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ASE

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  1. Solche Argumente wirst du nicht finden. Die gesamte Systematik des WaffG hinsichtlich der organisierten Sportschützen nach §14 fusst auf der Mitgliedschaft im Verband. Für alle anderen gibt es §8 Aus der Begründung des Entwurfes:
  2. Begründung ist ein Selbstläufer, da Buchstabe des Gesetzes. Alle anderen haben das Glück eines begünstigenden rechtswidrigen Verwaltungsaktes erhalten und sollten sich darüber Freuen.
  3. Ja klar, so hab ichs auch nicht aufgefasst. Ich habe dabei nur auf die veränderte Situation bei der Schlüsselfrage nach 2017 angespielt. Ursprung meine Postings hier war auch nur, daß das Schlossdesign irgendwie stehen geblieben ist, während andere Bereiche von den Neuland-Möglichkeiten eifrig gebrauch machen. Und eben die Frage, was wohl juristisch/waffenrechtlich passiert, wenn tatsächlich eine Kombination erraten wird. Ich benutzt auch Zahlenschlösser eben wegen der Schlüsselsache aber ganz wohl ist mir bei dem Gedanken nicht. Gab in Bayern glaube ich ein Urteil, wo sich der Sohn mit dem Revolver des Vaters entleibt hat und alle Versuche: hat die Kombi erraten etc dann als Schutzbehauptungen abgetan wurden.
  4. Spotte ruhig, ich spotte sobald der erste herausgefunden hat, was "nicht richtig" und "Gefahr verursacht" hat im Kontex von bedeutet...
  5. Troll detected. Neue User, 0 Posts und wieder ein Frage, die hart an der Legalität kratzt, bzw eindeutig darauf abzielt Antworten zu bekommen die man dann verwerten kann in Richtung: "DA, die böse Waffenlobby gibt Tips wie man ohne WBK eine Waffe bekommt." Wäre man ein ernsthafter Frage stellen, würde es genügen, den Wikipediaartikel zu Waffenbesitzkarte zu lesen. Um zu wissen, daß die Rote wohl der dümmste Einsteig in den legalen Waffenbesitz ist. Ich geb dir eine Anwort: Gar keine Waffe bekommst du ohne WBK.
  6. Die Frage ist, warum der Impuls hier nicht kommt, das das zum Standard wird. Unbestrittener Standard heute ist das dreischeiben Mechanikschloss oder sein elektronischer Bruder das 6-Ziffern-Elektronikschloss. ------------------------ Wie sieht es eigentlich mit der tatsächlichen Statistik aus bezüglich der Haltbarkeit mechanisches vs elektronisches Schloss?
  7. Schaltest du den Airbag aus, weil er evtl nicht auslösen könnte. Ich schrieb was von Mobilfunk.... genau deswegen. Das kann ich Prinzipiell schon verstehen. Der Punkt ist nur: Anstatt sich am Schutzniveau der Schränke hochzujazzen, hätte man bei den Gesetzesänderungen vllt hier sinnvollere Vorgaben machen zu den Schlössern oder sonstiger Austattung der Schränke machen können, die am ende tatsächlich einen erhöhten Schutzeffekt haben. Denn beides Zielt auf das selbe ab: Tresorinhalt unattraktiv machen durch erhöhte Gefahr der Entdeckung. Bisher ist das eben nur passiv, weil Schrankkonstruktion und, passen zum Threadstart, das Schloss von einer Öffnung innerhalb weniger Minuten abhalten sollen. Nur sind 6(3 bei mechanischen) Zahlen halt mal schnell probiert. Wenn das aber die Entdeckung triggern könnte, bleiben die Hände eher weg vom Tresor. ---------------------------- Mal zum mechanischen Zahlenschloss: Weis eigentlich jemand, ob es da auch Konstruktionen mit Eingabesperre gab? mechanische Zeitschlösser für Zugriffssteuerung nach Tageszeit sind ja bekannt, aber gab es da auch mal welche, die z.b. beim Eindrehen der falschen Kombi auf mechanischem Wege eine Sperre eingeleitet haben?
  8. @Ronon79 Strohmann: Mein Argument war nicht, das jemand die Brute Force knackt, das geht schon deswegen nicht, weil die meisten Schlösser eine inkrementelle Zeitsperre nach Falscheingabe haben. Das haben die mechanischen Schlösser nicht, aber über der mühsamen/zeitaufwendigen Codeeindrehvorgang schafft da ein wenig ausgleich. Vorrichtungen gibt es, auch für mechanische Schlösser, nennt sich Dialer. Sondern das Argument war: Aufgrund der Bekanntheit der Codelänge ein zufälliges öffnen des Schlosses durchaus mal probiert werden könnte, z.b. anhand geometrischer Muster, auf dem Bedienfeld, die von manchen als Gedächtnisstütze verwendet werden. Un das Erfolgsfall die Beweislast waffenrechtlich umgedreht werden kann, und zwar genau Aufgrund einer Argumentation wie du sie fährst. Nach den Grundgesetzen der Kryptographie muss dem Angreifer das Schlüsselverfahren bekannt sein dürfen. Bei den klassischen Schlössern mit 6 Stellen ist es 1: 1 Mio-1 (Werkskombi...) und man kann es einfach mal probieren. Bei einem Passwort ist dem Angreifer aber bereits die konkrete Schlüssellänge nicht bekannt, was einen solchen Versuch weit Aussichtsloser erscheinen lässt, als mal 6 Tasten auf dem Nummernblock zu drücken. Das ist eine Verbesserung des Schutzes, welche weit mehr psychologisch als statistisch wirkt. Und die Meldefunktion, die du zwar zitierst, aber dann doch nicht Kommentierst: Gerade die hätte noch den weit aus besseren Abschreckungseffekt: Herumfummeln am Schloss = Gefahr der Entdeckung. Wenn das dem gemeinen Verbrecher bekannter Standard wäre, würde sich der Schutzwert der Tresore dramatisch erhöhen, weil Topschlagen im Mienenfeld. Natürlich kann man hier einwenden: Eine derartige Verbesserung der Schlösser führt zu Ausweichverhalten, im Sinne von dann eben gleich der mechanische Angriff. Aber den könnte man durch Sensorik auch unattraktiver gestalten und sowohl aus waffenrechtlicher als auch aus Versicherungssicht ist ein mechanisch Geöffneter Schrank besser als ein Schrank, der mit der geratenen Kombination geöffnet und im dreistesten Falle nach Entnahme wieder verriegelt wurde...
  9. Jo, die Dinosaurier beim VdS^^ Das ist eine Frage des Marktes. was hat 1995 ein "Handy " gekostet... Per se richtig. Aber dennoch könnte man sich bei VdS mal bewegen. Und für die Einführung beim eines Passwort-Geschützten Schlosses gibt es keine Ausrede.
  10. Das ist schon richtig, das Groß benutzt aber 6 Stellen. Zudem ist es ja i.d.R. schnell herauszufinden. Was ich damit sagen wollte, ist dass die heutigen Zahlenschlösser wie aus der Zeit gefallen wirken. Ich kann zwar mit der App mein Schützenhaus aufschliessen, aber der Tresor funktioniert noch wie eine Telefonzelle aus den 80ern
  11. Meine persönliche Erfahrung mit mechanischen Scheibenschlössern geht dahin, dass sie sicherer als ihre elektronischen Nachfahren sind. Aufgrund der kleinen mechanischen Toleranz an der Öffnungsmarke gepaart mit der Frustrationsintoleranz der jüngeren Generation, bekommt letztere das Schloss nicht einmal auf, wenn man die Kombination auf dem Tresor steht. Finde das Thema schon interessant, speziell deswegen weil ich mit den Zahlenschlössern an sich nicht zufrieden bin. Ein 3 Scheibenschloss (1-100) hat genau wie das übliche elektronische schloss mit 6 Ziffern theoretisch 1Mio Kombinationen. Praktisch etwas weniger, aus mechanischen Gründen oder beim elektronischen z.B. weil Werkskombi (12-34-56) oder Hinrisskombinationen wie 000000 nicht verwendet werden sollten. Aber: Ein Langfinger weis, das es sich um eine 6-Stellige zahl handelt. Theoretisch könnte er bereits beim ersten Versuch richtig raten. Problem hier: Beweis, dass der Tresor richtig verriegelt war? Beweis, dass die Kombination nicht draufstand? Ich für meinen Teil halte das für Steinzeit. Wesentlich sicherer wäre eine Schloss mit folgenden Eigenschaften, nicht abschliessend: - Passwort statt Zahlenkombination: Zum einen weil man die Länge variieren kann und ein größerer Eingaberaum vorhanden ist: Ziffern, Groß- und Kleinbuchstaben und Sonderzeichen. Auch hier könnte man Raten, aber es wird eine Gewisse "Abschreckung" erreicht, wenn die Schlüssellänge nicht bekannt ist. - Frei programmierbare Schließzeiten(Gut, gibt es beim Zahlenschloss auch schon), so daß man ggf den Schrank deaktivieren könnte wenn man in Urlaub fährt. - Meldefunktion/Alarmfunktion bei falscher Eingabe, am besten direkt über Mobile-Daten (um ein Deaktivieren des WLANs durch den Einbrecher sinnlos zu machen.) Beweisbarkeit der Bedienung in Abwesenheit des Rechtmäßigen Besitzers verbessern.
  12. Nun, es war die Askese nur 50 KW aufbewahren zu dürfen.
  13. Erwas ulkig, wie hier trotzig über Schießbuchpflicht diskutiert wird. Es ist klar definiert, wieviel Schießtermine zu erbringen sind. Ein Nachweis darüber muss auf nachvollziehbar Dokumentation basieren. Auf was auch sonst?!? Vorsätzlich unrichtige Schießbücher und Vereinsbescheinigungen erfüllen den Straftatbestand der Urkundenfälschung und darüber Hinaus kann die waffenrechtliche Unzuverlässig abgeleitet werden. Bei Verbandsbescheinigungen droht obenauf noch die Infragestellung aller Verbandsbescheinigungen.... Was ist eigentlich so schwer daran, nach dem Schiessen einen Schiessbucheintrag vorzunehmen? Muss ja nicht mal jedesmal sein, nur die jeweilige Mindestmenge erreichen. Aber ne, lieber kompletter Schlendrian und dann den Vorstand anranzen, warum er keine Urkundenfälschung begehen will, wenns einem einfällt das man ad Hoc nen Wisch braucht.
  14. pfF lol, Einzelfall bei dem sich die Behörde über den Tisch hat ziehen lassen, der jetzt hochgejazzt werden soll. GRA halt...
  15. Eine Frist zur Beantragung der Erlaubnis
  16. Ah... ja...moment.. räusper: "Legalwaffenbesitzer sind soooooooo gesetzestreu" Die Leier spielt seit 1971. Richtig Lobbyarbeit bedeutet gerade den Bullshit der anderen zu callen. Die sind nämlich erfolgreich mit ihrem Lügenrausch, falls es dir noch nicht aufgefallen sein sollte...
  17. @Sachbearbeiter Absolut zutreffend, dem Buchstaben des Gesetzes nach kann der Lower natürlich einzeln eingetragen werden. Das stellt noch keine erlaubnispflichtige Herstellung dar. Nur mit dem Aufsetzen eines WS ist dieser Punkt dann bereits erreicht D.h. Punkt 1/2 von @dune : Klares nein. Der Lower ist keiner Waffe zugeordnet und damit darfst du damit genau eines machen: Ihn besitzen. Sobald du ein WS aufsetzt ist es eine Waffenherstellung, da hat @CZM52 Behörde absolut recht. Selbst wenn er zugeordnet wäre, ist die Rechtslage bestenfalls dunkelgrau. Natürlich könntest du mit deiner Behörde das abklären, ob sie dir Erlaubt den Lower mit WS zu benutzen. Ergo wäre das eine Ausnahme von den Erlaubnispflichten nach §12 Abs 5 WaffG. Aber wie immer: Nur schriftliches ist wahres, am besten währe hier eine Eintragung auf die WBK unter "Amtliche Eintragungen" so alá "Eine Ausnahme von §21 für den Zusammenbau der auf dieser WBK eingetragenen Lower mit dafür bestimmten Wechselsystemen wird erteilt" Damit wärst du dann safe.
  18. Genau! Schweigen und artig den Blick senken hat ja seit Gründung der BRD noch jede Waffenrechtsverschärfung verhindert. DAS ist in etwa das Beispiel der deutschen Waffenlobby. Biss wie eine aufgetaute Fertigpizza.
  19. Ideologisch durchschaubar, wie das wieder gemolken werden soll. Schreibt irgendeiner dieser Journalistenimitatoren was von: - Baumarkt verkauft Strick an Selbstmörder - wan handelt die Politik - Profit vor Menschlichkeit: Der umstrittene Markt der Gasbacköfen - Straßenbahn: Wie lange noch darf jeder aufs Gleis? Bürgermeister schweigt.
  20. Vedammt @Raiden war schneller. Ich würde die Reglungen allerdings sehr konservativ auslegen. Es ist besser, wenn eine WBK vorhanden ist, spart diskussionen.
  21. Geeignete Person = Inhaber einer WBK, dessen Bedürfnis das Ausleihen dieser Waffe zulässt. Jäger, Sportschützen: Ja. Erben, 4mm-WBK-Inhaber: Nein!. https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__12.html Absatz 1 Nr 1a
  22. #Übelhäusererlass von 1781 Denunziation wird gefördert, von der Obrigkeit, was das Mißtrauen untereinander und gleichzeitig die Autorität der Obrigkeit stärkt. Zwischenzeitlich war es aber doch irgendwo recht freiheitlich, in der BRD 1.0
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