffenrechtliche Einschätzung: b: Hier ist ist fraglich, ob bzw. wann die Behörde nicht irgendwann den Wegfall des Bedürfnisses und damit des Privilegs annimmt a,c und d- Privileg & Fiktion: Hier würde ich davon ausgehen, dass man von vorne beginnt. Die Privilegierung der Ü10er beruht ja darauf das man mittels durchgehender schießsportlicher Aktivität, nachgewiesen durch die 5-Jahresüberprüfungen über 10 Jahre hinweg die Grundlage für eine sogenannte juristischen Fiktion schafft, welche besagt, dass das Besitzbedürfnis, also die schießsportlicher Aktivität bei fortgesetzter Vereinsmitgliedschaft weiter besteht und daher eine weitere Prüfung abseits jener der Vereinsmitgliedschaft nicht notwendig ist um das Besitzbedürfnis als gegeben zu betrachten. Kern dieser Fiktion ist es, das Kraft davon ausgegangen wird, das nach 10 Jahren nachgewiesener schießsportlicher Aktivität der Sportschütze auch weiterhin grundsätzlich schießsportlich aktiv ist wenn auch vllt im (noch weiter) verminderten Rahmen als §14 Abs 4 es sonst fordert, insbesondere bei sehr alten Semestern. Wenn man aber durch Tatsachen die Annahme rechtfertigt, das die Besitzbedürfnisfiktion nicht zutreffend ist, erlischt auch wieder das Privileg. Man widerlegt die o.g. Fiktion durch Tatsachen und man startet von neuem. Das geht übrigens auch durch Worte, also wer der Behörde als Ü10er auf die Nase bindet das grundsätzlich nicht mehr schießt, nicht mal gelegentlich, schafft damit die Voraussetzungen für einen Widerruf der Erlaubnis weil die Fiktion widerlegt ist. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Zumal als Company "Landtag NRW" eingetragen ist, also darauf vermutlich die Lizenz des PDF Creators lief. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ach, die PDF ist angeblich ausweislich des Eintrags in der PDF von einem "Schaary, Alexander (AFD)" verfasst worden. Besagter Herr ist Ratsherr in Duisburg, ob er aber tatsächlich der Autor dieses Machwerks ist und falls ja, wie der Ratsherr angeblich an die Informationen aus dem BMI gekommen sein will bleibt nebulös. Man kann ihn ja fragen. - -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Also zu dem Unsinn der gerade als angeblicher Entwurf kursiert.... a) Es wird darin folgende Formulierung verwendet: "Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. November 1990" Das ist schonmal grottenfalsch, denn es müsste Lauten "neugefasst durch B. v. 22.11.1990 BGBl. I S. 2506; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 127" b) Ers schwurbelt der Fake was von "Für Einstufungen kriegswaffenähnlicher Schusswaffen nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.1." Blöd nur, das die Kriegswaffen in Nummer 1.1 gelistet sind nicht in 1.2.1... c) Ferner werden die "kriegswaffenähnlichen" Waffen aber ganz wo anders einsortiert, nämlich in "Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 wird wie folgt geändert: a) Nach Nummer 1.6.3 wird folgende Nummer 1.7 eingefügt: „.1.7 1. kriegswaffenähnliche halbautomatische Feuerwaffen" . Eine Bezugnaheme zischen beiden Stellen gibt es aber nicht... so what? d) Vollends wird die Geduld dann durch folgendes strapaziert: - Jetzt sind die kriegswaffenähnlichen plötzlich wieder in Anlage 2 Nr., 1.2.1.3, nicht wie vorher vermeintlich in 1.2.1 und auch nicht in Anlage 1 1.7. - Und nun werte Damen und Herren, das Grande Finale des Bullshittens, die Kür des Trollens: Neonfarben. Mal einen Blick in Anlage 1 WaffG werfen: Der Troll will uns also weismachen, das nach dem Entwurf des BMI die Kennzeichnung als Spielzeugwaffe die Verbotseigenschaften beseitigen sollen. Try harder, bastard. Mein Urteil: 100% Fake oder gezielter Leak von Bullshit, ggf um Undichte stelle zu identifizieren. Geplante Änderungen Waffenrecht.pdf -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Impfpflicht. Infektionsschutzgesetz. Atomausstieg. Sondervermögen als neue form von gallopierenden Staatsschulden. Erbschaftssteuer. LPG-Schwachsinn.. soll ich weitermachen? Warum glaubst du, das die FDP in den Umfragen bei 50% ihres Wahlergebnisses und wieder gefährlich nahe an der 5% Hürde herumdümpelt. Weil sie es mal durchgezogen hat in dieser Koalition? Der einzige Zweck der FDP besteht seit einem Jahr darin, das Habek&Grüne in Wahrheit regieren können während Scholz halt offiziell Kanzler spielen darf. Nun, um die eigenen Wähler ein wenig zu blenden, zumindest die gutgläubigen? Ja und führenden FDP-Politiker haben sich bei den Abstimmungen dann auch außerhalb des Plenums positioniert.... Nicht dafür gestimmt aber auch nichts dagegen unternommen. Die Vorschusslorbeeren für die FDP sind lange verbraucht. Ab jetzt heißt es im politischen Vorkasse statt anschreiben lassen. Auf das Geschwätz ihrer FührungspersonInnen wette ich keinen roten Heller mehr. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Da gibt es einen Unterschied? -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Genau darauf bezog ich mich, das er zwar mit "Insiderwissen" prahlt, aber nichts Subtanzielles aufzuweisen hat. Jojo, nich so empfindlich. Wir sind alle im Stress wegen Nancy.. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Also wenn mir einer das geliehene wie Dreck behandelt, gibt es nichts mehr zu leihen bei mir. Das WaffG bzw das FDP-Umfallen dazu konnte zum Sargnagel der FDP werden. Nur ob ich ob der gerechten Strafe für den Umfallerverein so recht glücklich werden könnte..? -
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ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
So und das wäre dann mal das erste Greifbare, womit dann dass hier gemeint ist, erweitert um rot-Grüne Spinnereien https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/referentenentwuerfe/gesetz-zur-verbesserung-waffenrechtl-personenueberpruefungen.pdf?__blob=publicationFile&v=1#:~:text=Mit dem Entwurf werden die,Missbrauch von Schusswaffen reduziert wird. Dem Linder muss klar sein, das er nur dann wieder eine Koalition eingehen kann, wenn die FDP noch im Bundestag sitzt. Bisher haben sie ihr Ergebnis halbiert. Man sollte rechtzeitig erkennen, wenn man der Verlierer einen toxischen Beziehung ist. Anbeibemerkt: Wenn sie unbedingt einen §37 (1976) reloaded habe wollen...bitte. Reiss ich eben die Rails-Runter und mach Slim-Schäfte drauf. Das wäre ehrlichgesagt das kleinste Problem und für die "Kriegswaffenparanoiker" dann auch die letzte Sackgasse, nach der es nicht weitergeht. -
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ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Leute, hat irgendjemand was besseres als das TamTam des Winkelsdorf? Der betreibt nur wieder Marketing in eigener Sache. -
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ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ne, der ist nicht auf unserer Seite. Wer sich mit den ÖRR einlässt, ist alles, nur nicht auf der Seite der LWB. Und wo das Problem sein soll, das beschlagnahmte Waffen verwertet, d.h. wieder legal in den Umlauf gebracht werden, kann man nur mit religiösem Wahn erklären. -
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ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Der aufgeblasene Schwätzer wieder. Ja der. Der, der mit einem Korb illegal erworbener Vollauto bei der Hamburger Justizsenatorin vorstellig wurde und sich dann gewundert hat, das man dafür eine BKA-Ausnahmegenehmigung braucht, weil als selbsternannter Waffenrechtsexperte und Dschronalist konnte man das ja unmöglich wissen, wie das mit dem §40 des WaffG so abläuft, da man sich ja eh als über dem Gesetz stehend betrachtet. -
12/18 in den letzten 12 Monaten gilt bei Erwerb immer und deswegen kommt da einer schon kraft Gesetzes drauf..
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ja, so wie bei der Pumpgung anno 2002. Was wurde aus Schröders Totalverbot? Schön entschärft vom Beamtenapparat im Gesetzgebungsverfahren. Falls die FDP sich ein weiteres mal zu Hure macht, wird es auf den Anschein hinauslaufen, den man ja ausweislich der BKA-Bescheide einfach umgehen kann. EU-Recht wird hier auch noch hineinwirken, ganz so einfach wie es die Neobolschewistin Faeser sich vorstellt, wird es nicht. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Nur das sie den Beamternapparat gegen sich aufbring. Gleich zu beginn wollte sie etwas am WaffG verschärfen... das ein Jahr zuvor bereits Gesetz geworden war. Die ist völlig Überfordert und sucht verzweifelt Publicity -
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ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Und die hat ja auch niemand, denn wenn es Kriegswaffen sind, sind sie nach KWKG verboten.... -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Die Gehören natürlich nur in die Hände von Beamten, die wenn sich spuren mittels Beweislastumkehr und simplen anonymen Vorwurf aus dem Amt und aus ihrer Altervorsoge genazit werden können. Orwell war Optimist. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Bzw gleich Bundesbehörden für die Durchführung von Bundesgesetzen. Aber das wollen die Länder dann nicht. Fällt unsere fortgesetzte Kleinstaaterei eigentlich schon unters UNESCO-Weltkulturerbe? -
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ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Merkte ich jetzt an, was ich niemals nicht nicht tue, jene stürben auch früh, wäre das dann schon die Bildung einer gedankenterroristischen Vereinigung? -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
So wie der alte 37er ja? Mei, was vermisse ich den...